Schadstoffklasse S1 oder nicht

aktueller Austausch vor dem Posten ruhig mal die SUCHE benutzen!

Moderatoren: tce, gvz, jany, Staff

Antworten
Benutzeravatar
sam
Stammposter
Beiträge: 985
Registriert: 14.12.2006, 23:33
Modell: T3
Aufbauart/Ausstattung: Joker
Leistung: 69
Motorkennbuchstabe: jx
Anzahl der Busse: 1
Wohnort: München

Schadstoffklasse S1 oder nicht

Beitrag von sam »

Hallo zusammen,

hat mittlerweile jemand mit für einen aufgelasteten, mit OXIKat Nachgerüsteten Diesel Womo S1 bekommen?
Oder weiß ne gangbare Lösung?

Hab es jetzt geschafft Wohnmobil Status annerkannt zu kriegen.
Jetzt wollen Sie nur noch 535 Euro Nachzahlung statt 911.
Schon mal EIN Erfolg.
Bin aber noch nicht Zufrieden habe ja schließlich n KAT und hatte auch Schlüsselnummer 77 vor der Auflastung.
Soweit ich das jetzt mitbekommen habe bräcuhte man jetzt für S1 Schl.Nr. 10 o. 11.
Oder noch besser ne bestätigung das der JX oder dann vermutlich auch die ohne Turbo der bekannten Anlage 14 entsprechen...

Neuigkeiten? Anregungen?
Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt.
(A. Einstein)
Christianus
Ehemaliger Benutzer
Beiträge: 3666
Registriert: 22.09.2004, 11:15
Modell: keinen
Leistung: 50 PS
Motorkennbuchstabe: VW
Anzahl der Busse: 0
Wohnort: münchen

Beitrag von Christianus »

Noch nicht
Nach meinem 2 Seiten langen Einspruch, brauchen die erstmals ein Meeting und das kann dauern.
Ist aber sicher S 1 auch wenn es denen noch nicht in die Köpfe will.
Benutzeravatar
sam
Stammposter
Beiträge: 985
Registriert: 14.12.2006, 23:33
Modell: T3
Aufbauart/Ausstattung: Joker
Leistung: 69
Motorkennbuchstabe: jx
Anzahl der Busse: 1
Wohnort: München

Beitrag von sam »

War der Einspruch nur wegen S1 oder auch wegen der Rückwirkung?
Frage mich ob es besser ist zwei Einsprüche zu schreiben, einen wegen der Schadstoffklasse und einen wegen der Rückwirkung.

Haste evtl. ein Musterschreiben?

:gr
Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt.
(A. Einstein)
Christianus
Ehemaliger Benutzer
Beiträge: 3666
Registriert: 22.09.2004, 11:15
Modell: keinen
Leistung: 50 PS
Motorkennbuchstabe: VW
Anzahl der Busse: 0
Wohnort: münchen

Beitrag von Christianus »

Beides
Gegen die Rückwirkende Besteuerung kann kein Einspruch eingelegt werden.
Eine Aussetzung der Vollstreckung bis zur endgültigen Klärung durch die Gerichte schon.
Soweit mir bekannt, sind schon Sammelklagen eingereicht.
Benutzeravatar
domingo
Mit-Leser
Beiträge: 47
Registriert: 10.07.2007, 12:18
Modell: T3 Syncro
Aufbauart/Ausstattung: 16"
Leistung: 85 PS
Motorkennbuchstabe: AAZ
Anzahl der Busse: 2
Wohnort: Celle

Beitrag von domingo »

Moin Bullifahrer,

@Christianus: Ist das denn so wirklich korrekt, wie du das schreibst?
Christianus hat geschrieben:Gegen die Rückwirkende Besteuerung kann kein Einspruch eingelegt werden.
Eine Aussetzung der Vollstreckung bis zur endgültigen Klärung durch die Gerichte schon.
Auf der Seite www.reisemobil-union.de ist dazu folgendes zu lesen:

Zitat:
"1. Schritt: Legt Einspruch gegen den Steuerbescheid ein. Achtet auf die Fristabläufe. Die höhere und rückwirkende Steuer muss jedoch erst einmal bezahlt werden, sonst drohen Mahnung und Zwangsabmeldung mit entsprechenden Kosten.

