Wildunfall

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acco
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Wildunfall

Beitrag von acco »

moin.

meine schwägerin hatte gestern einen Wildunfall.

Stimmt es, das man für die Bestättigung vom Förster jetzt 50 Euro abdrücken muß. ?
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dokapilot
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Beitrag von dokapilot »

für versicherung ist das unfallprotokoll der bullerei wichtig.

gruß, dp
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Jotze
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Beitrag von Jotze »

Hatt ich im Dezember....

also am besten sofort Polente anrufen, das Unfallprotokoll zur Versicherung schicken...

bei Teilkasko zahlt die Versicherung die Reparatur minus evtl selbstbeteiligung.....

Förster war bei mir nicht dabei, der Jagdpächter wurde von der Polizei informiert, der hat das tote Vieh dann abgeholt.


aber dafür brauchte ich nix zahlen.....warum auch?

Grüsse

Jürgen
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longbay
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Beitrag von longbay »

...vielleicht wollte ers gleich verkaufen :lol:
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acco
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Beitrag von acco »

also bei ihr war es gestern so.
1. Unfall.
2. Bullen angerufen. die sind nicht mal gekommen, sondern haben nach 40 min den Förstern rungeschickt.
3. Förster da. hat sich den Schaden angesehen und das Tier. noch ein paar dumme Ratschläge gegeben und dann gesagt sie kann die Bestätigung für die Versicherung am nächsten Tag abholen.. kostet aber immer 50 euro.

Gab eine kleinen Komplikationen bei der ganzen sachen, weil der Unfall und das Tier auf der Linken Seite der Straße passiertist / lagen. aber der Föster nur bist zur Rechten Seite der Straße zuständig is.

Das is dann mal wieder typisch deutsch.
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Beitrag von Jotze »

longbay hat geschrieben:...vielleicht wollte ers gleich verkaufen :lol:
der Jagdpächter hat das Vieh bestimmt in die Kühltruhe gelegt....aber wenn er es nicht gemacht hätte, hätt ichs gemacht......
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dokapilot
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Beitrag von dokapilot »

nachträglich zur bullente gehen und ne unfallanzeige machen. da gibt´s dann auch ein protokoll.
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steffbla
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Beitrag von steffbla »

brauchte bei meinem wildschwein schaden nix zahlen.
schwein weg
kein blut
nur beule in tür
kein förster
keine 50 euro
polizei den unfall aufgenommen und zum glück schweinehaare unter der zierleiste gefunden.

"ja war ein wildtier - bitte 50 euro"

cool ich glaub ich mach mich selbstständig 8-)
lieber nen kater als ne ziege. :(
Herr F. aus K.
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Beitrag von Herr F. aus K. »

dreh doch einfach mal den spieß um und verlange vom förster 100 euro bearbeitungsgebühr wegen dem zeitaufwand weil er auf sein vieh nich richtig aufgepasst hat ...
sag ihm dann noch großzügig, das er dies ja mit seinen 50 mücken verrechen könnte ... außerdem würdest du auch schecks akzeptieren weil er dir so sympatisch ist und vertrauenserweckend aussieht .....


als nächstens dann der gang zu den sherrifs. dort lässte dir den geben, der dir den abzocker auf den hals gehetzt hat und dann fragste den mal, wie viel er von den 50 euro, die der kassieren will abbekommen würde ...
mfg. f.
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Beitrag von Charly »

Finanzamt gleich mit informieren :dance
Gruss Charly


Da lernt man mühevoll laufen und sprechen,
und nun soll ich stillsitzen und die Klappe halten !
Tiwi

Beitrag von Tiwi »

Hallo,

ich hab mal ein bissle gegoogelt...viel ist nicht bei rausgekommen, bis auf:
Die Polizei informiert in der Regel den zuständigen Jagdpächter. Der
kümmert sich um das Wild und stellt gegebenenfalls einen
Wildunfallbericht aus. Es muß jedoch darauf hingewiesen werden, dass
die Jagdpächter nicht verpflichtet sind Unfallwild zu entsorgen oder
einen Unfallbericht auszustellen. Es besteht lediglich das Recht zur
Aneignung des Wildkörpers. Da die Jäger in zunehmendem Maße von der
Gemeinde mit einer sogenannten Jagdsteuer "bestraft" werden stellen
einige Jäger derzeit aus Protest die ehrenamtlichen Leistungen ein,
oder verlangen eine Gebühr, wozu sie wohl auch berechtigt sind.
Und das:
...kann es sein, daß totes Wild
"verhitzt", d.h. das Wildfleisch ist dann nicht mehr verwertbar und
muß entsorgt werden. Im zweiten Fall muß der Unfallverursacher damit
rechnen, daß er dann auch das Stück Wild bezahlen muß, weil das
Wildfleisch aufgrund der verzögerten Meldung verdorben und somit nicht
mehr verwertbar ist...
Die Kreisjägervereinigung Biberach hat noch ein Merkblatt rausgegeben., laut diesem steht dem Jäger eine Gebühr von 13,80 € zu. Ob das Landesgesetz ist oder bundesweit gilt, weiss ich nicht!

Eine weitere Jagdseite berichtet dieses:
Da die Jäger in zunehmendem Maße von der Gemeinde mit einer so genannten Jagdsteuer "bestraft" werden stellen einige Jäger derzeit aus Protest die ehrenamtlichen Leistungen ein, oder verlangen eine Gebühr, wozu sie wohl auch berechtigt sind.
Es sollte aber erwähnt werden, dass die Gebühr für die Ausstellung des Unfallberichtes von (fast) allen Versicherungen wieder erstattet wird.
Also, einfach mal bei der Versicherung anklopfen.
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Rocko
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Beitrag von Rocko »

Jagtrecht ist Landesrecht.

In Bawü ist die Polizei nicht dazu verpflichtet zu einem Wildunfall zu fahren.
Diese informiert lediglich den Jagtpächter, der macht den Rest.
Das mit der Gebühr ist mir neu....
Grüße Jürgen

Ihr könnt ja fahren was Ihr wollt, ich hab meinen Buskauf nie bereut!!!
You can go fast, I can go everywhere!!

Syncro, 2 Sperren, Servo, Anhängerkupplung, BF Mt´s auf 15 Zoll Mefros

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