Rammschutybuegel und Tuev
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Rammschutybuegel und Tuev
Guten Morgen alle yusammen.
Ich war gestern beim Technischen Ueberraschungs Verein.
Ich dachte ich frag mal ob die mir meinen Lampenhaltr nicht doch evtl. eintragen wollen.
aber er war gany empoert darueber und meinte das das total verboten ist.............
Er sagte auch das das mit der regel (wenns die Fahryeugausma-e nicht veraendert...) nicht stimmen wuerde.
wo kann man den das nachlesen das das so ist?
lg
goerdy
Ich war gestern beim Technischen Ueberraschungs Verein.
Ich dachte ich frag mal ob die mir meinen Lampenhaltr nicht doch evtl. eintragen wollen.
aber er war gany empoert darueber und meinte das das total verboten ist.............
Er sagte auch das das mit der regel (wenns die Fahryeugausma-e nicht veraendert...) nicht stimmen wuerde.
wo kann man den das nachlesen das das so ist?
lg
goerdy
- gary
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Rammschutz
Hallo goerdy
Alles was die Aurüstung und Beschaffenheit von Fahrzeugen betrifft müsste sich in der StVZO befinden. Weiter gibt es noch Ausnahmen und Übergangsvoschriften. Die müssten in den Anlagen stehen.
Der Sinn des Verbots von Rammschutzbügeln ist der Fußgängerschutz. Die Verletzungen sind erheblich höher heim Aufprall auf ein sehr festes Metallrohr als auf die nachgebende Karosserie.
Meiner Meinung nach ist diese Vorschrift auch völlig in Ordnung so.
Ach ja. Alle Kuhfänger bis zu einem bestimmten Stichtag dürfen weiter angebracht bleiben.
Ich hoffe, dass ich helfen konnte..
Gruß
Gary
Alles was die Aurüstung und Beschaffenheit von Fahrzeugen betrifft müsste sich in der StVZO befinden. Weiter gibt es noch Ausnahmen und Übergangsvoschriften. Die müssten in den Anlagen stehen.
Der Sinn des Verbots von Rammschutzbügeln ist der Fußgängerschutz. Die Verletzungen sind erheblich höher heim Aufprall auf ein sehr festes Metallrohr als auf die nachgebende Karosserie.
Meiner Meinung nach ist diese Vorschrift auch völlig in Ordnung so.
Ach ja. Alle Kuhfänger bis zu einem bestimmten Stichtag dürfen weiter angebracht bleiben.
Ich hoffe, dass ich helfen konnte..
Gruß
Gary
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da sieht man es mal wieder....
Mein Tüver hat gemeint das mein Bügel gut aussieht, das wars auch schon.
Nichts mit Eintragung etc.
Alles bestens so.
Können die eigentlich machen was sie wollen?
Edit will noch was zum Gary sagen:
"Denkst Du wirklich es macht einen Unterschied ob du mit nem Bulli ohne, oder mit nem Bulli mit Bügel überfahren wirst?"
Ich denke nicht.
Zumal die Karrosse vom Bulli vorne ja eh extrem weich und nachgibig ist.
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Hallo!
Lese parallel auch ein wenig im t4forum mit.
Da kam die Diskussion auch auf, ob so ein Bügel noch eingetragen werden kann.
Da steht auf der 2. Seite:
"Aus einer Mitteilung des TÜV Nord gehe hervor, dass die EG-Typgenehmigungspflicht für Frontschutzbügel, die am 25. Mai 2007 in Kraft trat, schon wieder ungültig ist. Grund: Die Regelung wurde in Deutschland nicht in nationales Recht umgesetzt. Bestehende ABE und Teilegutachten bleiben daher auch für sogenannte starre Bügel gültig. Der TÜV dazu wörtlich : "Dieser Umstand ist bei Kundenanfragen zu berücksichtigen, jedoch nicht aktiv zu vermarkten."
Ist nur von da entnommen und ich kann es weder durch eigene Erfahrungen bestätigen noch verleugnen.
Ggf da mal in Forum mit dem Titel:
"Gutachten für in.pro Frontschutzbügel"
nachlesen (irgendwie klappt der direkte link nicht)
Gruß
Kelly
Lese parallel auch ein wenig im t4forum mit.
Da kam die Diskussion auch auf, ob so ein Bügel noch eingetragen werden kann.
