Dringend!!! Fehlende leuchtweitenregulierung Nachweis

aktueller Austausch vor dem Posten ruhig mal die SUCHE benutzen!

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jaber
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Dringend!!! Fehlende leuchtweitenregulierung Nachweis

Beitrag von jaber »

Moin
Nächste Problem, dass ich habe!
Der tüv hat bemängelt dass ich keine leuchtweitenregulierung habe.
Mein t3 ist bj 7/90 und hatte diese aber nie ab werk!!
Hat dafür einer nen Nachweis für mich?
Es eilt! Kurzzeitkennzeichen sind nur noch morgen gültig!

Danke
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T4xs
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Re: Dringend!!! Fehlende leuchtweitenregulierung Nachweis

Beitrag von T4xs »

Sollte in den zulassungspapieren stehen, ansonsten bei der zulassungsstellen nachhaken

MfG Stefan

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Atlantik90
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Re: Dringend!!! Fehlende leuchtweitenregulierung Nachweis

Beitrag von Atlantik90 »

Du solltest in deinen Papieren folgenden Eintrag finden, denn erst ab 12/90 wurde die Leuchtweitenregelung serienmäßig verbaut. Sollte der Prüfer das überlesen haben, dann ist er wahrscheinlich zu jung. Sollte es nicht in den neuen Papieren stehen, so hat irgend wann eine Zulassungstelle gepfuscht. Hast du den alten Brief? Das Fahrzeug, von dem der Ausschnitt stammt, ist am 14.6.1990 vom Band gefallen.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: Dringend!!! Fehlende leuchtweitenregulierung Nachweis

Beitrag von Klabautermann »

Also definitiv (!) ist ab dem 01.01.1990 (nicht also irgendwann 1990, bzw s.o im Dez.) LWR-Pflicht
bei neuzugelassenen Fahrzeugen. Alles andere mit der einzigen Außnahme ein Reimport, aber dort steht es
in den Papieren ist Rückgerüstet und NICHT zulässig.
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Re: Dringend!!! Fehlende leuchtweitenregulierung Nachweis

Beitrag von boofrost »

Klabautermann hat geschrieben:Also definitiv (!) ist ab dem 01.01.1990 (nicht also irgendwann 1990, bzw s.o im Dez.) LWR-Pflicht
bei neuzugelassenen Fahrzeugen. Alles andere mit der einzigen Außnahme ein Reimport, aber dort steht es
in den Papieren ist Rückgerüstet und NICHT zulässig.

Schwachfunk !

Mein Bluestar ist von meinem Nachbarn am 05.07.1990 Abgeholt, bei Volkswagen Jürgensen in Rendsburg
am 06.07.1990 zugelassen, und er hatte NIE eine LWR ! und ich habe den Gleichen eintrag in den Papieren ....
Solle MIR der geistige Blödsinn ausgehen, bin ich tot !
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Re: Dringend!!! Fehlende leuchtweitenregulierung Nachweis

Beitrag von T4xs »

Die Gesetzgebung sagt 01.01.1990, aber die fahrzeughersteller sind manchmal halt langsamer als die gesetzgeber, und dadurch gabs die ausnahme regelungen

MfG Stefan

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Re: Dringend!!! Fehlende leuchtweitenregulierung Nachweis

Beitrag von Klabautermann »

boofrost hat geschrieben:
Klabautermann hat geschrieben:Also definitiv (!) ist ab dem 01.01.1990 (nicht also irgendwann 1990, bzw s.o im Dez.) LWR-Pflicht
bei neuzugelassenen Fahrzeugen. Alles andere mit der einzigen Außnahme ein Reimport, aber dort steht es
in den Papieren ist Rückgerüstet und NICHT zulässig.

Schwachfunk !

