Nachrüstung nicht im Angebot

aktueller Austausch vor dem Posten ruhig mal die SUCHE benutzen!

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bazooka
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Nachrüstung nicht im Angebot

Beitrag von bazooka »

Hallo zusammen,
Ich sitze gerade über meinem Antrag für eine Sondergenehmigung zur Einfahrt in die Umweltzone. Jetzt habe ich das Problem das die Zulassungsstelle einen Nachweis haben will das für mein Fahrzeug aktuell keine Nachrüstung angeboten wird. Kann mir vielleicht einer von Euch sagen wo ich im Netz so einen Nachweis finden kann oder ob evtl. VW das bescheinigen kann das es keine Ümrüstmöglichkeit für diesen Typ gibt.
Ich habe einen `88er KY 1,7D mit LKW-Zulassung.

Danke für Eure Mühe
Gruß
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Beitrag von Walze »

Nabend,
das tät mich auch brennend interessieren.bzw was für möglichkeiten hat man seinen KY innerhalb der Schutzzonen zu bewegen?

gruss
Tiwi

Beitrag von Tiwi »

Moin,

ich hab neulich bei VW angerufen und die haben mir sehr nett weitergeholfen.
Mir wurde gleich mal telefonisch bestätigt, dass eine Nachrüstung für meinen KY nicht möglich ist. Zumindest nicht von VW.
Ich sollte eine Mail mit der Fzg.Scheinkopie an VW senden und dort um eine Ausnahmegenemigung bitten.
Bisher ist aber leider noch nichts gekommen.

Hier die Mail dazu:
dialogcenter[ät]volkswagenPUNKTde
Sehr geehrte Damen und Herren,

der telefonische Kundeservice von Volkswagen hat mich gebeten, Ihnen eine Kopie des Fahrzeugsbriefs meines Typ2,T3 zu mailen.
Sachverhalt ist folgender:
Die Stadt Tübingen plant das gesamte Stadtgebiet ab März 08 zu einer Umweltzone. Um überhaupt mit dem Bulli nach Hause zu fahren, brauche ich eine Umweltzonenplakette. Diese wird erteilt, wenn es keine Nachrüstmöglichkeit für das Fahrzeug gibt.
Meine Zulassungsstelle fordert eine Bescheinigung von VW, dass es für mein Fahrzeug keinen Dieselpartikelfilter aus dem Hause VW gibt.
Diese Ausnahmegenemigung /-bescheinigung bekomme ich von Ihnen.
Es handelt sich um einen VW Transport, Typ2 - T3, Baujahr 1988, KY (1,7L Diesel), Kennzeichen TÜ-XXxxx
Also Anlage den alten Brief.

Bitte senden Sie mir die Bescheinigung an meine Adresse:

TIWI
Musterstrasse 132
123456 komische Stadt

Für Rückfragen erreichen Sie mich unter 01234/567890.

Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüssen

Tiwi Mustermann.
Grüsse Tiwi
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Beitrag von nerbi »

Mangelende Nachrüstmöglichkeit ist ein guter Gesichtspunkt, schätze deren Rechtsabteilung versucht einen "enteignungsgleichen Eingriff" durch das Fahrverbot zu vermeiden, das könnte Schadensersatz der Kommune bedeuten.


aber das kann für andere sogar noch weitergehen:
Selbst wenn es eine Nachrüstung gibt, muss der kostenmäßige Aufwand m. E. in Relation zum Wert des Fahrzeuges stehen ..... ansonsten isses wieder ein "enteignungsgleichen Eingriff" ....

man könnte das nett weiterspinnen: Fahrzeughalter rüstet erst nach, wenn die Kommune ihn zwingen will, Fahrzeughalter kann sich Nachrüstung aber nicht leisten, Kommune gibt zinsfreies bzw. zinsgünstiges Darlehen als Investitionshilfe ....
Gruß Nerbi

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maulwurf
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Beitrag von maulwurf »

Tiwi hat geschrieben:
Sehr geehrte Damen und Herren,

der telefonische Kundeservice von Volkswagen hat mich gebeten, Ihnen eine Kopie des Fahrzeugsbriefs meines Typ2,T3 zu mailen.
Sachverhalt ist folgender:
Die Stadt Tübingen plant das gesamte Stadtgebiet ab März 08 zu einer Umweltzone. Um überhaupt mit dem Bulli nach Hause zu fahren, brauche ich eine Umweltzonenplakette. Diese wird erteilt, wenn es keine Nachrüstmöglichkeit für das Fahrzeug gibt.
Meine Zulassungsstelle fordert eine Bescheinigung von VW, dass es für mein Fahrzeug keinen Dieselpartikelfilter aus dem Hause VW gibt.
Diese Ausnahmegenemigung /-bescheinigung bekomme ich von Ihnen.
Es handelt sich um einen VW Transport, Typ2 - T3, Baujahr 1988, KY (1,7L Diesel), Kennzeichen TÜ-XXxxx
Also Anlage den alten Brief.

