1y mit H-Kennzeichen
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1y mit H-Kennzeichen
Hallo zusammen,
führt jemand einen 1Y mit H-Kennzeichen? Man hört immer wieder sehr unterschiedliche Aussagen dazu.
Eigentlich ist es ja nach den neuen Regeln nicht möglich. Aber es muss wohl die eine oder andere Eintragung geben.
Viele Grüße
Jörg
führt jemand einen 1Y mit H-Kennzeichen? Man hört immer wieder sehr unterschiedliche Aussagen dazu.
Eigentlich ist es ja nach den neuen Regeln nicht möglich. Aber es muss wohl die eine oder andere Eintragung geben.
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Jörg
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Re: 1y mit H-Kennzeichen
Bislang problemlos und ich kenn noch 2 Umbauten.
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Re: 1y mit H-Kennzeichen
100% legal und wasserdicht - nicht möglich. Genau wie H Kennzeichen mit ADY 2E AGG und co.
Eintragungen mit H aus Gefallen / nicht Wissen / Fehlinterpretation gibt es.
Viele grüße von der Prüfstelle.
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Re: 1y mit H-Kennzeichen
Dann habe ich das Regelwerk falsch verstanden oder eine Wissenslücke. Heißt es nicht immer, dass Umbauten die innerhalb der ersten zehn Jahre nach Erstzulassung möglich waren als zeitgenössisch gelten? Ich dachte der 1Y zählt auch dazu.
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Re: 1y mit H-Kennzeichen
Nein, ausschließlich Motoren aus der Baureihe des Fahrzeugs. Zeitgenössische Umbauten müssen auch tatsächlich, damals im Brief nachweisbar eingetragen sein.
Also wenn z. B. ein Ford V6 in 1988 bei Deinem T3 eingetragen wurde, bekommst Du auch ein H-Kennzeichen.
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Re: 1y mit H-Kennzeichen
Das ist die allgemeine Regelung unter Punkt 1 im Anforderungskatalog, die gilt, sofern es keine spezifische Regelung für die Baugruppe gibt (spezifische Regelungen gehen vor). Bei Motoren heißt es unter Punkt 3.2.3.1 unmissverständlich "Nur Originalausführung oder Motor aus der Fahrzeugbaureihe zulässig." Insofern gilt hier ebensowenig die 10-Jahresregel wie für zeitgenössische Motorumbauten außerhalb der Fahrzeugbaureihe (z.B. Ford V6).emmert hat geschrieben:Dann habe ich das Regelwerk falsch verstanden oder eine Wissenslücke. Heißt es nicht immer, dass Umbauten die innerhalb der ersten zehn Jahre nach Erstzulassung möglich waren als zeitgenössisch gelten? Ich dachte der 1Y zählt auch dazu.
Rein rechtlich dürfte daher weder ein T3 mit 1Y noch mit Ford V6 jemals ein H erhalten.
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Re: 1y mit H-Kennzeichen
Bei der ganzen Geschichte hat doch keiner so recht Ahnung. Das hier z.B. ist die schriftliche Antwort von meinem TÜV-SÜD-Prüfer:
Hallo Herr XYZ,
ist der Motor vom selben Hersteller und die Motorbaureihe mindestens 30 Jahre alt ist die Zuteilung des H-Kennzeichens prinzipiell möglich (nicht garantiert).
Darüber hinaus sind ähnliche Leistungsdaten oder die Freigabe des Herstellers sowie die Einhaltung der StVZO grundlegende Bedingungen.
Mit freundlichen Grüßen / Kind regards
Sebastian Notheisen
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Re: 1y mit H-Kennzeichen
Sorry, aber so stimmt es auch nicht ganz; der Motor muss schon aus der Fahrzeugbaureihe stammen, also nur Motoren, die auch im T3 verbaut wurden. Dass sich nicht jeder Prüfer daran hält, steht auf einem anderen Blatt. Eigentlich sind die Regelungen auch klar und für jeden einsehbar; guckst Du hier unter 3.2.3.1: https://www.vdtuev.de/dok_view?oid=666576maalik hat geschrieben:Bei der ganzen Geschichte hat doch keiner so recht Ahnung. Das hier z.B. ist die schriftliche Antwort von meinem TÜV-SÜD-Prüfer:
Hallo Herr XYZ,
ist der Motor vom selben Hersteller und die Motorbaureihe mindestens 30 Jahre alt ist die Zuteilung des H-Kennzeichens prinzipiell möglich (nicht garantiert).
Darüber hinaus sind ähnliche Leistungsdaten oder die Freigabe des Herstellers sowie die Einhaltung der StVZO grundlegende Bedingungen.
Mit freundlichen Grüßen / Kind regards
Sebastian Notheisen
Zuletzt geändert von michelito am 09.08.2019, 00:26, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: 1y mit H-Kennzeichen
Den Anforderungskatalog kenne ich auch auch die Tatsache, dass der Motor nur aus der Baureihe sein darf und auch hier die 10-Jahres-Regel nicht gilt.
Was ich damit sagen will: Selbst der TÜV hat keine Ahnung und gibt so eine Meinung dann sogar schriftlich raus.
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Re: 1y mit H-Kennzeichen
Besten Dank - da war mir nur ein Teil des Anforderungskataloges bekannt.
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Re: 1y mit H-Kennzeichen
Der Anforderungskatalog ist vom TÜV-Süd. Gilt der genauso für TÜV-Nord, Dekra, usw.?
Hier ist mal eine Seite der Dekra:
https://www.dekra-classic-services.de/o ... timer.html
Achtet mal auf den letzten Punkt unter "Die Bedingungen für das H-Kennzeichen". Und schwupps, schon sind Umbauten innerhalb der ersten 10 Jahren nach der Erstzulassung wieder "im Rennen".
Hier ist mal eine Seite der Dekra:
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Achtet mal auf den letzten Punkt unter "Die Bedingungen für das H-Kennzeichen". Und schwupps, schon sind Umbauten innerhalb der ersten 10 Jahren nach der Erstzulassung wieder "im Rennen".
Zuletzt geändert von Der Purist am 09.08.2019, 10:38, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: 1y mit H-Kennzeichen
Dass ihr euch da immer solch eine Platte macht... Irgendwo trägt irgendwer irgendwelche Motoren mit H-Kennzeichen ein. Den muß man finden und sich warm halten.
Gruß, Totti
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Re: 1y mit H-Kennzeichen
Da hier auch schon wieder alles vertreten ist:
Es ist eine RICHTLINIE, kein Gesetz und wie man beim Text der Dekra rauslesen (kann) WOLLEN muss... dann geht da schon was. Der Charme bei einem 1Y oder auch AAZ ist, dass es weder in der Emmission noch in der Optik nennenswerte sichtbare Unterschiede gibt zum Originalmotor und es somit ausser Paragraphenreiterei keinen Grund gibt hier massiv Einspruch zu erheben. Ebenso verhält es sich mit einem Umbau, Änderung des Fzg. Typs von PKW auf Sonstige KFZ usw. Prüfer KANN, muss aber nicht. Das ist der Unterschied. Wenn eurer nicht WILL, dann macht es auch keinen Sinn.