....
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Re: Dringend!!! Fehlende leuchtweitenregulierung Nachweis

Beitrag von Atlantik90 »

Ab 1.1.1990 galt für neu mit ABE zu versehende Modelle. Vorher mit ABE versehene Modelle hatten ggf. 1 Jahr Schonfrist und den Eintrag.
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Re: Dringend!!! Fehlende leuchtweitenregulierung Nachweis

Beitrag von Matze567 »

Also mein Bluestar ist 9 /90 hat weder eine LWR noch einen Eintrag .Bei der letzten HU vor 3 Monaten wurde gesagt das LWR erst ab 1991 Pflicht ist.
Sorry muß mich korrigieren Er hat den Eintrag.
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Re: Dringend!!! Fehlende leuchtweitenregulierung Nachweis

Beitrag von bu-bi »

Moin

Hier ein paar Infos:

Bild

Bild

Bild

Schreibe VWN (kundenbetreuung@volkswagen.de) an und frage,
ob die LWR wirtschaftlich vertretbar nachrüstbar ist.
Das werden die in einem Schreiben verneinen.

Mit dem Schreiben als Anlage stellst Du beim
Straßenverkehrsamt einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung.
So sollte das klappen.
Grüße aus NI, Burkhard

Jetzt im Chevy Pickup 6,5TD unterwegs...

Wenn Theorie und Praxis nicht übereinstimmen, ist immer die Theorie falsch!
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Re: Dringend!!! Fehlende leuchtweitenregulierung Nachweis

Beitrag von stunt »

Mein Bulli, Baujahr 85, hat keine LWR.

Aber auch kein Eintrag in den Papieren ?
Ist das weiter wichtig ?
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TottiP
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Re: Dringend!!! Fehlende leuchtweitenregulierung Nachweis

Beitrag von TottiP »

Nein, da war an LWR noch gar nicht zu denken. Alles gut.
Gruß, Totti
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Bild

Ich reagiere auf PN´s nur noch wenn eine Rufnummer angegeben wird!
:g5
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Re: Dringend!!! Fehlende leuchtweitenregulierung Nachweis

Beitrag von jaber »

Bei mir hat das bestimmt mal drin gestanden. Das Problem ist das mein fahrzeugschein inzwischen auch 2 seiten hat, vermutlich noch eine dritte bekommt und das irgendwann mal vergessen wurde.
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Re: Dringend!!! Fehlende leuchtweitenregulierung Nachweis

Beitrag von Atlantik90 »

Hast du deine alten Stände der Papiere?
Oder deinen alten Brief?
Wenn ja und du damit belegen kannst, dass das eingetragen war, dann muss die Zulassungsstelle deine Papiere kostenfrei korrigieren, wenn der TÜV die Papiere bemängelt.
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Re: Dringend!!! Fehlende leuchtweitenregulierung Nachweis

Beitrag von jaber »

Nein leider nicht. Habe leider nur noch den alten Fahrzeugschein. Der rest von dem Auto ist weg.
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Re: Dringend!!! Fehlende leuchtweitenregulierung Nachweis

Beitrag von Q-Master »

guggst du auch hier:
http://www.bulliforum.com/viewtopic.php?f=31&t=47185" onclick="window.open(this.href);return false;

Wenn du eine Mail an VW Nutzfahrzeuge schreibst, wirst du das gleiche bekommen.
(Fahrzeugschein Scan beilegen)
Vielleicht hilft das Schreiben schon, wenn du dem TüV Mann das erklärst.

VW braucht für die Antwort ca. 2 Wochen.
Gruß Stephan
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Re: Dringend!!! Fehlende leuchtweitenregulierung Nachweis

Beitrag von bernd68 »

Moin,

vielleicht einfach den TÜV-Prüfer wechseln!

Ich hab einen Syncro mit 03.01.1991 vor wenigen Wochen aus Össiland geholt und hier typisieren lassen.
Die nicht vorhanden Leuchtweitenregulierung hat der Prüfer sofort bemerkt und auch ohne viel zu überlegen etc. sofort als Abweichung eingetragen. War ein ganz junger Kerl.

