Versicherungswechel bei neuen H-Kennzeichen

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classick
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Versicherungswechel bei neuen H-Kennzeichen

Beitrag von classick »

Moin!

Evtl. weiß einer von euch gerade was zu meinem Problem. Ich habe für meinen 2er Golf jetzt eine H-Abnahme durchgeführt und will das H-Kennzeichen dann besorgen. Soweit so gut...Jetzt bin ich allerdings noch bis zum 03.2022 an meine Versicherung gebunden (Saisonkennzeichen) und will ohne eine Oldtimerversicherung nicht mehr gerne fahren weil die jetzige Versicherung nur Haftpflicht umfasst und keine Oldtimerversicherung anbietet. Kasko wäre hier viel zu teuer.

Muss ich jetzt warten bis März? Soweit ich weiß kann man durch abmelden und wieder anmelden NICHT die Versicherung wechseln, da die alte Versicherung dann wieder in Kraft tritt!

Wie sieht dass den von Wechsel einer "normalen" Versicherung auf Oldtimer aus? Gibt es hier ggf. Sonderkündigungsrecht?

Grüße!
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Alexander
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Re: Versicherungswechel bei neuen H-Kennzeichen

Beitrag von Alexander »

Moin,
rede mit deiner jetzigen Versicherung.
Da die dir nicht das anbieten können was du gerne hättest bzw. benötigst, werden die dich rauslassen.
Viele Grüße,
Alexander
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Re: Versicherungswechel bei neuen H-Kennzeichen

Beitrag von metallikart »

Oder den Wagen an ein Familienmitglied "verkaufen"
Ist dann aber ein zusätzlicher Halter im Brief

Gruss, Christian
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bernd68
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Re: Versicherungswechel bei neuen H-Kennzeichen

Beitrag von bernd68 »

classick hat geschrieben: 13.06.2021, 21:40 Wie sieht dass den von Wechsel einer "normalen" Versicherung auf Oldtimer aus? Gibt es hier ggf. Sonderkündigungsrecht?
Den besten Tipp hat Dir Alexander schon gegeben - ruf bei Deiner aktuellen Versicherung an und frag nach einem Oldtimertarif.

Allerdings kannst Du Dein Auto auf H- Kennzeichen ummelden und die bestehende Versicherung weiter bestehen lassen. Deshalb glaub ich das es kein Sonderkündigungsrecht gibt da die Versicherung Dein Auto auch mit H- weiterversichern kann. Zwar nicht so wie Du Dir das wünschst - Versicherungsschutz besteht aber weiter...Und bloß weil Du was anderes willst wird die Versicherung Dich nicht vorzeitig aus dem Vertrag entlassen, so meine Befürchtung.
Bis zum 30 November darf man kündigen. Das sollte immer möglich sein.

Gruß Bernd
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Re: Versicherungswechel bei neuen H-Kennzeichen

Beitrag von Whitestar T3 »

Moin moin,
ich habe meinen T3 mit H-Zulassung auch bei einer normalen Versicherung. Mit HP und VK/TK. Die wollten nur ein Wiederbeschaffungs-Wertgutachten haben. Habe eins beim TÜV-Süd machen lassen und alles ist gut. In der VK/TK wurde dann der Fahrzeugwert lt. Gutachten im Vertrag hinterlegt. Das Gutachten sollte aber spätestens nach 3 Jahren erneuert werde.
Gruß, Holger
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Re: Versicherungswechel bei neuen H-Kennzeichen

Beitrag von TheWigald »

Moin,

um welche Versicherung geht es überhaupt?

Und ja wie schon erwähnt, frag deine Versicherung nach einer Oldtimerversicherung. Im laufe des Vertrages kann man natürlich sein Versicherungsschein verändern lassen. Sonst eben zum 30.11. kündigen und wechseln.

Grüße Dennis
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Re: Versicherungswechel bei neuen H-Kennzeichen

Beitrag von Der-Boese-Wolf »

Hatte das gleiche Thema vor 4 Jahren. H-Kennzeichen in Verbindung mit Wohnmobilzulassung, machen auch nicht alle Versicherungen.
Konnte das dann aber auch telefonisch klären und bin Vorzeitig aus dem Vertrag gekommen.
Gruß Frank
classick
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Re: Versicherungswechel bei neuen H-Kennzeichen

Beitrag von classick »

Meine Versicherung hat wohl doch nee Option für Oldtimer. Das Büro arbeitet an einem Angebot. :gr
Zur not melde ich ihn ab und er pausiert bis nächstes Jahr....
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Bluestarschorsch
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Re: Versicherungswechel bei neuen H-Kennzeichen

Beitrag von Bluestarschorsch »

Moin Moin,

so ganz verstehe ich die Sache noch nicht... Was wäre denn so schlimm daran, den Wagen in diesem Jahr einfach so weiter versichert zu lassen wie er ist? Weil er dann nicht Kasko versichert ist?