Bitte senden Sie mir die Bescheinigung an meine Adresse:

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Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüssen

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Re: Nachrüstung nicht im Angebot

Beitrag von Axel »

bazooka hat geschrieben:Hallo zusammen,
Ich sitze gerade über meinem Antrag für eine Sondergenehmigung zur Einfahrt in die Umweltzone. Jetzt habe ich das Problem das die Zulassungsstelle einen Nachweis haben will das für mein Fahrzeug aktuell keine Nachrüstung angeboten wird. Kann mir vielleicht einer von Euch sagen wo ich im Netz so einen Nachweis finden kann oder ob evtl. VW das bescheinigen kann das es keine Ümrüstmöglichkeit für diesen Typ gibt.
Ich habe einen `88er KY 1,7D mit LKW-Zulassung.

Danke für Eure Mühe
Gruß
bazooka
Reden wir hier von Köln?
Tiwi

Beitrag von Tiwi »

Servüs,

Also Tübingen hat da schon den Plan für die Umweltzone rausgebracht.
Die gesamte Stadt!
Nur die Zufahrten zu den Unikliniken sind frei.
Es gibt aber auch schon Ausnahmeregeln, wenn

*nachgewiesen werden kann, dass eine Nachrüstung technisch nicht möglich ist
*eine Nachrüstung finanziell nicht zumutbar ist
*weiter Ausnahmeregeln für Kommunal-, Einsatzfahrzeuge und so Dinger

Für Punkt 1 warte ich auf das Schreiben aus Wolfsburghausenautostadt.
Punkt 2 würde mich vielleicht auch noch irgendwie angehen, da muss ich mal schauen wie das mit armen Studentenpack so aussieht.


Meine TÜVler meinte letztens bei der AU, ich soll mich einfach doof stellen, die würden das so eh nicht durchsetzen können, denn das käme Enteignungen ziemlich gleich. Naja, mal schauen was aus dem Umweltwahnsinn wird. Mich kotzt an, dass grad mal alles unter im Namen des Umweltschutzes verboten und reguliert wird.
Hey, das sind Eingriffe in's Privatleben, die es seit langen Zeiten nicht mehr gab. Rauchverbot mal mit eingerechnet.
Jetzt dann öffentliche Alkoholverbote in den Städten...
Ich hör mal auf, sonst wird das zu off-topic.

Trotzdem schönen Abend
Tiwi
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3t3
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Beitrag von 3t3 »

Tja, mit einem Euro-3-Kat der SK-Handels-AG hast Du die gesuchte Nachrüstmöglichkeit.
Wolltest Du jetzt aber nicht hören, gelle?
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Beitrag von maulwurf »

sk ist doch wohl eher schwindel als kat :bier
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Beitrag von 3t3 »

Wieso?

Axel
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Beitrag von maulwurf »

es gab da einen artikel in einer womozeitschrift (frag mich nicht welche, hab den text nicht mehr), dass der kat garnix bringt. durch verstellen des OT´s haste einen leistungsverlust und die abgaswerte erreichten in keinem fall bei optimalen bedingungen die angegeben werte die sk angegeben hat. sie waren wohl besser, als ohne kat, jedoch bei leistungsverlust und nicht gravierend besser. stellte man den OT wieder richtig ein, bekam man die selben werte, wie ohne kat...(so oder so ähnlich stand es drin, wie gesagt, ich hab den text nicht vor mir)

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*Wolfgang*
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Beitrag von *Wolfgang* »

Ich meine auch dass ich da diesbezüglich was gelesen hab. Es wurden sowieso einieg Rußfilter (z.B. von GAT, Bosal und weiteren Herstellern) die ABE entzogen. Grund: keine Wirkung. Also: vor einem eventuellen Kauf genau informieren.
Viele Grüße

Wolfgang

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domingo
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Beitrag von domingo »

Hallo Maulwurf,

hier ist nochmal ein link zu dem Thread, in dem du wahrscheinlich den Artikel gelesen hast (siehe Beitrag 11 von Snoeren).
http://www.bulliforum.com/viewtopic.php ... reisemobil

Ich bitte um etwas mehr Vorsicht mit dem, was gepostet wird, besonders wenn es mal eben so aus dem Gedächtnis ist. Eine fahrlässige Rufschädigung hilft keinem hier, es kann im Gegenteil eher Probleme bringen.
maulwurf hat geschrieben:es gab da einen artikel in einer womozeitschrift (frag mich nicht welche, hab den text nicht mehr), dass der kat garnix bringt. durch verstellen des OT´s haste einen leistungsverlust und die abgaswerte erreichten in keinem fall bei optimalen bedingungen die angegeben werte die sk angegeben hat. sie waren wohl besser, als ohne kat, jedoch bei leistungsverlust und nicht gravierend besser. stellte man den OT wieder richtig ein, bekam man die selben werte, wie ohne kat...(so oder so ähnlich stand es drin, wie gesagt, ich hab den text nicht vor mir)

mfg maulwurf
Ich hab mal die Stellen in deinem Zitat hervorgehoben, die du so nicht stehen lassen kannst, weil es nicht im Artikel geschrieben wird.

Mit "Mehr Schwindel als Kat" schießt du m.E. auch etwas über das Ziel hinaus.