Gruß Bernd
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Re: Dringend!!! Fehlende leuchtweitenregulierung Nachweis

Beitrag von Bleda »

Ab wann war denn die Nebelschlussleuchte Thema? auch so 92, oder?
jaber
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Re: Dringend!!! Fehlende leuchtweitenregulierung Nachweis

Beitrag von jaber »

müsste hinkommen....
meiner hat einen Schalter ohne Funktion (keine Kabel dran)
Hatte schon ein schlechtes Gewissen aber der Tüv Prüfer hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass ich mit bj 90 keine brauche.
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Re: Dringend!!! Fehlende leuchtweitenregulierung Nachweis

Beitrag von Atlantik90 »

Nebelschlussleuchten sind bei EZ ab 1.10.1990 Pflicht.
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Re: Dringend!!! Fehlende leuchtweitenregulierung Nachweis

Beitrag von Bleda »

Dann könntest du morgen Erfolg haben. Ich kenne das aus der KFZ-Branche so, dass ab Jahreszahlen umgestellt wird. Der Fahrzeughersteller richtet sich an den Gesetzgeber. So wie 2018, die ganzen Karren höhergelegt werden müssen. :tl

Grüße

Torsten
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Re: Dringend!!! Fehlende leuchtweitenregulierung Nachweis

Beitrag von meingelberbulli »

Bleda hat geschrieben:Dann könntest du morgen Erfolg haben. Ich kenne das aus der KFZ-Branche so, dass ab Jahreszahlen umgestellt wird. Der Fahrzeughersteller richtet sich an den Gesetzgeber. So wie 2018, die ganzen Karren höhergelegt werden müssen. :tl

Grüße

Torsten
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Re: Dringend!!! Fehlende leuchtweitenregulierung Nachweis

Beitrag von Bleda »

Etwas OT: hat was mit Crashreleavanz zu tun. Gilt natürlich nur für Neuwagen.

@ Jaber was ist bei Dir rausgekommen?
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Re: Dringend!!! Fehlende leuchtweitenregulierung Nachweis

Beitrag von meingelberbulli »

Bleda hat geschrieben:Etwas OT: hat was mit Crashreleavanz zu tun. Gilt natürlich nur für Neuwagen.

@ Jaber was ist bei Dir rausgekommen?
Dass so was nur für Neuwagen gilt ist schon klar, aber was ist denn das schon wieder für ein EU Gängelei. Warum schreiben die nicht gleich ein Einheitsfahrzeug vor. So z.B. 4 Klassen
1. 2 Sitzer mit + 2 Kindersitzen als Stadtflitzer so Größe Smart aber dass noch ein Kasten Bier oder Wasser reinpasst, reiner E-Motor logisch
2. 5 Sitzer so Mittelklassekombi für Überland etc. , logisch E-Motor mit Wasserstoffextender
3. VAN Minibus für Großfamilie E-Motor mit Wasserstoffextender
4. SUV Klasse für die welche es zum angeben brauchen mit Hybridmotor

Alle Fahrzeuge einer Klasse haben eine Einheitskarosserie, einen Einheitsmotor, Unterschiede gibt es nur in Farbe und Ausstattung.

Da alle wesentlichen Teile tauschbar sind spart das Entwicklungskosten, die Werkstätten hätten es einfacher etc., also nur Vorteile nd würde in die heutige Gleichmacherwelt und Regulierungswut passen. Ich lebe dann hoffentlich nicht mehr.

Gruß

Rainer

P.S. am Montag geht es erst mal ab nach Frankreich :dance
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Re: Dringend!!! Fehlende leuchtweitenregulierung Nachweis

Beitrag von jaber »

Bleda hat geschrieben: @ Jaber was ist bei Dir rausgekommen?
noch ist gar nichts bei rausgekommen. habe gestern erst noch die Lager vom oberen Querlenker vorne rechts getauscht.
jetzt muss ich noch auf 30er Distanzscheiben warten, dann kommt der nächste versuch.
Habe das Problem, dass ich jedesmal Kurzzeitkennzeichen holen muss, weil ich ihn so nicht anmelden darf.
Deswegen dauert das alles. hoffe Ende nächste Woche gibt es Tüv und eine Zulassung.
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Re: Dringend!!! Fehlende leuchtweitenregulierung Nachweis

Beitrag von meingelberbulli »