Ich habe das in diesem Jahr beim Zweitbus ähnlich. Weil als Womo zugelassen, ist wohl nicht einfach Teilkasko möglich, das müßte einzeln abgesprochen werden. Da ich sowieso noch nicht weiß, ob ich da ein H drauf mache und dann auch wieder einen PKW draus, habe ich jetzt nur Haftpflicht. Möglich wäre nach Absprache aber auch mehr, auf jeden Fall bei der HUK.
Ich warte erstmal ab, was der TÜV im Juli zum H sagt. Beim letzten mal hatte ich das angesprochen, da waren sie über den Lack nicht begeistert. Sieht halt nicht schön aus. Aber Erstlack, unpoliert und ungeschweißt, das möchte ich eigentlich nicht für ein H ändern.

Viele Grüße,
Georg
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Re: Versicherungswechel bei neuen H-Kennzeichen

Beitrag von TheWigald »

Bluestarschorsch hat geschrieben: 16.06.2021, 08:14 Moin Moin,

so ganz verstehe ich die Sache noch nicht... Was wäre denn so schlimm daran, den Wagen in diesem Jahr einfach so weiter versichert zu lassen wie er ist? Weil er dann nicht Kasko versichert ist?

Viele Grüße,
Georg
Moin,

bei einer Oldtimerversicherung (die es auch ohne H gibt) sind zwei Punkte interessant.

1. Punkt: Voll-/Teilkaskoversicherung möglich gemäß einer Kurzbewertung wo der Wiederbeschaffungswert festgesetzt wird. Da wird dann nicht mehr nach Schwacke versichert.

2. Punkt: In den meisten Fällen ist eine Oldtimerversicherung deutlich günstiger.

Ich bin mit meinem Joker ohne H bei der Württembergische versichert. Dort kostet mich die Oldtimerversicherung etwa nur die Hälfte als die Normaleversicherung von der Württembergische. Das muss aber nicht immer so sein.

Grüße Dennis
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Re: Versicherungswechel bei neuen H-Kennzeichen

Beitrag von CWR-16 »

hallole;


Versicherung sofort vor dem eigentlichen Ablaufdatum wechseln geht auch über einen Halterwechsel !

Z.B auf Frau anmelden und dann kann die Vers. nix dagegenmachen.
Selbst eine Rabatt-Übertragung ist da möglich weil Ehefau oder .. ( Kinder ..)

Gruss Claus
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Re: Versicherungswechel bei neuen H-Kennzeichen

Beitrag von theRUFisOnFire »

classick hat geschrieben: 13.06.2021, 21:40 Moin!

Evtl. weiß einer von euch gerade was zu meinem Problem. Ich habe für meinen 2er Golf jetzt eine H-Abnahme durchgeführt und will das H-Kennzeichen dann besorgen. Soweit so gut...Jetzt bin ich allerdings noch bis zum 03.2022 an meine Versicherung gebunden (Saisonkennzeichen) und will ohne eine Oldtimerversicherung nicht mehr gerne fahren weil die jetzige Versicherung nur Haftpflicht umfasst und keine Oldtimerversicherung anbietet. Kasko wäre hier viel zu teuer.

Muss ich jetzt warten bis März? Soweit ich weiß kann man durch abmelden und wieder anmelden NICHT die Versicherung wechseln, da die alte Versicherung dann wieder in Kraft tritt!

Wie sieht dass den von Wechsel einer "normalen" Versicherung auf Oldtimer aus? Gibt es hier ggf. Sonderkündigungsrecht?

Grüße!
Moinsen.
Bei welcher Versicherung bist du denn?
ggf. kann ich das für dich klären. Vielleicht kann man den Vertrag neu machen und upgraden. Dann hat man evtl. neue 14 Tage Widerrufsfrist :)
Bei Welcher Gesellschaft bist du denn?
classick
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Re: Versicherungswechel bei neuen H-Kennzeichen

Beitrag von classick »

So, nach etwas hin und her hat die jetzige Versicherung doch eine passende Versicherung und ich kann intern wechseln. Die Leistungen sind zwar nicht perfekt, aber erst mal egal, denn ich kann abgesichert fahren. zum Jahresende kann ich mich dann in aller Ruhe noch mal neu orientieren.

Danke euch, wie immer! :bier :bier :bier
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