ABE für schwarze Blinker mit Standlicht
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ABE für schwarze Blinker mit Standlicht
wer hat sowas und kann mir ne kopie geben ? hab meine gebraucht gekauft, da war die nicht dabei ...
danke schonmal =)
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ABE muss im Fahrzeug mitgeführt werden!
Wenn es in der Bucht die legalen Lampen sind (MTS oder äääh vergessen) ist es falsch wenn dabei steht dass die ABE nicht dabei sein muss.
Die Lampen sind dadurch eintragungsfrei, du musst aber den Schrieb griffbereit haben!
Von welchem Hersteller sind die Blinker?
Ich habe die ABE von MTS, kann ich dir gerne mailen, mail mich einfach an.
edith sagt: Wenn ich originale Blinker schwarz sprühe ist das CE-Zeichen immer noch drauf...und es wäre nicht legal.
Mit den Standlicht-Birnen habt ihr recht, entweder oben oder unten. Beides ist verboten.
Mir fällt grad noch was ein:
Das CE-Zeichen bestätigt die Produktsicherheit und darf somit in der EU verwendet werden. Es sagt aus, dass das Produkt es z.B. im Falle eines Unfalls nicht super gefährlich ist, Splitterschutz bei GFK-Teilen usw usw usw. Hat somit nix mit der STVO zu tun!
Gruß
dennis
Wenn es in der Bucht die legalen Lampen sind (MTS oder äääh vergessen) ist es falsch wenn dabei steht dass die ABE nicht dabei sein muss.
Die Lampen sind dadurch eintragungsfrei, du musst aber den Schrieb griffbereit haben!
Von welchem Hersteller sind die Blinker?
Ich habe die ABE von MTS, kann ich dir gerne mailen, mail mich einfach an.
edith sagt: Wenn ich originale Blinker schwarz sprühe ist das CE-Zeichen immer noch drauf...und es wäre nicht legal.
Mit den Standlicht-Birnen habt ihr recht, entweder oben oder unten. Beides ist verboten.
Mir fällt grad noch was ein:
Das CE-Zeichen bestätigt die Produktsicherheit und darf somit in der EU verwendet werden. Es sagt aus, dass das Produkt es z.B. im Falle eines Unfalls nicht super gefährlich ist, Splitterschutz bei GFK-Teilen usw usw usw. Hat somit nix mit der STVO zu tun!
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Achtung - E-Prüfzeichen (ECE) und CE sind verschiedene Sachen
@ E-Prüfzeichen
http://de.wikipedia.org/wiki/E-Pr%C3%BCfzeichen
@ CE
http://de.wikipedia.org/wiki/CE-Kennzeichnung
@ E-Prüfzeichen
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@ CE
http://de.wikipedia.org/wiki/CE-Kennzeichnung
Bulli weg, Styxn wohl auch bald
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wie wurde der mangel begründet? gegen welches gesetz hast du verstoßen.Partybus-Siegburg hat geschrieben:.... das hat mir nähmlich zusammen mit den angeleyes ne Mängelkarte gebracht -.-
wenn die lampen eine e-prüfung haben und nicht gegen die stvzo verstoßen gibts keinen grund für ne mängelkarte
Bulli weg, Styxn wohl auch bald
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Da die Angeleyes mich auch reizen würde mich das auch mal interessieren.Styxn hat geschrieben:wie wurde der mangel begründet? gegen welches gesetz hast du verstoßen.Partybus-Siegburg hat geschrieben:.... das hat mir nähmlich zusammen mit den angeleyes ne Mängelkarte gebracht -.-
wenn die lampen eine e-prüfung haben und nicht gegen die stvzo verstoßen gibts keinen grund für ne mängelkarte
Ich dachte bisher auch das das E-Prüfzeichen ausreichend ist ....
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Es steht eindeutig in der ABE dass entweder oben oder unten.ExBundesBulli hat geschrieben:Ist das nicht so, dass die leuchtenen Blinker als Seitenmarkierungsleuchten gelten, und nicht als Standlicht?
