EURO3-KAT wird vom TÜV nicht eingetragen
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EURO3-KAT wird vom TÜV nicht eingetragen
Gestern hat mein Schrauber mir den KAT von SK Handel eingeschweisst, der laut Verkäufer zu EURO3 führen soll. Aber der TÜV hat ihn nicht eintragen können, weil da wohl gerade noch ein Prüfverfahren läuft, desses Ausgang noch ungwewiss ist.
Hat da jemand schon Erfahrungen gemacht?
Wie kann man dem Händler des KATs rechtlich auf die Füße steigen, wenn der KAT entgegen der Aussagen auf der Web-Seite des Händlers (www.kat-versand.de) tatsächlich nicht vom TÜV Deutschland zugelassen wird? Ich kann den KAT ja schlecht zurückschicken, der ist ja eingeschweisst...
Hat da jemand schon Erfahrungen gemacht?
Wie kann man dem Händler des KATs rechtlich auf die Füße steigen, wenn der KAT entgegen der Aussagen auf der Web-Seite des Händlers (www.kat-versand.de) tatsächlich nicht vom TÜV Deutschland zugelassen wird? Ich kann den KAT ja schlecht zurückschicken, der ist ja eingeschweisst...
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Schon viele verkauft ..... ???
Hi, ich habe in den letzten Wochen auch zum Thema KAT recherchiert und bin auf SK-Handels-AG gestossen. Das wäre auch für mich der KAT meiner Wahl geworden, wenn ich nicht Deinen Post gelesen hätte.
Jetzt zweifle ich natürlich!!
Zu Bedenken ist:
Nach allem was ich gelesen habe scheinen schon viele Leute diesen Kat zu haben und auch eingetragen zu haben!!!
Könnte es evtl. sein, dass der Prüfer keine Ahnung hat(te) ?? Die sind ja mitunter etwas selbstherrlich, auch wenn das in den letzten Jahren aufgrund der Konkurrenz durch andere Prüforganisationen besser geworden ist.
Der KAT müsste doch mit entsprechenden Papieren/Gutachten geliefert worden sein?! Nach meinem Verständnis kann dann doch nicht irgendein Prüfer einfach entscheiden, dass das nicht reicht?!
---- Naja, in Deutschland ist ja so einiges möglich.....
Ok, genug gefaselt...
Bevor Du beim Hersteller die Pferde scheu machst, würde ich mal versuchen von unabhängiger Seite Informaitonen zu bekommen und/oder einfach mal eine andere Prüforganisation aufzusuchen. Vielleicht findest Du ja einen Prüfer, der von den Querelen nichts weiss, wenn es denn wirklich eine ungeklärte Rechtslage gibt.
Das Thema ist auf jeden Fall für mich und sicher auch für andere hochinteressant. Vielleicht kannst Du ja den Hersteller ein wenig unter Druck setzen, indem Du ankündigst hier im Forum Bericht zu erstatten?!
Das würde ich allerdings nur ganz vorsichtig anklingen lassen....
Viel Glück!!
Tobias
Jetzt zweifle ich natürlich!!
Zu Bedenken ist:
Nach allem was ich gelesen habe scheinen schon viele Leute diesen Kat zu haben und auch eingetragen zu haben!!!
Könnte es evtl. sein, dass der Prüfer keine Ahnung hat(te) ?? Die sind ja mitunter etwas selbstherrlich, auch wenn das in den letzten Jahren aufgrund der Konkurrenz durch andere Prüforganisationen besser geworden ist.
Der KAT müsste doch mit entsprechenden Papieren/Gutachten geliefert worden sein?! Nach meinem Verständnis kann dann doch nicht irgendein Prüfer einfach entscheiden, dass das nicht reicht?!
---- Naja, in Deutschland ist ja so einiges möglich.....
Ok, genug gefaselt...
Bevor Du beim Hersteller die Pferde scheu machst, würde ich mal versuchen von unabhängiger Seite Informaitonen zu bekommen und/oder einfach mal eine andere Prüforganisation aufzusuchen. Vielleicht findest Du ja einen Prüfer, der von den Querelen nichts weiss, wenn es denn wirklich eine ungeklärte Rechtslage gibt.
Das Thema ist auf jeden Fall für mich und sicher auch für andere hochinteressant. Vielleicht kannst Du ja den Hersteller ein wenig unter Druck setzen, indem Du ankündigst hier im Forum Bericht zu erstatten?!
Das würde ich allerdings nur ganz vorsichtig anklingen lassen....
Viel Glück!!
Tobias
- oktTali
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ich habe meinen Kat auch von Kat-Versand erhalten
es rannten zwar zwischenzeitig 3 Leute unterm Bus herum,
die Fragen waren aber eher neugieriger Art.
Jedenfalls hat mein Bus klaglos die Schlüsselnummer 0634
erhalten. (Womo über 2,8t, KY)
Gruß
Tali
es rannten zwar zwischenzeitig 3 Leute unterm Bus herum,
die Fragen waren aber eher neugieriger Art.