Hier noch ein aktuellerer Kurzbericht zur Lage (promobil 12.11.2007), da wird dann auch ein T3 herangezogen, dort klingt das nämlich alles etwas anders:

"Nachrüstung. Ältere Reisemobile werden in Zukunft wohl doch mit Fein­staubplakette unterwegs sein können. Die Meldung kommt aus dem bayerischen Staatsministerium und erreichte promobil kurz vor Redaktionsschluss. Erst in Heft 10 war über die heftige Debatte berichtet worden: Landesministerien, zuvorderst jenes aus München, hatten Zulassungsstellen und Prüforganisationen empfohlen, die Katalysatoren der S.K. Handels AG nicht mehr in die Fahrzeugpapiere einzutragen. Nun aber ist alles anders.
Der Oxidationskatalysator wird für Fahrzeuge über 2,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht wie­der uneingeschränkt eingetragen und verhilft insgesamt über 40 verschiedenen Fahrzeugty­pen zu Abgaswerten gemäß Euro 3 und somit zur gelben Plakette. So jedenfalls die Einschätzung des bayerischen Verkehrsministeriums, die nun an die entsprechenden Stellen versandt wird.
Es waren eigene Messun­gen, die das Münchner Ministerium zum Sinneswandel bewogen. Ein VW T3 war von den Münchnern im Abgaslabor untersucht worden. Im Prüfzyklus für schwere Fahrzeuge der Grup­pe III hatte er die Grenzwerte dank eingebautem Kat deutlich unterschritten.
Die Messergebnisse und die Empfehlung der Bayern sind eine Ohrfeige für das Bundesverkehrsministerium, welches den vorübergehenden Stopp der Kat-Nachrüstung bewirkt hatte. Ein wesentliches Argument der Bundesbeamten war dabei eine Plausibilitätsbetrachtung: „Von Euro 0 auf Euro 3, das ist schlichtweg unmöglich“, so der Bonner Sachbearbeiter zu promobil. Was er nicht wusste: Viele Fahrzeuge erfüllen im Ausgangszustand Euro 1, ohne dass dieses in den Papieren eingetragen wurde."

link: http://www.promobil.de/sixcms/detail.php?id=103910

Wie die Emissionswerte sind, wenn der Förderbeginn nicht verstellt wird, ist erstmal eine andere Sache, aber das können wir wohl ohnehin alle nur raten.

Gruß,
Martin
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Beitrag von maddevil »

hi,

ich wäre auch sehr interessiert, wenn es mit dieser ausnahmegenemigung funktioniert für einen KY.

wie ist das überhaupt, wenn ich ne plakette in berlin bekomme, kann ich mit der dann auch in köln fahren? ich meine wenn die erteilung einer ausnahmegenemigung der stadt überlassen ist, wäre es für andere ja mit gleichen fahrzeugen ungerecht.

gruß maddevil
meine fahrzeuge:
T3 ex telekom bj 12/91 Bild
jetta I bj 02/80 noch im rohbau
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kawasaki zx7r bj 07/97
HONDA CBR 400 RR Fireblade
...mal sehen was als nächstes dazu kommt :-)
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Beitrag von maulwurf »

gut den neuen artikel zum kat kannte ich nicht. wie soll ich einen text zitieren der nicht vor mir lag?finds gut dass du es nochmal rausgesucht hast, hab aber vorher keine garantie angegeben, weil ich eben kein artikel vor mir hatte. und beim 1. artikel klang das alles noch ein wenig utopischer mit dem erreichen von euro3

:bier

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Beitrag von Tommysyncro »

Plakette gilt in ganz Deutschland.

Ausnahmeregelungen nur für Anwohner oder Betriebe innerhalb des Gebietes vorgesehen wg. enteignungsgleichem Eingriff, wie nerbi richtig sagt. Auch für Lieferanten Ausnahmen.

Besucher bleiben draussen und müssen dann mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder so in die Gebiete.

Gruss
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Beitrag von Hotgun »

da war gestern so ein Mensch im Radio der meinte Zitat:" Auch Fahrzeuge mit Roter Plakette können in die Umweltzone einfahren also keine Panik"

Ja was denn nun. Ich habe den Antrag für die ausnahmegenehmigung hier zu liegen. Ich brauche nur noch ein Schreiben von meinem Chef. Nur is die Frage ob ich das wirklich möchte denn wenn ich die Genehmigung habe müsste ich wieder mit meinem Bus Werkzeug und Material für meinen AG fahren. Damit ist zur Zeit Schluss denn ich fahre seit 2 Wochen Bahn und hab mir ein Monatsticket gekauft. Nach Abwägung aller Bedingungen bin ich nicht mal mehr sicher ob ich die teure Umrüstung und die Plakette überhaupt brauche. In Berlin kommt man eh überall hin mit der Bahn...
"Warum soll ich Leuten vertrauen deren einzige Lebensleistung es ist genug Menschen zu belügen und zu überreden sie zu wählen, Sie aber ansonsten noch NICHTS zustande gebracht haben...."
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domingo
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Beitrag von domingo »

@maulwurf:

Is scho´ recht,

:bier

Gruß,
Martin
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Beitrag von Tommysyncro »

Entscheidung musst Du treffen, ob für AG oder nicht.

Zum Zitat, die Umweltzonen können von den Gemeinden für jede Plakette oder auch nur für höhere bis zur grünen Plakette freigegeben werden. Daher auch die verschiedenen Farben. Nur die grüne gibt freie Fahrt.

