Vom LKW zum H Kennzeichen
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Vom LKW zum H Kennzeichen
Moin zusammen.
Bevor ich schlafende Hunde wecke und mit meinem Bulli beim TÜV vorstellig werde , Frage ich erst einmal hier.
Sollte das Thema hier bereits behandelt worden sein..... bitte ich die Wiederholung zu entschuldigen und hoffe auf einen Link zu dem Thema.
.....und ja, ich habe eine Stunde danach gesucht und nix gefunden.
Also :
Ich habe gehört dass es , wenn man z.B. einen T3 als LKW angemeldet hatte , dann kann es Schwierigkeiten bei der Oldtimer Zulassung geben.
Mein Bulli ist alt genug für das H-Kennzeichen aber läuft seit 15 Jahren als LKW.
Stimmt es , dass man wieder 30 Jahre warten muss bis es dann ein H Kennzeichen möglich ist…
Gruß in die Runde und Danke für eine Antwort.
Sven
Bevor ich schlafende Hunde wecke und mit meinem Bulli beim TÜV vorstellig werde , Frage ich erst einmal hier.
Sollte das Thema hier bereits behandelt worden sein..... bitte ich die Wiederholung zu entschuldigen und hoffe auf einen Link zu dem Thema.
.....und ja, ich habe eine Stunde danach gesucht und nix gefunden.
Also :
Ich habe gehört dass es , wenn man z.B. einen T3 als LKW angemeldet hatte , dann kann es Schwierigkeiten bei der Oldtimer Zulassung geben.
Mein Bulli ist alt genug für das H-Kennzeichen aber läuft seit 15 Jahren als LKW.
Stimmt es , dass man wieder 30 Jahre warten muss bis es dann ein H Kennzeichen möglich ist…
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Sven
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Re: Vom LKW zum H Kennzeichen
Moin,Blackbird hat geschrieben:Stimmt es , dass man wieder 30 Jahre warten muss bis es dann ein H Kennzeichen möglich ist…
d.h. nach der LKW- Zulassung 30 Jahre und dann kann man auf ein H-Kennzeichen hoffen?
Noch nie davon gehört. Gibt es nach meinem Kenntnisstand nicht.
Ob LKW oder PKW, das spielt bei der H-Abnahme keine wirkliche Rolle.
Gruß Bernd
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Re: Vom LKW zum H Kennzeichen
Das was Bernd sagt. Das H gibts unabhängig davon, als was das Auto zugelassen ist. Es muss zum Stichtag 30 Jahre alt sein und die Anforderungen des Katalogs abdecken.
Das einzige, was natürlich Probleme verursachen könnte, wäre, wenn der Bulli als LKW zugelassen ist, aber keine LKW-typische Ausstattung aufweist (mehrere Sitzplätze o.ä.).
Das einzige, was natürlich Probleme verursachen könnte, wäre, wenn der Bulli als LKW zugelassen ist, aber keine LKW-typische Ausstattung aufweist (mehrere Sitzplätze o.ä.).
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Ausstattungsaufkleber nicht mehr vorhanden? Erstell ihn dir wieder:
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Re: Vom LKW zum H Kennzeichen
O. k., hier vielleicht noch etwas präziser meinen kommenden Änderungswunsch: ich möchte den Bulli dann nicht als LKW mit H Kennzeichen zugelassen haben sondern dann wieder als Transporter mit vier Sitzen, dann kann ich meine Kinder mitnehmen. Allerdings, aus Kosten Gründen, eben mit H Kennzeichen
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Re: Vom LKW zum H Kennzeichen
Auch das sollte völlig bums sein. Wenn er dem PKW entspricht, sollte er umgeschlüsselt werden. Das H ist hier erst einmal zweitrangig
Gruß, Totti
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Re: Vom LKW zum H Kennzeichen
Hier gibt es mehrere Aspekte zu beachten
Historisches Fahrzeug, egal was es auch immer ist (PKW, LKW,....) hat eine pauschale Besteuerung von 191€.
LKW wird nach Gewicht besteuert.
Siehe auch https://kfz-steuer.de
Die Versicherung ist dann eine ganz andere Frage, da sollteste du im Internet recherchieren oder deinen Versicherungsvertreter fragen.
Und einen LKW als historisches Fahrzeug geht, es gibt ja auch „richtige“ LKW mit H-Kennzeichen.
Allerdings ist mit H-Kennzeichen eine gewerbliche Nutzung ausgeschlossen.
Die meisten Versicherungen verlangen bei einen H-Fahrzeug auch den Nachweis eines Altagsfahrzeugs.
Auch lt. Gesetz/Verordnung soll das „H“ Kennzeichen zum Erhalt von Kulturgut dienen und nicht als „Altagsgurke“ missbraucht werden.
Dafür darf man mit dem „H“ halt auch in die Umweltzone, egal was für ein Motor verbaut ist.