Da steht auf der 2. Seite:
"Aus einer Mitteilung des TÜV Nord gehe hervor, dass die EG-Typgenehmigungspflicht für Frontschutzbügel, die am 25. Mai 2007 in Kraft trat, schon wieder ungültig ist. Grund: Die Regelung wurde in Deutschland nicht in nationales Recht umgesetzt. Bestehende ABE und Teilegutachten bleiben daher auch für sogenannte starre Bügel gültig. Der TÜV dazu wörtlich : "Dieser Umstand ist bei Kundenanfragen zu berücksichtigen, jedoch nicht aktiv zu vermarkten."
Ist nur von da entnommen und ich kann es weder durch eigene Erfahrungen bestätigen noch verleugnen.
Ggf da mal in Forum mit dem Titel:
"Gutachten für in.pro Frontschutzbügel"
nachlesen (irgendwie klappt der direkte link nicht)
Gruß
Kelly
- goerdy
- Harter Kern
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oh man,
hab mich durchgequaelt.
hier im bulliforum.com is der umgang so gepflegt das ich dachte ich bin aufem pausenhof der ruetlischule als ich das gelesen habe.
viel schlauer bin ich immernoch nicht.
aber wenn jemand sonen kleinen buegel eingetragen haette koennte er mir doch ne kopie von seinem schein schiken, ich koennte beim tuev beaupten das is der buegel und muesste ihn eingtragen bekommen. oder liege ich da auch falsch???
oder meint ihr ich soll einfach so fahren?
bleibt immernoch die frage mit dem nicht veaendern der ausmase des fahrzeugs.
lg
goerdy
hab mich durchgequaelt.
hier im bulliforum.com is der umgang so gepflegt das ich dachte ich bin aufem pausenhof der ruetlischule als ich das gelesen habe.
viel schlauer bin ich immernoch nicht.
aber wenn jemand sonen kleinen buegel eingetragen haette koennte er mir doch ne kopie von seinem schein schiken, ich koennte beim tuev beaupten das is der buegel und muesste ihn eingtragen bekommen. oder liege ich da auch falsch???
oder meint ihr ich soll einfach so fahren?
bleibt immernoch die frage mit dem nicht veaendern der ausmase des fahrzeugs.
lg
goerdy
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jap das hab ich vor aber ich geh da nicht wieder so unvorbereitet hin wie letztes mal.Tiwi hat geschrieben:Probier's doch einfach mal bei einer anderen TÜV-Stelle.
Ich hab jetzt ein bischen gegoogelt und in der stvzo gelesen.
Das wird durch §30c geregelt link.
allerdings steht da was von
wo finde ich diesen Anhang?...müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
ich kenne mich mit so rechtsschriften.. nicht aus kann mir da jemand helfen.
oder zumindest einen tipp geben wo ich suche muss (und sagt bitte nicht google).
lg
goerdy
- grüne Hölle
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Hi goerdy!
Versuch es doch mal hiermit: http://bulliforum.com/links/redirect.php?id=80. Müsste dort ja eigentlich irgendwo zu finden sein.
Aber Vorsicht! Zu langes §§-lesen kann zu Schwindelanfällen (und evtl. epileptischen Anfällen) führen ! Hab dort letztens auch mal was gesucht und nach ner guten halben Stunde war ich echt weich .
Viel Glück!
Versuch es doch mal hiermit: http://bulliforum.com/links/redirect.php?id=80. Müsste dort ja eigentlich irgendwo zu finden sein.
Aber Vorsicht! Zu langes §§-lesen kann zu Schwindelanfällen (und evtl. epileptischen Anfällen) führen ! Hab dort letztens auch mal was gesucht und nach ner guten halben Stunde war ich echt weich .
Viel Glück!
Es grüsst der Serge!
`86er JX Transporter mit Westfalia-Ausbau
Jede Fahrt ein Erlebnis - der VW T3
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- gary
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guggst du hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/
Eigentlich sind mit Anlage zur StVZO immer die Anlagen I bis keine Ahnung gemeint. Findest du ganz unten unter C Durchführungsbestimmungen etc.
Vielleicht konnte ich helfen..
Gruß
Gary
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/
Eigentlich sind mit Anlage zur StVZO immer die Anlagen I bis keine Ahnung gemeint. Findest du ganz unten unter C Durchführungsbestimmungen etc.
Vielleicht konnte ich helfen..
