H-Kennzeichen trotz Blechschaden?

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JubiJoker
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H-Kennzeichen trotz Blechschaden?

Beitrag von JubiJoker »

Hallo,

mein Jubiläumsjoker hat an der Türe so wie am Heck einen kleinen Unfallschaden.
Trotz des Schadens habe ich einen Prüfer gefunden, welcher mir das H-Kennzeichen dennoch ausstellen würde.
Soweit so gut...
Nun zu meiner Frage:

Werden beim erstmaligen Gutachten für das H-Kennzeichen die vorhandenen Mängel aufgelistet, sodass für diese bei der nächsten HU "Bestandschutz" besteht?

D.h. sollte der Prüfer wechseln ist es dann möglich, dass auf Grund der Blechschäden das H-Kennzeichen aberkannt wird, obwohl diese bei der Erstabnahme bereits vorhanden waren?

Über eure Rückmeldung wäre ich dankbar.

Viele Grüße
JubiJoker
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Bulli_Spax
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Re: H-Kennzeichen trotz Blechschaden?

Beitrag von Bulli_Spax »

JubiJoker hat geschrieben: Werden beim erstmaligen Gutachten für das H-Kennzeichen die vorhandenen Mängel aufgelistet, sodass für diese bei der nächsten HU "Bestandschutz" besteht?
Nein diese Mängel werden nicht notiert und für das H gilt der aktuelle Zustand und nicht was vor X Jahren mal war.

D.h. sollte der Prüfer wechseln ist es dann möglich, dass auf Grund der Blechschäden das H-Kennzeichen aberkannt wird, obwohl diese bei der Erstabnahme bereits vorhanden waren?
Ja das H kann jederzeit aberkannt werden wenn du zu einem anderen Prüfer gehst, da der Ist Zustand beurteilt wird und der muss eben H-fähig sein. Da nehmen sich die Prüfer mehr oder weniger Spielraum.
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Re: H-Kennzeichen trotz Blechschaden?

Beitrag von burger »

Ja so ist das Spiel mit dem TÜV, eine Garantie auf gleiche Entscheidungen in der Zukunft gibts da nicht.
Aber mal unter uns: Da bist du aber ein bissl sehr ängstlich.
Bis du ein H aberkannt bekommst muss schon was gravieremdes sein.
Und du kannst ja sofort auf die Beule hinweisen (und sagen wird noch repariert ;-) und falls es da bedenken gibt fährst du zum nächsten.
Gruß aus OWL,
Markus
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Re: H-Kennzeichen trotz Blechschaden?

Beitrag von RetroLogic »

JubiJoker hat geschrieben:Hallo,
D.h. sollte der Prüfer wechseln ist es dann möglich, dass auf Grund der Blechschäden das H-Kennzeichen aberkannt wird, obwohl diese bei der Erstabnahme bereits vorhanden waren?
Man sollte sein kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut schon ein bisschen pflegen. Wenn man es mit der Pflege und Wartung offentsichtlich (weil Delle immer noch da) zwischen der einen und der anderen HU nicht so ernst genommen hat, dann kann es sogar beim selben Prüfer passieren, dass er es aberkennt. Denn sowas wirkt dann ein bisschen wie Steuerhinterziehung und selbst der gutmütigste Prüfer wird sich daran nicht beteiligen wollen. Anstatt immer nach Prüfern zu suchen die einem das Fahrzeug dann dennoch abnehmen, solltest du den Schaden reparieren denn sonst rostet es irgendwann an den Stellen durch. In so einem Fall hat sichs mit dem H Kennzeichen dann in den meisten Fällen ohnehin erübrigt.
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Re: H-Kennzeichen trotz Blechschaden?

Beitrag von Michi. »

Gelistet werden solche Mängel meines Wissens nicht. Also lass dir das H einfach mal abnehmen und mach dich wie gesagt nach und nach an die Baustellen. Es kommt immer gut, wenn die Prüfer Erhaltungsmaßnahmen feststellen können.

Es wird unglaublich viel über Aberkennung von H Kennzeichen geredet. Wie hier schon erwähnt wurde, ist das aber extrem selten und ich würde mir auch keinen Kopf darum machen.
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Re: H-Kennzeichen trotz Blechschaden?

Beitrag von bernd68 »

Moin,

zeig mal ein Bild vom Schaden. Jeder denkt und sieht hier vor seinem geistigen Auge etwas anderes. Das mit dem H -würdig oder nicht ist inzwischen ein Dauerbrenner...
Jetzt haste ja erst mal H und es kommt auch auf den Gesamteindruck etc. an - und natürlich auf die Dimension des Unfallschadens.
Ohne Bilder ist eine Einsätzung aus meiner Sicht eigentlich nicht möglich.