Also erst mal genau alle Aspekte betrachten und Preise daneben schreiben,
kommt halt darauf an wie das Fahrzeug dann genutzt werden soll.
Und ein „H“ gibt es 30 Jahre nach Erstzulassung, egal was dazwischen passiert ist.
Historisches Fahrzeug, egal was es auch immer ist (PKW, LKW,....) hat eine pauschale Besteuerung von 191€.
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Die Versicherung ist dann eine ganz andere Frage, da sollteste du im Internet recherchieren oder deinen Versicherungsvertreter fragen.
Und einen LKW als historisches Fahrzeug geht, es gibt ja auch „richtige“ LKW mit H-Kennzeichen.
Allerdings ist mit H-Kennzeichen eine gewerbliche Nutzung ausgeschlossen.
Die meisten Versicherungen verlangen bei einen H-Fahrzeug auch den Nachweis eines Altagsfahrzeugs.
Auch lt. Gesetz/Verordnung soll das „H“ Kennzeichen zum Erhalt von Kulturgut dienen und nicht als „Altagsgurke“ missbraucht werden.
Dafür darf man mit dem „H“ halt auch in die Umweltzone, egal was für ein Motor verbaut ist.
Also erst mal genau alle Aspekte betrachten und Preise daneben schreiben,
kommt halt darauf an wie das Fahrzeug dann genutzt werden soll.
Und ein „H“ gibt es 30 Jahre nach Erstzulassung, egal was dazwischen passiert ist.
Gruß Stephan
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"Some cause happiness wherever they go; others whenever they go."
(Oscar Wilde; 1854-1900; Irisch poet, playwright, novelist, and critic)
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Re: Vom LKW zum H Kennzeichen
Dem muss ich dir, so wie du es schreibst, widersprechen. Ja, ein H-Kennzeichen soll zum Erhalt von Kulturgut dienen, aber es wird nicht per se ausgeschlossen, dass solch ein Fahrzeug gewerblich genutzt werden darf. Es wird ja sogar explizit erwähnt, dass z.B. zeitgenössische Firmenaufschriften erlaubt sind.Q-Master hat geschrieben:Allerdings ist mit H-Kennzeichen eine gewerbliche Nutzung ausgeschlossen.
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Ausstattungsaufkleber nicht mehr vorhanden? Erstell ihn dir wieder:
https://t3-sticker.de
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Re: Vom LKW zum H Kennzeichen
Eine Firmenaufschrift, z.B. als Werbung, ist noch keine gewerbliche Nutzung.
Allerdings muss ich dir Recht geben, von Seite der Behörden ist eine gewerbliche Nutzung nicht mehr verboten.
Ob man da allerdings eine passende Versicherung findet kann ich gerade auch nicht sagen,
denn die meisten Versicherer schließen ja so diverses bei ihren Oldtimerversicherungen aus.
Allerdings muss ich dir Recht geben, von Seite der Behörden ist eine gewerbliche Nutzung nicht mehr verboten.
Ob man da allerdings eine passende Versicherung findet kann ich gerade auch nicht sagen,
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Gruß Stephan
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Re: Vom LKW zum H Kennzeichen
Na gut, ich kenne auch Fahrzeuge mit H-Kennzeichen die werden gewerblich genutzt.
ABER; ist das für den Themenstarter ein Thema?
Der möchte doch nur seine Kinder mitnehmen; oder?
Die Kriterien für LKW oder PKW wurden hier an anderer Stelle hinreichend diskutiert.
Ich würde mir wegen der LKW-Zulassung keine großen Gedanken machen und die Sitze hinten einbauen. In einer Doka kann man auch mit bis zu sechs Personen fahren und es ist trotzdem ein LKW....manchmal auch ein PKW...
Wenn der Prüfer wegen der Sitze hinten meckert ändert er das halt von LKW auf PKW - was bei H-Zulassung ja keine weitere Rolle spielt.
Also, wo ist noch ein Problem?
Viel Glück.
Gruß Bernd
ABER; ist das für den Themenstarter ein Thema?
Der möchte doch nur seine Kinder mitnehmen; oder?
Die Kriterien für LKW oder PKW wurden hier an anderer Stelle hinreichend diskutiert.
Ich würde mir wegen der LKW-Zulassung keine großen Gedanken machen und die Sitze hinten einbauen. In einer Doka kann man auch mit bis zu sechs Personen fahren und es ist trotzdem ein LKW....manchmal auch ein PKW...
Wenn der Prüfer wegen der Sitze hinten meckert ändert er das halt von LKW auf PKW - was bei H-Zulassung ja keine weitere Rolle spielt.
Also, wo ist noch ein Problem?
Viel Glück.
Gruß Bernd
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Re: Vom LKW zum H Kennzeichen
An den Themenstarter: wie hast Du es denn jetzt erledigt ?