Info: Standheizung vor Bj. 1975 (10jahres-Frist)

aktueller Austausch T 2 bezogen
(T2a/T2 08/1967-07/1972)
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Info: Standheizung vor Bj. 1975 (10jahres-Frist)

Beitrag von rubber-duck »

Hallo zusammen,

für Standheizungen in Fahrzeugen gilt ja eine Tauschpflicht für die Brennkammer / Wärmetauscher alle 10 Jahre.

Diese Regelung wurde 1975 eingeführt (StVZO 11. Auflage, § 22a Nr. 27). Seitdem müssen Standheizungen auf dem Typenschild das Jahr der Erstinbetriebnahme dauerhaft eingetragen haben.

Allerdings gilt diese Regelung nicht rückwirkend! Das heißt, Fahrzeuge bis Bj. 1975 mit eingebauter und eingetragener Standheizung, die keine Angabe zur Erstinbetriebnahme auf dem Typenschild hat, unterliegen nicht der 10jahres - Tauschpflicht. Der Fahrzeugeigner kann selbst entscheiden, ob er tauschen lässt (was empfehlenswert ist), oder nicht.

Wenn allerdings auch bei Standheizungen mit Erstinbetriebnahme bis 1975 der Wärmetauscher ab 1975 getauscht wurde, muss der das Jahr des Austauschs auf dem Typenschild angegeben haben, und dann unterliegt die Standheizung der regelmäßigen 10jährigen Tauschpflicht.

Eberspächer hat im November 1986 eine Kundendienstmitteilung diesbezüglich herausgegeben.
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Atlantik90
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Re: Info: Standheizung vor Bj. 1975 (10jahres-Frist)

Beitrag von Atlantik90 »

Von der StVZO gibt es keine 11. Auflage sondern nur ein Buch eines Verlages (vermutlich Beck oder DTV). Die amtlichen Texte findet man im Bundesgesetzblatt. Schau mal in dein Buch am Anfang der StVZO steht auch das Datum 15. Nov. 1974 und ev. eine zusätzliche Änderung.

Und StVZO §22a, Absatz 1, Nr. 27 bezieht sich aber auf Rückhalteeinrichtungen für Kinder. Heizungen sind in Absatz 1, Nr. 1 behandelt.

Was du ev. gemeint hast ist die TA 27 (technische Anforderung Nr. 27) zur StVZO, die die Prüf- und Zulassungsvorgaben damals enthielt?

Und wenn man in die aktuelle Fassung der StVZO schaut, dann findet man immer noch den Hinweis auf Austauschfristen - siehe dort http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/StVZO.pdf in Anlage VIIIa (auf Seite 98 des Dokumentes). Auch bei neuen Heizungen mit e-Prüfzeichen gibt es Tauschfristen, wenn diese durch den Hersteller in den technischen Unterlagen angegeben sind.
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wünscht Joachim
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Re: Info: Standheizung vor Bj. 1975 (10jahres-Frist)

Beitrag von rubber-duck »

Ich hab nicht das Buch, nur die Info von Eberspächer.
Und stimmt, es ist "Technische Anforderung an Fahrzeugteile Nr. 27 - Heizungen".

Dass man in der aktuellen StVZO immer noch den Hinweis auf die Tauschfristen findet, ist selbstverständlich. Denn abgeschafft wurde ja nichts.
Das Interessante (und meist nicht bekannte) ist aber, dass die Regelung nicht rückwirkend greift.
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