Es hat gebumst

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fjoe1604
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Es hat gebumst

Beitrag von fjoe1604 »

:-( Prima Samstag Mittag,

ist mir doch glatt auf dem N.... Parkplatz ein junges Mädel, vermutlich ohne sich umzusehen, rückwarts aus der Parklücke in meine rechte Seite gefahren.
Nun ist meine Schiebetür im Arsch.
Gut das ich 2 Zeugen habe die es gesehen haben.
Ihr Papa war auch da und der meinte, ist doch kein Problem von innen ein wenig drücken und plopp ist die Beule weg. TZ TZ TZ da hab ich Ihm mal gesagt was für mich mein Bus wert ist.

Na mal sehen was da auf seine Versicherung zu kommt.

Ich möchte auf jeden Fall eine neue Schiebetür.

Kann kommen was will :lol:
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gvz
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Re: Es hat gebumst

Beitrag von gvz »

N--Parkplatz---d,h, ein Einkaufsmarkt??


dann wuensch ich viel Glueck---mir ist da auch einer reingefahren---ich hab gestanden--trotzdem 50/50 :evil:
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fjoe1604
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Re: Es hat gebumst

Beitrag von fjoe1604 »

Hab aber 2 Augenzeugen die das alles gesehen haben.
Glaubst du da gibts Probleme??
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gvz
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Re: Es hat gebumst

Beitrag von gvz »

die hatte ich auch :kp ---konnten sogar bezeugen--dass ich gehupt habe--eventuell laeuft das ja bei dir anders

ich geb dir nur den Tipp--bleib an der sache dran--lass dir einen Ansprechpartner sagen---von alleine laeuft da nix--oder nur sehr langsam--bei mir dauerte es trotz woechentlicher Telefonate gut 40 Tage :suff
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ArCane
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Re: Es hat gebumst

Beitrag von ArCane »

Wegen sowas ruf ich direkt die Polizei wenn schon irgendwelche Spezialisten meinen, dass könnte man ohne Probleme rausdrücken.
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Marcus BULLIZEI
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Re: Es hat gebumst

Beitrag von Marcus BULLIZEI »

gvz hat geschrieben:die hatte ich auch :kp ---konnten sogar bezeugen--dass ich gehupt habe--eventuell laeuft das ja bei dir anders

ich geb dir nur den Tipp--bleib an der sache dran--lass dir einen Ansprechpartner sagen---von alleine laeuft da nix--oder nur sehr langsam--bei mir dauerte es trotz woechentlicher Telefonate gut 40 Tage :suff


Hallo Guido!

40 Tage ist noch "ne gute Zeit"!

Lass mal den Verursacher schludern, nach dem Motto "Die alte Karre und was der sich aufregt und einbildet!" und er meldet es seiner Versicherung nur wiederwillig, unvollständig und reichlich spät, dann stellt die Versicherung sich noch quer und pokert erstmal auf Zeit und macht völlig inakzeptable Angebote weit unter Preis. Da kannste dir am Besten gleich nen Anwalt nehmen und dich auf "ein halbes Jahr plus X" einrichten!

Viel Erfolg!!!
BULLIZEIliche Grüße

Marcus

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gvz
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Re: Es hat gebumst

Beitrag von gvz »

ArCane hat geschrieben:Wegen sowas ruf ich direkt die Polizei wenn schon irgendwelche Spezialisten meinen, dass könnte man ohne Probleme rausdrücken.


die kam in diesem Fall bei mir nicht---eben wegen Parkplatz :kp



@Marcus---40 Tage sind fuer mich lang---bei dem Schaden an der Feuerwehrpritsche war das in 6 Tagen geregelt--da war der Scheck in der post


da war die sachlage auch klar--mein Unfallgegener kam entgegen der vorgeschrieben Fahrtrichtung---und wer dann die Polizisten als Na--zi--- -schergen bezeichnet---hat schlechte karten 8-)
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Vinreeb
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Re: Es hat gebumst

Beitrag von Vinreeb »

Hmm...
Bei Mir hat einer von links kommend den hinteren Radlauf eingedrückt...

