Sonder-Kfz "Bautruppwagen"
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Sonder-Kfz "Bautruppwagen"
Hallo zusammen,
weiß jemand, wie o.g. Fahrzeuggruppe beim Finanzamt versteuert wird, als LKW oder als PKW? Wenn als LKW, ich habe 3 Sitzplätze eingetragen. Kann ich bei LKW-Zulassung einen 4. Sitzplatz eintragen lassen, oder erlischt dann die LKW-Zulassung.
Chris
weiß jemand, wie o.g. Fahrzeuggruppe beim Finanzamt versteuert wird, als LKW oder als PKW? Wenn als LKW, ich habe 3 Sitzplätze eingetragen. Kann ich bei LKW-Zulassung einen 4. Sitzplatz eintragen lassen, oder erlischt dann die LKW-Zulassung.
Chris
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- dokapilot
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Re: Sonder-Kfz "Bautruppwagen"
dass der "bautruppwagen" heißt, interessiert die nicht. die schauen nur nach den sitzplätzen. mit drei dürftest du keine probleme haben. wie du das mit dem vierten machen willst wüßt ich auch gern?! einzelsitz hinten?doka-chris hat geschrieben:Hallo zusammen,
weiß jemand, wie o.g. Fahrzeuggruppe beim Finanzamt versteuert wird, als LKW oder als PKW? Wenn als LKW, ich habe 3 Sitzplätze eingetragen. Kann ich bei LKW-Zulassung einen 4. Sitzplatz eintragen lassen, oder erlischt dann die LKW-Zulassung.
Chris
hab bei mir bis zu sechs eingetragene sitzplätze und lkw-besteuerung mit 148€ jährlich.
was ist deiner für ein baujahr?
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Re: Sonder-Kfz "Bautruppwagen"
Ganz sooo einfach ist das auch wieder nicht. Ich weiß nicht genau, wo die Sonder-Kfz inzwischen eingeordnet werden - SoKfz Büromobil wird z.B. wie PKW besteuert - aber es kann sein, daß Bautruppwagen, Werkstattwagen u.ä. wie LKW behandelt werden.dokapilot hat geschrieben:dass der "bautruppwagen" heißt, interessiert die nicht. die schauen nur nach den sitzplätzen. mit drei dürftest du keine probleme haben. wie du das mit dem vierten machen willst wüßt ich auch gern?! einzelsitz hinten?doka-chris hat geschrieben:Hallo zusammen,
weiß jemand, wie o.g. Fahrzeuggruppe beim Finanzamt versteuert wird, als LKW oder als PKW? Wenn als LKW, ich habe 3 Sitzplätze eingetragen. Kann ich bei LKW-Zulassung einen 4. Sitzplatz eintragen lassen, oder erlischt dann die LKW-Zulassung.
Chris
hab bei mir bis zu sechs eingetragene sitzplätze und lkw-besteuerung mit 148€ jährlich.
was ist deiner für ein baujahr?
Und bei Fahrzeugen mit LKW-Besteuerung, insbesondere solchen, die früher anderes besteuert wurden, schauen manche Finanzämter gerne nach der Anzahl Sitzplätze. Beträgt die Anzahl mehr als 2, so schauen manche Finanzämter gerne ein zweites Mal hin und hinterfragen die vorwiegende Nutzung des Fahrzeugs. Das heißt, daß Du bei LKW-Besteuerung mit einem 4. Sitzplatz Gefahr läufst, daß das Finanzamt den Wagen mal ansehen und sich selbst ein Urteil bilden möchte.
So ganz konkret und verbindlich kann Dir so etwas aber nur Dein für Dich zuständiges Finanzamt sagen, denn in diesem Punkt agieren die verschiedenen Finanzämter unterschiedlich. Nachteil: mit einer Anfrage könntest Du schlafende Hunde wecken.
Grüße, Axel
PS: Dokas sind übrigens ein Sonderfall - die sind üblicherweise als LKW, offener Kasten mit 2 Sitzplärtzen eingetragen; die "auch 2,3 oder 6" Sitzplätze stehen unter den Bemerkungen und werden (vielleicht dank dem "offenen Kasten") von manchen Finanzämtern nicht wahrgenommen. Übrigens nicht von allen!
