Hiho Leutz,
aus Kostengründen will ich meinen Bulli zum Lkw umbauen. Hierzu soll die Multivanausstattung raus.
Die hinteren Seitenfenster sollen verkleidet werden und somit nicht mehr Licht- und Blickdurchlässig sein.
Meine Frage ist nun, welches Material am besten zum beziehen wäre. Die Basis ist Dünn-Mdf (3mm).
- Der Bezug sollte stabil und unanfällig sein.
- macht es Sinn zwischen der Pappe und Scheibe eine Isolierung anzubringen?
- wie dämme ich am besten den Motorraum und die Schräge gegen den Motorlärm?
Seitens TüV und Fiskus gibt es keine Probleme, da der Wagen schon ab Werk die halbhohen Trennwände mit Durchgang hat und als 2-Sitzer eingetragen ist.
Ich hab mal gehört, das man die Gurt- und Bankbefestigungspunkte auch durch Verzurrösen nutzen kann/ darf. Weiß da jemand was genaues?
Für allgemeine Tipps wäre ich dankbar. Auch solche die die Beleuchtung im Laderraum betreffen, sowie andere Ideen bezüglih des Umbaus.
Viele Grüße
Craven
Umbau auf Lkw mit Stil oder so...
Moderatoren: tce, gvz, jany, Staff
- country69
- Stammposter
- Beiträge: 458
- Registriert: 06.02.2008, 20:04
- Modell: T3
- Aufbauart/Ausstattung: Ex BW Fensterbus
- Leistung: 64
- Motorkennbuchstabe: 1Y
- Anzahl der Busse: 1
- Wohnort: Papenburg,26871,04961
- Kontaktdaten:
LKW
Moin!
Hatte meinen T4 damals auch zum LKW umgebaut. TÜV alles eingetragen. Nur die Herrschaften vom Finanzamt haben das nicht anerkannt und weiterhin nach PKW besteuert. Die sind nicht an den Fahrzeugschein gebunden. Liegt im ermessen des Beamten ob LKW oder PKW. Soll aber in einem neuen Gesetz bald geändert werden, dann sind die Finanzbehörden an den Fahrzeugschein gebunden. Kannste nichts dran machen. Die kassieren voll ab. Am besten gleich einen mit LKW Zulassung kaufen. Kasten oder BW.Umbau klappt nicht immer.
Hatte meinen T4 damals auch zum LKW umgebaut. TÜV alles eingetragen. Nur die Herrschaften vom Finanzamt haben das nicht anerkannt und weiterhin nach PKW besteuert. Die sind nicht an den Fahrzeugschein gebunden. Liegt im ermessen des Beamten ob LKW oder PKW. Soll aber in einem neuen Gesetz bald geändert werden, dann sind die Finanzbehörden an den Fahrzeugschein gebunden. Kannste nichts dran machen. Die kassieren voll ab. Am besten gleich einen mit LKW Zulassung kaufen. Kasten oder BW.Umbau klappt nicht immer.
- LPG-Bulli
- Stammposter
- Beiträge: 750
- Registriert: 14.01.2008, 22:38
- Modell: T3
- Aufbauart/Ausstattung: Multivan&BGS
- Leistung: 95 PS
- Motorkennbuchstabe: MV
- Anzahl der Busse: 2
- Wohnort: 59597 Erwitte
- Kontaktdaten:
Du brauchst deine fenster nicht zu verkleiden!
Könntest auch mit rundrum klarglas fahren!
In der suche findest du bestimmt 100 beiträge dazu...
Aktuell musst du eine trennwand haben,Gurtaufnahmen
unbrauchbar machen-manchen reichen auch abgeschnittene
schrauben... und vor allem muß die Ladefläche größer sein als die Fläche zum personentransport!
Scheiben oder nicht und gewicht sind uninteressant geworden.
Könntest auch mit rundrum klarglas fahren!
In der suche findest du bestimmt 100 beiträge dazu...
Aktuell musst du eine trennwand haben,Gurtaufnahmen
unbrauchbar machen-manchen reichen auch abgeschnittene
schrauben... und vor allem muß die Ladefläche größer sein als die Fläche zum personentransport!
Scheiben oder nicht und gewicht sind uninteressant geworden.
87er Nachrüst-Multivan
MV, AGT, Emmegas LPG
88er BePo Bus im Aufbau
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten...
MV, AGT, Emmegas LPG
88er BePo Bus im Aufbau
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten...
- Timo_79
- Poster
- Beiträge: 93
- Registriert: 12.06.2009, 22:52
- Modell: T3
- Aufbauart/Ausstattung: Postbus
- Leistung: Genug
- Anzahl der Busse: 1
- Wohnort: Kiel
Moin!
Hier eine aktuelle Auskunft vom FA Kiel-Süd:
Hier eine aktuelle Auskunft vom FA Kiel-Süd:
Das Einschrauben der Zurrösen erspart dir das Zuschweissen der Gurthalterungen. Du verstehstDas Finanzamt ist an die Einstufung des Fahrzeugs durch die Eintragung des Vermerks „LKW“ in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle steuerlich nicht gebunden (u.a. BFH- Urteil v. 17.07.2000 BFH/NV 2000, 1503).
Die Vorraussetzungen für die kraftfahrzeugsteuerliche Einstufung als „LKW“ lauten wie folgt:
Die Ladefläche muss mehr als 50% der Gesamtfläche betragen.
Die errechnete Nutzlast ist größer als die Anzahl der Sitzplätze abzüglich Fahrersitz X 75 kg.
Eine Schutzeinrichtung gegen das Eindringen von Ladungsteilen in den Bedienungsraum wie z.B. Abschrankung, Trennwand oder Schutzgitter ist vorhanden.
Die mittleren und hinteren Seitenfenster müssen durch Bleche ersetzt sein (verschweißt mit der Karosserie).
Fahrzeuge die vom Hersteller auch als Transporter oder LKW von Werk aus angeboten werden, brauchen die hinteren Scheiben nicht zuschweißen (z.B. VW-Bus, Ford Transit, Mercedes MB100).
Fahrzeuge mit Doppelkabine sind als PKW nach Hubraum zu versteuern, wenn die Ladefläche kleiner ist, als die Fläche, die der Personenbeförderung dient ( Innenraum gemessen vom durchgetretenen Gaspedal bis zur Rückwand ).