Nachrüstung Aufstelldach H-Zulassung

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Falori
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Nachrüstung Aufstelldach H-Zulassung

Beitrag von Falori »

Hallo zusammen,

bestimmt wurde dieses Thema schon einmal irgendwo diskutiert, habe den passenden Thread aber leider nicht gefunden.
Meine Frage ist, wie die exakten Anforderungen an eine H-Zulassung sind. Konkret würde mich interessieren, ob ich bei einem Multivan ein Aufstelldach nachrüsten kann, ohne mich damit um die Möglichkeit eines H-Kennzeichens zu bringen.
Danke schonmal für eure Infos!
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bernd68
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Re: Nachrüstung Aufstelldach H-Zulassung

Beitrag von bernd68 »

Moin,

es gab Nachrüst- und Originalaufstelldächer auch beim Multivan. Wird für das H kein Problem darstellen.

Alles was in den ersten 10 Jahren nach Zulassung umgerüstet werden konnte ist zulässig. Ich würde bei der H- Abnahme nichts erzählen etc. Nur wenige Prüfer können original von nachträglich eingebaut unterscheiden und machen wegen solch einem Punkt keinen Streß.

Falls doch, wechsle den Prüfer.

Gruß Bernd
Falori
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Re: Nachrüstung Aufstelldach H-Zulassung

Beitrag von Falori »

Hallo Bernd,

danke für die schnelle Antwort. Das heißt, selbst wenn ich jetzt ein Dach nachrüste, sollten die Prüfer da keinen Stress machen? Wird im Fahrzeugschein nicht vermerkt, wann die Nachrüstung stattgefunden hat? Ich habe mal gehört, dass Änderung zeitgenössisch sein müssen und mindestens zwanzig Jahre alt sein sollen. Aber vielleicht ist damit eben auch nur gemeint, dass es bereits vor zwanzig Jahren eine entsprechende Nachrüstmöglichkeit gegeben haben muss.

Viele Grüße,
Flori
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bernd68
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Re: Nachrüstung Aufstelldach H-Zulassung

Beitrag von bernd68 »

Falori hat geschrieben: Ich habe mal gehört, dass Änderung zeitgenössisch sein müssen und mindestens zwanzig Jahre alt sein sollen. Aber vielleicht ist damit eben auch nur gemeint, dass es bereits vor zwanzig Jahren eine entsprechende Nachrüstmöglichkeit gegeben haben muss.
Jupp!

Ob und wie ein nachgerüstetes Aufstelldach eingetragen werden muss weiß bestimmt jemand anderes... :gr

Immerhin ändert sich die Höhe des Fahrzeugs.

Gruß Bernd
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Re: Nachrüstung Aufstelldach H-Zulassung

Beitrag von Pascal_KY »

Ich habe genau diese Frage (jedoch wegen Nachrüstung eines festen Hochdaches), vor einer Woche mit einem ortsansässigen Prüfer besprochen, da mir hier im Forum geraten wurde das direkt abzusprechen.
Die Aussage war ziemlich klar:
-> Da ein Hochdach eingetragen werden muss (!), ändern sich zwangsläufig die Fahrzeugpapiere. Da diese Änderung jetzt (und nicht vor vor 20 Jahren passiert ist), kann kein H mehr vergeben werden. Seiner Aussage nach kann ich AUF KEINEN FALL ein Hochdach nachrüsten, wenn ich in 2 Jahren H möchte.
Es scheint dazu aber auch andere Meinungen zu geben, z.B. wenn das Dach noch die originalen Papiere hat..., also am besten mit einen Prüfer absprechen der dann auch die H Abnahme machen soll.
Für mich steht jedenfalls fest, dass mein Hochdach abnehmbar sein muss, da es dann als Ladung gilt :dance Ich habe keine Lust mir deswegen das H zu versauen. Achja, es darf übrigens auch keine Änderung von 9 Sitzer auf WoMo o.ä. passiert sein in den letzten 20 Jahren, das kann alles das H gefährden wenn man an den falschen Prüfer gerät.
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Re: Nachrüstung Aufstelldach H-Zulassung

Beitrag von luckypunk »

Exakt, Material sammeln und mit einem Prüfer nach dem anderen sprechen bis man einen kompetenten und willigen gefunden hat. All diese Bestimmungen sind doch Gummi-Paragrafen, also auslegbar.
2E Luftansaug im rechten Ohr http://www.bulliforum.com/viewtopic.php?f=75&t=81806

"Mir kommt kein Auto ins Haus in dem man nicht Kacken, Schlafen, Kochen und mit soviel Gepäck reisen kann!"

prometheus0815
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Re: Nachrüstung Aufstelldach H-Zulassung

Beitrag von prometheus0815 »

Pascal_KY hat geschrieben:das kann alles das H gefährden wenn man an den falschen Prüfer gerät.
Dann geh halt zum richtigen, also zu einem, der den Anforderungskatalog kennt.
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Re: Nachrüstung Aufstelldach H-Zulassung