Mein Prüfer war schon genau, hat es aber halt auch für IHN nachvollziehbar und die Richtline erträglich ausgelegt. Ist leider jetzt in Rente.
Warum soll ein Öttinger Umbau oder Winkler V6 kein H fahren dürfen? Das wäre ja genau falsch im Sinne des Erhaltes von Kulturgut.
Ein schlecht gemachter 2E mit Baumarktauspuff und allerlei anderen Modifikationen kann man auch schonmal durchfallen lassen ohne schlechtes Gewissen...
Der 1Y ist im übrigen seit 89 verfügbar, und die Ersten, mir bekannten, dokumentierten Umbauten sind von 91/92 in der VW Scene gewesen z.B.
Eine rote Doka, hab leider den Artikel nicht mehr auf meiner Festplatte.
Im übrigen wäre mir der Verlust des H vollkommen scheißegal wenn es so kommt, dann fahr ich halt wieder auf Saison und bin 1-3Monate unflexibler.
Es ist eine RICHTLINIE, kein Gesetz und wie man beim Text der Dekra rauslesen (kann) WOLLEN muss... dann geht da schon was. Der Charme bei einem 1Y oder auch AAZ ist, dass es weder in der Emmission noch in der Optik nennenswerte sichtbare Unterschiede gibt zum Originalmotor und es somit ausser Paragraphenreiterei keinen Grund gibt hier massiv Einspruch zu erheben. Ebenso verhält es sich mit einem Umbau, Änderung des Fzg. Typs von PKW auf Sonstige KFZ usw. Prüfer KANN, muss aber nicht. Das ist der Unterschied. Wenn eurer nicht WILL, dann macht es auch keinen Sinn.
Selber Prüfer oder was genau?von Steffen175 » 08.08.2019, 15:29
100% legal und wasserdicht - nicht möglich. Genau wie H Kennzeichen mit ADY 2E AGG und co.
Eintragungen mit H aus Gefallen / nicht Wissen / Fehlinterpretation gibt es.
Viele grüße von der Prüfstelle.
Mein Prüfer war schon genau, hat es aber halt auch für IHN nachvollziehbar und die Richtline erträglich ausgelegt. Ist leider jetzt in Rente.
Warum soll ein Öttinger Umbau oder Winkler V6 kein H fahren dürfen? Das wäre ja genau falsch im Sinne des Erhaltes von Kulturgut.
Ein schlecht gemachter 2E mit Baumarktauspuff und allerlei anderen Modifikationen kann man auch schonmal durchfallen lassen ohne schlechtes Gewissen...
Der 1Y ist im übrigen seit 89 verfügbar, und die Ersten, mir bekannten, dokumentierten Umbauten sind von 91/92 in der VW Scene gewesen z.B.
Eine rote Doka, hab leider den Artikel nicht mehr auf meiner Festplatte.
Im übrigen wäre mir der Verlust des H vollkommen scheißegal wenn es so kommt, dann fahr ich halt wieder auf Saison und bin 1-3Monate unflexibler.
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Re: 1y mit H-Kennzeichen
Hat den jemand aktuelle Erfahrungen mit den Motor Eintragungen ?
Mein Bus ging mit dem AAZ bisher immer durch den TÜV und durch die H Abnahme. Is ein CS mit etwas Kryptischer JX Eintragung (war bis zur H Abnahme Nichtmal lesbar weil der Zulassungsstelle es wohl an Toner mangelte).
Hier in Hessen fährt man in der Regel aber sowieso ohne Abnahme besser weil die möglichen Konsequenzen weniger kosten als die Eintragung, dennoch hätte ich gerne irgendwann den AAZ im Scheins stehen..
Mein Bus ging mit dem AAZ bisher immer durch den TÜV und durch die H Abnahme. Is ein CS mit etwas Kryptischer JX Eintragung (war bis zur H Abnahme Nichtmal lesbar weil der Zulassungsstelle es wohl an Toner mangelte).
Hier in Hessen fährt man in der Regel aber sowieso ohne Abnahme besser weil die möglichen Konsequenzen weniger kosten als die Eintragung, dennoch hätte ich gerne irgendwann den AAZ im Scheins stehen..
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Re: 1y mit H-Kennzeichen
Eintragung von 2012 und H von 2016 oder so ähnlich, aktuell keine Referenzen.
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Re: 1y mit H-Kennzeichen
Der Anforderungskatalog kommt als Richtlinie vom Verkehrsministerium, das sind DIE Bedingungen für das H-Kennzeichen und die zitiert hier der TÜV-Süd; für Dekra und Co. gelten die gleichen Bedingungen, auch wenn die Dekra das missverständlich darstellt; Motorumbauten bleiben (zumindest im Sinne der Richtlinie) trotzdem aus dem "Rennen".Der Purist hat geschrieben:Der Anforderungskatalog ist vom TÜV-Süd. Gilt der genauso für TÜV-Nord, Dekra, usw.?
Hier ist mal eine Seite der Dekra:
https://www.dekra-classic-services.de/o ... timer.html
Achtet mal auf den letzten Punkt unter "Die Bedingungen für das H-Kennzeichen". Und schwupps, schon sind Umbauten innerhalb der ersten 10 Jahren nach der Erstzulassung wieder "im Rennen".
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Re: 1y mit H-Kennzeichen
Da weiß es jemand aber ganz genau...die Richtlinie ergibt sich aus § 23 STVZO und ist natürlich trotzdem verbindlich und rein rechtlich wie Steffen175 völlig richtig geschrieben hat ginge da eigentlich gar nichts (Gesetze und Richtlinien werden nicht vo der Dekra gemacht). Dass sich Prüfer nicht unbedingt daran halten, steht auf einem anderen Blatt; juristisch ist die Sache aber eigentlich klar.Butze hat geschrieben:Da hier auch schon wieder alles vertreten ist:
Es ist eine RICHTLINIE, kein Gesetz und wie man beim Text der Dekra rauslesen (kann) WOLLEN muss... dann geht da schon was. Der Charme bei einem 1Y oder auch AAZ ist, dass es weder in der Emmission noch in der Optik nennenswerte sichtbare Unterschiede gibt zum Originalmotor und es somit ausser Paragraphenreiterei keinen Grund gibt hier massiv Einspruch zu erheben. Ebenso verhält es sich mit einem Umbau, Änderung des Fzg. Typs von PKW auf Sonstige KFZ usw. Prüfer KANN, muss aber nicht. Das ist der Unterschied. Wenn eurer nicht WILL, dann macht es auch keinen Sinn.
Hier zur Info §23 STVZO:
Zur Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer im Sinne des § 2 Nummer 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs erforderlich. Die Begutachtung ist nach einer im Verkehrsblatt nach Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinie durchzuführen und das Gutachten nach einem in der Richtlinie festgelegten Muster auszufertigen.
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Re: 1y mit H-Kennzeichen
Doppelpost, bitte löschen
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Re: 1y mit H-Kennzeichen
Ich glaube man kann die tatsächlichen "zeitgenössischen" Umbauten aus dieser Diskussion heraushalten, da hier in der Regel nachträgliche Motorumbauten aus den letzten paar Jahren behandelt werden.