Gruss
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Beitrag von Tiwi »

Moin,

zunächst: Sorry, wenn ich dazu erst jetzt schreibe, aber die Benachrichtigungsmails landen bei GMX IMMER im Spamverdacht. Grr...dabei hab ich schon den Filter eingestellt, dass Mails mit Abs admin[ät]bulliforum.com weitergeleitet werden sollen. Bringt alles nichts.
3t3 hat geschrieben:Tja, mit einem Euro-3-Kat der SK-Handels-AG hast Du die gesuchte Nachrüstmöglichkeit.
Wolltest Du jetzt aber nicht hören, gelle?
SK macht auch Katalysatoren?
Hui, die haben mir seinerzeit schon für ein Heidengeld das Auflastungsgutachten vermacht. Aber das war's wert.

Aber nein, eigentlich wollte ich das nicht hören, auch wenn ich weiss, dass andere Hersteller KATs anbieten könnten.
Diesbezüglich interessant könnte dieser SPIEGEL Artikel sein.
Gut, das sind keine KATs für unsere Auto's dabei, zeigt aber, dass nicht alles was angeboten wird auch sinnig erscheint. Wer baut sich gerne ein sündhaft teures Teil ein, dass dann die Wirkung einer leeren Coladose hat?
Und das alles unter der fadenscheinigen Begründung des Umweltschutzes.

:nö Nicht mit mir, Berlin.

Gruss Tiwi
Tiwi

Beitrag von Tiwi »

Hallo,

siehe meinen älteren Beitrag dazu weiter oben
Heute war ein Antwortschreiben von VW in der Post:
Volkswagen AG hat geschrieben:
Volkswagen Transporter
Fahrgestellnummer: WV2ZZZ25UNDSOWEITER

Sehr geehrter Herr Schnubbeldupp,

Volkswagen Nutzgfahrzeuge hat sich intensiv mit der Freigabe einer Nachrüstlösung für den oben genannten Transporter beschäftigt. Leider hat sich bei dieser Untersuchung rausgestellt, dass Nachrüstlösungen, die die Qualität unserer Produkte erreichen könnten, wirtschaftlich nicht darstellbar sind. Wir bitten um Nachsicht, dass wir keine Nachrüstlösung anbieten können.
(...)
MfG

Juhu, gleich am Montag mal probieren, was die vom LRA dazu sagen.
Denn TÜ hat eine Ausnahmeregelung, wenn die Nachrüstung wirtschaftlich nicht zumutbar ist.
Drückt mir die Daumen, dass ich dann eine Plakette bekomme.

Grüzi Tiwi
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Beitrag von 3t3 »

Ich bin mal gespannt, wieviel Du für die Ausnahmegenehmigung abdrücken darfst. Die Gebührenspanne liegt ja zwischen 0 und (fast) unendlich. Thomas G. aus dem forumvwbus sollte für seine über 300€ zahlen...

Meiner einer hat jedenfalls auf Euro-3 aufgerüstet - der Kat amortisiert sich bei mir bis Januar ´09 und bis Januar 2010 dürfte ich mit der gelben Plakette überall hineinkommen. Wobei ich selbst gar keine Notwendigkeit für die Plakette sehe, aber die Benutzer meines Busses...

Grüße, Axel
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Beitrag von milamatik »

@ 3T3: Nerbi schreibt ja auch, dass es die Kosten für den Kat in Relation zum Fahrzeugwert tragbar sein sollten. Weiß zwar nicht, ob das irgendwo offiziell steht, aber wenn das so wäre, wäre man mit einem T3 mit Marktwert von 1000 - 2000 Euro wahrscheinlich fein raus..
;-) Grüße, Stefan

BJ1991 1,9 TDI 1Z mit AAP
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Tiwi

Beitrag von Tiwi »

Hallo,

Also, das war mal wieder ein Schuss vor den Bug.
Habe jetzt die Bescheinigung von VW und dann mal an mein zuständiges Zulassungsbüro gemailt.
Die sehr schnelle Antwort heute morgen:
LRA Tübingen hat geschrieben:auf folgende Internetseiten können Sie sich über die Nachrüstmöglichkeiten informieren:

www.feinstaubplakette.de oder
http://feinstaub.gtue.de.


Wenn Sie Ihr Fahrzeug nachweislich nicht umrüsten können, gibt es leider bis jetzt noch keine Möglichkeit eine Umweltplakette zu erhalten.
Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist in diesem Fall nicht möglich.

Die Kfz.-Innung bemüht sich die Fahrzeuge, die nicht nachrüstbar sind, aufzunehmen und kümmert sich dann um die eventuelle Herstellung von Umrüstsätzen. Wenn die Kfz.-Innung es erreicht, dass Nachrüstmöglichkeiten geschaffen werden, kommen Sie in den Genuß eine Plakette zu erhalten. Wenden Sie doch bitte in dieser Angelegenheit an die Kfz.-Innung.
Tja, nicht so schön das ganze. Auf der GTÜ Seite stehen bei den FAQs ein natürlich keine Details zu den Ausnahmegenehmigungen der einzelnen Städte, aber trotzdem ein paar Interessante Sachen.

