lkw zulassung, wer macht das?

aktueller Austausch vor dem Posten ruhig mal die SUCHE benutzen!

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tr-123
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lkw zulassung, wer macht das?

Beitrag von tr-123 »

hi, an wen muss ich mich wenden, wenn ich mein bus mit pkw zulassung als lkw ummelden möchte?

jetziger zustand: trennwand drinne, keine sitze und sitzhalterung hinten, aber komplett verglasung vorhanden?!
M.Mester
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Re: lkw zulassung, wer macht das?

Beitrag von M.Mester »

tr-123 hat geschrieben:hi, an wen muss ich mich wenden, wenn ich mein bus mit pkw zulassung als lkw ummelden möchte?

jetziger zustand: trennwand drinne, keine sitze und sitzhalterung hinten, aber komplett verglasung vorhanden?!

Hallo Guten Abend !!!
Ich habe eine Doka, die ich aus einem andern Kreis gekauft habe. Bin dann zum Strassenverkehrsamt gegangen wegen Ummelden und Sie haben diese als LKW übernommen,wobei sie immer ein LKW war, deshalb denke ich als erstes an das Strassenverkehrsamt. Die melden dann an das Finanzamt wegen der Steuern und das Finanzamt kann sich den Wagen dann Vorführen lassen. Wieviele Sitzplätze hast du denn Eingetragen?? Es kann sein wenn da 7 oder 8 stehen dass du dann zum TÜv musst und dir diese streichen lassen musst. Ich hatte dieses Problem mal mit einem polo und Hosenträgergurten.
Tommysyncro
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Re: lkw zulassung, wer macht das?

Beitrag von Tommysyncro »

Erst TÜV zur Änderung, dann Zulassung zur Eintragung, dann kommt das Finanzamt alleine hinterher.

Da aber das Finanzamt nicht an die TÜV-Abnahme und Zulassung gebunden ist, solltest Du dort die Bedingungen dort vorher direkt abfragen. Einige verlangen noch, dass die Fenster verschlossen werden (Folie, Blech ...), aber nicht alle. Also aufpassen. Sollte im Prinzip mit Argumenten usw. überall mit Fenstern möglich sein.

Der TÜV verlangt die Unbrauchbarmachung der Sitz- und Gurtbefestigungspunkte.

Ladefläche muss größer sein, als die Personenfläche, das gibt bei Dokas oft eine Diskussion mit dem Finanzamt über eine Anerkennung.

Gruss
Es macht Spaß den Syncro mit Originalteilen zum Sondermodell up zu daten
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Frank888
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Re: lkw zulassung, wer macht das?

Beitrag von Frank888 »

M.Mester hat geschrieben:
tr-123 hat geschrieben:Ich habe eine Doka, die ich aus einem andern Kreis gekauft habe. Bin dann zum Strassenverkehrsamt gegangen wegen Ummelden und Sie haben diese als LKW übernommen ... das Finanzamt kann sich den Wagen dann Vorführen lassen.
Hallo,

ich hab mich letztes Jahr beim FA Erkelenz erkundigt, weitere Voraussetzungen als die schon genannten sind lt. zuständigem Sachbearbeiter dauerhaft verschlossene (!) Fenster und Ladefläche > Personenbeförderungsfläche, tatsächliche Länge gemessen...

Hast Du Deine LKW-Steuer beim FA Erkelenz schon durch??

Gruß Frank
tr-123
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Re: lkw zulassung, wer macht das?

Beitrag von tr-123 »

vielen dank, dann muss ich wohl erstmal zum tüv!
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3t3
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Re: lkw zulassung, wer macht das?

Beitrag von 3t3 »

An dieser Stelle hilft die

SUCHE

enorm weiter. Dann erfaehrt man, dass die steuerliche Anerkennung als LKW von FA zu FA und von Finanzbeamte zu Finanzbeamte variiert und warum es nicht erforderlich ist, die Fenster zu verblechen und vieles anderes mehr.

Axel
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Re: lkw zulassung, wer macht das?

Beitrag von Peer U »

... im Sinne von mehr Sicherheit im Straßenverkehr (toter Winkel...) kann argumentiert werden, dass die Fenster drin bleiben sollten.

ich meine irgendwer hatte auch mal nen Gesetzestext diesbzgl. hier eingestellt....? bin mir aber nicht sicher.

Gurtpunkte muss man nicht unbedingt zuschweißen. Ein Vorschlag war dort Ösen zur Sicherung der Ladung anzubringen.

Wie schon gesagt: Mach die Suche an.
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Re: lkw zulassung, wer macht das?