Gruß
Gary
- gary
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Habe gerade noch mal genauer geschaut. Hier alle Anlagen zum 30c StVZO:
http://www.buzer.de/gesetz/2423/a34313.htm
Unter anderem ist dabei dieses Dokument:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 066:DE:NOT
Aber am bestens wühlst du dich da selber durch, da du am besten weisst, was du brauchst...
Gruß
Gary
http://www.buzer.de/gesetz/2423/a34313.htm
Unter anderem ist dabei dieses Dokument:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 066:DE:NOT
Aber am bestens wühlst du dich da selber durch, da du am besten weisst, was du brauchst...
Gruß
Gary
- grüne Hölle
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Ich nochmal!
Hab grad mal gegoogelt:
§ 30c Abs. 2 Anhang I, Nr. 1, 2, 5 und 6, Anhang II der Richtlinie 74/483/EWG des Rates vom 17. September 1974 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die vorstehenden Außenkanten bei Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 266 S. 4), geändert durch die
a) Richtlinie 79/488/EWG der Kommission vom 18. April 1979 (ABl. EG Nr. L 128 S. 1),
b) Richtlinie 87/354/EWG des Rates vom 25. Juni 1987 (ABl. EG Nr. L 192 S. 43).
§ 30c Abs. 3 Kapitel 3 Anhänge I und II der Richtlinie 97/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte Bauteile und Merkmale von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 226 S. 1).
§ 30c Abs. 4 Anhang I der Richtlinie 2005/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 über die Verwendung von Frontschutzsystemen an Fahrzeugen und zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG des Rates (ABl. EU Nr. L 309 S. 39),
Entscheidung der Kommission vom 20. März 2006 über die ausführlichen technischen Vorschriften für die Durchführung der in der Richtlinie 2005/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verwendung von Frontschutzsystemen an Kraftfahrzeugen genannten Prüfungen (ABl. EU Nr. L 140 S. 33).
Also wer davon nicht weich wird zwischen den Ohren...
Naja vielleicht gibt es ja hier nen professionellen Rechtsverdreher der einem das mal auf Deutsch übersetzen kann.
Weiterhin viel Glück!
Hab grad mal gegoogelt:
§ 30c Abs. 2 Anhang I, Nr. 1, 2, 5 und 6, Anhang II der Richtlinie 74/483/EWG des Rates vom 17. September 1974 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die vorstehenden Außenkanten bei Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 266 S. 4), geändert durch die
a) Richtlinie 79/488/EWG der Kommission vom 18. April 1979 (ABl. EG Nr. L 128 S. 1),
b) Richtlinie 87/354/EWG des Rates vom 25. Juni 1987 (ABl. EG Nr. L 192 S. 43).
§ 30c Abs. 3 Kapitel 3 Anhänge I und II der Richtlinie 97/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte Bauteile und Merkmale von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 226 S. 1).
§ 30c Abs. 4 Anhang I der Richtlinie 2005/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 über die Verwendung von Frontschutzsystemen an Fahrzeugen und zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG des Rates (ABl. EU Nr. L 309 S. 39),
Entscheidung der Kommission vom 20. März 2006 über die ausführlichen technischen Vorschriften für die Durchführung der in der Richtlinie 2005/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verwendung von Frontschutzsystemen an Kraftfahrzeugen genannten Prüfungen (ABl. EU Nr. L 140 S. 33).
Also wer davon nicht weich wird zwischen den Ohren...
Naja vielleicht gibt es ja hier nen professionellen Rechtsverdreher der einem das mal auf Deutsch übersetzen kann.
Weiterhin viel Glück!
Es grüsst der Serge!
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Jede Fahrt ein Erlebnis - der VW T3
- goerdy
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Śo hab mich jetzt hier halbwegs durchgewühlt :http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 066:DE:NOT
das is vielleich ein murks die haelfte davon sind verweise auf anhaenge.
aber im anhang Teschnische vorschriften wirds interessant den werde ich mir jetzt genauer ankucken.
ich werde dann nochmal schreiben was dabei rausgekommen ist.
lg
goerdy
das is vielleich ein murks die haelfte davon sind verweise auf anhaenge.
aber im anhang Teschnische vorschriften wirds interessant den werde ich mir jetzt genauer ankucken.
ich werde dann nochmal schreiben was dabei rausgekommen ist.
lg
goerdy
- marioschreiber
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