--
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Re: Sonder-Kfz "Bautruppwagen"
doch, so einfach ist das. meiner ist auch nach den papieren lkw offener kasten und der erste steuerbescheid kam gleich als pkw-besteuert - 601€. dort standen aber auch die sechs sitzplätze oben eingetragen und nach dem schauen die.3t3 hat geschrieben:Ganz sooo einfach ist das auch wieder nicht. Ich weiß nicht genau, wo die Sonder-Kfz inzwischen eingeordnet werden - SoKfz Büromobil wird z.B. wie PKW besteuert - aber es kann sein, daß Bautruppwagen, Werkstattwagen u.ä. wie LKW behandelt werden.
bei vier sitzplätzen fragen die bestimmt nach, jedenfalls wenn die oben eingetragen stehen.3t3 hat geschrieben:Und bei Fahrzeugen mit LKW-Besteuerung, insbesondere solchen, die früher anderes besteuert wurden, schauen manche Finanzämter gerne nach der Anzahl Sitzplätze. Beträgt die Anzahl mehr als 2, so schauen manche Finanzämter gerne ein zweites Mal hin und hinterfragen die vorwiegende Nutzung des Fahrzeugs. Das heißt, daß Du bei LKW-Besteuerung mit einem 4. Sitzplatz Gefahr läufst, daß das Finanzamt den Wagen mal ansehen und sich selbst ein Urteil bilden möchte.
So ganz konkret und verbindlich kann Dir so etwas aber nur Dein für Dich zuständiges Finanzamt sagen, denn in diesem Punkt agieren die verschiedenen Finanzämter unterschiedlich. Nachteil: mit einer Anfrage könntest Du schlafende Hunde wecken.
die eintragung mit 2 sitzen oben und den restlichen sitzen im zusatztext gab es erst ab einem bestimmten baujahr. hatte mit der ersten doka (bj. 84) arge probleme die als lkw durchzukriegen ohne auf sitze zu verzichten. dort waren die sechs oben im schein eingetragen. hat im endeffekt aber nach langem hin und her und bissel umbauen doch geklappt. bei meiner anderen doka (bj. 88) mit zwei sitzen oben eingetragen und 3, 5 oder sechs im text gab´s gar keine probleme. hab auch mal die unterlagen von denen gesehen. ist irgendwie tabellarisch angelegt gewesen und die info´s aus dem zusatztext sehen die nicht, nur die ziffern. deshalb auch kein problem.3t3 hat geschrieben:PS: Dokas sind übrigens ein Sonderfall - die sind üblicherweise als LKW, offener Kasten mit 2 Sitzplärtzen eingetragen; die "auch 2,3 oder 6" Sitzplätze stehen unter den Bemerkungen und werden (vielleicht dank dem "offenen Kasten") von manchen Finanzämtern nicht wahrgenommen. Übrigens nicht von allen!
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....am besten erst mit 2, bzw. 3 Sitzplätzen abnehmen lassen und so anmelden....
Danach aufrüsten...da guckt dann das Finanzamt nicht nach - ausser bei ner Ummeldung und so.
Wie war das gleich wieder....
Ladesicherung muss vorhanden sein (Höhe ist nicht definiert, lt. BGH Urteil). Scheiben dürfen genauso drinnen sein (ebenfalls BGH Urteil).
Lediglich mehr als 50% des Raumvolumens (gemessen ab Gaspedal) müssen als Ladefläche übrig bleiben.
Also mit 2 Back to Back Sitzen geht das....
...dann LKW mit 148 €uronen Steuer...und bei 40% Versicherung ca. 300,-€ Haftpflicht...
Grüße,
Tom
Danach aufrüsten...da guckt dann das Finanzamt nicht nach - ausser bei ner Ummeldung und so.
Wie war das gleich wieder....
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Lediglich mehr als 50% des Raumvolumens (gemessen ab Gaspedal) müssen als Ladefläche übrig bleiben.
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- dokapilot
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das dürfte aber wieder nicht ganz legal sein. ich denke steuerrelevante änderungen sind dem finanzamt mitzuteilen.aerobat hat geschrieben:....am besten erst mit 2, bzw. 3 Sitzplätzen abnehmen lassen und so anmelden....