(Wen es interessiert, zB. Alpina BMW e12 aus den 70er bekommen alle ein H-Kennzeichen, obwohl dort Motoren aus anderen Baureihen verbaut wurden. Und damals war Alpina nur Tuner und noch kein Hersteller. Oettinger WBX-6 oder Porsche B32 mit VW FIN, erhalten auch ausnahmslos das H)
(Wen es interessiert, zB. Alpina BMW e12 aus den 70er bekommen alle ein H-Kennzeichen, obwohl dort Motoren aus anderen Baureihen verbaut wurden. Und damals war Alpina nur Tuner und noch kein Hersteller. Oettinger WBX-6 oder Porsche B32 mit VW FIN, erhalten auch ausnahmslos das H)
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Re: 1y mit H-Kennzeichen
Juristen beginnen erstmal grundsätzlich mit: es kommt darauf an...
Und der Umgang mit dem Gesetz https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__23.html ist eben in jener dort vermerkten Richtline weiter definiert, welche Auslegungsspielraum zulässt, je nachdem wie man es lesen will.
Das kann man jetzt doof finden, ist aber erstmal so. Betonköpfe gibt es überall.
Da die Prüfer ihre Gutachten in eine für andere Prüfer jederzeit einsehbare Datenbank einstellen, hat natürlich niemand ein persönliches Interesse auffällig zu werden und seinen Ermessensspielraum für ein fragliches Individualinteresse auszureizen. Die Gutachten können auch angefochten und kassiert werden im Übrigen.
Und der Umgang mit dem Gesetz https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__23.html ist eben in jener dort vermerkten Richtline weiter definiert, welche Auslegungsspielraum zulässt, je nachdem wie man es lesen will.
Das kann man jetzt doof finden, ist aber erstmal so. Betonköpfe gibt es überall.
Da die Prüfer ihre Gutachten in eine für andere Prüfer jederzeit einsehbare Datenbank einstellen, hat natürlich niemand ein persönliches Interesse auffällig zu werden und seinen Ermessensspielraum für ein fragliches Individualinteresse auszureizen. Die Gutachten können auch angefochten und kassiert werden im Übrigen.
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Re: 1y mit H-Kennzeichen
@Butze
Magst Du mir mal verraten, wo Du hier Ermessensspielräume erkennst:
3.2.3.1. Motor
● Nur Originalausführung oder Motor aus der Fahrzeugbaureihe zulässig.
Heißt: DJ statt JX ja, 1Y statt JX nein; da beißt die Maus keinen Faden ab.
Dass es in der Praxis Prüfer gibt, die drüber hinwegesehen, ändert daran rein gar nichts; die haben da im Gegensatz zur Lackierung ("zeitgenössisch") eigentlich auch keinen Ermessensspielraum, weil die Norm sehr konkret formuliert ist.
Magst Du mir mal verraten, wo Du hier Ermessensspielräume erkennst:
3.2.3.1. Motor
● Nur Originalausführung oder Motor aus der Fahrzeugbaureihe zulässig.
Heißt: DJ statt JX ja, 1Y statt JX nein; da beißt die Maus keinen Faden ab.
Dass es in der Praxis Prüfer gibt, die drüber hinwegesehen, ändert daran rein gar nichts; die haben da im Gegensatz zur Lackierung ("zeitgenössisch") eigentlich auch keinen Ermessensspielraum, weil die Norm sehr konkret formuliert ist.
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Re: 1y mit H-Kennzeichen
Genau, und das würde bei zB einem klassischen AMG Mercedes wahrscheinlich auch jeder noch so strenge Oldtimer Nietenzähler für richtig halten. Aber wenn man die Richtlinien streng auslegt, geben die das genau so wenig her. Und wo ist nun der Unterschied zwischen einem AMG Umbau oder einem Winkler V6 Umbau? Und wann der Umbau gemacht wurde ist häufig eh nicht mehr nachvollziehbar. Also alles nicht so einfach klar und ohne Spielraum abzugrenzen.caravelle c hat geschrieben: (Wen es interessiert, zB. Alpina BMW e12 aus den 70er bekommen alle ein H-Kennzeichen, obwohl dort Motoren aus anderen Baureihen verbaut wurden. Und damals war Alpina nur Tuner und noch kein Hersteller. Oettinger WBX-6 oder Porsche B32 mit VW FIN, erhalten auch ausnahmslos das H)
So aus der aktuellen Praxis: Ich habe dieses Jahr mit meinem T3 mit Audi Motor bei verschiedenen Prüforganisationen mal nachgefragt (mit ein paar alten Winkler-Prospekten und anderen Dokumenten um die Zeitgenössigkeit nachzuweisen). In dem Motorumbau sah hier in Berlin niemand ein Problem (zum Teil aber schon in dem Lackzustand aber das ist eine andere Geschichte - und vor allem kann die Eintragung bei dem Auto nur ein aaS machen, den die meisten Prüfstellen nicht haben, wegen genullter Schlüsselnummern).
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Re: 1y mit H-Kennzeichen
Laut der aktuell gültigen Arbeitsanweisung geht das, alles was hier zitiert wird und im Netz geistert ist kalter Kaffee.
Der Sachverständige vom TÜV Süd hat es richtig geschrieben, Motorbaureihe 30 Jahre alt und bei uns max. 112PS). Nicht mehr und nicht weniger. Alle die anderer Meinung sind sollte sich mal auf den aktuellen Stand bringen.
Problem ist aber die Definition der Motorbaureihe (da steht nicht Motortyp!). Da kann es Diskussion geben.
Der Sachverständige vom TÜV Süd hat es richtig geschrieben, Motorbaureihe 30 Jahre alt und bei uns max. 112PS). Nicht mehr und nicht weniger. Alle die anderer Meinung sind sollte sich mal auf den aktuellen Stand bringen.
Problem ist aber die Definition der Motorbaureihe (da steht nicht Motortyp!). Da kann es Diskussion geben.
Zuletzt geändert von matzmann am 09.08.2019, 14:20, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: 1y mit H-Kennzeichen
Aha, dann bringe uns doch bitte mal auf den aktuellen Stand und erkläre mal bitte, inwiefern das nach dem aktuell gültigen Anforderungskatalog ("Nur Originalausführung oder Motor aus der Fahrzeugbaureihe zulässig.") gehen soll, wenn Du es so genau weißt.matzmann hat geschrieben:Laut dem aktuell gültigen Anforderungskatalog geht das, alles was hier zitiert wird und im Netz geistert ist kalter Kaffee.
Der Sachverständige vom TÜV Süd hat es richtig geschrieben, Motorbaureihe 30 Jahre alt und bei uns max. 112PS). Nicht mehr und nicht weniger. Alle die anderer Meinung sind sollte sich mal auf den aktuellen Stand bringen.
Problem ist aber die Definition der Motorbaureihe (da steht nicht Motortyp!). Da kann es Diskussion geben.
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Re: 1y mit H-Kennzeichen
Das Ding war schon immer ein TÜV Süd Eigengewächs.michelito hat geschrieben:
Aha, dann bringe uns doch bitte mal auf den aktuellen Stand und erkläre mal bitte, inwiefern das nach dem aktuell gültigen Anforderungskatalog ("Nur Originalausführung oder Motor aus der Fahrzeugbaureihe zulässig.") gehen soll, wenn Du es so genau weißt.