GAb es da nicht etwas, dass man wenn das Fahrzeug versichert ist auch ohne Zulassung/Nummernschild auf direkten Weg zum TÜV bzw. zur Zulassungstelle zwecks TÜV bzw. Zulassung fahren darf.
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Re: Dringend!!! Fehlende leuchtweitenregulierung Nachweis

Beitrag von Vhindenburg »

Hallo,

die Regelung gibt es, aber dafür muss das Fahrzeug bereits ein Nummernschild aus dem Kreis haben, also es muss dort schonmal zugelassen gewesen sein.
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*Wolfgang*
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Re: Dringend!!! Fehlende leuchtweitenregulierung Nachweis

Beitrag von *Wolfgang* »

Meines Wissens nach auch direkt angrenzende Landkreise!
Viele Grüße

Wolfgang

T3 - der fahrbare Wohncontainer...
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Re: Dringend!!! Fehlende leuchtweitenregulierung Nachweis

Beitrag von Vhindenburg »

So genau weis ich es nun auch nicht, vllt ists da wieder von Kreis zu Kreis unterschiedlich
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Re: Dringend!!! Fehlende leuchtweitenregulierung Nachweis

Beitrag von Atlantik90 »

Das ist nicht unterschiedlich sondern eindeutig in FZV §10 Absatz 4 geregelt:
"(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind."
Also geht nichts mit früheren Kennzeichen. Die werden nämlich heutzutage, wenn nicht reserviert, schon sehr kurzfristig wieder vergeben.
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Re: Dringend!!! Fehlende leuchtweitenregulierung Nachweis

Beitrag von bernd68 »

Moin,

was genau bedeutet "wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind"

Muss ich das vorher mit der Versicherung besprechen/ankündigen?

Oder reicht es wenn es für das Fahrzeug z.b. im Zeitraum der vorübergehenden Stilllegung eine Ruheversicherung gibt?

Gruß Bernd
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Re: Dringend!!! Fehlende leuchtweitenregulierung Nachweis

Beitrag von Sturmi »

Komisch dass mein 1998er Legacy-Schlachter, den ich gerade ausweide auch keine LWR hatte, kein Re-Import war und auch jedes 2.Jahr Tüv bekommen hat...
in den Papieren nix von Ausnahme...

Gruß
Sturmi
...ein Leben ohne VW-Bus ist möglich, aber sinnlos...
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Re: Dringend!!! Fehlende leuchtweitenregulierung Nachweis

Beitrag von jaber »

Wie komisch das alles ist, darüber brauchen wir glaub ich nicht reden.
das Auto ist 24 Jahre alt und jetzt fällt denen auf, dass er das nicht hat!?
Reichlich früh...
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Re: Dringend!!! Fehlende leuchtweitenregulierung Nachweis

Beitrag von *Wolfgang* »

bernd68 hat geschrieben:Moin,

was genau bedeutet "wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind"

Muss ich das vorher mit der Versicherung besprechen/ankündigen?

Oder reicht es wenn es für das Fahrzeug z.b. im Zeitraum der vorübergehenden Stilllegung eine Ruheversicherung gibt?

Gruß Bernd
Das bedeutet daß Du von Deiner Versicherung eine EVB Nummer brauchst (früher auch "Deckungskarte"). Für jedes Fahrzeug welches im Straßenverkehr betrieben wird, benötigt man eine Haftpflichtversicherung. Mit der Nummer ist der Nachweis erbracht daß eine solche besteht.
Viele Grüße

Wolfgang

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Re: Dringend!!! Fehlende leuchtweitenregulierung Nachweis

Beitrag von jaber »

So seit heute habe ich tüv! !!!
Zur leuchtweitenregulierung habe ich jetzt auch eine Ausnahmegenehmigung.
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Re: Dringend!!! Fehlende leuchtweitenregulierung Nachweis

Beitrag von VWJokerT3 »