Beitrag von schiller »

Morgen allerseits,zu den Fenstern gibts ein Urteil von einem Oberfinanzgericht das vorhandene Fenster
nicht verschloßen werden müßen wegen besserer rundumsicht,
hatte ich in irgendeinem Forum gelesen.
Hatte letztes Jahr selber die Diskusion mit meinem Finanzamt,nach hinweis auf das Urteil gibgs dann mit Fenstern.
Und in die Gurtbefestigungen einfach Ösen als Zurrpunkte zur Ladungssicherung einschrauben da freut sich der Tüv.
Ansonsten einfach mal die Suche bemühen und viel Erfolg beim Umtragen.
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Re: lkw zulassung, wer macht das?

Beitrag von marioschreiber »

Hier das Urteil : http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_2001/XX010072.HTM

Zitat :
...Der Senat hat indes bereits entschieden, dass die "Verblechung" der Fenster im Fond (bzw. eine von vornherein vorhandene Ausgestaltung als geschlossener Kasten) ein wichtiges Indiz für eine Einordnung als Lkw ist, ein Lkw hingegen nicht zwingend einen geschlossenen Kasten oder "verblechte" Fenster im Laderaum (bzw. eine offene Ladefläche) aufweisen müsse....
Ich denke mit dem Text in der Hand kann kein Prüfer das umschreiben verweigern.
Jedenfalls nicht wegen vorhander Fenster.
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Re: lkw zulassung, wer macht das?

Beitrag von LPG-Bulli »

Also wie schon gesagt ist die Suche dein Freund...
Am besten rufst du bei deinem Finazamt an und informierst dich. Bei uns würde ich meine DoKa mit 2 sitzreihen ohne Trennwand weiter als LKW zugelassen bekommen-obwohl die ladefläche kleiner ist als die Fläche zur Personenbeförderung. Auch bei nem Fensterbus bräuchte ich keine Wand-nur die gurtaufnahmen unbrauchbar machen. Aber das ist echt bei jedem Amt ANDERS !!!
Außerdem habe ich mich dagegen entschieden weil für als LKW zugelassene Fahrzeuge mit Anhänger Sonntags Fahrverbot gilt!!!!!!!! Solo nicht aber als Gespann zB mit WoWa ist nich. Selbst nen Postgolf mit 500kg Anhängeschubkarre fällt untr LKW Gespann und somit ins Fahrverbot.
Kostet-glaub ich- 215 Taler und PayBack Punkte gibts auch noch...
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Re: lkw zulassung, wer macht das?

Beitrag von jenseblümchen »

LPG-Bulli hat geschrieben: Aber das ist echt bei jedem Amt ANDERS !!!
Außerdem habe ich mich dagegen entschieden weil für als LKW zugelassene Fahrzeuge mit Anhänger Sonntags Fahrverbot gilt!!!!!!!! Solo nicht aber als Gespann zB mit WoWa ist nich. Selbst nen Postgolf mit 500kg Anhängeschubkarre fällt untr LKW Gespann und somit ins Fahrverbot.
Gab da doch ne Ausnahme...

Das Fahrverbot galt afaik nicht für Wohnwagen / Anhänger die zu Sport oder Freizeitzwecken die hinter nem LKW mit maximal zulässiger Gesamtmasse bis 3,5t hängen. Bin auch schon Sonntags mit Anhänger angehalten worden, hat nie was gegeben...
Meine Bushistorie:
10/05 - 01/07: 82er Selbstbaucamper mit CU
02/07 - 07/11: 90er Caravelle-C mit JX
06/11 - 08/12: Ex-Postbulli mit KY
seit 10/12 Ex Bundeswehr-Funkdoka mit KY im Heck
Im Alltag/Gelände einen 2007er Lada Niva
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LPG-Bulli
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Re: lkw zulassung, wer macht das?

Beitrag von LPG-Bulli »

Hab ich auch schon gelesen das da niemand was gesagt hat. Aber auch das gegenteil das jmd mehrmals angehalten wurde und jedesmal gesagt bekam das er glück habe keinen "LKW" zu fahren. Hab auch gestern Gesetzestext rausgesucht und dies hier gefunden:

Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot ist in Deutschland in § 30 StVO (Straßenverkehrsordnung) geregelt. Demnach dürfen an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.

Ferienreisefahrverbot
Das Ferienreisefahrverbot ist in Deutschland in der Ferienreiseverordnung geregelt. Hiernach dürfen Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen vom 01. Juli bis zum 31. August an Samstagen in der Zeit von 7 bis 20 Uhr auf einigen Autobahnen und Bundesstraßen nicht verkehren.
Laut der Verwaltungsvorschrift zu § 30 (3) StVO sind folgende Fahrzeuge nicht vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot betroffen:

* Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen,
* Zugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4fache des zGG beträgt,
* Kraftfahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar der Fahrzeuge gehören (z.B. Ausstellungs- und Filmfahrzeuge).

Sonstige Ausnahmen muß man wohl extra beantragen...
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Re: lkw zulassung, wer macht das?

Beitrag von 3t3 »

Die Verkahrsministerkonferenz hat am 9.10.2007 beschlossen, dass das Sonntagsfahrverbot nicht gilt fuer Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt werden.