Ganz einfache vorgehensweise:
Kennzeichen aufschreiben
Gutachter besichtigen lassen
Gutachten an den Anwalt geben mit erklärung was passiert ist.

Und du bist raus.

Den Rest erledigt dein Anwalt, und der wird von der gegnerischen versicherung bezahlt, genau wie die Gutachtenkosten.

evtl kann man das auch ohne Gutachten lösen und einen Kostenvoranschlag einer Werke schicken, am meisten bekommste aber mit dem Gutachten.

Wenn der Schädiger allerdings auf stur stellt solltest du dir tunlichst deine Zeugen warm halten.
Meiner war sich glücklicherweise seiner Schuld bewusst.
Wieviel ich jetzt dafür bekomme weiß ich noch nicht genau, die sache ist noch nicht abgeschlossen.

Gruß,
Thibaut
Panzertape ist "Die Macht" ... es hat eine helle und eine dunkle Seite und es hält das Universum zusammen
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dobbybaier
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Re: Es hat gebumst

Beitrag von dobbybaier »

also mir ist damals 14 tage nach dem ich meine doka angemeldet hatte einer hinten drauf gefahren, das war zwischen 2 orten in einer hunderter zone wo man mal links zu einer tanke abbiegen kann (natürlich ohne abbiegespur) als die dieselpreise mal wieder unter einem euro waren. da hat mein vordermann gemeint, er müsste 50m vor der einfahrt ne vollbremsung ohne blinken hinlegen, damit er da günstig tanken kann.
Ich hatte die tage zuvor für teuer geld getankt, wollte ich gar nicht auf die anzeigentafel sehen - zum glück, ich kam 2m vor dem zum stehen, dafür ist mir mein hintermann drauf gefahren. Mein vordermann natürlich gleich durchgestartet und ich halb ausrastend natürlich direkt rausgesprungen um den Hintermann in der Luft zu zerfetzen ohne mir die nummer von meinem vordermann zu merken.

Naja, hab dann gesehn, dass bloß die stoßstange verbogen war, das war ich schon mal sehr beruhigt.
Der Kerl der mir drauf gefahrn ist, war aber auch so ein spezi, von wegen is doch nich schlimm, Sie wollen doch sowieso nur die prämie kassieren und dann den schaden eh nicht beheden.

Da hab ich dann die Polizei gerufen, die hat dann von jedem seine version hören wollen, mein unfallgegner hat denen genialer weiße erzählt, dass er auf die anzeigentafel gesehen hat und war deshalb gleich mal 100% schuld :mrgreen:

Und der krönende abschluss waren 1800€ Schadenssumme, dank schadensabtrittserklärung bar auf die hand :lol

Das würde ich dir übrigens auch empfehlen:
gutachten machen lassen (ab besten bei ner befreundeten Werkstatt, ab 800 oder 900€ Schaden muss du nich mal den Gutachter bezahlen) und dann schadensabtrittserklärung. Dann bekommst du das Geld uns bist aus der sache raus. Autohäuser bzw. Werkstätten haben ja da ganz andere rechtliche möglichkeiten
- 89er Fensterbus, 2 Schiebetüren, 2l 16V, Euro 2, 4-Scheiben Bremsanlage, ASR mit 4,14er Achse und GÖK
- 89er Syncropritsche im Aufbau
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Re: Es hat gebumst

Beitrag von jany »

du bist doch auf deinen bus (transporter) angewiesen. die werkstattzeit gleich als nutzungsausfall geltend machen. ich hab meinen schaden damals direkt an eine anwältin gegeben....die hat da gleich alles abgegriffen, was zu bekommen war ;-)
grüße jany ;-)

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MR. CCB
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Re: Es hat gebumst

Beitrag von MR. CCB »

