Anhängerkupplung 1200kg Freigabebescheinigung
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Anhängerkupplung 1200kg Freigabebescheinigung
Hallo erstmal, bin seit einigen Monaten stolzer Besitzer eines VW T2, Typ 23/AP, 1.8 Motor, 9-Sitzer, Bj. 1973. (Altes Feuerwehr Fahrzeug).
Ich komme aus Italien und in meinem Fahrzeugschein sind nur 800kg Anhängelast (für gebremsten Anhänger)eingetragen.
Ich besitze aber eine Anhängerkupplung von Peka für 1200kg Anhängelast. Der italienische TÜV sagt ich brauche eine Freigabebescheinigung von VW. VW italien sagt, auf diesem Fahrzeug kann man keine Anhängelast von 1200kg eintragen. Ist das wahr?
Kann mir jemand so eine solle Freigabebescheinigung zukommen lassen?
Oder eine Kopie aus diesem VAG Ratgeber für mein Fahrzeug?
Danke vielmals.
Grüße aus Südtirol
Ich komme aus Italien und in meinem Fahrzeugschein sind nur 800kg Anhängelast (für gebremsten Anhänger)eingetragen.
Ich besitze aber eine Anhängerkupplung von Peka für 1200kg Anhängelast. Der italienische TÜV sagt ich brauche eine Freigabebescheinigung von VW. VW italien sagt, auf diesem Fahrzeug kann man keine Anhängelast von 1200kg eintragen. Ist das wahr?
Kann mir jemand so eine solle Freigabebescheinigung zukommen lassen?
Oder eine Kopie aus diesem VAG Ratgeber für mein Fahrzeug?
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Re: Anhängerkupplung 1200kg Freigabebescheinigung
Hallo Wilko,
ich selbst besitze einen T2 Bj 02_72 Typ 23-517 und habe damals 1985 die Anhängerlast von 800 auf 1200kg (gebremst) erhöhen lassen. Selbst bei 50 PS war das möglich, dann wird man aber von allen außer Fahrrädern überholt.
VW Italien liegt also definitiv daneben, die sollten sich vielleicht lieber einmal bei den Wolfsburger Kollegen erkundigen.
Nun die damalige Vorgehensweise: Habe einen netten Brief ans VW-Werk geschrieben (vgl. Datei "VW AHK_Zuglasterhöhung.pdf"). Die Unbedenklichkeitsbescheinigung traf relativ schnell ein, man hatte allerdings zur Auflage gemacht, dass der Fahrzeugrahmen in einem tadellosen, rostfreien Zustand zu sein hat. Die TÜV-Hürde war dann nur noch Formsache, der Prüfer hatte nichts mehr zu mäkeln gehabt.
Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung liegt mir leider nicht mehr vor, der TÜV hatte sie seinerzeit einkassiert und unter der entsprechenden Tagebuchnummer abgelegt.
Zur Info füge ich noch meine aktuelle Zulassungsbescheinigung bei (vgl. Datei "Zulassungsbescheinigung VW T2.pdf")
(Dabei ist mir aufgefallen, dass die bei der Zulassungsstelle die Typnummer verdreht haben, Typ 23-517 entspricht den Tatsachen. Hatte mich auch schon gewundert, dass professionelle Teilehändler mein Fahrzeug nicht finden konnten. )
Viel Erfolg! Vielleicht gibt es inzwischen modernere Wege, die sind mir aber nicht bekannt. Moeglicherweise kann aber der angefuegte Link weiterhelfen:
http://www.volkswagen-nutzfahrzeuge.de/ ... timer.html" onclick="window.open(this.href);return false;
ich selbst besitze einen T2 Bj 02_72 Typ 23-517 und habe damals 1985 die Anhängerlast von 800 auf 1200kg (gebremst) erhöhen lassen. Selbst bei 50 PS war das möglich, dann wird man aber von allen außer Fahrrädern überholt.
VW Italien liegt also definitiv daneben, die sollten sich vielleicht lieber einmal bei den Wolfsburger Kollegen erkundigen.
Nun die damalige Vorgehensweise: Habe einen netten Brief ans VW-Werk geschrieben (vgl. Datei "VW AHK_Zuglasterhöhung.pdf"). Die Unbedenklichkeitsbescheinigung traf relativ schnell ein, man hatte allerdings zur Auflage gemacht, dass der Fahrzeugrahmen in einem tadellosen, rostfreien Zustand zu sein hat. Die TÜV-Hürde war dann nur noch Formsache, der Prüfer hatte nichts mehr zu mäkeln gehabt.
Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung liegt mir leider nicht mehr vor, der TÜV hatte sie seinerzeit einkassiert und unter der entsprechenden Tagebuchnummer abgelegt.