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Re: 1y mit H-Kennzeichen
Danke matzmann, Du hast recht! Komisch dass der TÜV Süd auf eine veraltete Version verlinkt...
Hier nun der Link zum aktuellen Anforderungskatalog:
https://drive.google.com/file/d/0B1C9wq ... 3Ulgw/view
Demnach gilt für Motoren folgendes:
3.2.3.1 Motor
• Auch ein Ersatzmotor vom selben Hersteller ist unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
− die Motorbaureihe ist mindestens 30 Jahre alt.
− die Leistungsdaten liegen innerhalb der Baureihe des Fahrzeuges
oder es liegt eine Freigabe des Fahrzeugherstellers vor.
• Motoren anderer Hersteller sind zulässig, wenn der Umbau nachweislich vor mindestens 30 Jahren erfolgt ist
oder zeitgenössisch erfolgte.
Hier nun der Link zum aktuellen Anforderungskatalog:
https://drive.google.com/file/d/0B1C9wq ... 3Ulgw/view
Demnach gilt für Motoren folgendes:
3.2.3.1 Motor
• Auch ein Ersatzmotor vom selben Hersteller ist unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
− die Motorbaureihe ist mindestens 30 Jahre alt.
− die Leistungsdaten liegen innerhalb der Baureihe des Fahrzeuges
oder es liegt eine Freigabe des Fahrzeugherstellers vor.
• Motoren anderer Hersteller sind zulässig, wenn der Umbau nachweislich vor mindestens 30 Jahren erfolgt ist
oder zeitgenössisch erfolgte.
Zuletzt geändert von michelito am 09.08.2019, 13:58, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: 1y mit H-Kennzeichen
Hier das komplette Dokument dazu: https://drive.google.com/file/d/0B1C9wq ... 3Ulgw/viewmatzmann hat geschrieben:https://flic.kr/p/2gTkTve
https://flic.kr/p/2gTkTeH
Hab ich aber schon mehrfach gepostet.
(Ist von 2015, also neuer als das verlinkte TÜV-Süd Dokument)
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Re: 1y mit H-Kennzeichen
Edit: michelito war schneller.jechter hat geschrieben:Hier das komplette Dokument dazu: https://drive.google.com/file/d/0B1C9wq ... 3Ulgw/viewmatzmann hat geschrieben:https://flic.kr/p/2gTkTve
https://flic.kr/p/2gTkTeH
Hab ich aber schon mehrfach gepostet.
(Ist von 2015, also neuer als das verlinkte TÜV-Süd Dokument)
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Re: 1y mit H-Kennzeichen
Viel gruseliger an dem Dokument ist der geforderte Zustand den ein Fahrzeug aufweisen muß. Könnte so einige H-Kennzeichen kosten in der Zukunft.
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Re: 1y mit H-Kennzeichen
Dann sieht es ja für mich ganz gut aus. Den Motor gibt es seit 89 und mein Bus ist von 83.michelito hat geschrieben:3.2.3.1 Motor
• Auch ein Ersatzmotor vom selben Hersteller ist unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
− die Motorbaureihe ist mindestens 30 Jahre alt.
− die Leistungsdaten liegen innerhalb der Baureihe des Fahrzeuges
oder es liegt eine Freigabe des Herstellers vor
Vielen Dank für euer umfangreiches Feedback
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Re: 1y mit H-Kennzeichen
Und wir müssen uns über ein H für einen originalen Joker mit AAZ unterhalten.
https://flic.kr/p/2gU9qZK
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Re: 1y mit H-Kennzeichen
Ist jetzt mit dem Link von Matzmann beantwortet, oder?michelito hat geschrieben:@Butze
Magst Du mir mal verraten, wo Du hier Ermessensspielräume erkenns.
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Re: 1y mit H-Kennzeichen
Ja, alles gut ; mir zwar unverständlich, warum man eine Arbeitsanweisung zu einer Richtlinie macht, die nun wieder völlig anders klingt als die Richtlinie selbst (der TÜV-Süd verweist auf seiner Seite auch nicht darauf), aber da hat Matzmann jetzt für Klarheit gesorgt und dafür sind doch Foren schließlich da, oder?Butze hat geschrieben: Ist jetzt mit dem Link von Matzmann beantwortet, oder?
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Re: 1y mit H-Kennzeichen
Schau dir die Ersteller an. Die Richtlinie ist von der Regierung veröffentlicht. Die Arbeitsanweisung von den Technischen Prüfstellen und Überwachungsorganisationen. Wenn man die Arbeitsanweisung und Richtlinie genau liest, widersprechen sie sich auch nicht, sondern klären eher ein paar Ungereimtheiten.
In der Richtlinie ist sogar gefordert das eine Arbeitsanweisung erstellt wird.
Der TüV Süd Anforderungskatalog war nur für den TÜV-Süd und war für andere eigentlich nie bindend.
In der Richtlinie ist sogar gefordert das eine Arbeitsanweisung erstellt wird.
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Re: 1y mit H-Kennzeichen
interessant in der Anweisung ist auch der Begriff "Motorbaureihe".
Die hieße dann nämlich EA827 und nicht 1Y.
Damit wäre nicht nur ein 1Y (ab '89) h-tauglich sondern eben auch AAZ (ab '91?) sowie diverse TDI egal ob 1Z/AHU/AHH ,AFN/AVG oder eben auch diverse Benziner (2E, ADY, AGG, 9A, ABF oder eben auch ältere wie DX, RP etc pp. Eben alle Motoren mit einem 827er Motorblock und das sind eine ganze Menge.
Ich schreib das mal bewußt im Konjunktiv da es unterschiedliche Prüfer vermutlich verschieden auslegen werden. Für die Diesel hat man als weiteres Argument, dass die Seriendiesel cs, jx, ky ja ebenfalls auf dem 827er Block basieren. Ob ein Prüfer bei der Kraftstoffart die Rote linie zieht oder bei gleicher Kraftstoffart schon bei unterschiedlichen Einspritzverfahren dürfte halt Ermessenspielraum sein.
Oberhalb von 112ps argumentiert man evtl mit den 165km/h der Bremsenfreigabe seitens VW - das ist schließlich immerhin eine Herstellerfreigabe.
-----------
Bzgl Lack und Polster ist diese Anweisung zumindest ziemlich hart.
->danach würden nur noch sehr wenige T3 eine H-Abnahme bestehen
->danach würden nur noch sehr wenige T3 mit H-Kennzeichen ihres bei erneuter Hu tatsächlich behalten
Würde da klar nach Anweisung gearbeitet gäb es kaum Abnahmen von entsprechend patinierten original erhaltenen Fahrzeugen - obwohl sowas ja eigentlich viel schöner ist also irgendwelcher Hochglanzrestaurationen unterschiedlichster Qualität.
Die hieße dann nämlich EA827 und nicht 1Y.
Damit wäre nicht nur ein 1Y (ab '89) h-tauglich sondern eben auch AAZ (ab '91?) sowie diverse TDI egal ob 1Z/AHU/AHH ,AFN/AVG oder eben auch diverse Benziner (2E, ADY, AGG, 9A, ABF oder eben auch ältere wie DX, RP etc pp. Eben alle Motoren mit einem 827er Motorblock und das sind eine ganze Menge.
