Abblendlicht einstellen

aktueller Austausch vor dem Posten ruhig mal die SUCHE benutzen!

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Gelbe Tonne
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Abblendlicht einstellen

Beitrag von Gelbe Tonne »

Der TÜV hat bei mir nicht richtig eingestellte Abblendlichter bemängelt und ich muss deshalb zur Nachkontrolle (bin Anfänger).
Die Abblendlichter sind zu tief eingestellt. Die Schrauben zum Höherstellen neben dem Scheinwerfer habe ich gefunden.

Die Frage:
Wie hoch sollte der Schatten des Abblendlichtes sein, wenn man zum Beispiel aus einem Meter Entfernung vom Scheinwerfer eine Mauer anleuchtet?

Gruß
Zuletzt geändert von Gelbe Tonne am 16.01.2016, 21:20, insgesamt 1-mal geändert.
Max Power
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Re: Abblendlicht einstellen

Beitrag von Max Power »

http://sowirdsgemacht.com/band23/VW-Bus.html#!171

Bedeutet also, bei einem Meter Abstand soll der Lichtkegel 1cm fallen. Das misst sich wahrscheinlich bescheiden, 10m Abstand sollten besser gehen.

Und Shame to the Sachverständigen, das hätte der mit 2 Handgriffen gleich selber erledigen können.
Die meisten Prüforganisationen bieten kostenlose Lichttests an, vielleicht sogar deine :evil: .
Wohnklofan
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Re: Abblendlicht einstellen

Beitrag von Wohnklofan »

Moin,

tu dir selbst n Gefallen und laß es mit Gerät einstellen...

Bei ner Werkstatt gegen Obulus in die Kaffeekasse oder erzähl du wärst auf der Suche nach ner
neuen Werkstatt , dann machen die das umsonst... :mrgreen:

Denn nicht nur die Höhe muß passen sondern auch seitlich...

Gruß...
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Atlantik90
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Re: Abblendlicht einstellen

Beitrag von Atlantik90 »

Als erstes schaust du in deine Zulassung:
PKW oder WOMO mit Erstzulassung ab 1.1.1990 10 cm auf 10 m bei Scheinwerferoberkante bis 1200 mm über Standfläche.
PKW oder WOMO mit Erstzulassung vor 1.1.1990 12 cm auf 10 m, genauso bei Scheinwerferoberkante zwischen 1200 und 1400 mm über Standfläche nach 1.1.1990 (früher waren das auch 10cm und die Höhengrenze der Oberkante 135cm)

Und bei Zulassung als LKW oder Kombi ohne Niveauregulierung oder Neigungsausgleich der Scheinwerfer greifen ev. noch (hab ich jetzt nicht sicher geprüft) die alten Vorschriften mit 30 cm auf 10m

Wir können froh sein, so alte Fahrzeuge zu fahren. Mit neuen ist das erheblich komplizierter. Wer Lust hat, führt sich einmal die aktuelle ECE R48 besonders Abschnitt 6.2.6 ff zu Gemüte.
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wünscht Joachim
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stunt
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Re: Abblendlicht einstellen

Beitrag von stunt »

Und wenn man genau nach Anweisung vorgeht muss auch der Fahrer bzw ein Ähnliches Gewicht auf dem Fahrersitz sein.
Das Fahrzeug federt nämlich dabei ein und man kann es gleich wieder einstellen :)
Gelbe Tonne
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Re: Abblendlicht einstellen

Beitrag von Gelbe Tonne »

Vielen Dank für die hilfreichen Kommentare.
Erstzulassung nach 01.01.1990 und er zählt als LKW. Hochdach-Postbus.
Wahrscheinlich hat der Vorbesitzer die Scheinwerfer nach der Vorschrift 30 cm auf 10 m eingestellt und der jetzige TÜVer möchte 10 cm auf 10 m haben.
Denn ich hatte nichts dran geändert und der TÜV (ungleich dem jetzigen) vor 2 Jahren hat es nicht bemängelt (oder nicht gesehen).

@neujoker: Hast du Anhaltspunkte wie die alte Vorschrift heißt?

Gruß
Zuletzt geändert von Gelbe Tonne am 16.01.2016, 17:54, insgesamt 1-mal geändert.
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Stone
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Re: Abblendlicht einstellen

Beitrag von Stone »

Durchgefallen nur wegen Abblendlicht? :gr
Mein Prüfer ist da sehr angenehm, wenn sonst nix ist stellt der selber ein, ist ja nur ein Handgriff.

Letztes mal wurde bei mir auch die zu niedrige Einstellung bemängelt, mit einer Erklärung das sei Absicht weil ich oft schwer beladen fahre war das aber auch gegessen.
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Re: Abblendlicht einstellen

Beitrag von Gelbe Tonne »

Durchgefallen nicht ausschließlich wegen Abblendlicht.
Der zweite (und letzte) erhebliche Mangel war die nicht genügende Einstellung der Handbremse.