Zur Info füge ich noch meine aktuelle Zulassungsbescheinigung bei (vgl. Datei "Zulassungsbescheinigung VW T2.pdf")
(Dabei ist mir aufgefallen, dass die bei der Zulassungsstelle die Typnummer verdreht haben, Typ 23-517 entspricht den Tatsachen. Hatte mich auch schon gewundert, dass professionelle Teilehändler mein Fahrzeug nicht finden konnten. )
Viel Erfolg! Vielleicht gibt es inzwischen modernere Wege, die sind mir aber nicht bekannt. Moeglicherweise kann aber der angefuegte Link weiterhelfen:
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Freundliche Gruesse aus Algermissen
Norbert
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Re: Anhängerkupplung 1200kg Freigabebescheinigung
Norbert,
das 2. PDF ist aber nur deine Anfrage nach der Erhöhung.
das 2. PDF ist aber nur deine Anfrage nach der Erhöhung.
Unfall- und störungsfreie Fahrt mit dem VW-Bus
wünscht Joachim
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Re: Anhängerkupplung 1200kg Freigabebescheinigung
Zu Zeiten des T2 waren KFZ-Typenzulassungen noch länderspezifisch. Deshalb kann nicht unbedingt eine Zulassungsmöglichkeit aus Deutschland nach Italien übertragen werden. In USA war für den T2 von 1978 schon bei 1200kg bis 8% Schluss.
Sollte jemand eine Bedienungsanleitung für einen T2 des entsprechenden Jahrganges zur Verfügung haben, dann stehen derartige Angaben da vermutlich drin.
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Re: Anhängerkupplung 1200kg Freigabebescheinigung
neujoker hat geschrieben:
Sollte jemand eine Bedienungsanleitung für einen T2 des entsprechenden Jahrganges zur Verfügung haben, dann stehen derartige Angaben da vermutlich drin.
dann muesste ich ja in die Tiefen meines Archives abtauchen
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Re: Anhängerkupplung 1200kg Freigabebescheinigung
hi, der tüv wesel nrw hat mir eine erhöhung der anhängerlast auf 1200kg untersagt trotz der großen peka ......wilko hat geschrieben:Hallo erstmal, bin seit einigen Monaten stolzer Besitzer eines VW T2, Typ 23/AP, 1.8 Motor, 9-Sitzer, Bj. 1973. (Altes Feuerwehr Fahrzeug).
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Ich besitze aber eine Anhängerkupplung von Peka für 1200kg Anhängelast. Der italienische TÜV sagt ich brauche eine Freigabebescheinigung von VW. VW italien sagt, auf diesem Fahrzeug kann man keine Anhängelast von 1200kg eintragen. Ist das wahr?
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Re: Anhängerkupplung 1200kg Freigabebescheinigung
Mit welchem Motor?kaeferdesaster hat geschrieben:hi, der tüv wesel nrw hat mir eine erhöhung der anhängerlast auf 1200kg untersagt trotz der großen peka ......wilko hat geschrieben:Hallo erstmal, bin seit einigen Monaten stolzer Besitzer eines VW T2, Typ 23/AP, 1.8 Motor, 9-Sitzer, Bj. 1973. (Altes Feuerwehr Fahrzeug).
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Beim Typ1 ist eigentlich auch nicht mehr als 800 kg vorgesehen... Ich hab auch nur 800kg eingetragen und die 1800er AHK verbaut.
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Re: Anhängerkupplung 1200kg Freigabebescheinigung
typ1 1600 ccom ich habe 1000kg gebremst eingetragen ....
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Re: Anhängerkupplung 1200kg Freigabebescheinigung
Na das ist doch n Wort! Begrenzt bis 8% oder ohne Einschränkungen?kaeferdesaster hat geschrieben:typ1 1600 ccom ich habe 1000kg gebremst eingetragen ....
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Re: Anhängerkupplung 1200kg Freigabebescheinigung
Also Typ 1 ist ein Käfer und hat nichts mit dem T2 wie genauer im Start-Posting definiert als Typ 23 mit 1,8 l-Motor von 1973 zu tun.kaeferdesaster hat geschrieben:typ1 1600 ccom ich habe 1000kg gebremst eingetragen ....
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Re: Anhängerkupplung 1200kg Freigabebescheinigung
Joachim, da hast du vollkommen recht, aber ich denke mit Typ 1 ist die Motorart gemeint Typ 1-Motor ---> stehenden Gebläse kommt ursprünglich aus dem Käfer <-> Typ 4-Motor (1,7, 1,8, 2,0)--- Flachmotor.neujoker hat geschrieben:Also Typ 1 ist ein Käfer und hat nichts mit dem T2 wie genauer im Start-Posting definiert als Typ 23 mit 1,8 l-Motor von 1973 zu tun.kaeferdesaster hat geschrieben:typ1 1600 ccom ich habe 1000kg gebremst eingetragen ....
Diese Bezeichnung funktioniert beim T2 eigentlich recht gut, beonders da es ja einige (Tuning-)Sonderformen wie 1,8l ( 1776 oder 1835 ccm) bis hin zum 2,1 l auf Typ1-Basis gibt. Wenn jemand schreibt, er hat nen 1,8l-Typ 1 dann kann man sich schon mal vorstellen, wie die Kühlung, Lagerung usw. aussehen.
Viele Grüße, Thomas
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