Jetzt seh ich ein bisschen schwarz was meinen Bulli angeht, denn Nachrüsten kann ich nicht - zu teuer.

Grüsse Tiwi
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Beitrag von Styxn »

"kommen Sie in den Genuß eine Plakette zu erhalten." juhu - dann dürfen auch SIE zu in den Stand der Bevorzugten eintreten. Klingt schon ziemlich von oben herab...
früher hatte es gereicht am Stadttor ein Stadtzoll zu zahlen, wenn man mit deiner Methankuh passieren wollte XD

nur mal angemerkt, dass es zur Notwendigkeit auferlegt wurde. Kann denn da von Genuss eigentlich die rede sein?
Bulli weg, Styxn wohl auch bald
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Beitrag von Hotgun »

ich hab jetz auch Spaß...



in meinen Papieren (neue Ausführung) findet sich unter 14.1 ein Strich. Anruf bei der Dekra ergab das ich keine Zahlen dort eingetragen bekomme ohne Unterlagen von VW.

d.h selbst wenn ich plakettenberechtig wäre. Würd ich keine bekommen weil dort keine Zahlen drinnstehn.


Wasn nu?
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Beitrag von T3TDISyncro »

Mal hochpuschen wegen eventueller Neuigkeiten.

Da mich die Geschichte nun doch auch was angeht weil ich eben doch auch mal mit dem Caddy unterwegs bin hab ich mich mal schlau gemacht.
Für uns BaWü`ler gibt es die Möglichkeit auch ohne Umweltplakette in den Zonen rumfahren zu dürfen.Allerdings nur dann wenn eine Umrüstung derzeit nicht möglich ist.
Dazu gibt es ein Formular auf der Homepage von der Stadt Stuttgart.Dieses gilt dann für ein Jahr ab Austellungsdatum für ganz BaWü.
Den Link dazu hab ich hier: http://stuttgart.de/sde/global/images/m ... /21781.pdf
Laut dem Text auf der Homepage http://stuttgart.de/sde/menu/frame/ns_top_11021.htm und laut Anwohnern gilt das wirklich in ganz BaWü.Kommt ja schließlich auch von der Landeshauptstadt.
Ich fahr heut Mittag mal zum Boschdienst und laß mir das bescheinigen.
Für meinen Caddy gibt es tatsächlich offiziell nix.Für meinen Motor gäbe es allerdings was,aber das ist wohl nicht eintragungsfähig...

Ich werde berichten,

Gruß Uwe
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Beitrag von Pholgix »

Sauber! Darauf habe ich gewartet! Endlich mal halbwegs gute Nachrichten

Hier noch der Link von PROMOBIL:
(weiter oben der geht nicht)
http://www.promobil.de/aktuelles/sonsti ... 5955.7.htm
am besten in der suche SK Handels eingeben da finden sich mehrere Artikel. Seeeehr interessant!
http://www.promobil.de/service/ratgeber ... .htm?skip=

Unter anderm das:
In Bayern dürfen wegen der TÜV-Blockade jetzt auch AU-Werkstätten prüfen. Deutschlandweit verweigern die TÜV-Prüfstellen weiterhin die Abnahme und damit die Eintragung der SK-Kats. Derzeit empfiehlt sich Dekra als die kundenfreundlichere Prüforganisation.
Zu der Genehmigung in Stuttgart:
Bestätigung:
Es wird bestätigt, dass für das o.g. Fahrzeug derzeit kein technisch geeignetes
Nachrüstsystem i. S. der 35. BImSchV verfügbar ist.
Bleibt für mich die Frage offen was ein "Nachrüstsystem i. S. der 35. BImSchV" ist?
http://www.buzer.de/gesetz/7387/
Ich blick da nicht durch, fällt der SK Kat darunter? Und wenn mir TÜV sich weigert den SK KAT anzuerkennen gibts ja immernoch die Euro2 Oxikats....fallen die darunter??

@Tiwi: glaubst du nicht dass die von VW dir die Bestätigung verweigern werden? Denn defakto gibts ja Nachrüstmöglichkeiten, du kommst damit zwar nur auf Euro2 oder 3 und nur max. ne gelbe Plakette...aber immerhin deinen Beitragzur Umwelt kannste leisten :lol: Alöso müsstest du doch eher den Weg über den überstiegenen Zeitwert gehen, oder? Mit der Sondergenehmigung aus Stuggi könnteste dir die in Tü eigentlich sparen.

War denn schonmal irgendjemand bei ner Prüfstelle und hat bestätigt bekommen dass es für den T3 nix gibt?? BZW. worum gehts hier eigentlich? Allgemeine Abgaswerte oder Russ? :gr :gr
Gruss Holger
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Rostentfernung-Thread: bulliforum.com/viewtopic.php?f=1&t=96971&p=788707#p788707
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Beitrag von T3TDISyncro »