VORSICHT Gutachten erst ab einer Höhe von 2000€ oder wenn es von der Versicherung verlangt wird!!!!
Wer eigenmächtig ein Gutachter aufsucht und ein Gutachten in Auftrag gibt, der zahlt das auch mal schön selbst!
Erst mal zu VW oder Werkstatt des Vertrauens und dort einen Kostenvoranschlag machen lassen, wenn der Meister dort sagt, daß es über 2000€ hinaus geht, die Versicherung anrufen und abklären ob die einen Gutachter schicken wollen oder ob du zu einem gehen kannst/sollst (ist meistens besser)
Desweiteren NATÜRLICH ausfallgeld geltend machen (wenn du einen Leihwagen brauchst darfst du nur eine Nummer kleiner nehmen w.h. Du=S-Klasse Anspruch=E Klasse) und eine Telefon- und Unkostenpauschale von 50€ obendraufhauen, hast ja auch die Rennerei.
Ist schon gemein als Verursacher hat man nur eine Unterschrift zu leisten und als Geschädigter hast du die Rennerei und mußt noch schauen wo und ob du deinen Schaden reguliert bekommst.

Nein ich arbeite nicht FÜR eine Versicherung, hatte nur in meiner Laufbahn schon einige Unfälle privat und bei der Arbeit und da bekommt man viel mit. Rufe übrigens IMMER die Polizei und besteh auch darauf, daß mein Unfallgegner verwarnt und ggf. auf Alk/BTM getestet wird. Ist zwar arschig, aber idese Leute haben auf der Strasse nix verloren, meine Meinung!! Vorsicht allerdings wenn man zu voreilig ist und den Gegner zu unrecht beschuligt besoffen zu sein zahlt man den Test, kostet glaub 75€.

Das auffahren auf ein stehendes Fahrzeug ist eine OWi und kostet 35€!!! § reiche ich nach wenn nötig. Hab ich vor 3 Monaten selbst bezahlen müssen :evil: :evil:
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Charly
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Re: Es hat gebumst

Beitrag von Charly »

Moin,

Wenn auf dem Gelände die allg. Verkehrsordnung (StVO) gilt (Schild suchen!), dann hat das öffentliches Interesse, Du kannst ja auch ein Ticket wegen Anschnallpflichtsverletzung oder Händyverbot bekommen.
Anders ist das evtl auf Betriebsgelände einer Firma, z.B. Arbeitgeber.

Viel Erfolg!
Gruss Charly


Da lernt man mühevoll laufen und sprechen,
und nun soll ich stillsitzen und die Klappe halten !
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SyncroHorst
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Re: Es hat gebumst

Beitrag von SyncroHorst »

Hm...
Ich hatte die Polizei gerufen und die sagte: Wer ausparkt ist Schuld!
Hinweis am Rande die meißten Einkaufshäuser haben eine Parkplatzversicherung. Da würde ich mal Zeitnah anfragen!
Gruß Horst
Ich fahre T3 Syncro was sonst...
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Re: Es hat gebumst

Beitrag von Floribus »

Charly hat geschrieben: Wenn auf dem Gelände die allg. Verkehrsordnung (StVO) gilt (Schild suchen!), dann hat das öffentliches Interesse, Du kannst ja auch ein Ticket wegen Anschnallpflichtsverletzung oder Händyverbot bekommen.
Anders ist das evtl auf Betriebsgelände einer Firma, z.B. Arbeitgeber.
Also ich hab in der Fahrschule gelernt die StVO gilt überall solange das Gelände nicht vom durch Schranke o.ä. getrennt ist. Das heißt auch auf ner privaten Auffahrt und Supermarktparkplätzen. Da muss dann nicht unbedingt ein Schild stehen.
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Re: Es hat gebumst

Beitrag von Dinniz »

Mir ist ne Perle Rückwärts in meinen Firmenwagen rein.
(ebenfalls Ne**o Parkplatz / da ich über einem dieser Märkte wohne ;)
Nicht lang gezögert und die Herren in Grün gerufen.
Diese haben zwar etwas gebraucht, aber die Dame dann zur Kasse gebeten.
Rest lief halt über Versicherung - Schuldiger war klar.
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Re: Es hat gebumst

Beitrag von ipmod »

Viel Glück mit der Beseitiggung der Beule in deiner Schiebetür.