Ich schreib das mal bewußt im Konjunktiv da es unterschiedliche Prüfer vermutlich verschieden auslegen werden. Für die Diesel hat man als weiteres Argument, dass die Seriendiesel cs, jx, ky ja ebenfalls auf dem 827er Block basieren. Ob ein Prüfer bei der Kraftstoffart die Rote linie zieht oder bei gleicher Kraftstoffart schon bei unterschiedlichen Einspritzverfahren dürfte halt Ermessenspielraum sein.
Oberhalb von 112ps argumentiert man evtl mit den 165km/h der Bremsenfreigabe seitens VW - das ist schließlich immerhin eine Herstellerfreigabe.
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Bzgl Lack und Polster ist diese Anweisung zumindest ziemlich hart.
->danach würden nur noch sehr wenige T3 eine H-Abnahme bestehen
->danach würden nur noch sehr wenige T3 mit H-Kennzeichen ihres bei erneuter Hu tatsächlich behalten
Würde da klar nach Anweisung gearbeitet gäb es kaum Abnahmen von entsprechend patinierten original erhaltenen Fahrzeugen - obwohl sowas ja eigentlich viel schöner ist also irgendwelcher Hochglanzrestaurationen unterschiedlichster Qualität.
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Re: 1y mit H-Kennzeichen
Das mit dem patiniert sehen wir und andere Oldtimer Liebhaber so, aber nicht Herr Otto Normalo, der gerade seinen 6 Jahre alten Euro 5 Diesel verschrotten musste weil der ja so Umweltschädlich ist. Wenn an dem der überpatinierte 124er! Diesel mit H vorbeizieht hilft das keinem Politiker bei der nächsten Wahl und die Geschichte ist leider ein Politikum.
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Re: 1y mit H-Kennzeichen
Der Anforderungskatalog des TÜV-Süd zitiert wortgleich die Richtlinie; vgl. hier: https://www.oldtimer-anwalt-hamburg.de/ ... oldtimern/matzmann hat geschrieben:Schau dir die Ersteller an. Die Richtlinie ist von der Regierung veröffentlicht. Die Arbeitsanweisung von den Technischen Prüfstellen und Überwachungsorganisationen. Wenn man die Arbeitsanweisung und Richtlinie genau liest, widersprechen sie sich auch nicht, sondern klären eher ein paar Ungereimtheiten.
In der Richtlinie ist sogar gefordert das eine Arbeitsanweisung erstellt wird.
Der TüV Süd Anforderungskatalog war nur für den TÜV-Süd und war für andere eigentlich nie bindend.
Matzmann, Du hast natürlich recht, dass eine Arbeitsanweisung gefordert wird; wie man allerdings bspw. von "Nur Originalausführung oder Motor aus der Fahrzeugbaureihe zulässig." (Richtlinie) bei
"• Auch ein Ersatzmotor vom selben Hersteller ist unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
− die Motorbaureihe ist mindestens 30 Jahre alt.
− die Leistungsdaten liegen innerhalb der Baureihe des Fahrzeuges" (Ausführungsbestimmung) landet, ist mir schleierhaft, da zwischen Motorbaureihe des Herstellers und Motor aus der Fahrzeugbaureihe ein inhaltlicher Unterschied besteht.
Das alles sind aber nur Spitzfindigkeiten; deutlich ärgerlicher finde ich, dass hier überhaupt keine Transparenz besteht, da sich zwar die Richtlinie beim TÜV-Süd findet, die Ausführungsbestimmungen, auf die es schlussendlich ankommt, aber nur in den Tiefen des Internets (und diese sind eigentlich noch nicht mal für die Öffentlichkeit bestimmt). Wenn ich google "Voraussetzungen H-Kennzeichen" lande ich beim Kriterienkatalog des TÜV-Süd, die Arbeitsanweisung finde ich auf diesem Wege nicht; die muss ich schon mit Vorwissen (Danke Matzmann ) suchen. So wird jedenfalls keine Rechtssicherheit geschaffen und da wundert es auch nicht, dass die Diskussion über die H-Fähigkeit immer wieder aufflammt.
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Re: 1y mit H-Kennzeichen
Genau da liegt das Problem.
Die Richtlinie enthält redaktionelle Fehler, eigentlich ist im Vorwort jede Umrüstung innerhalb der ersten 10 Jahre erlaubt, bei Motor und Getriebe im eigenen Unterpunkt aber nicht. Schaut man jetzt aber in das vorgegebene Formular, ist beim Getriebe wieder ein Umbau möglich, beim Motor nicht.
Was ist jetzt falsch?
Die Richtlinie enthält redaktionelle Fehler, eigentlich ist im Vorwort jede Umrüstung innerhalb der ersten 10 Jahre erlaubt, bei Motor und Getriebe im eigenen Unterpunkt aber nicht. Schaut man jetzt aber in das vorgegebene Formular, ist beim Getriebe wieder ein Umbau möglich, beim Motor nicht.
Was ist jetzt falsch?
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Re: 1y mit H-Kennzeichen
Wie lange wollen wir die Diskussion eigentlich noch führen?
Halten wir fest: es ist eine graue Auslegungssuppe. Findet man einen Prüfer, der das einträgt: freuen. Findet man ihn nicht auf Anhieb: weiter suchen oder hin nehmen. Ich habe mein Netzwerk an Prüflingen und bin es zufrieden
Halten wir fest: es ist eine graue Auslegungssuppe. Findet man einen Prüfer, der das einträgt: freuen. Findet man ihn nicht auf Anhieb: weiter suchen oder hin nehmen. Ich habe mein Netzwerk an Prüflingen und bin es zufrieden
Gruß, Totti
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Re: 1y mit H-Kennzeichen
Ich sehe bei dem Link nur einen T2 als Bar- Umbau. Geht das nur mir so?
Ansonsten gebe ich Totti recht - die Unterlagen samt der dazu nötigen Argumentation bieten Spielraum für harte und weniger harte Entscheidungen.
Ansonsten gebe ich Totti recht - die Unterlagen samt der dazu nötigen Argumentation bieten Spielraum für harte und weniger harte Entscheidungen.
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Re: 1y mit H-Kennzeichen
@MRT,
ja genau, und selbst dieser Umbau hat ein H-Kennzeichen.
Und hier müssen sich Gedanken gemacht werden, ob man mit Alufelgen oder ner schwarzen Antenne H bekommen kann
Gruss, Christian
ja genau, und selbst dieser Umbau hat ein H-Kennzeichen.
Und hier müssen sich Gedanken gemacht werden, ob man mit Alufelgen oder ner schwarzen Antenne H bekommen kann
Gruss, Christian
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Re: 1y mit H-Kennzeichen
Das passt redaktionell schon; in Gesetzestexten steht vorne immer eine weiter gefasste allgemeine Norm, die dann ggf. im Spezialfall abweichend geregelt wird, wobei die spezielle Regelung vorgeht. Die 10 Jahre geben vor, was ohne Sonderregel gilt, der Spezialfall Motoren und Getriebe ist aber gesondert geregelt, sodass theoretisch die Sonderregel gelten würde. Problematisch ist eher, dass die Ausführungsbestimmungen teilweise deutlich von der Richtlinie abweichen.matzmann hat geschrieben:Genau da liegt das Problem.