So hab ich das gehört und damit wäre dann beides erlaubt.
Laut STVO sind nur 2 Standlichter in der BRD zulässig.
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ich wüsste im moment nicht, was an angeleyes verboten sein sollte.
in StVZO § 50 bzw StVZO § 51c - finde ich keinen hinweis. aber wie gesagt, die brauchen ne e-zulassung.
und ehm, wenn der lichtkegel hinhaut, das licht weiß ist, fernlicht und abblendlich hat und standlich dran ist, spricht meiner meinung auch nichts dagegen lampen von nem opel astra zu nehmen - abgesehen davon, dass es scheiße aussieht
@ blinker und seitenm/markierungs leuchten bzw standlicht
seitenmarkierungsleuchten dürfen nur zur seite leuchten. vorgeschriebene farbe ist gelb.
es kann sein, dass die licht aus den leuchten nach vorne und zur seite leuchtet
StVZO § 51a
in StVZO § 50 bzw StVZO § 51c - finde ich keinen hinweis. aber wie gesagt, die brauchen ne e-zulassung.
und ehm, wenn der lichtkegel hinhaut, das licht weiß ist, fernlicht und abblendlich hat und standlich dran ist, spricht meiner meinung auch nichts dagegen lampen von nem opel astra zu nehmen - abgesehen davon, dass es scheiße aussieht
@ blinker und seitenm/markierungs leuchten bzw standlicht
seitenmarkierungsleuchten dürfen nur zur seite leuchten. vorgeschriebene farbe ist gelb.
es kann sein, dass die licht aus den leuchten nach vorne und zur seite leuchtet
StVZO § 51a
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hey,
man man was ein scheiß ... ich hab klarglase mit fadenkreuz und auch schwarze Blinker mit standlicht. bis jetzt hat keiner gemotzt aber ich muss ja im april zum TÜV.
kenne einige die schwarze blinker und standlicht usw haben...
am t3 sind die Blinker doch HALB an der seite ... und orange (gelb) sind sie auch... wenn TÜV motzt nehm ich halt die Birnchen aus den standlichter vom den scheinwerfern...
aber wenn du doch blinker mit standlicht funktion hast aber die nicht geht meckert der TÜV doch auch von wegen angebaute teile und die keine funktion haben... hat der schon bei meinen zusatz lampen schon gemacht, weil mir noch nen relais gefehlt hatte.
wenns verboten ist wieso wirds dann verkauft ... und keine rede davon??
LG
man man was ein scheiß ... ich hab klarglase mit fadenkreuz und auch schwarze Blinker mit standlicht. bis jetzt hat keiner gemotzt aber ich muss ja im april zum TÜV.
kenne einige die schwarze blinker und standlicht usw haben...
am t3 sind die Blinker doch HALB an der seite ... und orange (gelb) sind sie auch... wenn TÜV motzt nehm ich halt die Birnchen aus den standlichter vom den scheinwerfern...
aber wenn du doch blinker mit standlicht funktion hast aber die nicht geht meckert der TÜV doch auch von wegen angebaute teile und die keine funktion haben... hat der schon bei meinen zusatz lampen schon gemacht, weil mir noch nen relais gefehlt hatte.
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Was ich mir als Mangel bei den Blinkern vorstellen könnte:
Auf dem Bild in der Signatur von Partybus-Siegburg leuchten die Blinker im Standlicht orange (wie bei den US-Autos) und das ist nicht zulässig.
Standlicht bzw Begrenzungleuchten nach vorne dürfen doch nur weiß leuchten; die Blinkerbirnen dagegen müssen orange sein.
Was da an den "Angel-Eyes" nicht paßt -
Gruß Tom
Auf dem Bild in der Signatur von Partybus-Siegburg leuchten die Blinker im Standlicht orange (wie bei den US-Autos) und das ist nicht zulässig.
Standlicht bzw Begrenzungleuchten nach vorne dürfen doch nur weiß leuchten; die Blinkerbirnen dagegen müssen orange sein.