Beitrag von Pascal_KY »

@Falori: Im Anforderungskatalog steht:
Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenen-
falls Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der
Fahrzeugbaureihe, sind zulässig.
-> Falls dir also einer doof kommt kannst ihn ja darauf festnageln... Ich wollt sowieso ein abnehmbares Dach bauen daher ists mit egal.
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Re: Nachrüstung Aufstelldach H-Zulassung

Beitrag von ChrisMS »

Hallo,
hatte die selbe Diskussion erst vor kurzem mit meinem Tüv Onkel bzgl. Tieferlegen.
Er hat mir auch diesen Satz zitiert:
"Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenen-
falls Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der
Fahrzeugbaureihe, sind zulässig."
Er wollte von mir also einen "Beweis", dass der geplante Umbau schon innerhalb der ersten 10Jahre hätte erfolgen können.
Habe dann bei Herstellen die Gutachten angefragt. Mein Bus ist Bj85. Wenn das Gutachten also innerhalb der ersten 10Jahre nach Zulassung erstellt wurde ist das IO. Bin zur Sicherheit mit dem Gutachten nochmal zum Tüv und hab mir vor dem Umbau das IO geholt. Wurde dann auch problemlos eingetragen.
Hersteller wie Reimo etc. haben auch solche Gutachten. Lass dir das schicken und geh damit noch mal zum Tüv. Sollte eigentlich kein Problem sein.
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Re: Nachrüstung Aufstelldach H-Zulassung

Beitrag von Morbias »

Hi,
hat in letzter Zeit jemand mal ein Reimo Aufstelldach nachgerüstet? Wenn ja hat er mal ein Bild?
Mir hat diese Rundung nie gefallen, zwischen geschlossenem Dach und Gepäckwanne.
Bild
Ist das noch so? Auf einigen Bilder sieht es aus als wäre es nicht mehr so.
Aber will da Gewissheit :)

Gruß
Benjamin
tempolimit
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Re: RE: Nachrüstung Aufstelldach H-Zulassung

Beitrag von tempolimit »

Das von Morbias gezeigte Aufstelldach von Reimo ist "zeitgenössisch".
Aus einem Halbkasten oder Kastenwagen kann man aber keinen "zeitgenössischen" mit H-Kennzeichen machen, wenn man die fehlenden Fenster mit den falschen Fenstern erzeugt. Die Basis sollte wohl ein Fensterbus sein.

Grüße

Jochen

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p40p40
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Re: Nachrüstung Aufstelldach H-Zulassung

Beitrag von p40p40 »

bernd68 hat geschrieben:Moin,

Alles was in den ersten 10 Jahren nach Zulassung umgerüstet werden konnte ist zulässig. Ich würde bei der H- Abnahme nichts erzählen etc. Nur wenige Prüfer können original von nachträglich eingebaut unterscheiden und machen wegen solch einem Punkt keinen Streß.
Falls doch, wechsle den Prüfer.
Gruß Bernd
Im Grunde genommen kannst du alles verbauen was du selber machst , wenn es die Materialen Techniken damals schon gegeben hatt .
Das würde heisen mein AFN ist eintragungsfähig BJ 1998 Bus 1988 und egal ob die Amaturen vom Spenderauto verbaut sind . ???
Danach wäre ich nicht so weit vom H weg wie ich immer meinte .
Die Aussage : wechsle doch dann deinen Prüfer ; das hat was . Das ist mittlerweile ein Dienstleistungsunternehmen geworden .
Die haben Konkurenz und wollen was verdienen . Ich glaube sicherlich das du mit der Dachgeschichte einen Prüfer findest der es einträgt und 2Jahre später die H macht .
Kenne auch einen Prüfer der H macht , bei den geht es vor allen !!! Ist das Fahrzeug erhaltungswürdig !!! wenn ja dann schaut der auch über andere Sachen hinweg . Wenn ein Topp gepflegter Bus dasteht kein Rost keine Dellen gibt es wenig Probleme . Das ist auch der Sinn des H Kennzeichen
LG Markus
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Re: Nachrüstung Aufstelldach H-Zulassung

Beitrag von Landflucht »

Moin!
Ich habe bereits das H, spiele aber mit dem Gedanken mein Hochdach gegen ein Aufstelldach zu tauschen. Da sich das auf die Fahrzeughöhe auswirkt, habe ich TÜV, GTÜ und DEKRA über das jeweilige Kontaktformular auf den Websites kontaktiert und gefragt, ob das mein H in Gefahr bringt.
Die Leute vom TÜV haben es scheinbar nicht nötig zu antworten aber GTÜ und DEKRA waren sich einig:

GTÜ:
Sehr geehrter Herr Gwis,

wenn das Aufstelldach nachweislich zeitgenössisch (also innerhalb der ersten 10 Jahre nach EZ möglich war) ist, spricht nichts gegen den Behalt des H-Kennzeichens.