Jedenfalls hat mein Bus klaglos die Schlüsselnummer 0634
erhalten. (Womo über 2,8t, KY)
Gruß
Tali
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*Einmisch*: doch! Genau das ist die Schlüsselnummer für die Schadstoffeinstufung. Du müsstest (bzw. dein Bus müsste) nach meinen Infos als S3 eingestuft sein. Hier die Schlüsselnummern (Quelle: Kfz-Steuer.de):jany hat geschrieben:0634 sagt ja nichts über die schadstoffklasse aus...denn die hat meiner auch und ist womo ü28 mit euro nullkommanix
grüße jany
Snix: 00...02, 88, 98
S1: 10...12, 30...32, 40...43, 50...53
S2: 20...22, 33, 44, 54, 60, 61
S3: 34, 45, 55, 70, 71
Mein Syncro WoMo >2,8t hat leider 0600 in den Papieren stehen. Noch. Zunächst versuch ich noch rückwirkend die S1 anerkannt zu bekommen mit Euro1-Kat. Ich werde dann wohl irgendwann den SK-Kat nachrüsten.
Hoffe da gibt es keine weiteren bösen Überraschungen.
Angenommen in einer Nachprüfung fällt der Kat durch, was ist mit denjenigen, die den schon eingetragen haben?
Leider hab ich ja beim Syncro sonst keine (offizelle) Chance auf wenigsten S2 zu kommen. Beim 2WD geht ja noch die AGR von Oberland.
Gruß,
Martin
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Moin zusammen
Lies mal folgenden Beitrag.....
vielleicht hilft es etwas
http://www.busfreunde.de/read.php?1,446948
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Gruß
Stephan,Ina
und die Mäuse
Der wieder einen Bus hat.
Der einzige Tyrann, den ich in dieser Welt anerkenne,
ist die leise innere Stimme.
Mahatma Gandhi
KLUGSCHEISSERHASSER!!!!!!
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- domingo
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@Stephan: Danke für den link.
Ich kann nicht mal behaupten, dass es mich überrascht.
Dann also Plan B: erstmal ablasten lassen auf unter 2,8t, dann die passende Schlüsselnummer für Euro1/S1 eintragen lassen und abwarten, was bis 2010 passiert. (Und dann sind´s immer noch 10 Jahre bis zum H-Kennzeichen.)
Abmelden oder Saisonkennzeichen ist für uns leider keine Lösung. Bei einem der beiden T3´s ist ja meist irgendwas und dann muss der andere raus...
Bei 2 angemeldeten derartigen "Dreckschleudern", die zusammen etwa 12.000 km pro Jahr bewegt werden, ärgert mich die Steuerlast allerdings schon gewaltig.
Gruß,
Martin
Ich kann nicht mal behaupten, dass es mich überrascht.
Dann also Plan B: erstmal ablasten lassen auf unter 2,8t, dann die passende Schlüsselnummer für Euro1/S1 eintragen lassen und abwarten, was bis 2010 passiert. (Und dann sind´s immer noch 10 Jahre bis zum H-Kennzeichen.)
Abmelden oder Saisonkennzeichen ist für uns leider keine Lösung. Bei einem der beiden T3´s ist ja meist irgendwas und dann muss der andere raus...
Bei 2 angemeldeten derartigen "Dreckschleudern", die zusammen etwa 12.000 km pro Jahr bewegt werden, ärgert mich die Steuerlast allerdings schon gewaltig.
Gruß,
Martin
- jany
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quelle: busfreunde.deErlass vom 27.07.2007
Nachrüstung auf Grund von Teilegutachten des TÜV Österreich
Mit E-Mail vom 13.07.2007 hat das BMVBS über nicht ordnungsgemäße Teilegutachten des TÜV Österreich informiert. In dem Teilegutachten (Nr. 2006-KTV/PZW-EX-2024TÖP) wird bescheinigt, dass nach dem bestimmungsgemäßen Einbau von Katalysatoren des Herstellers S.K. Handels AG in Fahrzeugmodelle des Herstellers VW (Modell T 3) das Abgasverhalten der so genannten Euro 3 Abgasnorm erreicht wird. Dem entsprechend werden Einbauabnahmen gern. § 19 Abs. 3 StVZO von den zuständigen Überwachungsorganisationen bzw. den Technischen Prüfstellen erstellt.
Darüber hinaus soll es entsprechende Teilegutachten auch für weitere Modelle anderer Fahrzeughersteller geben. Nach dem derzeit allgemeinen technischen Kenntnisstand bestehen erhebliche Zweifel, dass mit diesem ungeregelten Kat die Grenzwerte der Richtlinie 98/69/EG III A erreicht werden können. In einer vom KBA veranlassten ersten Nachprüfung wurde dieses bestätigt.
Von daher sind ab sofort Änderungsabnahmen nach § 19 Abs. 3 StVZO, die auf Grundlage von Teilegutachten des TÜV Österreich für Katalysatoren des Herstellers/Importeurs SK Handels AG ausgestellt worden sind, bis auf weiteres nicht mehr anzuerkennen.
Sofern bei nachgerüsteten Kfz bereits eine Änderung der Fahrzeugpapiere erfolgt ist, kann es bis zur endgültigen Klärung der Angelegenheit dabei bleiben. Sollte sich die Fehlerhaftigkeit der Teilegutachten bestätigen, wäre zu prüfen, ob und ggf. inwieweit die Änderungen widerrufen werden können.
Die Überwachungsorganisationen und Technische Prüfstelle der TÜV Nord Mobilität GmbH &Co. KG habe ich ebenfalls angewiesen, entsprechende Änderungsabnahmen nach § 19 Abs. 3 StVZO bis auf weiteres nicht mehr vorzunehmen.