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Blinker : richtig geraten da hab ich ja auch nur in die originalen Blinker eine fassung gemacht und birnchen die am standlicht angeschlossen sind reingemachtBoxer-Tom hat geschrieben:Was ich mir als Mangel bei den Blinkern vorstellen könnte:
Auf dem Bild in der Signatur von Partybus-Siegburg leuchten die Blinker im Standlicht orange (wie bei den US-Autos) und das ist nicht zulässig.
Standlicht bzw Begrenzungleuchten nach vorne dürfen doch nur weiß leuchten; die Blinkerbirnen dagegen müssen orange sein.
Was da an den "Angel-Eyes" nicht paßt -
Gruß Tom
die angeleyes haben zwar e prüfzeichen, sind aber laut pauschalaussage des polizisten "nicht FÜR DIESES FAHRZEUG zugelassen" ...
als ich dann versucht hab ihm das zu erklären, war er halt beleidigt weil ichs besser wusste und er meinte so lang ich keine ABE in der Hand hab, die das beweißt kann und wird er mir ne mängelkarte geben.
...der witz an der sache ist nur dass der Tüver schon gelacht hat als ich damit ankam. erstens weils jetzt schon die dritte ist und dann auch jedes mal wieder vom selben bullen, der beim tüv wohl schon verspottet ist weil er einfach "e-prüfzeichen /eintragungsfrei" noch nie gehört hat und dagegen auch absolut beratungsresistent ist ...
->meine neuen schwarzen blinker sind MTS, hat da jetzt wer ma ne ABE ?!
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Also es ist so, dass Du nur ein Standlicht nach vorne haben darfst und dass muss weiß sein.
So hat mir das mein Tüver erklärt.
Die Angel Eyes sind ja beireits ein Standlicht, deshalb darfst Du keine mehr im Blinker haben.
Frag das mal genau nach beim Tüv, sonst lässt Dich der Bulle nie in Ruhe und Du hast den Ärger.
So hat mir das mein Tüver erklärt.
Die Angel Eyes sind ja beireits ein Standlicht, deshalb darfst Du keine mehr im Blinker haben.
Frag das mal genau nach beim Tüv, sonst lässt Dich der Bulle nie in Ruhe und Du hast den Ärger.
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also bei meinen blinkern sind orange birnchen drin fürn Blinker wie auch Standlicht ... so alte FORD karren oder ami kutschen haben auch oft standlicht in den Blinkern vorne. aber ob bei dennen das in den hauptscheinwerfern fehlt kann ich nicht sagen.
LG
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naja deutschland hat nen ziemlichen uncoolnesfaktor, was die stvzo angeht.
bis in die 90er war die dritte bremsleuchte verboten, da bremslichter nur paarweise angebracht werden durften - plötzlich waren sie bei neuwagen pflicht.
ich glaube es waren die hersteller, die nicht für jedes land und deren gesetze n eigenes auto bauen wollten und mehr angleichungen brauchten.
ich meine als die stvzo erdacht wurde hat man ja in einigen regionen noch gestaunt als man ein auto zu gesicht bekam. da kann ich mir vorstellen, dass die menschen verwirrt gewesen wären und schreckliche unfälle gebaut hätten, wenn zwei kleine gelbe lämpchen nach vorne gestrahlt hätten - oder plötzlich ein parkendes auto mit VIER standlichtern dort gestanden hätte. ist schon gut so wie es ist
@ partybus - hast du schon dreimal ne mängelkarte für die lampen bekommen, oder hat der sheriff die karten an die verschiedensten leute verteilt? - wenn du die 3 mängelscheine bekommen hast würde ich mir überlegen mich formgerecht über diesen beamten zu beschweren.
hast du das vom TÜV schriftlich @ nicht eintragungspflichtg? mach mal ne kopie davon und lass es dem beamten in sein fach legen, wenn du deinen bus wieder vorführst XD
bis in die 90er war die dritte bremsleuchte verboten, da bremslichter nur paarweise angebracht werden durften - plötzlich waren sie bei neuwagen pflicht.