Bitte wenden Sie sich an einen amtlich anerkannten Sachverständigen einer technischen Prüfstelle, um die Änderung des Daches mittels Einzelabnahme begutachten zu lassen.


Freundliche Grüße

Johannes Pienau
Referent Kompetenzzentrum Prüfwesen
Die Leute von der DEKRA waren sogar richtig auskunftsfreudig:
Sehr geehrter Herr Gwis,

vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.

Gerne antworten wir Ihnen:

Als Oldtimer gelten nach der FZV nur "Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren
erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand
entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des
kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen".

Nach der Richtlinie und dem Anforderungskatalog für die Begutachtung von
Oldtimern nach § 23 StVZO gilt:
Die Originalität muss in allen Hauptbaugruppen gegeben sein. Im Zweifelsfall
sind erforderliche Nachweise beizubringen. Die sachverständige Beurteilung
einer Abweichung im Einzelfall ist vom aaSoP oder PI jeweils mit der
"Technischen Leitung" der Überwachungsinstitution abzustimmen.

Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung
oder gegebenenfalls Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen
können, sowie Änderungen innerhalb einer Fahrzeugbaureihe, sind zulässig, Das
gilt auch für nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindestens
30 Jahren durchgeführt wurden.

Das gilt grundsätzlich auch für alle Änderungen und deren Abnahmen die
heute vorgenommen werden.


Von der Warte aus betrachtet wäre ein zeitgenössisches Aufstelldach, das es
damals für das Modell vom Fahrzeug- oder einem Zubehörhersteller gab, auch
heute noch nachrüstbar ohne die Oldtimereigenschaft zu beeinflussen.
Nicht "zeitgenössische" Umbauten sind unzulässig.



Die grundlegenden Aussagen der Bestimmungen für Oldtimer lauten:

"die wesentlichen Baugruppen befinden sich weitgehend in Originalkonfiguration,
im Originalzustand oder im nachweislich zeitgenössischen Zustand."

"Nur originales oder zeitgenössisches Erscheinungsbild zulässig."

Es ist also ein (technischer) Zustand und Erscheinungsbild gefordert, welche in
die Zeit des Oldtimers und nicht in die Gegenwart passen.

Beim Oldtimer geht es vorrangig um die Pflege eines Kulturgutes. Dieses im
(technisch einwandfreien) Originalzustand zu erhalten hat bei der steuerlichen
Förderung Vorrang vor technischen Innovationen. Das gilt für Beleuchtungs-
einrichtungen, Abgasverhalten und eben auch bei Bremsanlagen und anderen
modernen technischen Systemen, die nicht in die Zeit des Oldtimers passen.



Da ein Oldtimer immer etwas besonderes ist oder sein sollte, müssen auch bei
Abweichungen von den zuvor genannten allgemeinen Grundsätzen die Details
den Sachverständigen vor Ort überlassen werden.


Daher sollten Sie auch bei nachträglichen Änderungen am Fahrzeug die
Umbauten zur Erhaltung der Oldtimereingenschaft mit einem Spezialisten für
Oldtimerbegutachtungen nach § 23 StVZO direkt vor Ort abstimmen,
insbesondere wenn die Änderung(-en) noch nicht nach § 19 Abs. 2 StVZO i.V.m.
§ 21 StVZO durch den amtlich anerkannten Sachverständigen einer
"Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr" (TP) begutachtet
wurde(-n).

Es ist ratsam einen Sachverständigen zu Rate zu ziehen, der auf beiden
Gebieten versiert ist.

Wir empfehlen, vor der Änderung und für weitergehende Fragen, sich direkt
an den Prüfer zu wenden, der letztendlich die Abnahme durchführen wird und
mit Ihm die Details zu besprechen.

Fragen Sie bei Terminvereinbarung nach den Spezialisten für Oldtimerbegut-
achtungen nach § 23 StVZO.

Für alle, bisher noch nicht abgenommenen Änderungen ohne Prüfzeugnisse, die
sich auch noch gegenseitig beeinflussen (können) ist ggf. eine Einzelabnahme
nach § 19 Abs. 2 StVZO i.V.m. § 21 StVZO durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen einer "Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr"
(TP) vorzunehmen.


Mit den Aufgaben der "TP" ist DEKRA jedoch nur in den neuen Bundesländern
(Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Thüringen und
Sachsen) und Berlin betraut, in den alten Bundesländern obliegen diese
Aufgaben den TÜVs.

Wir empfehlen, vor der Änderung Rücksprache mit dem amtlich anerkannten
Sachverständigen zu halten, der letztendlich die Abnahme durchführen wird
und mit diesem auch die Kostenfrage zu erörtern, da diese Prüfungen
aufwandsabhängig abgerechnet werden.



Mit freundlichen Grüßen

DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme

i.A. Andreas Forkert
Läuft also. Jetzt muss ich mir nur noch selbst die Frage beantworten, ob ich wirklich tauschen will....
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