Die Richtlinie enthält redaktionelle Fehler, eigentlich ist im Vorwort jede Umrüstung innerhalb der ersten 10 Jahre erlaubt, bei Motor und Getriebe im eigenen Unterpunkt aber nicht. Schaut man jetzt aber in das vorgegebene Formular, ist beim Getriebe wieder ein Umbau möglich, beim Motor nicht.
Was ist jetzt falsch?
@Totti: Es ist ja kein Wunder, dass sich in diesem Kuddelmuddel fast immer ein Prüfer findet, der das H bescheinigt. Zumindest weiß jeder (mich eingeschlossen), der diesen Thread gelesen hat, wo er nachschauen muss, wenn der Prüfer rumzickt.
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Re: 1y mit H-Kennzeichen
Um hier noch mehr Verwirrung zu stiften, die Vorgaben desTÜV-Süd Dokuments sind die rechtsverbindlichen!
Ich hatte mal vor 2 Jahren meinen CSU Bundestagsabgeordneten gefragt, wie es sich jetzt mit den Vorgaben für das H-Kennzeichen verhält. Und er sollte es wissen, da er damals auch gleichzeitig Verkehrsminister war. Er verwies auf das PDF vom TÜV-Süd. Also sind T3 mit AAZ oder TDI, nicht H fähig.
Ich hatte mal vor 2 Jahren meinen CSU Bundestagsabgeordneten gefragt, wie es sich jetzt mit den Vorgaben für das H-Kennzeichen verhält. Und er sollte es wissen, da er damals auch gleichzeitig Verkehrsminister war. Er verwies auf das PDF vom TÜV-Süd. Also sind T3 mit AAZ oder TDI, nicht H fähig.
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Re: 1y mit H-Kennzeichen
Der damalige Verkehrsminister sollte es zwar wissen, die Maut hielt er allerdings auch für europarechtskonform...caravelle c hat geschrieben:Um hier noch mehr Verwirrung zu stiften, die Vorgaben desTÜV-Süd Dokuments sind die rechtsverbindlichen!
Ich hatte mal vor 2 Jahren meinen CSU Bundestagsabgeordneten gefragt, wie es sich jetzt mit den Vorgaben für das H-Kennzeichen verhält. Und er sollte es wissen, da er damals auch gleichzeitig Verkehrsminister war. Er verwies auf das PDF vom TÜV-Süd. Also sind T3 mit AAZ oder TDI, nicht H fähig.
Das PDF vom TÜV-Süd zitiert Teile der Richtlinie, die in der Tat rechtsverbindlich ist; in der Richtlinie steht aber auch "Der Anforderungskatalog stellt nur einen Rahmen dar. Über Detailabstimmungen verständigen sich die zuständigen Stellen (sprich TÜV und Co.) mit einer Arbeitsanweisung für Oldtimer im Arbeitskreis Erfahrungsaustausch in der technischen Fahrzeugüberwachung (AKE)." Auf diese Arbeitanweisung hat Matzmann verwiesen und so wie in dieser geschrieben, ist das TÜV-Dokument zu verstehen (was an manchen Stellen bspw. Motor und Getriebe zwar widersinnig ist, aber so ist die Lage).
@caravelle c: Bist Du dann auch beim Pfaffenwinkel-Stammtisch, dann sollten wir uns eigentlich kennen...
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Re: 1y mit H-Kennzeichen
Ja, aber trotzdem ist da ein Fehler drin, siehe Getriebe. In der Richtlinie genau wie der Motor nur Original oder aus der Baureihe, in der Anlage ist aber zeitgenössische Umrüstung möglich.michelito hat geschrieben:Das passt redaktionell schon; in Gesetzestexten steht vorne immer eine weiter gefasste allgemeine Norm, die dann ggf. im Spezialfall abweichend geregelt wird, wobei die spezielle Regelung vorgeht. Die 10 Jahre geben vor, was ohne Sonderregel gilt, der Spezialfall Motoren und Getriebe ist aber gesondert geregelt, sodass theoretisch die Sonderregel gelten würde. Problematisch ist eher, dass die Ausführungsbestimmungen teilweise deutlich von der Richtlinie abweichen.matzmann hat geschrieben:Genau da liegt das Problem.
Die Richtlinie enthält redaktionelle Fehler, eigentlich ist im Vorwort jede Umrüstung innerhalb der ersten 10 Jahre erlaubt, bei Motor und Getriebe im eigenen Unterpunkt aber nicht. Schaut man jetzt aber in das vorgegebene Formular, ist beim Getriebe wieder ein Umbau möglich, beim Motor nicht.
Was ist jetzt falsch?
@Totti: Es ist ja kein Wunder, dass sich in diesem Kuddelmuddel fast immer ein Prüfer findet, der das H bescheinigt. Zumindest weiß jeder (mich eingeschlossen), der diesen Thread gelesen hat, wo er nachschauen muss, wenn der Prüfer rumzickt.
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Re: 1y mit H-Kennzeichen
Bayern! Für den TÜV Süd Mitarbeiter sind natürlich Schreiben seines Hauses bindend.caravelle c hat geschrieben:Um hier noch mehr Verwirrung zu stiften, die Vorgaben desTÜV-Süd Dokuments sind die rechtsverbindlichen!
Ich hatte mal vor 2 Jahren meinen CSU Bundestagsabgeordneten gefragt, wie es sich jetzt mit den Vorgaben für das H-Kennzeichen verhält. Und er sollte es wissen, da er damals auch gleichzeitig Verkehrsminister war. Er verwies auf das PDF vom TÜV-Süd. Also sind T3 mit AAZ oder TDI, nicht H fähig.
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Re: 1y mit H-Kennzeichen
Die Arbeitsanweisung ist bundeseinheitlich und der TÜV-Süd war in die Erstellung miteingebunden, daher gilt sie natürlich auch für den TÜV-Süd...also keine bayerische Extrawurst:matzmann hat geschrieben:Bayern! Für den TÜV Süd Mitarbeiter sind natürlich Schreiben seines Hauses bindend.
"Um eine bundeseinheitliche Praxis bei der Begutachtung von Oldtimern zu erreichen, wurde gemäß den Vorgaben der „Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern nach § 23 StVZO“ die nachstehende Arbeitsanweisung erarbeitet. Diese Arbeitsanweisung wird unter Federführung des Arbeitskreises Erfahrungsaustausch in der technischen Überwachung (AKE) erstellt und richtet sich an die Technischen Prüfstellen für den Kraftfahrzeugverkehr mit ihren amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfern (aaSoP) und an die amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen mit ihren Prüfingenieuren (PI)."
Wenn Argumente nicht mehr helfen, dann halt doch einen anderen Prüfer suchen...