ich glaube es waren die hersteller, die nicht für jedes land und deren gesetze n eigenes auto bauen wollten und mehr angleichungen brauchten.
ich meine als die stvzo erdacht wurde hat man ja in einigen regionen noch gestaunt als man ein auto zu gesicht bekam. da kann ich mir vorstellen, dass die menschen verwirrt gewesen wären und schreckliche unfälle gebaut hätten, wenn zwei kleine gelbe lämpchen nach vorne gestrahlt hätten - oder plötzlich ein parkendes auto mit VIER standlichtern dort gestanden hätte. ist schon gut so wie es ist
@ partybus - hast du schon dreimal ne mängelkarte für die lampen bekommen, oder hat der sheriff die karten an die verschiedensten leute verteilt? - wenn du die 3 mängelscheine bekommen hast würde ich mir überlegen mich formgerecht über diesen beamten zu beschweren.
hast du das vom TÜV schriftlich @ nicht eintragungspflichtg? mach mal ne kopie davon und lass es dem beamten in sein fach legen, wenn du deinen bus wieder vorführst XD
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Könnte ich auch die ABE für die MTS Blinker bekommen ...
hab nämlich auch keine... und bevor ich mal darauf hin angehalten werde.
wäre sehr nett Danke schon mal.
die verkäufer könnten doch weiße standlichbirnchen in die Blinker einbauen ... da wären sie nicht GELB =)
LG
hab nämlich auch keine... und bevor ich mal darauf hin angehalten werde.
wäre sehr nett Danke schon mal.
die verkäufer könnten doch weiße standlichbirnchen in die Blinker einbauen ... da wären sie nicht GELB =)
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@styxn : es war beim selben tüv prüfer 3 mal MEINE Mängelkarte vom selben bullen UND der tüvver meinte ich sei da nicht der einzige
@alienkiter : kann dir die ABE zukommen lassen, werd sie denk ich mal auch in der ABE sammlung posten.
danke an die beiden die mir diese geschickt haben, ich denke ich werde die von dennis posten, weil die in weiß ist und sich somit besser ausdrucken lässt.
@alienkiter : kann dir die ABE zukommen lassen, werd sie denk ich mal auch in der ABE sammlung posten.
danke an die beiden die mir diese geschickt haben, ich denke ich werde die von dennis posten, weil die in weiß ist und sich somit besser ausdrucken lässt.
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Danke ...
aber du hast mir irgendwie 2 mal das Gleiche geschickt...
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Wie gesagt, die weiße muss auf rotem Papier gedruckt sein, so stehts geschrieben.
Ist eben so besser als ein ganzes Blatt mit roter Farbe zu verballern
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Senf
So, mein Senf:
Blinker jein. Also mit dem Prüfzeichen ists besser als ohne. Bullen halten davon unterschiedlich viel. Bei Tobi, wie er ja schon berichtet hat, hielten sie da nix von, bei mir meinten die schon: Och, mit den AngleEyes zusammen sieht das ja richtig hübsch aus. hat was! Sie mögen ihr Auto, he?!"
Also sagen wirs so. N Satz Standlichtblinker is ok, der TÜV findets ohne Angelyes oft ganz geil, weil man die Kiste ja sonst eh nicht von der Seite sieht.
Der nächste Punkt: AngelEyes.
Richtig ist: In Kombination: NEIN! (Aber auch hier hatte ich bisher bei Kontrollen IMMER Glück wg Prüfzeichen)
Einige Bullen wissen es auch gar nicht, dass die Kombination nicht zulässig ist.
Aber einzeln können sie einem dafür eigentlich nichts, da sie baugleich mit den Golf Scheinwerfer bzw den Originalen sind. Eben nur die Lämpchen sind da zuszlich drin. Fahre die Kombination seid 3 einhalb Jahren und hatte noch nie Probleme. Nicht mal beim letzten TÜV. Aber DAS war Glücksache.
---->Komm ich zum Punkt:
Mängelkarte hätt ich abgelehnt. DAFÜR: Never!
Kombination: Ja, wenns zum TÜV geht: NEIN -> eins von beiden RAUS!