Gruß Bernd
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Re: H-Kennzeichen trotz Blechschaden?

Beitrag von newt3 »

eine h abnahme ist letztendlich eine erweiterte hu.
- der prüfer macht eine hu (und notiert auch geringfügige mängel zb rost sofern er ihn für erwähnenswert hält. dellen gehören nicht dazu)
- der prüfer schaut ob die karre 30 jahre alt ist und die kriterien für's h erfüllt (geht seine scheckliste durch was alles in originalem zustand ist und was nicht und guckt sich eben auch den gesamtzustand an - wo manch eine delle nichts ausmacht aber eine optisch miese karosse eben schon)
->dann gibts ein h oder es gibt keines.

sobald du das h hast:
->bezahlst du nur noch eine normale hu. dennoch wird der prüfer der dann prüft grob schauen ob die karre noch in h-tauglichen zustand ist

falls nicht:
->zulassungskriterium(h) nicht mehr erfüllt und es gibt keine hu. willst du trotzdem hu müßtest ihn auf eine pkw oder womo schlüsselnummer zurückschlüsseln lassen, incl umschreibung der papiere auf der zulassungstelle, neuen schildern ohne h und auf der prüfstelle vorbei um die die plakette kleben zu lassen
->oder er schreibt dir halt konkrete mängel auf die er beseitigt haben möchte. dann hast 4 wochen zeit zum nachbessern und nachprüfungsgebühr. (oder du rennst auf eine andere prüfstelle ggf andere prüforganisation und versuchst es erneuert zum vollen hu gebührensatz)
->wenns vernünftig läuft sagt er dir vor der eigentlichen hu nachdem er einmal ums fahrzeug gelaufen ist schon ob ihm die dellen, beulen unfallschäden für's h missfallen oder nicht und du kannst entscheiden ob er die prüfung fortsetzen soll oder besser nicht.

-------------
grundsätzlich darf ein oldi patina haben. auch dellen sind kein komplettes tabu (unserer hat auch welche).
bestandsschutz oder irgendwas gibts da nicht, letztendlich ist es immer ermessenssache des jeweiligen prüfers ob er ein h erteilt und auch ob er bei einer zukünftigen h zufrieden ist mit dem zustand des ihm vorgeführten oldtimers oder nicht.
schaut man sich auf den straßen um so ist das ermessen und empfinden da auch sehr unterschiedlich.
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Re: H-Kennzeichen trotz Blechschaden?

Beitrag von AKA »

Was Pflege und Wartung jetzt mit einem Blechschaden zu tun haben sollen, erschliesst sich mir nicht. Pflege und Wartung verhindert, eine verrottete Möhre da stehen zu haben, ein Blechschaden aber kommt in einem Autoleben sogar in den ersten Monaten eben immer mal wieder vor. So what?
Und noch viel weniger erschliesst sich mir, was ein Blechschaden dann mit "Steuerhinterziehung" zu tun hat?!

Autos werden gefahren. Manche so lange, dass sie historisches Kulturgut werden. Das wird mit "H" bestraft :lol:
Davor war dann ein Autoleben, das in den wenigsten Fällen im Museum stattfand. Da gehören auch mal Dellen mit dazu. Und das Autoleben hört mit dem H auch nicht auf.

Als ich 2016 das H für meinen T3 bekam, war ein Blechschaden am Auto... seit ungefähr 20 Jahren, wo mir mal Einer vor der Tür ins Auto gefahren ist. Das H hat er trotzdem bekommen. Und auch den neuen TÜV vor ein paar Tagen, mit noch immer dem gleichen Blechschaden. Der ist schliesslich historisch :mrgreen:

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JubiJoker
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Re: H-Kennzeichen trotz Blechschaden?

Beitrag von JubiJoker »

Wow, vielen Dank für die umfangreichen Antworten. :-)

Ok, dann werde ich wohl die "Ich versuch mein Glück" Variante nehmen.
Nachdem die Mängel leider nicht notiert werden, aber das Aberkennen einer H-Zulassung eher unwahrscheinlich ist, werde ich es einfach in zwei Jahren erneut versuchen und zur Not den Prüfer wechseln.

Grund weshalb ich die Mängel nicht beseitigen möchte: Vermutlich werde ich in weiter Zukunft um eine komplette Restauration eh nicht herum kommen, gerade um die Falze zu behandeln und da dann ohnehin eine Lackierung notwendig wird würde ich es gerne in einem Zug über die Bühne bringen.

Grüße
JubiJoker
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