Stellplätze Konstanz

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Pholgix
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Stellplätze Konstanz

Beitrag von Pholgix »

Hola,

Konstanz:
Unter der Grossen Autobahnbrücke in Konstanz (Richtung Schweiz fahren) auch Schänzlebrücke genannt kann man seinen Bus umsonst ein bis zwei Nächte oder auch mehr abstellen und ist trotzdem relativ schnell im Zentrum. Direkt deneben ist ein beliebter Badeplatz das "Schänzle" die Promenade am Seerhein. Läuft man am Rhein entlang Richtung Zentrum, kommt man auf zwangsweise an der geilsten Strandbar von KN vorbei!
Wegbeschreibung: Fahre über die Brücke Richtung Schweiz, am Ende an der Ampelanlage rechts abbiegen, schon biste da.

Oder:
Weiterfahrt nach Kreuzlingen/ Tägerwilen:
Wer über den grossen Autobahnzoll fährt kann dort Richtung Westen nach Tägerwilen fahren. Nach wenigen KM, noch vor Tägerwilen gehts rechts ab zum Tägerwiler Strandbad. Dort zahlt man mittlerweile in den Sommermonaten 5CHF / Tag was billig ist. Die bezahlt man beim Parkwächter der nur während der badezeiten dort ist und schaut dass dort keine Womos stehen. Bus dürfte kein Prob sein. Nachts ist man dort meist herrlich ungestört und kann sogar baden gehn. Es ist echt traumhaft dort, auch tagsüber.
Alternativ kann man auch nach der Autobahnbrücke in KN zweite rechts abbiegen und kommt dort zum "Paradies"-Zoll (winzig) danach immer geradeaus und am Ende rechts fahren.
Das Tägerwiler Badi müsste auch beschildert sein.
Gruss Holger
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Re: Stellplätze Konstanz

Beitrag von blueJJ »

Pholgix hat geschrieben:Hola,

Konstanz:
Unter der Grossen Autobahnbrücke in Konstanz (Richtung Schweiz fahren) auch Schänzlebrücke genannt kann man seinen Bus umsonst ein bis zwei Nächte oder auch mehr abstellen und ist trotzdem relativ schnell im Zentrum. Direkt deneben ist ein beliebter Badeplatz das "Schänzle" die Promenade am Seerhein. Läuft man am Rhein entlang Richtung Zentrum, kommt man auf zwangsweise an der geilsten Strandbar von KN vorbei!
Wegbeschreibung: Fahre über die Brücke Richtung Schweiz, am Ende an der Ampelanlage rechts abbiegen, schon biste da.
Auf diesem Parkplatz ist es nun leider offiziell nicht mehr gestattet mit einem als Campingkfz erkennbaren Auto zu stehen. Machen kann mans trotzdem, wer kontrolliert wird muss 15 Euronen abdrücken.

Hier der Artikel aus der Lokalzeitung (ohne weiteren Kommentar)


http://www.suedkurier.de/region/kreis-k ... 48,4130615" onclick="window.open(this.href);return false;
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Re: Stellplätze Konstanz

Beitrag von hormi69 »

Das ist ja echt der Hammer was die Stadt KN da abzieht ticken die den noch ganz Richtig und wir dachten das mit den Plaketten sei Schwachsinn. Es gibt aber immer jemand oder etwas das alles andere wieder Topt.

Grüße vom See
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Atlantik90
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Re: Stellplätze Konstanz

Beitrag von Atlantik90 »

Schaut in den Zeitungsartikel

Laut §39 STVO beschreibt das Fahrzeugsymbol einen PKW. Nachdem es kein Symbol für Wohnmobile in der STVO im genannten Paragraphen gibt, würde ich davon ausgehen, dass ein Wohnmobil entsprechend den EU-Regeln ein PKW mit besonderer Zweckbestimmung ist und damit nicht ausgeschlossen wäre.

[RICHTLINIE 2007/46/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
ANHANG II 1.
Klasse M1: Für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit höchstens acht Sitzplätzen
außer dem Fahrersitz.

Anhang II A 5.1.
„Wohnmobil“: ein Fahrzeug der Klasse M mit besonderer Zweckbestimmung, das so konstruiert ist, dass es die
Unterbringung von Personen erlaubt und mindestens die folgende Ausrüstung umfasst:
— Tisch und Sitzgelegenheiten,
— Schlafgelegenheiten, die u. U. tagsüber als Sitze dienen können, L 263/64 DE Amtsblatt der Europäischen Union 9.10.2007
— Kochgelegenheit und
— Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen.
Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen, mit Ausnahme des Tischs, der leicht entfernbar
sein kann.

Anhang II C 5: Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung
SA Wohnmobile (Siehe Anhang II Teil A Abschnitt 5.1)

Schlüsselung für einen T3 Kombi/Bus mit Sitzplätzen ist also M1 und für einen Joker M1 SA]

Diese EU-Regelung ist Gegenstand der FZV §4 und auch im Anlage XXIX(zu StVZO §20 Abs. 3a Satz 4) EG-Fahrzeugklassen enthalten.

Der Begriff Wohnmobil taucht in der StVO exakt 2mal auf. Einmal in der vorgenannten Anlage und ein weiteres Mal in der Ausnahme für Wohnmobile zwischen 3,5 und 7,5t, dass die statt 80km/h 100km/h fahren dürfen [12. Ausnahmeverordnung zur StVO § 1
Abweichend von § 18 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t bis 7,5 t, die im Fahrzeugschein als Wohnmobil bezeichnet sind, auf Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) 100 km/h.)]

Ein Problem gibt es rechtlich nur damit, dass in den Fahrzeugpaieren die Womos als SO.Kfz. geführt werden.

Ich würde da also auch parken und das Ticket dann sachgerecht anfechten.
Unfall- und störungsfreie Fahrt mit dem VW-Bus
wünscht Joachim
Von mir als Beispiel für Verfügbarkeit gesetzte Lieferanten-links sind keine Empfehlung.
Irren ist menschlich; keine PN, fragt im Forum
Wer die VW-Reparaturleitfäden hat, hat weniger Fragen.
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Re: Stellplätze Konstanz

Beitrag von Panda »

Verdammt, hätt ich den Beitrag doch früher gesehn....
war bei mir auch so...
Durch Empfehlung von nem Bekannten dort geparkt, und hurra, Knöllchen am nächsten Morgen an der Scheibe (war halt mein LT, trotzdem ändert sich nix dran wie du oben schreibst...is eben n Womo..)
Aber kommt aufs gleiche raus ob ich den Offiziellen Platz anfahr oder ned....der kostet auch 15 Euros für 24 Stunden....(gut is n öffentliches WC dabei....)
Meine 2 Lieblinge


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