Im Straßenverkehr: Wenns Witterungsbedingt i.O. ist, lassts so an. Die Leute gucken doch eher, wenn sowas angerollt kommt, als wenn man die normalen Scheinwerfer anhat.
Aber dass die Bullen einem theoretisch was können und nen schlechten Tag haben, wenn der Oberwachtmeister letzte Nacht keinen Sex bekommen hat, sollte einem bewusst sein. Aber selbst wenn.... dann macht man die Birnchen vorm Herr Waldmeisterwixxer raus und schraubt sie 2 Tage später wieder rein.
Also macht euch keinen Kopf.
Es gibt immer Verboteneres
Liebe Grüße
Christian
Blinker jein. Also mit dem Prüfzeichen ists besser als ohne. Bullen halten davon unterschiedlich viel. Bei Tobi, wie er ja schon berichtet hat, hielten sie da nix von, bei mir meinten die schon: Och, mit den AngleEyes zusammen sieht das ja richtig hübsch aus. hat was! Sie mögen ihr Auto, he?!"
Also sagen wirs so. N Satz Standlichtblinker is ok, der TÜV findets ohne Angelyes oft ganz geil, weil man die Kiste ja sonst eh nicht von der Seite sieht.
Der nächste Punkt: AngelEyes.
Richtig ist: In Kombination: NEIN! (Aber auch hier hatte ich bisher bei Kontrollen IMMER Glück wg Prüfzeichen)
Einige Bullen wissen es auch gar nicht, dass die Kombination nicht zulässig ist.
Aber einzeln können sie einem dafür eigentlich nichts, da sie baugleich mit den Golf Scheinwerfer bzw den Originalen sind. Eben nur die Lämpchen sind da zuszlich drin. Fahre die Kombination seid 3 einhalb Jahren und hatte noch nie Probleme. Nicht mal beim letzten TÜV. Aber DAS war Glücksache.
---->Komm ich zum Punkt:
Mängelkarte hätt ich abgelehnt. DAFÜR: Never!
Kombination: Ja, wenns zum TÜV geht: NEIN -> eins von beiden RAUS!
Im Straßenverkehr: Wenns Witterungsbedingt i.O. ist, lassts so an. Die Leute gucken doch eher, wenn sowas angerollt kommt, als wenn man die normalen Scheinwerfer anhat.
Aber dass die Bullen einem theoretisch was können und nen schlechten Tag haben, wenn der Oberwachtmeister letzte Nacht keinen Sex bekommen hat, sollte einem bewusst sein. Aber selbst wenn.... dann macht man die Birnchen vorm Herr Waldmeisterwixxer raus und schraubt sie 2 Tage später wieder rein.
Also macht euch keinen Kopf.
Es gibt immer Verboteneres
Liebe Grüße
Christian
Meine!
Feierabendbierchen ist jeden 1. Mittwoch im Monat ab 18.00 am Porta/Bauhausparkplatz an der A555 Ausfahrt Bornheim/Alfter.
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ist da nochwas bei rausgekommen? @ angeleyes
warst du nochmal zur vorführung?
ich habe noch ein zitat in einem anderen forum gefunden hier geht es zwar um einen auspuff, sollte aber meines erachtens mit jedem anderen bauteil gleich gehandhabt werden können
P.S. Polizisten sind keine Gutachter - wenn sie aber zweifel an der rechtmäßigkeit von Anbauteilen haben müssen sie die begründen können.
z.b. in dem sie sagen gegen welches gesetz, sie ihrer meinung nach verstoßen.
wenn der polizist so schlau war und wusste, dass die lampen nicht für den Bus zugelassen sind,, muss er auch das begründen können. vielleicht weiß ja im gegenzug für welches fahrzeug die lampen geprüft und zugelassen sind.
wenn die scheinwerfer ein e prüfzeuchen (ECE) haben wurden sie in einem der teilnehmenden länder (e1 deutschland, e20polen usw) nach diesen kriterien http://www.bmvbs.de/static/ECE/R-1-Kfz-Scheinwerfer.pdf
geprüft.