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Re: 1y mit H-Kennzeichen
Es geht hier nicht um die Arbeitsanweisung von 2015, die haben alle unterschrieben und da ist der Motorwechsel drin. Es geht um das alte TÜV Süd Eigengebräu das noch überall verlinkt ist und in dem steht:
„Der Anforderungskatalog stellt selbst nur einen allgemeinen Rahmen dar. Über Detailabstimmungen verständigen sich die zuständigen Stellen mit einer Arbeitsanweisung für Oldtimer im Arbeitskreis Erfahrungsaustausch in der technischen Fahrzeugüberwachung (AKE).“
und das ist die die der Herr Bundestagsabgeordnete für allein gültig erklärt hat.
Der Anforderungskatalog ist nur von fast allen benutzt worden, da die Arbeitsanweisung 20 Jahre auf sich hat warten lassen.
„Der Anforderungskatalog stellt selbst nur einen allgemeinen Rahmen dar. Über Detailabstimmungen verständigen sich die zuständigen Stellen mit einer Arbeitsanweisung für Oldtimer im Arbeitskreis Erfahrungsaustausch in der technischen Fahrzeugüberwachung (AKE).“
und das ist die die der Herr Bundestagsabgeordnete für allein gültig erklärt hat.
Der Anforderungskatalog ist nur von fast allen benutzt worden, da die Arbeitsanweisung 20 Jahre auf sich hat warten lassen.
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Re: 1y mit H-Kennzeichen
Also nur zur Klarstellung, das Dokument des TÜV-Süd zitiert die Richtlinie und ist kein Eigengebräu. Der MdB hat insofern auch nicht unrecht, wenn er sagt, dass dieser Anforderungskatalog Gültigkeit hat (und zwar bundesweit, er entspricht ja der Richtlinie). Er und der TÜV-Süd sollten aber der Vollständigkeit halber dazusagen, dass die Arbeitsanweisung, die die Richtlinie interpretiert, inzwischen existiert und mehrere Abschnitte völlig anders ausgelegt werden (nämlich so wie in der Arbeitsanweisung, die auch für den TÜV-Süd gilt) als es dem Wortlaut der Richtlinie (die weiterhin Gültigkeit hat) nach den Anschein hat. Wegen dieses Wirrwarrs gibt es ja auch dauernd die Diskussionen...in der Praxis heißt das: Vergiss den Anforderungskatalog, wirklich maßgeblich ist nur die Arbeitsanweisung...und zwar auch in Bayern.
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Re: 1y mit H-Kennzeichen
"in der Praxis heißt das: Vergiss den Anforderungskatalog, wirklich maßgeblich ist nur die Arbeitsanweisung...und zwar auch in Bayern."
in der praxis: vergiss auch das und frag deinen prüfer. entweder er macht es oder eben nicht. klar kann man noch versuchen zu diskutieren oder auch zu argumentieren und das ggf auch unter zuhilfenahme der arbeitsanweisung aber jemand der nicht möchte überzeugt man damit nicht.
in der praxis: vergiss auch das und frag deinen prüfer. entweder er macht es oder eben nicht. klar kann man noch versuchen zu diskutieren oder auch zu argumentieren und das ggf auch unter zuhilfenahme der arbeitsanweisung aber jemand der nicht möchte überzeugt man damit nicht.
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Re: 1y mit H-Kennzeichen
Ahmen.Ende.Aus
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Re: 1y mit H-Kennzeichen
Hallo in die Runde…
Bei mir ist das Thema auch gerade aktuell. Prüfstellen die ich bisher kontaktiert habe haben entweder gleich abgewinkt (mehr oder minder kein Interesse an so einem Auftrag oder keine Möglichkeiten dazu). Andere verwiesen auf die „veralteten Kriterien“, wie sie hier im Beitrag auch schon besprochen wurden.
Kann mir einer von euch mit einer Prüfstelle weiterhelfen, die genau diese Abnahme (also 1Y mit H-Kennzeichen) schon durchgeführt hat? Sehr, sehr gerne auch eine Kopie einer solchen Eintragung
Besten Dank und viele Grüße
Christian
Bei mir ist das Thema auch gerade aktuell. Prüfstellen die ich bisher kontaktiert habe haben entweder gleich abgewinkt (mehr oder minder kein Interesse an so einem Auftrag oder keine Möglichkeiten dazu). Andere verwiesen auf die „veralteten Kriterien“, wie sie hier im Beitrag auch schon besprochen wurden.
Kann mir einer von euch mit einer Prüfstelle weiterhelfen, die genau diese Abnahme (also 1Y mit H-Kennzeichen) schon durchgeführt hat? Sehr, sehr gerne auch eine Kopie einer solchen Eintragung
Besten Dank und viele Grüße
Christian
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Re: 1y mit H-Kennzeichen
...wichtig ist das Du angibst von wo Du kommst....
Gruß Bernd
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Re: 1y mit H-Kennzeichen
Moin,
hast du nun einen bereits eingetragenen 1Y und willst ein H oder hast du ein H und willst den 1Y eintragen lassen?
Wird nicht eindeutig klar.
hast du nun einen bereits eingetragenen 1Y und willst ein H oder hast du ein H und willst den 1Y eintragen lassen?
Wird nicht eindeutig klar.
Viele Grüße,
Alexander
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Re: 1y mit H-Kennzeichen
Der Bus hat ne LKW Zulassung und H-Kennzeichen.
Schön wäre Raum Westpfalz oder Saarland, wobei es jetzt nicht an ein paar km scheitern soll...
Schön wäre Raum Westpfalz oder Saarland, wobei es jetzt nicht an ein paar km scheitern soll...
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Re: 1y mit H-Kennzeichen
"hast du nun einen bereits eingetragenen 1Y und willst ein H oder hast du ein H und willst den 1Y eintragen lassen?"
"Der Bus hat ne LKW Zulassung und H-Kennzeichen."
Wird immer noch nicht eindeutig klar.
Der Umbau von CS auf 1Y ist mit wenig Mehraufwand unsichtbar durchzuführen, da würd ich mir keine Gedanken um eine deutschlandweite Prüfersuche machen.
"Der Bus hat ne LKW Zulassung und H-Kennzeichen."
Wird immer noch nicht eindeutig klar.
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Re: 1y mit H-Kennzeichen
Na so wie ich es geschrieben habe...der Bus hat eine LKW Zulassung und H-Kennzeichen
Der 1Y soll eingetragen werden...
Klar, bis auf die minimalen Unterschiede am Hosenrohr und dem Kopf erkennt man eh keinen Unterschied.Der Umbau von CS auf 1Y ist mit wenig Mehraufwand unsichtbar durchzuführen, da würd ich mir keine Gedanken um eine deutschlandweite Prüfersuche machen.
Ich hätte da aber auch erwartet dass sich für so einen Umbau "einfach" ein Prüfer finden lässt der die Abnahme machen möchte. Da bestand entweder überhaupt kein Interesse an der Arbeit oder es wurde mit nicht H-konform argumentiert. Ansehen wollte sich kein Prüfer den Umbau
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Re: 1y mit H-Kennzeichen
Du solltest einmal bei den Prüfstellen unterscheiden, ob dort ein amtlich anerkannter Sachverständiger (aaS) oder nur Prüfer vorhanden sind. Prüfer können dir den Motorumbau meines Wissens nach nur eintragen/bescheinigen, wenn es dazu eine ABE gibt, die eine Anbauprüfung vorschreibt. Für deinen Motorumbau gilt das nicht. Somit brauchst du eine Einzelabnahme und einen aaS.ChristianNM hat geschrieben: ↑03.06.2021, 09:23 ...