Da habe ich mich wohl falsch ausgedrückt.
Wohnklofan
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Re: Abblendlicht einstellen

Beitrag von Wohnklofan »

Gelbe Tonne hat geschrieben:... war die nicht genügende Einstellung der Handbremse.
Zur groben Info :

Wenn damit der Hebelweg der Handbremse gemeint ist :

Die Handbremse stellt man nach indem man durch Löcher hinter der Trommel die Bremsbacken an einem Ritzel näher an die Trommel stellt...

Dabei ist durch die seitlichen Löcher zu prüfen ob die Belagstärke noch ausreichend ist...

Für dich als Anfänger > Werkstattarbeit...

Gruß...
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Re: Abblendlicht einstellen

Beitrag von Gelbe Tonne »

Ja, die Handbremse musste ich auf einer Seite durch das Loch im Bremsträgerblech etwas straffer stellen. Hat prima geklappt.

Zum Licht: Der TÜVer meinte das Neigungsmaß sei 1%-1,2%.

War vorhin bei der Nachuntersuchung und habe TÜV erhalten. Danke für die Hinweise.
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Re: Abblendlicht einstellen

Beitrag von Wohnklofan »

Cool,

Glückwunsch... :suff

Bilder von der neuen Plakette kannst du ja einstellen, wenn du dich und den Bus in Who is Who vorstellst... :mrgreen:

Viel Spaß hier und mit deinem Bus... :g5

Gruß...
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Atlantik90
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Re: Abblendlicht einstellen

Beitrag von Atlantik90 »

Dann präzisieren wir mal noch etwas zur Scheinwerfereinstellung.
Früher war die korrekte Einstellung an einem PKW unbeladen mit einer Person oder 70kg auf dem Rücksitz vorzunehmen. Heute muss (eigentlich) der Fahrer auf dem Fahrersitz sitzen.

Bei modernen Fahrzeugen muss das typindividuelle Neigungsmaß auf dem Typenschild oder in der Nähe des Scheinwerfers stehen.

Eine schöne Tabelle für die Scheinwerfereinstellung findet man da: http://www.iam-net.eu/cms/images/IAM-NE ... ellung.pdf auf Seite 11
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Re: AW: Abblendlicht einstellen

Beitrag von ergster »

Oder man erklärt dem Herrn auf der Prüfstelle freindlich, das er doch bitte eben das Licht einstellen soll, da dies zu 90% auf anderen Prüfstellen auch so gehandhabt wird und du nicht mehr zu ihm kommst wenn er dich jetzt so wegschickt.
Wer V sagt . . .
Muss auch W sagen

Grüße
ergster
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yamsun
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Re: Abblendlicht einstellen

Beitrag von yamsun »

Lustig wirds ja, wenn der Prüfer zum Schraubendreher greift und das Plasteteil der Einstellschraube mangels Weichmacher in seine Einzelteile zerfällt...
Ich denke, darauf hat mancher Prüfer keine Lust.

Grüße
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Re: Abblendlicht einstellen

Beitrag von Johannes D. »

Servus,

ein Kumpel von mir ist Dip. Ing. bei der Dekra, von Ihm weis ich, dass es Ihnen offiziell verboten ist die Scheinwerfer einzustellen,
wer dabei "erwischt" wird, bekommt eins auf den Deckel.

Meiner Erfahrung nach wird es mit dem TÜV / Der Hauptuntersuchung bei alten Fahrzeugen immer schwieriger. Das fängt an bei
"kleinlichen" Mänglen wie Scheibenwischerblatt bei nem Ackerschlepper mit Planenverdeck verschlissen und hört auf bei Mängeln
die nicht bemängelt werden.
Bei besagtem Schlepper zB wurde zwar der Scheibenwischer bemängelt, das der Scheibenwischer an sich aber gar nicht funktioniert
hat nicht gestört....
Beim W126 meiner Schwiegermama wurden die Bremsleitungen bemängelt (zu Recht) aber auch die Leuchtweitenregulierung (funktioniert
halt nicht wenn Motor aus ist). Die deutlich sichtbar porösen Bremsschläuche hat er nicht aufgeschrieben, ein paar Jahre zuvor wurde
auch eine gebrochene Vorderfeder nicht bei der HU bemerkt.

Ich finde es gut, wenn der Prüfer genau hinschaut, aber bei "Kleinigkeiten" kann man auch schon mal Gnade vor Recht ergehen lassen,
wie zB bei nem Knapp nicht eingestellen Scheinwerfer oder nem abgenutzten Scheibenwischerblatt....

viele Grüße

Johannes D.
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