Tieferlegungen: Was muss eingetragen werden?

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Dr. Rock
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Tieferlegungen: Was muss eingetragen werden?

Beitrag von Dr. Rock »

Hallo Forum,

ich spiele mit dem Gedanken, weil ich sowieso jetzt das Fahrwerk meiner Doka neu machen muss, ein paar Tieferlegungsfedern einzubauen... z.B: https://www.ebay.de/itm/VW-T3-BUS-Tiefe ... 1438.l2649

Verzeiht mir die potenzielle Trivialfrage, hab sowas noch nicht gemacht: Wann muss was von wem eingetragen werden? Oder langt es, das Gutachten mitzuführen?

Was muss ich noch beim Tieferlegen beachten?
Dr. Rock hat immer Sprechstunde!
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CBSnake
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Re: Tieferlegungen: Was muss eingetragen werden?

Beitrag von CBSnake »

Hi,

sobald du andere, nicht von VW für dein Fahrzeug vorgesehene Federn verbaust (selbst 2wd Federn in den Syncro oder andersrum), musst du die Eintragen lassen. Es gibt auch Teile mit ABE, da reicht das Mitführen das Zettel. Sowas wirst aber bei Federn nicht finden, da diese immer in Verbindung mit Rädern und z.B. Frontspoiler etc geprüften werden müssen.

§19 dürfen eigentliche alle Prüforganisationen
§21 nur die Dekra (Neue Bundesländer) bzw TÜV (Gebrauchte Bundesländer)

Grüße

Achim
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Re: Tieferlegungen: Was muss eingetragen werden?

Beitrag von newt3 »

du mußt zur prüfstelle fahren und es abnehmen lassen.
danach mußt du zum straßenverkehrsamt/zulassungsstelle und die 'änderungsabnahme' eintragen lassen.

was genau sie wie ändert steht in der regel im gutachten.
sinnvoll ist sich das gutachten mal kommen zu lassen und mit dem prüfer der es abnehmen soll zu sprechen (bevor du die dinger kaufst. bevor du sieh einbaust).

manches gutachten ist nur ein material oder festigkeitsgutachten. sagt aber vielleicht noch nichts über die zulässigkeit am jeweiligen fahrzeug aus.
da dort im link verschiedene konkrete fahrzeugtypen des t3 gelistet sind würde ich hoffen dass sie auch so im gutachten vermerkt sind. ob dass der fall ist siehst wenn du es in den händen hälst.
selbst wenn ein gutachten für's fahrzeug vorliegt sind die prüfer recht frei in ihrer entscheidung was sie abnehmen und was nicht. erntest du ein 'nein' macht es vielleicht sinn es woanders zu probieren, in letzter konsequenz vielleicht auch mal bei dem verein der das gutachten erstellt hat.
die meisten gutachten beziehen sich aufs serienmäßige fahrzeug. sind noch andere dinge eingetragen oder abzunehmen muss der prüfer natürlich schauen wie das zusammenspielt (zb geänderte rad fahren kombination + tieferlegung)

---------
manche teile haben auch eine abe da ist's evtl eintragungsfrei. kommt aber auch auf den konkreten fall ein.
ich hab zb 15" felgen die eine abe für den t3 haben. da sich jedoch nicht nur die felge ändert sondern eben auch der reifen wurde die geänderte rad/reifenkombination abgenommen (prüfstelle) und eingetragen (zulassungstelle).
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Oliver_e30
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Re: Tieferlegungen: Was muss eingetragen werden?

Beitrag von Oliver_e30 »

Federn müssen immer eingetragen werden, simpel und einfach deswegen, weil sich die Fahrzeughöhe ändert.
Stoßdämpfer zum Beispiel sind frei, da kannst Du verbauen, was Du willst.

Wie Snake und newt schon geschrieben haben, bezieht sich das Gutachten auf ein Serienfahrzeug mit Serienfedern.
Deswegen ist bei den Federn ein Gutachten nach §19.3 dabei, wo dann auch bestimmte Auflagen drinstehen, die beachtet werden müssen.
Hast Du Rad/Reifenkombinaitionen oder zum Beispiel kleineres Lenkrad am Bus, die nicht im Gutachten drin stehen, wirds eine Abnahme nach §21.

Beim Bus solltest Du genauer auf die Angabe der Achslasten werfen, dass das passt. Dann sollte über §21 auch Federn von einem anderen Aufbau ok sein.
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Re: Tieferlegungen: Was muss eingetragen werden?

Beitrag von joky »

Ausnahme bilden Star-Federn, die von VW original in XX-Star- und LLE-Modellen eingesetzt wurden. Die sind legal und damit kommt die Kiste immerhin ca. 30 mm tiefer.
Gibts in der Bucht (selten) als Gebrauchtteile.
Farbkennung: Vorne 1x Gelb / Hinten 1x Grün

http://www.t3-infos.de/t3-infos_j.html#federfarben
Gruß, Joky
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