Ich hätte da aber auch erwartet dass sich für so einen Umbau "einfach" ein Prüfer finden lässt der die Abnahme machen möchte. Da bestand entweder überhaupt kein Interesse an der Arbeit oder es wurde mit nicht H-konform argumentiert. Ansehen wollte sich kein Prüfer den Umbau
Und zum Wesengsgehalt des AKE-Arbeitsanweisung von 2015 und dessen Rechtsverbindlichkeit ein Zitat von Seite 4 Vorbemerkung:
Die Arbeitsanweisung stellt eine Hilfestellung zur Abstimmung der verschiedenen Überwachungsinstitutionen untereinander zu Detailfragen dar. Durch den ständigen Austausch von Erfahrungen und dem stetigen altersbedingten Zuwachs von Oldtimern wird die Arbeitsanweisung kein abschließendes Werk darstellen und deshalb ständige Anpassungen erfahren. Die Arbeitsanweisung stellt keine zusätzlich notwendige Ausführungsvorschrift dar, die für die Anwendung der „Richtlichtlinie zur Begutachtung von Oldtimern“ erforderlich ist. Sie soll lediglich helfen, die Erfahrungen und Ermessungsspielräume abzugleichen, damit bei den Begutachtungen möglichst geringe Unterschiede auftreten.
Und wo ist eine Veröffentlichung, die uns sagt, ob die verfügbare Fassung von 2015 noch die aktuelle ist?
In wie weit jetzt wieder die Prüforganisationen ihre Mitarbeiter an "interne Vorschriften" binden ist wieder etwas ganz anderes.
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wünscht Joachim
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Re: 1y mit H-Kennzeichen
Ja, dass Thema mit den Sachverständigen etc. ist mir schon bekannt, viele verweisen ja auch "hausintern"auf diese. Ich hatte vor einigen Jahren auch schon Motorumbauten samt Abnahme gemacht - also "richtige" mit deutlicher Leistungssteigerung etc. und nicht nur so ein Motor mit (etwas übertrieben dargestellt) "erweiterter" Serienstreuung, wie beim Umbau von CS auf 1Y...
Wenn die AKE keine Gültigkeit mehr haben sollte, müsste es hierzu ja auch etwas schriftliches geben?!?
Das Hauptproblem an der ganzen Sache dürfte eher im Bereich von Desinteresse liegen, wenn so eine Anfrage von vorne herein abgeblockt wird, Aussagen fallen dass man sich "damit" nicht die Bühne blockieren will und keine aktuellen Datenquellen genannt werden können...
Aber wie dem auch sei, ich suche immer noch nach einer Prüfstelle die auch Mal mehr als eine HU an einem "Neuwagen" machen will und mit dem 1Y im T3 Erfahrung hat
Und nach wie vor sehr gerne eine Kopie eines Fahrzeugscheins mit genau dieser Eintragung (ja mir ist bewusst dass sowas keinen Grundlage für eine Eintragung darstellt, es aber eine gute "Forumulierungshilfe" ist). Gerne auch per PN
Danke!
Wenn die AKE keine Gültigkeit mehr haben sollte, müsste es hierzu ja auch etwas schriftliches geben?!?
Das Hauptproblem an der ganzen Sache dürfte eher im Bereich von Desinteresse liegen, wenn so eine Anfrage von vorne herein abgeblockt wird, Aussagen fallen dass man sich "damit" nicht die Bühne blockieren will und keine aktuellen Datenquellen genannt werden können...
Aber wie dem auch sei, ich suche immer noch nach einer Prüfstelle die auch Mal mehr als eine HU an einem "Neuwagen" machen will und mit dem 1Y im T3 Erfahrung hat
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Re: 1y mit H-Kennzeichen
Das Problem was du hast ist nicht das H-Kennzeichen sondern die Eintragung des 1Y. Ich wüsste nicht das dafür mal jemand ein Abgasgutachten gemacht hat. Du musst also einen schmerzbefreiten aaS/UbTD zum eintragen finden. Eigentlich dürfte so jemand auch mit den H keine Probleme haben.
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Re: 1y mit H-Kennzeichen
Moin,
2019 habe ich den 1y eintragen lassen in Völklingen im Saarland beim TÜV. Ohne Probleme, allerdings ohne H-Kennzeichen. Wie es damit aussieht, kann ich nicht sagen.
Liebe Grüße, Chris.
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Re: 1y mit H-Kennzeichen
Danke, VK werde ich die Tage mal kontaktieren... 2019 ist ja jetzt auch noch nicht so lange her.
Grüße
Christian
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Re: 1y mit H-Kennzeichen
Nicht alles, was es gibt, ist öffentlich im Internet zugänglich. Und ich habe nicht geschrieben, dass sie nicht mehr gültig wäre, sondern: wo ist eine Veröffentlichung, die uns sagt, ob die verfügbare Fassung (Ergänzung: im Internet) von 2015 noch die aktuelle ist?ChristianNM hat geschrieben: ↑03.06.2021, 11:07 J...
Wenn die AKE keine Gültigkeit mehr haben sollte, müsste es hierzu ja auch etwas schriftliches geben?!?
...
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Re: 1y mit H-Kennzeichen
Habe ich auch nicht anders geschrieben... Lediglich dass es dazu etwas geben müssteAtlantik90 hat geschrieben: ↑03.06.2021, 18:39Nicht alles, was es gibt, ist öffentlich im Internet zugänglich. Und ich habe nicht geschrieben, dass sie nicht mehr gültig wäre, sondern: wo ist eine Veröffentlichung, die uns sagt, ob die verfügbare Fassung (Ergänzung: im Internet) von 2015 noch die aktuelle isChristianNM hat geschrieben: ↑03.06.2021, 11:07 J...
Wenn die AKE keine Gültigkeit mehr haben sollte, müsste es hierzu ja auch etwas schriftliches geben?!?
...
Ein darauf angesprochener Sachverständiger bei einer Prüforganisation sollte aber die Möglichkeit haben es nachzuvollziehen.
Naja, ist zwar ganz nett wenn wir da über Feinheiten diskutieren, aber letztendlich muss doch der passende Prüfer/Sachverständige her
Viele Grüße
Christian
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Re: 1y mit H-Kennzeichen
Nein, die ist 11.2020 überarbeitet worden. Allerdings hat sich am Text zum Motor nichts geändert.Atlantik90 hat geschrieben: ↑03.06.2021, 18:39Nicht alles, was es gibt, ist öffentlich im Internet zugänglich. Und ich habe nicht geschrieben, dass sie nicht mehr gültig wäre, sondern: wo ist eine Veröffentlichung, die uns sagt, ob die verfügbare Fassung (Ergänzung: im Internet) von 2015 noch die aktuelle ist?ChristianNM hat geschrieben: ↑03.06.2021, 11:07 J...
Wenn die AKE keine Gültigkeit mehr haben sollte, müsste es hierzu ja auch etwas schriftliches geben?!?
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