Hatte bei der Dekra zur letzten HU auch ein schlimmes Erlebnis mit meinem Joker. Der unvorstellbar unfreundliche Prüfer fragte, ob die Standheizung neu sei. Sie müsse alle 10 Jahre erneuert werden. Ich: keine Ahnung, hab den Bus erst seit 5 Jahren, aber das muss ja irgendwo dranstehen. Er sucht und sagt, das sei die Originalheizung. Ich: heißt das bei dem 29 Jahre alten Bus haben das die Prüfer in den letzten 19 Jahren übersehen? Er: keine Ahnung, also was jetzt? Ich: gibt womöglich keine Teile mehr? Er: also stilllegen! Ich: naja, hmm, wahrscheinlich. Er nimmt nen Seitenschneider und zwickt den Kabelbaum einfach ab! Ich war baff, aber so hab ich den TÜv gekriegt und den Kabelbaum zu Haus wieder zusammengelötet.
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Re: Dringend!!! Fehlende leuchtweitenregulierung Nachweis

Beitrag von andeil »

Moin an alle

So heute auch den Mängel beim TÜV bekommen bezüglich fehlender LWR. Das erste Mal seit 6 Prüfungen.....

Mein Bus ist ein EX BW
Erstzulassung war aber erst 29.11.1991.

Und hatte so wie es aussieht auch nie eine LWR gehabt.....
Stand der die erste Zeit beim Bund nur auf Halde?

Oder wie kommt das zustande?

Hat das einer mit dem Schrieb hier durchbringen können?
Hab eigentlich keine Lust eine LWR nachzurüsten....

http://www.bulliforum.com/viewtopic.php?f=31&t=47185" onclick="window.open(this.href);return false;

Beste Grüße
Daniel
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Re: Dringend!!! Fehlende leuchtweitenregulierung Nachweis

Beitrag von mogelman »

Meiner ist sogar EZ 19.12.91 auch EX BW und hat die Sondergenehmigung eingetragen.
War auch nie Leuchtweitenregulierung verbaut obwohl Schalter und Kabelbaum von VW verlegt wurde. Gab noch nie Probleme beim Tüv.
Wird zwar immer dumm nachgefragt und gemeckert aber dann zeige ich den Leuten den netten Satz in den Papieren.
Gruß
Björn

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andeil
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Re: Dringend!!! Fehlende leuchtweitenregulierung Nachweis

Beitrag von andeil »

Hast du die Sondergenehmigung selber eingereicht?

Wenn ja wie?

Gruß Daniel
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Atlantik90
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Re: Dringend!!! Fehlende leuchtweitenregulierung Nachweis

Beitrag von Atlantik90 »

Was habt ihr denn für ein Modelljahr in der VIN - L , M oder N? also 90,91 oder 92
Unfall- und störungsfreie Fahrt mit dem VW-Bus
wünscht Joachim
Von mir als Beispiel für Verfügbarkeit gesetzte Lieferanten-links sind keine Empfehlung.
Irren ist menschlich; keine PN, fragt im Forum
Wer die VW-Reparaturleitfäden hat, hat weniger Fragen.
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Re: Dringend!!! Fehlende leuchtweitenregulierung Nachweis

Beitrag von mogelman »

Ich hab Modelljahr M - also 91
Die Eintragung hat die BW gemacht
Gruß
Björn

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Re: Dringend!!! Fehlende leuchtweitenregulierung Nachweis

Beitrag von andeil »

Auch M....

Hab gerade festgestellt das damals bei der Übergabe von der Bundeswehr auch noch ein Übertragungsfehler der Fahrgestellnummer stattgefunden hat :-)

Falsch: WV2ZZZ25ZGM019...
Richtig: WV2ZZZ25ZMG019...

Das wird ja ein Spaß bei der Zulassungsstelle....
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Re: Dringend!!! Fehlende leuchtweitenregulierung Nachweis

Beitrag von andeil »

So die Storry geht weiter,

hab das oben genannte Schreiben von VW bekommen, damit zur Zulassungsstelle.
Der gute Mitarbeiter meinte dann das Schreiben reicht ihm nicht, dass muss VW genauer schreiben und zusätzlich müsse
ich noch ein Schreiben beilegen von einem Fahrzeugverwerter der mir bestätigt das man aus keinem anderen
Auto (Ford/Audi etc) die LWR einbauen könnte..... ????????????

Bitte????????????

