Schwarze Rückleuchter - Rechtslage

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ente_0815
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Schwarze Rückleuchter - Rechtslage

Beitrag von ente_0815 »

Hallo ich noch einmal,

habe jetzt ein Schreiben von der Polizei bekommen bzgl. der verbauten Rücklichter. Haben Sie wohl mal auf Streife gefunden...

Die sind von MTS (mit E1 Kennzeichnung) mit einer Konformitätserklärung bzw. ABE von 2004. Hab ich hier vorliegen. Die in dem Schreiben von MTS erwähnten Katzenaugen sind sauber darunter montiert. Bus hat TÜV bis 2017. Ich dachte soweit ist das dann in Ordnung.

Kennt jemand die aktuelle Rechtslage? Es drohen 1 Punkt und knapp 120 € Bußgeld... mal ganz abgesehen von der Betriebserlaubnis :-(

Danke,
ente
puckel0114
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Re: Schwarze Rückleuchter - Rechtslage

Beitrag von puckel0114 »

Du wirst ja mit Sicherheit jetzt zum TÜV, der die das begutachten soll, oder?
Mit Papieren hin, der Prüfer setzt da seinen Stempel drauf und anschließend zur Rennleitung.
Fertig.
Gruß aus Bielefeld
Volkmar
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TottiP
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Re: Schwarze Rückleuchter - Rechtslage

Beitrag von TottiP »

Was schreiben die Ordnungshüter denn?
Gruß, Totti
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Re: Schwarze Rückleuchter - Rechtslage

Beitrag von tipo.negro »

Ich hab die selben bei mir seit zwei Jahren verbaut, gab bis jetzt noch keine Probleme und TÜV gab es letztes Jahr auch ohne Probleme.
Wenn man sich so umschaut, haben auch einige diese Rückleuchten verbaut. Hast du den die ABE vorgezeigt oder sind die Beamten überkorrekt und meinen dass es nicht Zulässig sein kann.
Ich hoffe für dich dass sich alles klärt, viele Grüße
ente_0815
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Re: Schwarze Rückleuchter - Rechtslage

Beitrag von ente_0815 »

Naja ich wurde ja nicht aufgehalten, sondern mit wurde aus heiterem Himmel der Brief einfach zugeschickt. Sind eben wohl hier in der Straße Streife gefahren und haben es dann entdeckt und angezeigt... Ich hätte die ABE schon griffbereit gehabt.

Hab jetzt in der Zwischenzeit mal mit einem Beamten gesprochen, er meinte ich müsste zum Vorwurf innerhalb einer Woche mit Bildmaterial Stellung nehmen, dann würden Sie das halt wieder einstellen für den Fall dass ich Recht habe...

Laut dem Schreiben ist meine Betriebserlaubnis erloschen wegen Gefährdung des Strassenverkehrs. Weil die Lichter dunkel sind.

Hauptsache mal Stress gemacht ...
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bullino
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Re: Schwarze Rückleuchter - Rechtslage

Beitrag von bullino »

Hallo Ente,

was steht denn in dem Schreiben genau?
Bei solchen Dingen kommt es auf die Feinheiten in dem Text an.
Wird in dem Schreiben eine Aktion von Dir gefordert? (Stellungnahme?)
Werden Fristen gesetzt?
Wird etwas angedroht, wie z.B. Zwangsabmeldung?
Ist es ein normaler Brief, oder sogar eine Förmliche Zustellung?


Gruß
Holger
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Re: Schwarze Rückleuchter - Rechtslage

Beitrag von Q-Master »

Es gibt halt auch reichlich Leute, die ihre original Rücklichter einfach überlackieren, damit es Cool aussieht.
Nachts sind die dann aber kaum zu erkennen.
Das zu unterscheiden ist manchmal nicht einfach, denn das e-Prüfzeichen ist nach dem lackieren ja immer noch da.

ABE vorlegen und fertig.

Die Jungs machen auch nur ihre Arbeit.
Gruß Stephan
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(Oscar Wilde; 1854-1900; Irisch poet, playwright, novelist, and critic)
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