Auf der GTÜ Homepage http://www.gtue.de/apps2/feinstaub/plakette.php mal die Schlüsselnummern eingeben und sehen was rauskommt.
Das Hauptproblem mE nach ist das daß man für ne Plakette ja mindestens Euro 2 braucht (DIESEL!).Nen Rußfilter wirst du derzeit eh keinen bekommen.Bei den Vorkammerdieseln sowieso nicht,da muß man Elektronik haben um das zu regeln,bei TDI versucht ja grad der Max (www.t3-umbau.de) was zu machen.
Dann ist es momentan Ja auch noch so daß man mit LKW-Zulassung maximal Euro1 eingetragen bekommt,da fehlt noch die Gesetztesgrundlage für mehr weil das nie vorgesehen war...
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Beitrag von der dennis »

macht euch doch nicht so einen stress!
baut doch einfach von einem sparsamen diesel (so acht-zehn liter)
auf einen benziner-spritvernichter (12-??) um...
LKW-zulassung, nen Kat drunter und schon gibs die grüne... :tl

und alles für die umwelt... :gr

WAR NUR SPASS!

wobei, ich habs gemacht..
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Beitrag von T3TDISyncro »

der dennis hat geschrieben:macht euch doch nicht so einen stress!
baut doch einfach von einem sparsamen diesel (so acht-zehn liter)
auf einen benziner-spritvernichter (12-??) um...
LKW-zulassung, nen Kat drunter und schon gibs die grüne... :tl

und alles für die umwelt... :gr

WAR NUR SPASS!

wobei, ich habs gemacht..
Nö,

ganz sicher nicht !
Benzin ist immer noch teurer als Diesel,und ich tanke demnächst eh nur noch PÖL.Ich steck dem Staat so wenig Kohle wie möglich in den Rachen.

Und ganz nebenbei:
Ich war vorhin bei meinem "freundlichen" und hab die Bescheinigung ausstellen lassen...

Bin mal gespannt was die Herrschaften dazu sagen wenn ich mal angehalten werde...

:bier :bier
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Beitrag von der dennis »

Du brauchst doch trotzdem einen schein das du beim amt vorstellig warst und die kontrolliert haben das das alles echt und in ordnung ist? :gr

ich glaube halt nicht das sich die rennleitung auf diskussionen an strassenrand einlässt, und was wie welche wofür geeignete bescheinigung ist raffen die eh nicht...

wenn wir als betroffene und mehr als interessierte schon durch diesen ganzen Kram kaum durchsteigen... wie sollen es dann die ordnungshüter? oder überhaupt irgendwer? die werden dir schön einen zettel aufbrummen, dann bist DU nämlich in der pflicht was zu beweisen und vorzulegen...


PS: als nächstes kommt bei mir autogas...
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Beitrag von Pholgix »

T3TDISyncro hat geschrieben:Auf der GTÜ Homepage http://www.gtue.de/apps2/feinstaub/plakette.php mal die Schlüsselnummern eingeben und sehen was rauskommt.
Das Hauptproblem mE nach ist das daß man für ne Plakette ja mindestens Euro 2 braucht (DIESEL!).Nen Rußfilter wirst du derzeit eh keinen bekommen.Bei den Vorkammerdieseln sowieso nicht,da muß man Elektronik haben um das zu regeln,bei TDI versucht ja grad der Max (www.t3-umbau.de) was zu machen.
Dann ist es momentan Ja auch noch so daß man mit LKW-Zulassung maximal Euro1 eingetragen bekommt,da fehlt noch die Gesetztesgrundlage für mehr weil das nie vorgesehen war...
Ist der AAZ nicht noch ein mechanischer? Für den gibbet nämlich nen Russi:
http://www.russfilter.info/cms/upload/pdf/lr.pdf
oder wars der 1Z?
egal es gibt für beide einen...
Wie die dann die Abbrenntemperaturen ohne Nacheinspritzung etc. erreichen wollen frag ich mich da aber auch...
Gruss Holger
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Beitrag von T3TDISyncro »

Pholgix hat geschrieben:
T3TDISyncro hat geschrieben:Auf der GTÜ Homepage http://www.gtue.de/apps2/feinstaub/plakette.php mal die Schlüsselnummern eingeben und sehen was rauskommt.
Das Hauptproblem mE nach ist das daß man für ne Plakette ja mindestens Euro 2 braucht (DIESEL!).Nen Rußfilter wirst du derzeit eh keinen bekommen.Bei den Vorkammerdieseln sowieso nicht,da muß man Elektronik haben um das zu regeln,bei TDI versucht ja grad der Max (www.t3-umbau.de) was zu machen.
Dann ist es momentan Ja auch noch so daß man mit LKW-Zulassung maximal Euro1 eingetragen bekommt,da fehlt noch die Gesetztesgrundlage für mehr weil das nie vorgesehen war...
Ist der AAZ nicht noch ein mechanischer? Für den gibbet nämlich nen Russi:
http://www.russfilter.info/cms/upload/pdf/lr.pdf
oder wars der 1Z?
egal es gibt für beide einen...
Wie die dann die Abbrenntemperaturen ohne Nacheinspritzung etc. erreichen wollen frag ich mich da aber auch...
Der AAZ ist mechansich das ist korrekt,aber ich werde ehrlich gesagt nicht schlau aus dem pdf-Dokument... :gr
Angenommen es gibt tatsächlich einen PF für den AAZ,so heißt das noch lange nicht daß der im Bus eingetragen wird.
Ist ja schon allein mit den Euro Abgasnormen so.Die werden auch nicht einfach so eingetragen...