Übrigens: Durch die ganze Schadenabtretungs-und dann in eine befreundete Werkstatt-Scheiße sind die Versicherungen zu Recht sehr vorsichtig geworden bei alten Autos.
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*Wolfgang*
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Re: Es hat gebumst

Beitrag von *Wolfgang* »

MR. CCB hat geschrieben:VORSICHT Gutachten erst ab einer Höhe von 2000€ oder wenn es von der Versicherung verlangt wird!!!!
Wer eigenmächtig ein Gutachter aufsucht und ein Gutachten in Auftrag gibt, der zahlt das auch mal schön selbst!
Erst mal zu VW oder Werkstatt des Vertrauens und dort einen Kostenvoranschlag machen lassen, wenn der Meister dort sagt, daß es über 2000€ hinaus geht, die Versicherung anrufen und abklären ob die einen Gutachter schicken wollen oder ob du zu einem gehen kannst/sollst (ist meistens besser)
Desweiteren NATÜRLICH ausfallgeld geltend machen (wenn du einen Leihwagen brauchst darfst du nur eine Nummer kleiner nehmen w.h. Du=S-Klasse Anspruch=E Klasse) und eine Telefon- und Unkostenpauschale von 50€ obendraufhauen, hast ja auch die Rennerei.
Ist schon gemein als Verursacher hat man nur eine Unterschrift zu leisten und als Geschädigter hast du die Rennerei und mußt noch schauen wo und ob du deinen Schaden reguliert bekommst.

Nein ich arbeite nicht FÜR eine Versicherung, hatte nur in meiner Laufbahn schon einige Unfälle privat und bei der Arbeit und da bekommt man viel mit. Rufe übrigens IMMER die Polizei und besteh auch darauf, daß mein Unfallgegner verwarnt und ggf. auf Alk/BTM getestet wird. Ist zwar arschig, aber idese Leute haben auf der Strasse nix verloren, meine Meinung!! Vorsicht allerdings wenn man zu voreilig ist und den Gegner zu unrecht beschuligt besoffen zu sein zahlt man den Test, kostet glaub 75€.

Das auffahren auf ein stehendes Fahrzeug ist eine OWi und kostet 35€!!! § reiche ich nach wenn nötig. Hab ich vor 3 Monaten selbst bezahlen müssen :evil: :evil:

Moment, als Geschädigter darf ich mir meinen Gutachter doch immer noch selbst aussuchen, oder? Wenn da einer von der Versicherung bestellt wird besteht doch zurecht Zweifel an der Objektivität des Gutachtens. Meist gibts ja auch kein Wertgutachten zum Bus, und da liegt m.E. die Gefahr nahe das es so nach dem Motto "die alte Karre ist doch eh nix mehr wert" beurteilt wird.
Viele Grüße

Wolfgang

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stoppelhopser
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Re: Es hat gebumst

Beitrag von stoppelhopser »

Richtig!

Es kommt nur der Sachverständige an mein Auto den ich auch bezahle. OK, das Geld hole ich mir von der Vers. zurück, aber erstmal bin ICH der Auftraggeber, und nicht die Versicherung.

Gruß, Michael

PS: Ich hole seitdem ich mal schlechte Erfahrungen ohne gemacht hab, immer die Polizei. Auch wenn ichs selbst Schuld bin. Die 35 Teuro als ich das letzte Mal einem drauf gefahren bin (nicht mit Bus, mit nem Corsa. Ich hab kein Glück mit Opels, mit BMWs auch nicht :oops: ) wars mir Wert daß hinterher nichts weiteres kam. Ich hatte da auch mal ne Sache die ich selbst regeln wollte, auf einem Parkplatz, die hinterher richtig teuer wurde und viel Rennerei wurde damit die Versicherung unberechtigte Ansprüche abwehrt. Da wollte sich einer auf meine Kosten, ich wollte den Schaden selbst bezahlen, richtig satt machen....
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Re: Es hat gebumst

