Fahrzeugbriefe nicht Auffindbar

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johnson
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Fahrzeugbriefe nicht Auffindbar

Beitrag von johnson »

Hey Leude was geht :) ?

Hat jetzt nicht direkt was mit nem Bullie zu tun aber vllt kennt trotzdem wer eine Lösung, also....

Hab vor längerer Zeit eine alte Simon Schwalbe von dem Vater meiner Freundin vererbt bekommen allderdings haben wir keine Fahrzeugbriefe dazu gefunden, die sind weg.
Jetzt ist die Frage wie melde ich oder bzw. meine Freundin (sie hat Vollmacht über seine Bankkonten etc.) die Schwalbe wieder an? Wie bekommen wir neue Papiere ausgehändigt?
Wäre schade um das Teil, wollen es ja in Ehre halten.

Viele Grüße an euch alle :sun
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*Wolfgang*
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Re: Fahrzeugbriefe nicht Auffindbar

Beitrag von *Wolfgang* »

Ist relativ einfach: Du gehst mit der FG.-Nr. zur Polizei und lässt dir bestätigen daß das Teil nicht geklaut ist (in schriftlicher Form, am besten ein Formular im Netz suchen bzw. was aufsetzen mit allen Daten, Datum usw.). Mit diesem Schreiben kannste zum TÜV gehen, das Moped mitnehmen (muß natürlich techn. in Ordnung sein). Dort erhälst Du dann ein Gutachten. Und damit wiederum auf die Zulassungsstelle, die fertigen Dir dann die Papiere aus.

Ach ja: gut wäre es wenn Du einen Kaufvertrag hast, in diesem kann mit angegeben werden daß die Papiere verloren gegangen sind. Somit hast Du einen Kaufnachweis, denn i.d.R. wird ja auch gefragt woher Du die Moffette hast.
Viele Grüße

Wolfgang

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CBSnake
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Re: Fahrzeugbriefe nicht Auffindbar

Beitrag von CBSnake »

Hi,

da biste nicht der erste bei ner Simson.

Da sie ja wohl nicht gestohlen ist:

https://www.kba.de/SiteGlobals/Forms/Na ... ?nn=669128

Ausfüllen, Nachnahme bezahlen, glücklich sein ;-)
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Re: Fahrzeugbriefe nicht Auffindbar

Beitrag von baraccuda »

Genau so geht es, dauert aber mindestens 6 - 10 wochen momentan, kommt per nachnahme
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Re: Fahrzeugbriefe nicht Auffindbar

Beitrag von johnson »

okay danke schonmal an alle...
ich denk ich werde das mit der Polizei und dem TÜV in angriff nehmen.
Auf den Antrag 20 Wochen oder mehr zu warten ist mir doch zu lang....

Haut reiiiiinnn :sun
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Re: Fahrzeugbriefe nicht Auffindbar

Beitrag von Atlantik90 »

Bei einer Schwalbe sollte man da noch mal genauer nachdenken, denn die Dinger sind auch heute noch nach DDR-Recht zugelassen und dürfen abweichend von den damaligen Westprodukten und aktuellen Produkten mit Versicherungskennzeichen 60 km/h schnell fahren.
Also erst mal beim TÜV fragen deswegen. Nicht dass das anschließend als Motorrad mit Steuer und Versicherung läuft.
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Re: Fahrzeugbriefe nicht Auffindbar

Beitrag von CBSnake »

Oder als Moped mit 45 km/h :tl :tl

Berichte mal was der TÜV zu erzählen hatte
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Re: Fahrzeugbriefe nicht Auffindbar

Beitrag von baraccuda »

johnson hat geschrieben: 23.01.2020, 16:57 okay danke schonmal an alle...
ich denk ich werde das mit der Polizei und dem TÜV in angriff nehmen.
Auf den Antrag 20 Wochen oder mehr zu warten ist mir doch zu lang....

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Hilft nichts, Du musst über das KBA gehen!!!
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Re: Fahrzeugbriefe nicht Auffindbar

Beitrag von baraccuda »

neujoker hat geschrieben: 23.01.2020, 18:21 Bei einer Schwalbe sollte man da noch mal genauer nachdenken, denn die Dinger sind auch heute noch nach DDR-Recht zugelassen und dürfen abweichend von den damaligen Westprodukten und aktuellen Produkten mit Versicherungskennzeichen 60 km/h schnell fahren.
Also erst mal beim TÜV fragen deswegen. Nicht dass das anschließend als Motorrad mit Steuer und Versicherung läuft.
Nein, Wiedervereinigungsübereinkommen hat das geregelt, bleibt KKR bis 60 km/h! Aber Dokumente nur über KBA, weil es den Hersteller nicht mehr gibt, sonst über den Hersteller
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Re: Fahrzeugbriefe nicht Auffindbar

Beitrag von Atlantik90 »

Richtig, genau wegen dem Einigungsvertrag habe ich das erwähnt.
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Re: Fahrzeugbriefe nicht Auffindbar

Beitrag von *Wolfgang* »

Gilt aber nur für Schwalben für den Markt der ehemaligen DDR soweit ich das weiß. Da die Schwalbe auch in viele Länder exportiert wurde wäre bei betroffenen Fahrzeugen zu klären, ob diese auch 60km/h laufen dürfen. hab da mal irgendwo einen Bericht drüber gelesen.