Danach aufrüsten...da guckt dann das Finanzamt nicht nach - ausser bei ner Ummeldung und so.
falls da mal einer drauf kommt gibt´s evtl. ärger wegen steuerhinterziehung und obendrein wird auch noch nachgefordert.
bei dokachris geh ich mal davon aus, dass es sich nicht um einen bus handelt. die b2b-variante käme beim bus oder kasten in frage aber wohl auch nur in verbindung mit einer trennwand.
die flächenverteilung bei der doka ist schwierig. die kabine ist minimal länger als die ladefläche. und der tresor wird, entgegen dem was einige immer behaupten, nicht als extra fläche gerechnet.
mfg, dp
- aerobat
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Hey DP,dokapilot hat geschrieben:das dürfte aber wieder nicht ganz legal sein. ich denke steuerrelevante änderungen sind dem finanzamt mitzuteilen.aerobat hat geschrieben:....am besten erst mit 2, bzw. 3 Sitzplätzen abnehmen lassen und so anmelden....
Danach aufrüsten...da guckt dann das Finanzamt nicht nach - ausser bei ner Ummeldung und so.
falls da mal einer drauf kommt gibt´s evtl. ärger wegen steuerhinterziehung und obendrein wird auch noch nachgefordert.
die flächenverteilung bei der doka ist schwierig. die kabine ist minimal länger als die ladefläche. und der tresor wird, entgegen dem was einige immer behaupten, nicht als extra fläche gerechnet.
mfg, dp
das hat nichts mit Steuerhinterziehung zu tun....Beim Fensterbus bleibt genügend Ladefläche übrig...also keine Veränderung, dsbzgl. Lediglich die Trennwand könnte zu Bedenken führen.
Hier ist aber mittels einer "flexiblen" Trennwand leicht Abhilfe zu schaffen.
Ich kenne zum Fall Doka einen, der hat weil sein Finanzamt sich so angestellt hat die Ladefläche einfach um 10cm verlängert. Sah lustig aus... Hat er halt im "Schnellverfahren" angebruzzelt. Aber das haben die dann akzeptiert...
Eigentlich Blödsinn, aber naja...der Amtsschimmel halt...
Grüße,
Tom
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Das ist doch der Amtsschimmel, den wir alle fordern. Stell Dir vor, das wäre Ermessenssache des Finanzamtes und das würde und dürfte sagen: Die Pritsche ist gepimpt und deswegen wird sie als PKW besteuert oder Das ist zwar ein Wohnmobil, wird aber offenbar vorwiegend zum Personentransport genutzt. Was meinst Du, wie groß dann das Geschrei wäre.aerobat hat geschrieben:Ich kenne zum Fall Doka einen, der hat weil sein Finanzamt sich so angestellt hat die Ladefläche einfach um 10cm verlängert. Sah lustig aus... Hat er halt im "Schnellverfahren" angebruzzelt. Aber das haben die dann akzeptiert...
Eigentlich Blödsinn, aber naja...der Amtsschimmel halt...
Grüße, Axel
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- dokapilot
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beim bus geht´s wohl. wenn´s ne originale bank ist muss die aber, meines wissens, weiter nach vorn. sonst reicht der platz nicht aus. oder wie gesagt b2b-sitze.aerobat hat geschrieben:Hey DP,
das hat nichts mit Steuerhinterziehung zu tun....Beim Fensterbus bleibt genügend Ladefläche übrig...also keine Veränderung, dsbzgl. Lediglich die Trennwand könnte zu Bedenken führen.
Hier ist aber mittels einer "flexiblen" Trennwand leicht Abhilfe zu schaffen.
das hatten die mir auch gesagt beim fa. ladefläche verlängern. ja toll, das sieht ja dann aus. gibt zwar auch diese breiten sonderladeflächen (kenn das jedenfalls von den pritschen) aber auch nicht grad ein hingucker. ich hab einfach die kabine kürzer gemacht und gut war´s...aerobat hat geschrieben:Ich kenne zum Fall Doka einen, der hat weil sein Finanzamt sich so angestellt hat die Ladefläche einfach um 10cm verlängert. Sah lustig aus... Hat er halt im "Schnellverfahren" angebruzzelt. Aber das haben die dann akzeptiert...