Beitrag von MR. CCB »

Wie schon o.g. einen Gutachter kann man IMMER aufsuchen, nur bei einem Schaden der geringer als ca.2000€ ist kann sich die Versicherung weigern diesen zu bezahlen. Die Kosten für den Gutachter hat dann der Auftraggeber zu bezahlen.
Hatte das Thema schon öfter und kenne auch einen guten und auch angesehen Gutachter, der hat mich schon ein paar mal drauf hingewiesen, daß die Versicherung sich weigern kann die Gutachterkosten zu übernehmen.
Hatte außer einenm einzigen neuen Auto IMMER alte Autos meist 10+ und die Unfallgegner haben auch öfter gesagt, daß ich doch froh sein soll, daßich endlich einen Grund zu verschrotten hätte. Die haben sich aber schon mal gewundert wenn dann die Rechnung kam und sie vorher große Reden geschwungen haben wie : ,die paar Kröten zahl ich aus der Portokasse´
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Re: Es hat gebumst

Beitrag von T3TDISyncro »

Ich hab bei meinem unverschuldeten Auffahrunfall gleich am nächsten Tag einen Gutachter den ICH bestellt habe dagehabt.
Schaden war lt. Gutachter 1500€.
Wurde anstandslos akzeptiert. Sogar das "ueberzogene" Schmerzensgeld wurde akzeptiert nachdem ich unterschrieben habe keine weiteren Regressansprueche zu stellen.
Der Crash hat mir ein Plus von 3500€ gebracht...
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Re: Es hat gebumst

Beitrag von Mr.J »

MR. CCB hat geschrieben:VORSICHT Gutachten erst ab einer Höhe von 2000€ oder wenn es von der Versicherung verlangt wird!!!!

das stimmt nicht, ab 750 € kann man einen Gutachter beauftragen; das würde ich auf jeden Fall machen und nicht den von der gegnerischen Versicherung. Du hast als Geschädigter das Anrecht auf freie Gutachterwahl; es kann aber trotzdem sein, da die Versicherung ihren eigenen Gutachter schickt, das können die, die müssen aber auf jeden Fall deinen gewählten SV bezahlen . Es ist auf jeden Fall sinnvoll, das der eigene Gutachter das Auto zuerst anschaut . Du kannst den Schaden auch selber melden, google mal nach "Zentralruf der Versicherer" , ein Anruf und das ist erledigt (Kennzeichen des Unfallgegners reicht !). Wenn du einen Sachverständigen kennst, würde ich den das komplett machen lassen .... der eigene Sachverständige ist auf jeden Fall sinnvoll, wenns um Nutzungsausfall, Wertminderung etc. geht ( Wertminderung fällt bei einem T3 aufgrund des Alters allerdings weg) ; auch kann der gegnerische Gutachter einen Abzug neu für alt z.B. bei der Schiebetür machen .... allerdings solltest du vorher mit deinem Sachverständigen klären, das das Auto repariert werden soll, nicht das das ein Totalschaden wird (bei einem T3 mit einer neuen Schiebetür könnte das grenzwertig werden) ....



ach so, aufgrund des Fahrzeugalters wird automatisch ein Gutachter beauftragt werden, da ja ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegen könnte . Bei kleineren Schäden kann man auf einen Gutachter verzichten, wenn man sich mit der Versicherung einigt (z.B. Smartrepair bei Kratzer etc.), das würde ich aber nur in Ausnahmefällen und nur über die reparierende Werkstatt so machen .
Alles, was nichts mit Elefanten zu tun hat, ist irrelefant....
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Re: Es hat gebumst

Beitrag von MR. CCB »

