Sinn und Unsinn eines Frontschutzbügels

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dumbo
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Sinn und Unsinn eines Frontschutzbügels

Beitrag von dumbo »

Hallo Zusammen,

mein neu erstandener Bulli (der ja dann hoffentlich die Durchsicht in der Werkstatt gut überleben wird nächste Woche) hat einen Frontschutzbügel, welchen ich grundsätzlich nicht blöd finde, allerdings hätte ich da mal ein paar Fragen:

1. Er ist im Fahrzeugschein eingetragen, ich habe allerdings keine weiteren Papiere dazu... Darf das? Bzw. muss ich ihn dann beim nächsten Tüv abschrauben?

2. Nun ja, mein kleiner grauer ist ja nicht grad der schnellste - lieg ich richtig damit, dass son Frontschutzding den Bulli aufgrund des Gewichts noch träger macht und ich ihn besser abnehmen sollte? Fahre auch keinen Syncro wo ich den Sinn zumindest noch etwas mehr sehe...

3. Wenn ich ihn abnehme, muss er dann direkt wieder ausgetragen werden?

und last but not least...lässt sich son Ding eigentlich noch verkaufen wenn die nicht mehr eingetragen werden!?

Hach, mit was für Themen man sich plötzlich beschäftigt wenn man sich nen Bulli zugelegt hat :-) spannend!

Danke für Euren Support
und beste Grüße, Tanja
Daniel83
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Re: Sinn und Unsinn eines Frontschutzbügels

Beitrag von Daniel83 »

Hi,

wenn das Teil eingetragen ist, darfst du damit auch fahren und musst den für den TÜV auch nicht abbauen. Da er eingetragen ist brauchst du meines Wissens nach auch keine Papiere dafür.
Je nachdem um welches Modell es sich handelt kannst du dafür ordentlich Kohle bekommen. Das nicht mehr eingetragen werden stimmt nämlich nicht. Da gibt es soetwas wie Bestandschutz. Der ein odere andere Prüfer wird sich vielleicht quer stellen, aber grundsätzlich klappt das mit dem Eintragen.
Was das Gewicht angeht: Das macht wohl im Vergleich zum Gewicht des Bullis den Kohl nicht fett. Da wirst du kein Vorher- Nachher- Aha- Erfekt erleben.
Sinn oder Unsinn liegt im Auge des Betrachters. Die meisten die so ein Teil haben wollen finden den einfach nur cool. Im Falle eines Unfalls wird er den Schaden am Bus auch nicht unbedingt verringern. Die in der Front eingeleitete Kraft wird dann nicht mehr auf das vordere Deformationselement hinter der Stoßstange geleitet, sondern direkt an die Längsträger an denen der Rammschutz montiert ist übertragen. Das Deformationselement lässt sich mit Aufwand ersezten, Schäden an den Längsträgern nur mit deutlich höherem Aufwand. Im Zweifel ist es aber dann sowieso Totalschaden.

Auf dem Campingplatz ist der aber ganz gut als Handtuchhalter zu gebrauchen.

Gruß Daniel
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sp-syncro
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Re: Sinn und Unsinn eines Frontschutzbügels

Beitrag von sp-syncro »

sinn oder unsinn ???
ich für meinen teil kann nur sagen das er mir schon ein Reh vom blech abgehalten hat ,
wenn du also mehr auf dem land lebst ist es sinnvoller ihn zu behalten
die sache mit der eintrag ist schon so das er noch eingetragen werden kann mit dem TÜVer der sich schlau macht
die eintragung in die papiere solltest du so lassen wie sie ist
so ist es immernoch möglich den gleichen wieder anzubauen
verkaufen geht auch wenn du den bügel nicht mehr haben willst,
stell doch mal ein bild rein wo man sehen kann um welchen es sich handelt
dumbo
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Re: Sinn und Unsinn eines Frontschutzbügels

Beitrag von dumbo »

Danke für die ausführlichen Antworten! Ich leb in der Großstadt und da queren allenfalls Fußgänger die Straße... ;-) So richtig viel Sinn macht mir das Ding jetzt also technisch gesehen nicht. Ausser tatsächlich als Wäscheständer beim Campen, da hatte ich auch schon dran gedacht :mrgreen:

Also, laut Eintrag ist der von der Fa. Budich - ich versuch mal n Bild hier hochzuladen von dem Ding. Ist allerdings nicht ganz so gut, weil das Bild natürlich nicht primär davon gemacht wurde....

Wenn also jemand schon daran erkennt was das für ein Modell ist...

beste Grüße & Danke!

ps: ich möchte noch hinzufügen, dass ich natürlich auch und vor allen dingen nicht IN DER STADT sondern aus dieser rausfahre...von daher geb ich euch da recht, brauchte aber eben - wem auch immer sei dank - bislang son ding nicht wirklich...aber deshalb bin ich ja hier und frage euch alte hasen ;-)
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Re: Sinn und Unsinn eines Frontschutzbügels

Beitrag von Kolja »

hi,
sp-syncro hat geschrieben:sinn oder unsinn ???
ich für meinen teil kann nur sagen das er mir schon ein Reh vom blech abgehalten hat ,
Ich hatte auch schonmal ein unangenehmes Erlebnis mit einem Keiler....und war heilfroh, dass ich den Schutzbügel hatte! :-(

Viele Grüße,
Kolja
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Re: Sinn und Unsinn eines Frontschutzbügels

Beitrag von Atlantik90 »

Frontrammschutz Typ Paris-Dakar Typ 1
Unfall- und störungsfreie Fahrt mit dem VW-Bus
wünscht Joachim
Von mir als Beispiel für Verfügbarkeit gesetzte Lieferanten-links sind keine Empfehlung.
Irren ist menschlich; keine PN, fragt im Forum
Wer die VW-Reparaturleitfäden hat, hat weniger Fragen.
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Re: Sinn und Unsinn eines Frontschutzbügels

Beitrag von dumbo »

wow, ich bin ehrlich beeindruckt! :bet
besten dank - das ging flott!
detric
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Re: Sinn und Unsinn eines Frontschutzbügels

Beitrag von detric »

Hi,

Du solltest versuchen eine ABE oder Gutachten aufzutreiben. Das wird beim Verkauf den Wert steigern, die Tüv Prüfer dürfen eigentlich nichts mehr eintragen, was nicht durch ABE oder Gutachten belegt wird (alternativ = teure Einzelabnahme). Vor nicht allzu langer Zeit wurden ja auch alte Brief oder Scheinkopien akzeptiert, aber das ist aktuell nicht mehr der Fall. Zumindest hier in HL haben mir das Werkstätten und TÜVer bestätigt (leider...). Bei mir ging es allerdings um Motorumbauten.

Grüße

detric
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Re: Sinn und Unsinn eines Frontschutzbügels

Beitrag von Bagcabasi »

Das mit den Briefen gilt für die Dekra und Küs und wie die alle heissen. Der tüv trägt auch nicht nach Brief ein. Kann aber die nummern aus dem Brief in seinen Pc kloppen und hat da die Gutachten wonach er eintragen darf.
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bu-bi
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Re: Sinn und Unsinn eines Frontschutzbügels

Beitrag von bu-bi »

Moin,
ich habe bei uns mal beim Stapazenverkehrsamt angefragt.
Die sagten mir, die tragen den ein, wenn der Tüv bestätigt,
dass der ordentlich befestigt ist...
Grüße aus NI, Burkhard

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