Nur wer Einspruch einlegt, kann die unrechtmäßig erhobene Steuer zurückerhalten. Wer keinen Einspruch einlegt, bekommt auch nach einer gewonnen Musterklage kein Geld zurück." Zitat Ende

Also, ich werde so oder so vorsichtshalber Einspruch einlegen.

Weiter schreibst du, Christinanus:
Soweit mir bekannt, sind schon Sammelklagen eingereicht.
Die mir bekannte Aktion zu einer Sammelklage von dem oben erwähnten eingetragenen Verein Reisemobil-Union ist derzeit noch in der Phase des Spendensammelns. Den aktuellen gesammelten Betrag kann man hier http://www.reisemobil-union.de/info/06332.htm einsehen. Es fehlt also noch etwas, damit die Klage überhaupt in die Gänge kommt.

Also, Womo-Besitzer, spendet! Muss ja von jedem einzelnen nicht viel sein.

Mehr Info hier: http://www.reisemobil-union.de/info/RU- ... 070618.pdf

Anstatt die gesamte Aufmerksamkeit nur auf die Anerkennung von S1 bei aufgelasteten ex E2 Womos zu lenken, macht es doch wohl Sinn, auch gegen die rückwirkende Steuer vorzugehen und dann lieber so bald wie möglich in einen SK-Kat oder Oberland-Kat plus AGR zu investieren. Dann hat man auch ab 2010 noch den angemessenen Steuersatz zu bezahlen.

Über ökologischen Sinn und und Unsinn der gesamten Angelegenheit mag ich gar nicht genauer nachdenken.

Gruß,
Martin
Benutzeravatar
domingo
Mit-Leser
Beiträge: 47
Registriert: 10.07.2007, 12:18
Modell: T3 Syncro
Aufbauart/Ausstattung: 16"
Leistung: 85 PS
Motorkennbuchstabe: AAZ
Anzahl der Busse: 2
Wohnort: Celle

Beitrag von domingo »

Sorry, ich seh´grad: den Spendenaufruf gibt´s hier im Forum ja schon an ganz prominenter Stelle: http://www.bulliforum.com/viewtopic.php?t=11362. Muss mich wohl noch ein bisschen hier zurechtfinden, aber ganz ehrlich: in der Plauderecke hätte ich sowas auch nicht vermutet...

Gruß,
Martin
Benutzeravatar
Haasn
Mit-Leser
Beiträge: 10
Registriert: 13.05.2007, 19:05
Modell: keinen
Leistung: 50 PS
Motorkennbuchstabe: VW
Anzahl der Busse: 0
Wohnort: Erlangen

Beitrag von Haasn »

Hallo an alle Steuergeschädigte mit Womo-JXl + Oxikat,

ich hab im thread "Steuern -> JX Steuern" noch ein bisserl Geschreibsel hinzugefügt,

an domingo: Ich überlege auch noch wegen der Rückwirkung Einspruch einzulegen, müsste das aber wegen der 4-Wochen-Frist noch diese Woche machen hast du schon was formuliert?
Generell ist es glaub ich sinnvoll zwei verschiedene Einsprüche wegen dem Oxikat und der Rückwirkung zu schreiben, aber Fachmann bin ich auch nicht

Gruß,
Haasn
-------------------------------
Haasn
Benutzeravatar
domingo
Mit-Leser
Beiträge: 47
Registriert: 10.07.2007, 12:18
Modell: T3 Syncro
Aufbauart/Ausstattung: 16"
Leistung: 85 PS
Motorkennbuchstabe: AAZ
Anzahl der Busse: 2
Wohnort: Celle

Beitrag von domingo »

Hallo Haasn,

Mustereinspruch gibt´s hier:
http://www.reisemobil-union.de/info/06327.htm

Das macht auch mehr Sinn, als selbst was zu erfinden. Du musst dich allerdings noch auf die Sammelklage der Reisemobil Union e.V. berufen und hinzufügen, dass das Aktenzeichen erst noch bekanntgegeben wird. Die Klage wird glaub´ich heute eingereicht.
Weitere Vorgehensweise geben die auf ihrer Seite an.

