Solange du nur verlinkst ohne Voranzeigebild im Forum ist es außer bei rechtswidrigen Inhalten unproblematisch, da du dann nicht das Urheberrecht oder andere Rechtsgrundsätze verletzt. Alle Bilder, deren Inhalt du selbst gefertigt hast (keine Fotos von Bildern oder Unterlagen, weil als Kopie geltend) kannst du direkt einstellen.
Ansonsten gelten die Zitierregeln nach dem Urheberrechtsgesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__51.html
Zitat:
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)
§ 51 Zitate
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.
Das bedeutet aber auch, dass z.B. eine benutzte Abbildung der Erläuterung eines eigenen Inhaltes dient und nur unwesentlicher Bestanteil ist. Ein Beitrag nur mit einem Zitat ohne volumenmäßig überwiegend selbst erstellten Inhalt ist in dem Sinne kein Zitat.
Wichtig bei einem Zitat ist zusätzlich die sog. Anerkennung der Urheberschaft (siehe auch §13 UrhG), also die genaue Quellenangabe (siehe auch §63 UrhG). Ein Bild- oder Textausschnitt ohne diese Angabe ist ein Plagiat, mit dem man sich fremdem Urheberrecht unterliegende Inhalte zu Eigen macht und damit das Urheberrecht verletzt.
Und es gilt noch ein wichtiger Grundsatz: Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod das Urhebers (siehe §64 UrhG).
Unterlagen und Fotos zum VW-Bulli sind da also heute noch nicht betroffen.
Und verwechselt das Urheberrecht nicht mit dem Copyright. Den in den USA gelten für das Erlöschen des Urheberrechtsschutzes
- 120 Jahre nach der Schöpfung
- 95 Jahre nach der Veröffentlichung
je nach dem was zuerst eintritt.
Das ist keine Rechtsberatung sondern Ergebnis eigener Recherche.