@ Mr.J
du kannst ab einem beliebig hohem Schaden einen Gutachter hinzuziehen, es ist nur die Frage, ob sich die Versicherung des Gegner dann bereiterklärt den Gutachter zu bezahlen, weil wenn du ganz schnell zu Gutachter rennst OHNE dich mit der Versicherung darüber zu einigen, DANN kommt es schnell zu lustigen Vorwürfen seitens der Versicherung. Die werden nunmal nicht durch bezahlen riech. Wie sich das rechtlich verhält weis ich nicht genau, meine Antwort basiert auf Erfahrungswerten und da können noch 10 Leute schreiben, daß man ab von mir aus 500€ zum Gutachter gehen kann, denen kann ich mal meine Rechnung geben und dann können sie das gerne mit der Versicherung klären.
Außerdem habe ich schon des öfteren mit meinem Haus und Hofgutachter geredet und der meinte auch, daß man sich da auf gaaaaanz dünnem Eis bewegt, wenn man ohne das Einverständnis der Versicherung ein Gutachten in Auftrag gibt. Außer man war bereits bei einer Werkstatt und die empfiehlt die ein Gutachten machen zu lassen, dann aber erst die Versicherung anfunken und dann begutachten.
Wenn es klappt ist es natürlich gut für den Geschädigten, wenn nicht ist es doppelt ärgerlich. Muß jeder selbst wissen.
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Re: Es hat gebumst

Beitrag von *Wolfgang* »

Wegen ner kaputten Stoßstange oder eines Kratzers im Lack würd ich auch keinen Gutachter bestellen. Man hat ja auch sowas wie ne Verpflichtung die Schadenssumme nicht unnötig zu erhöhen. Ich glaube jedoch einschätzen zu können ab wann ein erheblicher Schaden vorliegt (und damit auch Kosten von 2000 oder mehr entstehen). Und wenn da mehr als nur ein paar Kleinigkeiten kaputt sind, dann kommt da auch ein Gutachter, und zwar der von mir ausgesuchte. Ich will niemanden betrügen, ich will auch kein Geschäft machen. Ich hab aber als Geschädigter ganz klar das Recht das mein Schaden in meinem Sinne reguliert wird. Das wird auch keine Versicherung verhindern können.
Viele Grüße

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Re: Es hat gebumst

Beitrag von Marcus BULLIZEI »

*Wolfgang* hat geschrieben:Wegen ner kaputten Stoßstange oder eines Kratzers im Lack würd ich auch keinen Gutachter bestellen. Man hat ja auch sowas wie ne Verpflichtung die Schadenssumme nicht unnötig zu erhöhen. Ich glaube jedoch einschätzen zu können ab wann ein erheblicher Schaden vorliegt (und damit auch Kosten von 2000 oder mehr entstehen). Und wenn da mehr als nur ein paar Kleinigkeiten kaputt sind, dann kommt da auch ein Gutachter, und zwar der von mir ausgesuchte. Ich will niemanden betrügen, ich will auch kein Geschäft machen. Ich hab aber als Geschädigter ganz klar das Recht das mein Schaden in meinem Sinne reguliert wird. Das wird auch keine Versicherung verhindern können.


Hallo Wolfgang!

Die Versicherung wird es aber versuchen! Indem sie dir Sachen streicht, um die du dann klagen kannst, wenn du denn klagen kannst! Wenn du das Geld und / oder die Nerven dazu nicht hast oder irgendwann entnervt weichgekocht aufgibst, haben die es geschafft!

Ich glaube, ich würd als unschuldiger Geschädigter als allererstes nen Anwalt auf Kosten der gegnerischen Versicherung nehmen. Wenn die Versicherungen durch ihre dreiste Hinhaltetaktik es nicht anders wollen und sich selbst die Kosten hochtreiben, selbst schuld! WIRKLICH Gewinn machen wohl die allerwenigsten Geschädigten an einem Unfall, wenn man nur allein die ganze Arbeit, Schreiberei, Rennerei und Nerverei rechnet! Und wenn noch gesundheitliche Beeinträchtigungen durch den Unfall dazu kommen ...
BULLIZEIliche Grüße

Marcus

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Re: Es hat gebumst

Beitrag von Mr.J »