Ich glaub ich ruf mal die Rennleitung an,die müssten es ja wissen,oder?
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Beitrag von T3TDISyncro »

Sodele,

also unsere Rennleitung hier ist da wohl nicht so Fit da wir hier -momentan zumindest- nix haben,aber ich ruf jetzt morgen mal kurzerhand in Stuttgart an und frag die Löcher in den Bauch.Wenn`s die nicht wissen,wer dann?!

Dann Zitat von der Homepage Stuttgart:
Welche allgemeinen Voraussetzungen muss ich für eine Ausnahmeregelung erfüllen?

Das Fahrzeug ist nach dem 1. Januar 1971 und erstmals vor dem 1. November 2007 auf den Halter zugelassen und die Nachrüstung ist technisch nicht möglich, da sie aktuell nicht angeboten wird (Nachweis durch Bescheinigung einer AU-Werkstätte, eines Prüfingenieurs oder einer technischen Überwachungsorganisation).

http://stuttgart.de/sde/global/images/m ... /21781.pdf

(Bei Fahrzeugen mit Erstzulassung vor dem 1. Januar 1971 entfällt die Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung.)

oder

Nachrüstung ist wirtschaftlich nicht möglich, da zum Beispiel Kosten der Nachrüstung höher sind als der Zeitwert des Fahrzeugs (Bescheinigung einer AU-Werkstätte, eines Prüfingenieurs oder einer technischen Überwachungsorganisation zum Zeitwert und den Nachrüstkosten ist erforderlich) und es ist kein anderes, geeignetes Kfz auf den Antragsteller zugelassen.

Welche Ausnahmeregelungen gibt es?

Es gibt eine Allgemeinverfügung und Einzelfallgenehmigungen. Sofern Sie in den Bereich der Allgemeinverfügung fallen, benötigen Sie keine Ausnahmgenehmigung im Einzelfall und müssen deshalb auch keinen Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde stellen. Sie müssen jedoch die nachstehenden Voraussetzungen erfüllen, wozu auch der jährlich neu einzuholende Nachweis der Nicht-Nachrüstbarkeit des Fahrzeugs zählt.

Wer fällt unter die Allgemeinverfügung?
Die im öffentlichen Interesse gewährten Ausnahmen werden im Wege der Allgemeinverfügung für folgenden Fahrzeugverkehr zugelassen (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 3 vom 17. Januar 2008):

* Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern,
* Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Dienstleistungen,
* Fahrten von Spezialfahrzeugen mit hohen Anschaffungs- bzw. Umrüstungskosten und geringen Fahrleistungen in Umweltzonen,
* Oldtimer nach § 2 Nr. 22 Fahrzeug-Zulassungsverordnung i.V.m. § 23 StVZO ohne Oldtimerkennzeichen,
* Personenkraftwagen mit geregeltem Katalysator und den Schlüsselnummern 03, 04, 09 und 11,
* Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen, mit rotem Kennzeichen nach § 16 FZV oder mit Ausfuhrkennzeichen nach § 19 FZV.

Welche Nachweise sind dazu Voraussetzung und mitzuführen?

Für Fahrzeuge, deren Fahrten unter diese Allgemeinverfügung fallen, ist die Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung einer AU-Werkstätte, eines Prüfingenieurs oder einer technischen Überwachungsorganisation mitzuführen. Die Bescheinigung des Herstellers allein genügt nicht.

Für Oldtimer nach § 2 Nr. 22 FZV (ohne H-Kennzeichen) ist das Gutachten nach § 23 StVZO oder eine Bescheinigung einer AU-Werkstätte, eines Prüfingenieurs oder einer technischen Überwachungsorganisation über das Vorliegen des Gutachtens mitzuführen. Die Bescheinigung des Herstellers genügt nicht.

Ausländische Oldtimer können den Zeitpunkt der Erstzulassung mit den Fahrzeugpapieren nachweisen.
Für mich ist da eigentlich der erste Absatz der Massgebende,somit sollte das reichen.Wie gesagt,ich rufe da morgen Vormittag mal an und Frag die Löcher in den Bauch...

Ich will das jetzt genau wissen !
:g5
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Beitrag von 3t3 »

Nichtsdestotrotz mußt Du eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

Die im öffentlichen Interesse gewährten Ausnahmen werden im Wege der Allgemeinverfügung für folgenden Fahrzeugverkehr zugelassen (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 3 vom 17. Januar 2008):

* Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern,
* Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Dienstleistungen,
* Fahrten von Spezialfahrzeugen mit hohen Anschaffungs- bzw. Umrüstungskosten und geringen Fahrleistungen in Umweltzonen,
* Oldtimer nach § 2 Nr. 22 Fahrzeug-Zulassungsverordnung i.V.m. § 23 StVZO ohne Oldtimerkennzeichen,
* Personenkraftwagen mit geregeltem Katalysator und den Schlüsselnummern 03, 04, 09 und 11,
* Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen, mit rotem Kennzeichen nach § 16 FZV oder mit Ausfuhrkennzeichen nach § 19 FZV.


Die letzten vier Punkte können es nicht sein, also versorgst Du die umweltgezonte Bevölkerung entweder mit lebensnotwendigen Gütern oder Dienstleistungen... Oder?