Gruß,
Martin
bahnbus

Beitrag von bahnbus »

Heute hat es auch mich erwischt.....

S1 wird nicht berücksichtigt. Jährlich 450€ wollen die jetzt für Womo 2,805 t mit Euro 1 .

Das bricht mir das Genick....
Benutzeravatar
Atlantik90
Antik-Inventar
Beiträge: 25109
Registriert: 05.10.2004, 23:15
Modell: T3
Aufbauart/Ausstattung: 2WD Atlantic; 4WD MV
Leistung: 70 PS
Motorkennbuchstabe: JX
Anzahl der Busse: 2
Wohnort: BA

Beitrag von Atlantik90 »

Unfall- und störungsfreie Fahrt mit dem VW-Bus
wünscht Joachim
Von mir als Beispiel für Verfügbarkeit gesetzte Lieferanten-links sind keine Empfehlung.
Irren ist menschlich; keine PN, fragt im Forum
Wer die VW-Reparaturleitfäden hat, hat weniger Fragen.
Benutzeravatar
domingo
Mit-Leser
Beiträge: 47
Registriert: 10.07.2007, 12:18
Modell: T3 Syncro
Aufbauart/Ausstattung: 16"
Leistung: 85 PS
Motorkennbuchstabe: AAZ
Anzahl der Busse: 2
Wohnort: Celle

Beitrag von domingo »

neujoker hat geschrieben:Schaut mal da, wenns geht
http://ig-syncro16.de/dragonfly/index.p ... pic&t=3631
Ja, danke schön, war mir allerdings schon bekannt. Das deckt sich ohnehin mit einem Posting von Christianus an anderer Stelle hier im Forum.

Das Problem dabei ist aber, dass die Argumentation an einer Stelle nicht für den HJS-Kat anwendbar ist.
Zunächst mal wollte ich aber bei der Zulassungsstelle und dem FA ohnehin gar nicht so ins Detail gehen. Die Menschen beim Straßenverkehrsamt sind nämlich durchaus willig, etwas Passendes zur Schadstoffklasse einzutragen. Nur passen die Schlüsselnummern der Kat-Gutachten nicht zu den aufgelasteten Womos und dann streikt die EDV.
Wenn ich jetzt nur einen Schrieb von HJS oder VW hätte, in dem drinstehen würde, dass in dem Fall die Nr. 0610 eingetragen wird, würden die das ja anstandslos machen...
Deshalb wollte ich erstmal gar nicht die Möglichkeit ansprechen, dass das Gutachten bei schwereren Fahrzeugen vielleicht gar nicht mehr gilt.

Anderer Gedanke: Das Problem der Schlüsselnummern entsteht/entstand ja mit der Auflastung von Fahrzeugen mit nachgerüsteten Kats. Diese Auflastungsgutachten werden ja immer noch angeboten. Müsste dann nicht inzwischen in den Gutachten etwas drinstehen, wie bei der Zulassungsstelle verfahren werden muss. Also welche Nr eingetragen werden muss? In meinem Fall wird das Gutachten wohl von B. Jäger gewesen sein, weil Syncro mit Seikelfedern. BJ gibt auf seiner Seite ja nun auch an, welche Schlüsselnr. aufgelastete Womos mit dem Euro3-Kat (in dem Fall dann wohl S3-Kat) bekommen. Könnte BJ dann nicht vielleicht eine offizielle Anweisung zu seinem Auflastungsgutachten nachreichen, aus der die Schlüsselnummer für vorher Euro1-Busse hervorgeht?
(In dem Fall würde ich sogar in Erwägung ziehen, den S3-Kat über ihn zu beziehen :lol: )
Macht das Sinn? Was meint ihr dazu? Mal anfragen?