Naja das Schreiben von Kiesow hab ich schon aber der hat mich sprichwörtlich wie ein Auto angeschaut als ich ihm mein Anliegen
vorgetragen hab.

Mal sehen wie das endet.
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Re: Dringend!!! Fehlende leuchtweitenregulierung Nachweis

Beitrag von Synkraut »

Moin moin,
würde euch gerne auf meinen Beitrag im IG 16" forum verweisen (das ist aber seit fast 2 Wochen offline). Hatte das Problem auch mit meinem 91er Doka Schwedenimport. Habe statt eine Ausnahmegenehmigung erzielen zu wollen mal geschaut, welchen Aufwand es mit sich bringt, die LWR nachzurüsten. Kurz und Knapp: Teile aus'm VW Regal (Passat 35i, Vento, ...) passen eins zu eins, sind über Ebay komplett für unter 40 Ocken zu beziehen und es dauert vieleicht ne Stunde, das einzubauen. Das sind bestimmt die am wenigsten benutzten Schalter im Auto und sollten auch gebraucht noch nicht ausgenuddelt sein.

Nur mal so als Idee, LWR kann ja vielleicht auch ganz sinnvoll sein (falls man mal schwere Last hinten drin hat), aber ich will hier keinen von seinem Glauben abbringen.

Herzliche Grüße

André
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Re: Dringend!!! Fehlende leuchtweitenregulierung Nachweis

Beitrag von newt3 »

ich würd mir da auch keine abbrechen mit irgendwelchen nachträglichen sonderngenehmigungen sondern wenn's fehlt, nicht ausgetragen ist und eben gefordert wird dann suchen und einbauen.

ich hatte sowas in meinem schlachter drin. hab glaub 100€ für genommen
(intakte runde scheinwerfer incl stellmotoren, stellrädchen, und der entsprechende kabelbaum ist aller wahrscheinlichkeit bei so späten modellen schon drin - und wenn nicht so ein paar kabel, entsprechende anschlüsse 'ne crimpzange kosten nicht die welt und man kann immer mal wieder gut was mit anfangen)
fand das jetzt für jemanden der sowas such nicht zu teuer sondern einfach angemessen. da wird für andere extras die es deutlich häufiger gab oft einiges mehr bezahlt.

------
und ja die motoren passen aus anderen fahrzeugen. die stellrädchen zu kriegen ist eh kein akt.
ich glaub schwierig wirds bei der verbindung von motor zur lampe - die ist glaub eben dann doch nicht bei jedem gleich?

------
desweiteren ist das licht im t3 selbst mit relaisschaltung not halbwegs funzlich aufgrund der hohen sitzposition.
es gar nicht mal so von nachteil, wenn man sich das licht einfach im cockpit so drehen kann, wie man es selbst für optimal hält (in der hoffnung es tritt für niemanden einen blendung ein aber das bekommt man recht schnell mit...).
bei manueller einstellung hast du diese feintuningmöglichkeit während der fahr nicht - da verlassen sich die meisten (ich auch) auf die tüvige einstellung und gut ist (anstatt mal eine lange einstellfahr im dunklen zu machen am besten zu zweit mit einem der dreht und einem der guckt)
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Re: Dringend!!! Fehlende leuchtweitenregulierung Nachweis

Beitrag von bu-bi »

Moin,

hier eine Anleitung:

http://syncro-style.de/php/openlink.php?id=169" onclick="window.open(this.href);return false;

Ist zwar für einen Doppelscheinwerfergrill, funzt
aber sicher auch bei den runden...

http://www.forumvwbus.de/read.php?1,109 ... sg-1096369" onclick="window.open(this.href);return false;
Grüße aus NI, Burkhard

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Re: Dringend!!! Fehlende leuchtweitenregulierung Nachweis

Beitrag von andeil »

So es ist geschafft, er hat TÜV mit Ausnahmegenehmigung. :-)
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bu-bi
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Re: Dringend!!! Fehlende leuchtweitenregulierung Nachweis

Beitrag von bu-bi »

Moin,

dann erzähl wenigstens noch für die Nachwelt,
wie Du es geschafft hast.

Glückwunsch
Grüße aus NI, Burkhard

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