Rammschutybuegel und Tuev

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goerdy
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Rammschutybuegel und Tuev

Beitrag von goerdy »

Guten Morgen alle yusammen.

Ich war gestern beim Technischen Ueberraschungs Verein.

Ich dachte ich frag mal ob die mir meinen Lampenhaltr nicht doch evtl. eintragen wollen.
aber er war gany empoert darueber und meinte das das total verboten ist.............
Er sagte auch das das mit der regel (wenns die Fahryeugausma-e nicht veraendert...) nicht stimmen wuerde.

BildBild

wo kann man den das nachlesen das das so ist?

lg

goerdy
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gary
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Rammschutz

Beitrag von gary »

Hallo goerdy

Alles was die Aurüstung und Beschaffenheit von Fahrzeugen betrifft müsste sich in der StVZO befinden. Weiter gibt es noch Ausnahmen und Übergangsvoschriften. Die müssten in den Anlagen stehen.

Der Sinn des Verbots von Rammschutzbügeln ist der Fußgängerschutz. Die Verletzungen sind erheblich höher heim Aufprall auf ein sehr festes Metallrohr als auf die nachgebende Karosserie.

Meiner Meinung nach ist diese Vorschrift auch völlig in Ordnung so.

Ach ja. Alle Kuhfänger bis zu einem bestimmten Stichtag dürfen weiter angebracht bleiben.

Ich hoffe, dass ich helfen konnte..

Gruß

Gary
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Rocko
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Beitrag von Rocko »

:box

da sieht man es mal wieder....

Mein Tüver hat gemeint das mein Bügel gut aussieht, das wars auch schon.
Nichts mit Eintragung etc.
Alles bestens so.
Können die eigentlich machen was sie wollen? :gr

Edit will noch was zum Gary sagen:
"Denkst Du wirklich es macht einen Unterschied ob du mit nem Bulli ohne, oder mit nem Bulli mit Bügel überfahren wirst?"

Ich denke nicht.
Zumal die Karrosse vom Bulli vorne ja eh extrem weich und nachgibig ist.
Grüße Jürgen

Ihr könnt ja fahren was Ihr wollt, ich hab meinen Buskauf nie bereut!!!
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Kelly
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Beitrag von Kelly »

Hallo!
Lese parallel auch ein wenig im t4forum mit.
Da kam die Diskussion auch auf, ob so ein Bügel noch eingetragen werden kann.

Da steht auf der 2. Seite:
"Aus einer Mitteilung des TÜV Nord gehe hervor, dass die EG-Typgenehmigungspflicht für Frontschutzbügel, die am 25. Mai 2007 in Kraft trat, schon wieder ungültig ist. Grund: Die Regelung wurde in Deutschland nicht in nationales Recht umgesetzt. Bestehende ABE und Teilegutachten bleiben daher auch für sogenannte starre Bügel gültig. Der TÜV dazu wörtlich : "Dieser Umstand ist bei Kundenanfragen zu berücksichtigen, jedoch nicht aktiv zu vermarkten."

Ist nur von da entnommen und ich kann es weder durch eigene Erfahrungen bestätigen noch verleugnen.

Ggf da mal in Forum mit dem Titel:
"Gutachten für in.pro Frontschutzbügel"
nachlesen (irgendwie klappt der direkte link nicht)

Gruß
Kelly
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goerdy
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Beitrag von goerdy »

hey,

danke werd ich mir nachher mal anschauen.

lg

goerdy
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Beitrag von goerdy »

oh man,

hab mich durchgequaelt.

hier im bulliforum.com is der umgang so gepflegt das ich dachte ich bin aufem pausenhof der ruetlischule als ich das gelesen habe.

viel schlauer bin ich immernoch nicht.

aber wenn jemand sonen kleinen buegel eingetragen haette koennte er mir doch ne kopie von seinem schein schiken, ich koennte beim tuev beaupten das is der buegel und muesste ihn eingtragen bekommen. oder liege ich da auch falsch???

oder meint ihr ich soll einfach so fahren?

bleibt immernoch die frage mit dem nicht veaendern der ausmase des fahrzeugs.

lg


goerdy
Tiwi

Beitrag von Tiwi »

Probier's doch einfach mal bei einer anderen TÜV-Stelle.
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Beitrag von goerdy »

Tiwi hat geschrieben:Probier's doch einfach mal bei einer anderen TÜV-Stelle.
jap das hab ich vor aber ich geh da nicht wieder so unvorbereitet hin wie letztes mal.