Grüße, Axel
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Beitrag von Pholgix »

T3TDISyncro hat geschrieben: Der AAZ ist mechansich das ist korrekt,aber ich werde ehrlich gesagt nicht schlau aus dem pdf-Dokument... :gr
Angenommen es gibt tatsächlich einen PF für den AAZ,so heißt das noch lange nicht daß der im Bus eingetragen wird.
Ist ja schon allein mit den Euro Abgasnormen so.Die werden auch nicht einfach so eingetragen...
Ich glaub ich ruf mal die Rennleitung an,die müssten es ja wissen,oder?

Jau hak mal ordentlich nach....geht mich in absehbarer Zeit evtl. auch was an.....

Was gibts an dem PDF nicht zu schnallen? Guxsdu Seite 54 da steht: GolfIII TD75PS AAZ: RPF 672€ Bemerkung:T2
dann guxsdu unten:
T2 = Der Rußfilter ersetzt den serienmäßigen VorKat oder Katalysator in der Abgasanlage.
Rußfilter mit integriertem Oxidations-Kat. Der zusätzliche Austausch des Katalysators
nach 80.000 km oder 5 Jahren ist NICHT erforderlich!
A) Abgasnorm des umzurüstenden Fahrzeugs im Serienzustand.
P) PM-Stufe = Partikelminderungsstufe. Nach der Umrüstung mit dem Rußfilter erfüllt das Fahrzeug den
Partikelgrenzwert der jeweils höheren Abgasnorm und wird in die Fahrzeugpapiere mit der entsprechenden
PM-Stufe als besonders partikelreduzierter Personenkraftwagen eingetragen
H1 Der Hauptkatalysator wird durch den Rußfilter ersetzt.

--> vorher Euro2 nachher PM1

Dass das Teil im T3 abgenommen wird, davon war ja nie die Rede....ich frag mich halt nur wie der Filter die Abbrenntemp. erreicht, oder wie das System funzt. Denn Ventilüberschneidung oder Nacheinspritzung is beim AAZ nicht...genauso wie beim T3 nicht.....jetzt muss man wohl nur noch warten....wenn der RPF in den Golf passt dann muss er ja auch in den Bus passen...fehlt nur noch ein Gutachten....
siehe auch:
http://www.bulliforum.com/viewtopic.php?t=16433
Aaaa hab grad was gefunden zur funktion des RPF ohne Zusatzeinspritzung etc.:
http://de.wikipedia.org/wiki/Partikelfilter
Kap.: Katalytische Regeneration
Bei der passiven Regeneration erfolgt bei genügend hohen Temperaturen und NO2-Konzentrationen - vor allem im überwiegenden Autobahnbetrieb - eine permanente Umwandlung des Rußes zu CO2. Dieser Vorgang geschieht in einem Temperaturbereich von 350-500 °C und läuft ohne besondere Maßnahmen nach dem CRT-Prinzip kontinuierlich ab (CRT: Continuous Regenerating Trap = kontinuierlich regenerierende (Partikel-)Falle).
Und:
Ein Oxidationskatalysator kann unter gewissen Bedingungen die Abgastemperatur entscheidend erhöhen. Einflussgrößen hierfür sind die Menge der katalytischen Beschichtung und die Abgaszusammensetzung.
Die hohe Temperatur von über 500° C wird also gar nicht mehr benötigt. Subber, dann wirds nimmer lang gehen dann gibbet halt son Kombi Teil aus Oxikat und RPF auch fürn Bus....denk ich.....
Gruss Holger
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Beitrag von T3TDISyncro »

3t3 hat geschrieben:Nichtsdestotrotz mußt Du eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

Die im öffentlichen Interesse gewährten Ausnahmen werden im Wege der Allgemeinverfügung für folgenden Fahrzeugverkehr zugelassen (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 3 vom 17. Januar 2008):

* Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern,
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Die letzten vier Punkte können es nicht sein, also versorgst Du die umweltgezonte Bevölkerung entweder mit lebensnotwendigen Gütern oder Dienstleistungen... Oder?

Grüße, Axel
Oh Man !

Bürokratie bis zum Umfallen !

Ich ruf morgen Stuggi an,dan weiß ich was Sache ist... :roll:

EDIT:

Klar,ich versorge die Bevölkerung mit lebensnotwendiger Dienstleistung.Ich schmeiß meine Kaminkehrerklamotten wieder in den Caddy,nen Rohrbesen auf die Pritsche und reinige die Öfen und Kamine !
Und zwar rund um die Uhr und 7Tage die Woche !!
:suff
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Beitrag von T3TDISyncro »

Sodele,

aaaaaaaalllllssssoooooo....

Sche*** war`s...

Die Nichtnachrüstbarkeitsbescheingung braucht man um den Antrag zu "beantragen".

Also hatte 3T3 in dem Fall recht.

Dann kommt`s natürlich noch drauf an was im Antrag steht wofür man ihn will.
Je nachdem wird dann entschieden ob der nur Gebietsbegrenzt oder in ganz BaWü gilt...

Tja, in dem Fall zu früh gefreut... :kp

Nichts ist so schön wie die deutsche Bürokratie... :roll: :roll:

So long,

Uwe
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