Braucht man die Auflastung noch für irgendwas?

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t3virus
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Braucht man die Auflastung noch für irgendwas?

Beitrag von t3virus »

Hallo, hab da mal eine Frage:

Mein Bluestar ist mal aufgelastet worden auf 2,805 t. Und läuft als PKW. Wegen Felgen und Fahrwerk möchte ich ihn demnächst wieder auf Original ablasten lassen.
Verbaue ich mir damit irgendwas?

- ich möchte irgendwann nochmal das Thema Euro2 bei meinem 1Z angehen (bisher Euro1). Mir hat mal jemand erzählt, für eine Umrüstung/Kat-Nachrüstung wäre eine Auflastung erforderlich. Stimmt das?

- ich möchte die Anhängelast erhöhen durch eine entsprechende AHK und die Erhöhung auch eintragen lassen. Hat das was mit der Auflastung zu tun?

Danke schonmal im voraus!
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goose111
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Re: Braucht man die Auflastung noch für irgendwas?

Beitrag von goose111 »

Für die Nachrüstung mit DPF (Euro 3) ist ein erhöhtes zul. Gesamtgewicht sowie ein entsprechendes Leergewicht erforderlich.
Gruß

Hubert The Goose
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t3virus
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Re: Braucht man die Auflastung noch für irgendwas?

Beitrag von t3virus »

Also einen DPF (wenn es sowas überhaupt für den 1Z gibt...) habe ich nicht vor, nachzurüsten. Ne grüne Plakette brauche ich nicht, es geht mir eher darum, Steuern zu sparen....

Bei einer Kat-Nachrüstung (müsste halt erst einen Prüfer finden, der bspw. einen Golf-Kat im T3 akzeptiert, weil gleicher Motor) spielt das Gewicht aber keine Rolle oder?
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Atlantik90
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Re: Braucht man die Auflastung noch für irgendwas?

Beitrag von Atlantik90 »

Wenn es dir von den Felgen her reicht, dann laste auf zwischen 2500 und 2600 kg ab. Damit verbaust du dir nichts, falls du aus anderen Gründen mal ans Verbessern des Abgases musst. Die Bedingungen für über 2,5t sind leichter zu erfüllen.
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Re: Braucht man die Auflastung noch für irgendwas?

Beitrag von Daniel83 »

Hi,

ich habe mit original Kat vom Passat und dem 1Z die Euro 2. Meiner ist nicht aufgelastet. Im Gegenteil. Hinten 100 kg abgelastet aufgrund der Felgen. Das hat den TÜV nicht interessiert.

Gruß Daniel
Carthago Malibu

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t3virus
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Re: Braucht man die Auflastung noch für irgendwas?

Beitrag von t3virus »

1300 kg v + h würde reichen, das ist laut Gutachten vom Fahrwerk die max. zulässige Achslast. Felgen haben 690kg, Reifen einen Traglastindex von 95, also auch 690 kg. Ich denke so werd ich es machen.

Daniel, da hattest du anscheinend mehr Glück mit dem Prüfer. Ich werde mal beim TÜV fragen, ob nachträglich noch was geht.
Steht auf dem original Kat irgendwas drauf? Ich hab den nämlich nicht, nur einen Nachrüstkat von Oberland-Mangold für AAZ und 1Z...
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Re: Braucht man die Auflastung noch für irgendwas?

Beitrag von luckypunk »

Und wieder mal: den TüV fragen.

Jeder TüVer hat nen gewissen Spielraum. Meiner hat beim 2E Eintrag auf das ASL Getriebe gepfiffen, obwohl die drei Gutachten/Eintragungen, die ich ihm vorlegte, alle auf dem 3H basierten. "8% Abweichung...da wollen wir doch mal nicht so kleinlich sein!"

Andere stellen sich da komplett quer...

Und: Gewisse Regelungen ändern sich, oder die Genauigkeit ihrer Durchsetzung. So wie damals die LKW-Steuer-Sache: da haben sie plötzlich die schon lange bestehenden Vorgaben hart durchgesetzt und viele hatten plötzlich nen ordentlichen Berg Steuern vor der Tür...
2E Luftansaug im rechten Ohr http://www.bulliforum.com/viewtopic.php?f=75&t=81806

"Mir kommt kein Auto ins Haus in dem man nicht Kacken, Schlafen, Kochen und mit soviel Gepäck reisen kann!"

Daniel83
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Re: Braucht man die Auflastung noch für irgendwas?

Beitrag von Daniel83 »

Hi t3virus,

ich war hier: http://bulliforum.com/viewtopic.php?f=59&t=65120" onclick="window.open(this.href);return false;
Auf dem Kat stand vermutlich die VW Teilenummer. Hat er aber auch nicht drauf geachtet. Mittlerweile ist da ein günstiger Aftermarket Kat drin, da der erste irgendwann das klappern anfing.

Gruß Daniel
Carthago Malibu

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