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@ Axel
...der hat aber wirklich seine Doka zum transportieren verwendet, aber naja "what shall`s" *smile*
Ich z.B. fahre auch häufiger Futter (für Pferde) durch die Gegend und wenn`s mal auf ein Turnier geht ist das auch ganz praktisch einen "LKW" mit ner kleinen Küche zu haben. z.B. kann man dann das mitgeführte Wasser für sogenanntes "Mesh" (ist ein besonders Nährstoffreiches Zusatzfutter was mit lauwarmem Wasser versetzt wird) erwärmen. Also mein "LKW" denke ich hat seine Berechtigung als "LKW".
...es ist halt auch Jahrelang viel Blödsinn mit der LKW Zulassung getrieben worden...
...und so mancher Finanzbeamte siehts halt besonders eng und der andere halt nicht ganz so. Denke ein reitender Finanzer wird mit meiner Argumentation kein Problem haben und ein anderer bei dem die Freizeit-Reiter immer auf den Gehweg vor seinem Haus äppeln (Pferde-Äpfel und so...) wird da nicht so gut drauf zu sprechen sein....
That`s life...
Grüße,
Tom
...der hat aber wirklich seine Doka zum transportieren verwendet, aber naja "what shall`s" *smile*
Ich z.B. fahre auch häufiger Futter (für Pferde) durch die Gegend und wenn`s mal auf ein Turnier geht ist das auch ganz praktisch einen "LKW" mit ner kleinen Küche zu haben. z.B. kann man dann das mitgeführte Wasser für sogenanntes "Mesh" (ist ein besonders Nährstoffreiches Zusatzfutter was mit lauwarmem Wasser versetzt wird) erwärmen. Also mein "LKW" denke ich hat seine Berechtigung als "LKW".
...es ist halt auch Jahrelang viel Blödsinn mit der LKW Zulassung getrieben worden...
...und so mancher Finanzbeamte siehts halt besonders eng und der andere halt nicht ganz so. Denke ein reitender Finanzer wird mit meiner Argumentation kein Problem haben und ein anderer bei dem die Freizeit-Reiter immer auf den Gehweg vor seinem Haus äppeln (Pferde-Äpfel und so...) wird da nicht so gut drauf zu sprechen sein....
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für meine begriffe spielt das keine rolle ob das fahrzeug als lkw genutzt wird oder nur wegen der günstigen steuer gefahren wird. sobald 50% oder mehr fläche als laderaum zur verfügung stehen, die nicht der fahrgastbeförderung dienen, ist das nun mal ein lastkraftwagen und muss auch dementsprechend besteuert werden. so jedenfalls meine sicht der dinge.
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Das Kernproblem ist ein urdeutsches: wir möchten unser Recht nach dem Buchstaben des Gesetzes haben und fechten an, wo wir einen Spielraum zu unseren Gunsten wittern. Der Erfolg ist, daß die Gesetzeslage immer präziser wird und "die Gegenseite" bedarfsweise dann auch nach dem Buchstaben des Gesetzes agiert - und da zählt eben auch der einzelne Millimeter (weswegen der Fahrgastraum von der Oberkannte des getretenen Gaspedals (oder war es das Kupplungspedal?) aus gemessen wird).
Zum Glück gibt es noch Finanzbeamte, die Fünfe gerade sein lassen, aber ein Anrecht darauf besteht nicht. Und herummeckern, weil "die Behörden" auch dann absolut korrekt arbeiten, wenn das nicht zu unserem Nutzen ist, gilt eigentlich auch nicht.
Axel
Zum Glück gibt es noch Finanzbeamte, die Fünfe gerade sein lassen, aber ein Anrecht darauf besteht nicht. Und herummeckern, weil "die Behörden" auch dann absolut korrekt arbeiten, wenn das nicht zu unserem Nutzen ist, gilt eigentlich auch nicht.
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also es war das gaspedal
ich mess gleich mal die länge aus, und gucke ob ich da nicht noch einen b2b hinsetzen kann.
das schöne im brief bautruppwagen steht und nicht lkw. falls du mal in eine kontrolle kommst und hinten eine einrichtung drin hast, wissen die grün-weißen nicht sofort dass der wagen bei FA als lkw angemeldet ist und pissen dir nicht sofort an die karre
ich mess gleich mal die länge aus, und gucke ob ich da nicht noch einen b2b hinsetzen kann.
das schöne im brief bautruppwagen steht und nicht lkw. falls du mal in eine kontrolle kommst und hinten eine einrichtung drin hast, wissen die grün-weißen nicht sofort dass der wagen bei FA als lkw angemeldet ist und pissen dir nicht sofort an die karre
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Zum Gaspedal-Problem habe ich nichts passendes gefunden (verd..., ich hatte das Dokument irgendwann mal auf dem Schirm), aber für die Doka-Liebhaber habe ich noch ein Urteil gefunden, was niemanden von uns erfreuen dürfte: Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 11.05.2000, Az.: 14 K 521/99, Stichwort: Kraftfahrzeugsteuer, Abgrenzung Pkw zu Lkw bei sog. „Pick-up´s“.