MR. CCB hat geschrieben:@ Mr.J
du kannst ab einem beliebig hohem Schaden einen Gutachter hinzuziehen, es ist nur die Frage, ob sich die Versicherung des Gegner dann bereiterklärt den Gutachter zu bezahlen, weil wenn du ganz schnell zu Gutachter rennst OHNE dich mit der Versicherung darüber zu einigen, DANN kommt es schnell zu lustigen Vorwürfen seitens der Versicherung. Die werden nunmal nicht durch bezahlen riech. Wie sich das rechtlich verhält weis ich nicht genau, meine Antwort basiert auf Erfahrungswerten und da können noch 10 Leute schreiben, daß man ab von mir aus 500€ zum Gutachter gehen kann, denen kann ich mal meine Rechnung geben und dann können sie das gerne mit der Versicherung klären.
Außerdem habe ich schon des öfteren mit meinem Haus und Hofgutachter geredet und der meinte auch, daß man sich da auf gaaaaanz dünnem Eis bewegt, wenn man ohne das Einverständnis der Versicherung ein Gutachten in Auftrag gibt. Außer man war bereits bei einer Werkstatt und die empfiehlt die ein Gutachten machen zu lassen, dann aber erst die Versicherung anfunken und dann begutachten.
Wenn es klappt ist es natürlich gut für den Geschädigten, wenn nicht ist es doppelt ärgerlich. Muß jeder selbst wissen.

also nochmal: die 750 Euro sind mein Erfahrungswert; 15 Jahre in verschiedenen Autohäusern im Servicebereich mit Schwerpunkt Unfallschadeninstandsetzung ... es ist für den Geschädigten meistens nachteilig, sich selber ohne Rücksprache einer kompetenten Werkstatt/ eines freien Sachverständigen mit der Versicherung zu einigen . Der freie Sachverständige ist neutraler als der SV der Versicherung, das sollte auf der Hand liegen, obwohl die SV der Versicherung immer das Gegenteil behaupten . Automatisch wird übrigens immer ein Sachverständiger kommen, wenn es in Richtung Totalschaden geht . Und da es hier vermutlich um einen T3 geht, ist der wirtschaftliche Totalschaden nicht unwahrscheinlich .


Hier nochmal ein Link :


http://www.sv-hawelka.de/links.html


da kommen die 750 Euro übrigens auch drin vor ....
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Vinreeb
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Re: Es hat gebumst

Beitrag von Vinreeb »

Eine gebrochene Stoßstange kann schweineteuer werden...

Grundsätzlich sollte man sich von der Versicherung die volle Schadenshöhe bezahlen lassen, die steht dir schlichtweg zu.
der Schädiger wird eh hochgestuft, egal wieviel die Versicherung zahlt.

Auch kleiner Blechschäden werden ganz schnell sehr teuer, ich hätte niemals geglaubt das die Sache mit meinem Radlauf so teuer wird...

Achja: mein gutachter hat mir erzählt das die Grenzschadenssumme um einen Gutachter hinzuziehen zu dürfen bei 750-800 euro liegt, ab da ist die Versicherung verpfilchtet das zu übernehmen.
Du musst dich auch nicht mit der Versicherung rumärgern, du kannst das gutachten auch direkt einem Anwalt zukommen lassen, dem erklären was passiert ist und den arbeiten lassen.

Warum sich selber mit der Sache belasten wenn man das Jemanden anderen machen lassen kann (ich war zu dem Zeitpunkt auch skeptisch, aber ich schlag mich in der Prüfungszeit nicht mit ner Versicherung um Kohle)

Ja der Anwalt kostet, aber das zahlt die Versicherung, und wie gesagt: dem Versicherten kanns egal sein, den die Hochstufung erfolgt pauschal, (was ich wiederum eigentlich unfair finde)

Mit der Schiebetür, das läuft meiner Einschätzlung nach auch auf den wirtschaftlichen Totalschaden raus, was jedoch noch lange nicht bedeutet das sich die Rep. nicht lohnt.

Gruß,
Thibaut
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