Und somit
warst du nochmal zur vorführung?
ich habe noch ein zitat in einem anderen forum gefunden hier geht es zwar um einen auspuff, sollte aber meines erachtens mit jedem anderen bauteil gleich gehandhabt werden können
im §19 gehts um die Erteilung und Wirksamkeit der BetriebserlaubnisHinweis für Anlagen mit EG Nummer:
Laut § 19 Absatz 2, StVZO, in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4, ist es
nicht erforderlich, daß seitens des Inhabers der Betriebserlaubnis eine Kopie der
Betriebserlaubnis bzw. eine Übereinstimmungsbescheinigung mitzuliefern ist,
wenn die Auspuffanlagen mit Genehmigungszeichen gekennzeichnet sind.
Damit steht dem Fahrzeughalter eine solche Unterlage nicht zur Verfügung.
Demzufolge kann auch die Vorlage solcher Unterlagen nicht verlangt werden.
P.S. Polizisten sind keine Gutachter - wenn sie aber zweifel an der rechtmäßigkeit von Anbauteilen haben müssen sie die begründen können.
z.b. in dem sie sagen gegen welches gesetz, sie ihrer meinung nach verstoßen.
wenn der polizist so schlau war und wusste, dass die lampen nicht für den Bus zugelassen sind,, muss er auch das begründen können. vielleicht weiß ja im gegenzug für welches fahrzeug die lampen geprüft und zugelassen sind.
wenn die scheinwerfer ein e prüfzeuchen (ECE) haben wurden sie in einem der teilnehmenden länder (e1 deutschland, e20polen usw) nach diesen kriterien http://www.bmvbs.de/static/ECE/R-1-Kfz-Scheinwerfer.pdf
geprüft.
Und somit
http://de.wikipedia.org/wiki/E-Pr%C3%BCfzeichen... darf in Deutschland und Österreich ohne speziellen Eintrag in die Fahrzeugpapiere mitgeführt und betrieben werden – es bedarf also weder eines „TÜV-Gutachtens“, d. h. Teilegutachten (TGA), noch einer EG-BE/ABE, solang der in der Genehmigung vorgegebene Verwendungsbereich eingehalten wird. In Deutschland ist die Anerkennung der E-Kennzeichnung in § 21a der StVZO geregelt.
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hi,
hab mich nicht weiter damit beschäftigt.
weiß jetzt vom hersteller der angeleyes, dass diese auf Golf 2 getestet wurden (gillt für ALLE die angeleyes haben !!) und hab mir deswegen mal beim VW Support einen Wisch erfragt, in dem die mir bestätigen, dass in Golf 2 und T3 die gleichen Scheinwerfer verbaut wurden ... damit sollte das dann komplett erledigt sein...
auf §19 hab ich bei der kontrolle hingewiesen, nachdem er meinte die wären nicht fürn bus, war eher kontraproduktiv weil der bulle dann den hier gebracht hat :
hab mich nicht weiter damit beschäftigt.
weiß jetzt vom hersteller der angeleyes, dass diese auf Golf 2 getestet wurden (gillt für ALLE die angeleyes haben !!) und hab mir deswegen mal beim VW Support einen Wisch erfragt, in dem die mir bestätigen, dass in Golf 2 und T3 die gleichen Scheinwerfer verbaut wurden ... damit sollte das dann komplett erledigt sein...
auf §19 hab ich bei der kontrolle hingewiesen, nachdem er meinte die wären nicht fürn bus, war eher kontraproduktiv weil der bulle dann den hier gebracht hat :
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heißt das so viel wie:Partybus-Siegburg hat geschrieben:war eher kontraproduktiv weil der bulle dann den hier gebracht hat :
äh *schäm* nö *ich bin bulle hab immer recht* ??
@styxn - danke gut zu wissen .. vllt. sollte ich deinen Beitrag ausdrucken und als kopie dann der Polizei mitgeben :D
LG
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Aussergewöhnliche Leute, brauchen Aussergewöhnliche Wagen.
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