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Hallo Leute!
Passend zu dem Thema werde ich gleich meinen ersten Post los :)
Ich spiele mit dem Gedanken mir einen bestimmten T3 zu kaufen. Dieser ist augenscheinlich ein Wohnmobil, wird aber vom Händler angepriesen, zu einem Werkstattwagen umgerüstet zu sein. Sitzplätze sind mir egal, 2 reichen also plane ich da keine Umbauten. Aber inwiefern kann ich dann in Zukunft damit noch Probleme kriegen, also z.B. unter welchen Bedingungen muss ich das vor wem rechtfertigen, wie das Ding genutzt wird? Der Bulli hat nämlich keine besondere Ausrüstung und ich betreibe ja auch keine Werkstatt oder so :P Ausserdem hab ich gehört, daß bei dieser Art Eintragung diese verdammte Prozente-Regelung bei der Versicherung nicht greift - stimmt das? Das Auto wäre nämlich das erste, das ich auf meinen Namen anmelde...
Passend zu dem Thema werde ich gleich meinen ersten Post los :)
Ich spiele mit dem Gedanken mir einen bestimmten T3 zu kaufen. Dieser ist augenscheinlich ein Wohnmobil, wird aber vom Händler angepriesen, zu einem Werkstattwagen umgerüstet zu sein. Sitzplätze sind mir egal, 2 reichen also plane ich da keine Umbauten. Aber inwiefern kann ich dann in Zukunft damit noch Probleme kriegen, also z.B. unter welchen Bedingungen muss ich das vor wem rechtfertigen, wie das Ding genutzt wird? Der Bulli hat nämlich keine besondere Ausrüstung und ich betreibe ja auch keine Werkstatt oder so :P Ausserdem hab ich gehört, daß bei dieser Art Eintragung diese verdammte Prozente-Regelung bei der Versicherung nicht greift - stimmt das? Das Auto wäre nämlich das erste, das ich auf meinen Namen anmelde...
- blurboy
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@aerbat: 300€ Versicherung bei Haftpflicht und 40% , wo bist du den Versichert?Wechsel mal die Versicherung bin letztes Jahr mit 85% als Zweitwagen eingstiegen (und das bei keiner wirkl. günstigen) und hab monatl 43€ gezahlt, heißt im JAhr etwa 500€ müßten dann bei 40% bisschen über 200€ sein.
Dies jahr wird er als SaisonLKW angemeldet, und da hätte ich 24€ monatl. bei 85% bezahlt.
Zu dem Sitzen, kann ich nur sagen, dass es ja auch 2-5Sitzer als LKW gibt, aber wer das bestimmt?Zudem ist ja auch oft von Landkreis zu Landkreis unterschiedl., bei uns bekommt man z.b. diese Postgolfs usw. nicht als LKW zugelassen, obwohl der gleiche Wagen 20km weiter im anderen Landkreis als LKW unterwegs war, als am besten mal die Zulassungstelle nerven, das mögen die eh am liebsten!
Und wenn´s nicht anders geht
Dies jahr wird er als SaisonLKW angemeldet, und da hätte ich 24€ monatl. bei 85% bezahlt.
Zu dem Sitzen, kann ich nur sagen, dass es ja auch 2-5Sitzer als LKW gibt, aber wer das bestimmt?Zudem ist ja auch oft von Landkreis zu Landkreis unterschiedl., bei uns bekommt man z.b. diese Postgolfs usw. nicht als LKW zugelassen, obwohl der gleiche Wagen 20km weiter im anderen Landkreis als LKW unterwegs war, als am besten mal die Zulassungstelle nerven, das mögen die eh am liebsten!
Und wenn´s nicht anders geht