Gruß,
Martin
Christianus
Ehemaliger Benutzer
Beiträge: 3666
Registriert: 22.09.2004, 11:15
Modell: keinen
Leistung: 50 PS
Motorkennbuchstabe: VW
Anzahl der Busse: 0
Wohnort: münchen

Beitrag von Christianus »

Der Euro 3 Kat ist auf 2500 Kg begrenzt, somit auch nix.
Benutzeravatar
domingo
Mit-Leser
Beiträge: 47
Registriert: 10.07.2007, 12:18
Modell: T3 Syncro
Aufbauart/Ausstattung: 16"
Leistung: 85 PS
Motorkennbuchstabe: AAZ
Anzahl der Busse: 2
Wohnort: Celle

Beitrag von domingo »

Hi Christianus,

bei BJ steht allerdings wörtlich:
"Nach dem Einbau des Katalysators muß das Fahrzeug dem Tüv vorgeführt werden. Dieser trägt dann den Katalysator in die Fahrzeugpapiere ein. Der Bus erhält dann die Schlüsselnr. 44 bzw 47 (oder 34 bei Wohnmobilen über 2,8 T). Mit dieser Einstufung erhaltet Ihr die gelbe Plakete!"

Hervorhebung durch mich.
Schlüsselnummer 34 ist S3? Wie geht das dann?

Gruß,
Martin
Christianus
Ehemaliger Benutzer
Beiträge: 3666
Registriert: 22.09.2004, 11:15
Modell: keinen
Leistung: 50 PS
Motorkennbuchstabe: VW
Anzahl der Busse: 0
Wohnort: münchen

Beitrag von Christianus »

das weiß wohl im Moment kein Mensch genau.
Wenn ich bei SK auf der Seite nachlese ist das auf 2500 Kg beschränkt oder
für Fahrzeuge der Kategorie N1 (LKW) eine schlechtere Einstufung.
Das will aber nicht heißen das es nicht auch anderes geht, SK hat meines Wissens ein Gutachten vom österreichischen TÜV, BJ hat was anderes möglicherweise, bei dem sind Eintragungen sowieso meist nur bei seinem TÜV möglich.
Du siehst, das Chaos ist immens, einerseits könnte man es ausnützen, andererseits kann das auch zum Bummerang werden, wenn einer merkt das........
Eigentlich sind die Richtlinien ziemlich klar, jeder, FA Oberland, TÜV,Dekra
argumentiert anders.
Benutzeravatar
domingo
Mit-Leser
Beiträge: 47
Registriert: 10.07.2007, 12:18
Modell: T3 Syncro
Aufbauart/Ausstattung: 16"
Leistung: 85 PS
Motorkennbuchstabe: AAZ
Anzahl der Busse: 2
Wohnort: Celle

Beitrag von domingo »

Ziemlich undurchsichtig.
Auf der SK-Seite sind ja eine Menge Varianten angegeben. Z.T. <2500>2500 kg. Was hat denn da nun das Datum 1.10.2005 für einen Auftrag?

Aber: was ist den mit dieser Variante:
253 T3 B207 *) Dieselmotor 51 / 4500 1589 Diesel-Kat Euro 3 687,82 € 98/69/EG I; A Schl.Nr. 0634

Das wäre jedenfalls ´ne passende Schlüsselnummer, es steht nichts zum Gewicht da und keine Fahrzeugkategorie. Mein aufgelasteter Syncro ist aber 06 es fehlen halt noch die passenden zwei Ziffern dahinter.

Ich denke, das wär doch wohl richtig. Nur hilft das nix für die rückwirkende Steuer, falls die Klage abgewiesen wird. Aber ab 2010 auf jeden Fall der Kat der Wahl für nen Syncro...

Gruß,
Martin
Antworten

Zurück zu „T3-Aktuell (BJ 1979 - 1992)“