Leider gibt es fuer diese Regelung wenig schriftliches Material; ich habe nur Dokumente fuer Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, aber ich freue mich ueber Ergaenzungen (und bitte moeglichst so, dass nicht die wesentlichen Daten geschwaerzt sind..).
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Re: lkw zulassung, wer macht das?

Beitrag von LPG-Bulli »

Das is sehr gut. Aber da steht überall was von zusammenschluß der Länder und einheitlicher regelungen-wegen wettbewerbsverzerrung innerhalb Deutschlands wenn das verbot in einem bundesland greift und woanders aufgehoben wurde.
Für mich bedeutet dies das das für ganz Deutschland gilt.
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Re: lkw zulassung, wer macht das?

Beitrag von 3t3 »

Das sollte es auch. Aber es ist bekanntlich hilfreich, etwas schwarz auf weiss vorweisen zu koennen. Und ein bundesweit geltendes Dokument habe ich noch nicht gefunden - das Protokoll der VMK ist da leider auch nicht sonderlich hilfreich.
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Re: lkw zulassung, wer macht das?

Beitrag von Timo_79 »

Ich habe August 09 folgende Auskunft bekommen:
Das Finanzamt ist an die Einstufung des Fahrzeugs durch die Eintragung des Vermerks „LKW“ in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle steuerlich nicht gebunden (u.a. BFH- Urteil v. 17.07.2000 BFH/NV 2000, 1503).

Die Vorraussetzungen für die kraftfahrzeugsteuerliche Einstufung als „LKW“ lauten wie folgt:

Die Ladefläche muss mehr als 50% der Gesamtfläche betragen.

Die errechnete Nutzlast ist größer als die Anzahl der Sitzplätze abzüglich Fahrersitz X 75 kg.

Eine Schutzeinrichtung gegen das Eindringen von Ladungsteilen in den Bedienungsraum wie z.B. Abschrankung, Trennwand oder Schutzgitter ist vorhanden.

Die mittleren und hinteren Seitenfenster müssen durch Bleche ersetzt sein (verschweißt mit der Karosserie).

Fahrzeuge die vom Hersteller auch als Transporter oder LKW von Werk aus angeboten werden, brauchen die hinteren Scheiben nicht zuschweißen (z.B. VW-Bus, Ford Transit, Mercedes MB100).




Fahrzeuge mit Doppelkabine sind als PKW nach Hubraum zu versteuern, wenn die Ladefläche kleiner ist, als die Fläche, die der Personenbeförderung dient ( Innenraum gemessen vom durchgetretenen Gaspedal bis zur Rückwand ).
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Re: lkw zulassung, wer macht das?

Beitrag von Frank888 »

3t3 hat geschrieben:An dieser Stelle hilft die SUCHE enorm weiter. Dann erfaehrt man, dass die steuerliche Anerkennung als LKW von FA zu FA und von Finanzbeamte zu Finanzbeamte variiert und warum es nicht erforderlich ist, die Fenster zu verblechen und vieles anderes mehr. Axel
Tja, ich bin ja mal gespannt was der Threadstarter erlebt - für ihn gilt halt derselbe Finanzbeamte wie für mich 8-)
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3t3
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Re: lkw zulassung, wer macht das?

Beitrag von 3t3 »

Das wird von seiner Beharrlichkeit abhaengen. Die Forderung nach der Verblechung kann man jedenfalls durch ein LFH/BFH-Urteil abbiegen. Siehe SUCHEN UND FINDEN. AFAIK reicht es, wenn die Gurtaufnahmen hinten unbrauchbar gemacht werde _und/oder_ nur 3 Sitzplaetze eingetragen werden. Durch Versetzen der Mittelsitzbank kann man mancherorts auch noch 6 Sitzplaetze als LKW bekommen, aber dann muss man vermutlich mancherorts schon kaempfen. Zudem sollte der Laderaum durch eine stabile, mindestens halbhohe Trennwand o.ae. abgetrennt sein. Damit die allgegegnwaertige Ladung nicht in den Fahrgastraum purzeln kann.
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Re: lkw zulassung, wer macht das?

Beitrag von LPG-Bulli »

3t3 hat geschrieben:Das wird von seiner Beharrlichkeit abhaengen. Die Forderung nach der Verblechung kann man jedenfalls durch ein LFH/BFH-Urteil abbiegen.
Das ist doch oben schon ausgenommen worden.
Und wie gesagt das is eh bei jedem FA anders.
Meiner hat gesagt die würden meine DoKa wieder als LKW versteuern und wie wir wissen
ist die Ladefläche kürzer als die Kabine und laut der verordnung fällt DoKa so wie so
pauschal durchs LKW Raster.
Ich würde nach wie vor einfach eben anrufen und fragen und dann zu dem hinfahren den
du am telefon hattest falls du vorführen musst.
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