Es kann vorteilhaft sein mit einer Kopie der Papiere von einem baugleichen Fahrzeug zum TÜV zu gehen, dann kann der Inschinör dies als Vorlage fürs Gutachten verwenden.
Viele Grüße

Wolfgang

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Re: Fahrzeugbriefe nicht Auffindbar

Beitrag von baraccuda »

TÜV ist unsinnig, Papiere kann nur das KBA ausstellen! Wie bereits oben erwähnt, nicht nur von mir. Richtig ist, dass es nur für deutsche Fahrzeuge, nicht für die exportierten Fzg. gilt. Aber wer weiss denn, welche Fahrgestellnummer in DDR blieb, bzw. ausgeführt wurde. Ich warte momentan selbst auf Papiere vom KBA für meine Simson SL 1
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Re: Fahrzeugbriefe nicht Auffindbar

Beitrag von Quax4711 »

Wenn das ne 50 ist einfach Online bei einer Versicherung ein Kennzeichen bestellen ( über die Fargestellnummer) da fragt keiner nach Papieren
MFg
Markus
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Re: Fahrzeugbriefe nicht Auffindbar

Beitrag von Turbofeind »

Mahlzeit

Da fragt keiner nach Papiere :gr was machst denn wenn die Rennleitung nach Papiere fragt?Da gehst erst mal zu Fuß nach Hause. KBA ist der einzig richtige Weg. Das Formular richtig ausfüllen ist wichtig. Die 60 km/h bleiben. 89/90 gab es nen Stichtag ab dann hatten die nur noch ne 50iger Zulassung trifft aber die S 51
Gruss Christian
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Re: Fahrzeugbriefe nicht Auffindbar

Beitrag von DGTL-B »

Da ich mit meiner Schwalbe auch im Ausland unterwegs bin (da sie ja hinten am Bus hängt :-)) wollte ich "ordentliche" Papiere, nicht nur die Kopie des alten DDR Lappens...
KBA - Formular mit Gebühr ---> nach paar Tagen schon den Wisch erhalten, den ich jetzt auch immer dabei habe.

Einfacher gehts nicht, und dabei wird vom KBA auch geprüft ob sie als gestohlen gemeldet wurde.

Grüße,
Benni
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Re: Fahrzeugbriefe nicht Auffindbar

Beitrag von johnson »

okay okay :)
dann doch kba.

Hätte noch eine Frage zum Formular:
Ich gebe meinen eigenen Namen oder den Namen von meiner Freundin an (da sie ja die Vollmacht über sein Hab und Gut hat)?

Und wenn alles klappt bekomme ich also einen Nachweis von der KBA und damit ab zur Zulassungstelle und die geben mir dan die Fahrzeugbriefe oder wie?

BG
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Re: Fahrzeugbriefe nicht Auffindbar

Beitrag von CBSnake »

Hi,

du bekommst die Papiere direkt vom KBA, es gibt bei den kleinen keinen Brief oder Schein.
Mit den Papieren zum Versicherer und die Papiere dann bei Fahrten mitführen, quasi wie der Fahrzeugschein.

Wer die anfordert ist dem KBA egal.

Grüße

Achim
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Re: Fahrzeugbriefe nicht Auffindbar

Beitrag von johnson »

okay dann weiß ich jetzt bescheid

Vielen dank euch allen :)
johnson
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Re: Fahrzeugbriefe nicht Auffindbar

Beitrag von johnson »

Hey,

es wurde ein Versicherungsschein für die schwalbe gefunden.
Kann es sein das dieser Schein alles ist was ich brauche ???
Steht halt noch der alte Name draus und ist bis Ende Februar noch gültig...

LG
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Re: Fahrzeugbriefe nicht Auffindbar

Beitrag von CBSnake »

Hier in den neuen Bundesländern könnte das ausreichen. In den gebrauchten Bundesländern solltest schon beide Papier mit haben ;-)
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*Wolfgang*
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Re: Fahrzeugbriefe nicht Auffindbar

Beitrag von *Wolfgang* »

Was, bitte, macht man mit einem alten Versicherungsschein wenn einem die eigentlichen Fahrzeugpapiere fehlen? Ein Kennzeichen bekommt man, das sollte nicht das Problem sein. Aber der Vers.-schein ersetzt doch nicht die ABE?!? Und hat überdies doch nichts mit dem Bundesland zu tun. Oder hab ich bloß die Frage nicht verstanden?
Viele Grüße

Wolfgang

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Re: Fahrzeugbriefe nicht Auffindbar

Beitrag von CBSnake »

Hi,

also hier im Osten ist's bekannt das viele Fahrzeugscheine verloren gegangen sind. Die Polizei etc kennt natürlich auch diese Moppeds, im Vergleich zu den Westkollegen. Daher wird in der Regel ein Auge zugedrückt wenn die Papiere fehlen aber ein aktuelles Versicherungskennzeichen mit Papieren vorhanden ist.
Neues Versicherungskennzeichen gibt's auch ohne Papiere.

Im Westen biste erstmal im Visier wenn du mit der Kiste über 50 bzw 45 km/h fährst und wenn dann auch noch die Papiere fehlen :tl

Wobei so langsam werden sie hier auch bestimmter was die Papiere angeht, neue zu beantragen ist ja wirklich kein Aufwand.

Grüße

Achim
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Re: Fahrzeugbriefe nicht Auffindbar

Beitrag von *Wolfgang* »

Wenn ein Polizeibeamter ein Auge zudrückt hast du Glück gehabt, nichts weiter. Du brauchst die ABE nun mal, da kann man diskutieren wie man will! Und das hat nix mit West oder Ost zu tun.

Kann aber gerne jeder handhaben wie er will.
Viele Grüße

Wolfgang

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