Ich hab jetzt ein bischen gegoogelt und in der stvzo gelesen.

Das wird durch §30c geregelt link.

allerdings steht da was von
...müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
wo finde ich diesen Anhang?
ich kenne mich mit so rechtsschriften.. nicht aus kann mir da jemand helfen.
oder zumindest einen tipp geben wo ich suche muss (und sagt bitte nicht google).

lg

goerdy
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Beitrag von grüne Hölle »

Hi goerdy!
Versuch es doch mal hiermit: http://bulliforum.com/links/redirect.php?id=80. Müsste dort ja eigentlich irgendwo zu finden sein.
Aber Vorsicht! Zu langes §§-lesen kann zu Schwindelanfällen (und evtl. epileptischen Anfällen) führen :tl ! Hab dort letztens auch mal was gesucht und nach ner guten halben Stunde war ich echt weich :kotz .
Viel Glück!
Es grüsst der Serge!
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Beitrag von goerdy »

Hallo,

danke fuer deine schnelle Antwort.
da war ich schon da fuert ja auch mein Link im vorigen Post hin.
unten am ende der Seite sind auch einige Anhaenge aber wenn ich nicht blind bin dann is da der gesuchte Anhang nicht dabei, zumindest finde ich ihn nicht.

lg

goerdy
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Beitrag von gary »

guggst du hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/

Eigentlich sind mit Anlage zur StVZO immer die Anlagen I bis keine Ahnung gemeint. Findest du ganz unten unter C Durchführungsbestimmungen etc.


Vielleicht konnte ich helfen..


Gruß

Gary
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Beitrag von goerdy »

hmm ich glaube jetzt ham wir zur gleichen Zeit geschrieben.

wie gesagt da sind einige Anhaenge aber ich finde da nicht den ich suche.

giebt es noch andere quellen? gegebenenfals auch in Papierform? zulassungstelle? wenn ja darf man da einsehen?

lg

goerdy
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Beitrag von gary »

Habe gerade noch mal genauer geschaut. Hier alle Anlagen zum 30c StVZO:

http://www.buzer.de/gesetz/2423/a34313.htm

Unter anderem ist dabei dieses Dokument:

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 066:DE:NOT

Aber am bestens wühlst du dich da selber durch, da du am besten weisst, was du brauchst...

Gruß

Gary
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Beitrag von grüne Hölle »

Ich nochmal!
Hab grad mal gegoogelt:
:gr § 30c Abs. 2 Anhang I, Nr. 1, 2, 5 und 6, Anhang II der Richtlinie 74/483/EWG des Rates vom 17. September 1974 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die vorstehenden Außenkanten bei Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 266 S. 4), geändert durch die
a) Richtlinie 79/488/EWG der Kommission vom 18. April 1979 (ABl. EG Nr. L 128 S. 1),
b) Richtlinie 87/354/EWG des Rates vom 25. Juni 1987 (ABl. EG Nr. L 192 S. 43).
§ 30c Abs. 3 Kapitel 3 Anhänge I und II der Richtlinie 97/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte Bauteile und Merkmale von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 226 S. 1).
§ 30c Abs. 4 Anhang I der Richtlinie 2005/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 über die Verwendung von Frontschutzsystemen an Fahrzeugen und zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG des Rates (ABl. EU Nr. L 309 S. 39),
Entscheidung der Kommission vom 20. März 2006 über die ausführlichen technischen Vorschriften für die Durchführung der in der Richtlinie 2005/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verwendung von Frontschutzsystemen an Kraftfahrzeugen genannten Prüfungen (ABl. EU Nr. L 140 S. 33).
:gr :holland
Also wer davon nicht weich wird zwischen den Ohren...
Naja vielleicht gibt es ja hier nen professionellen Rechtsverdreher der einem das mal auf Deutsch übersetzen kann.
Weiterhin viel Glück!
Es grüsst der Serge!
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Beitrag von goerdy »

Śo hab mich jetzt hier halbwegs durchgewühlt :http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 066:DE:NOT
das is vielleich ein murks die haelfte davon sind verweise auf anhaenge.
aber im anhang Teschnische vorschriften wirds interessant den werde ich mir jetzt genauer ankucken.

ich werde dann nochmal schreiben was dabei rausgekommen ist.

lg

goerdy
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Beitrag von marioschreiber »

Bleib bloß am Ball !

Das Teil steht bei mir noch immer auf der "to do - Liste ".
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