LWR
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LWR
Gibt es eigentlich eine norm oder richtLinie die besagt auf wieviel Meter die leuchtweitenregulierung wieviel hoch und runter gegen muss?
- Fliegenkiller
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Re: LWR
Hmm ob es da was gibt weiß ich nicht, bei uns guckt der Tüver nur ob es läuft...er stellt dran rum und guckt ob an der Wand sich was ändert...wenn ja OK wenn Nein motzt er rum aberr nachgemessen hat der noch nie
- Mr.J
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Re: LWR
es gibt ne Norm, evtl. mal googlen, auf jeden Fall haben die Fahrzeuge mit LWR alle einen Aufkleber an den Scheinwerfern, da steht ein Prozentwert drauf....
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- Atlantik90
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Re: LWR
StVZO §50 schreibt keine Leuchtweitenregelung vor. Einzig Systeme mit Gasentladungslampen müssen eine automatische Leuchtweitenregelung haben. Siehe http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__50.html" onclick="window.open(this.href);return false;
EU-Recht fordert seit dem 1.1.1998 eine Leuchtweitenregelung.
Ein Problem ergibt sich aber darin, dass vorhandene Einrichtungen auch funktionsfähig sein müssen.
EU-Recht fordert seit dem 1.1.1998 eine Leuchtweitenregelung.
Ein Problem ergibt sich aber darin, dass vorhandene Einrichtungen auch funktionsfähig sein müssen.
Unfall- und störungsfreie Fahrt mit dem VW-Bus
wünscht Joachim
Von mir als Beispiel für Verfügbarkeit gesetzte Lieferanten-links sind keine Empfehlung.
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Re: LWR
Genau das LWR Problem hatte ich beim letzten TüV Termin.
Laut Prüfer muss eine LWR ab 1.1.1990 vorhanden sein und natürlich auch funktionieren.
Mein Bus (EZ 05/1990) hatz aber nie eine LWR besessen.
In den Gesetzen hab ich dazu nix gefunden, außer das von Neujoker beschriebene für Xenon Scheinwerfer.
Allerdings steht in dem §50 auch was von "Anlage 3", die gibt es aber nirgendwo im Netz.
Ich hab jetzt mal VW angeschrieben.
Mal sehen ob da was bei raus kommt.
Laut Prüfer muss eine LWR ab 1.1.1990 vorhanden sein und natürlich auch funktionieren.
Mein Bus (EZ 05/1990) hatz aber nie eine LWR besessen.
In den Gesetzen hab ich dazu nix gefunden, außer das von Neujoker beschriebene für Xenon Scheinwerfer.
Allerdings steht in dem §50 auch was von "Anlage 3", die gibt es aber nirgendwo im Netz.
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Gruß Stephan
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(Oscar Wilde; 1854-1900; Irisch poet, playwright, novelist, and critic)
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Re: LWR
es gab ne Lange Zeit noch Ausnahmegenehmigungen für Fahrzeuge ohne Leuchtweitenregulierung; ggf. sollte das in deinen Papieren stehen , schau mal nach, ggf. in den alten Papieren, wenn du schon die EU-Papiere hast. Das sollte der TÜV Prüfer aber wissen ....Q-Master hat geschrieben:Genau das LWR Problem hatte ich beim letzten TüV Termin.
Laut Prüfer muss eine LWR ab 1.1.1990 vorhanden sein und natürlich auch funktionieren.
Mein Bus (EZ 05/1990) hatz aber nie eine LWR besessen.
In den Gesetzen hab ich dazu nix gefunden, außer das von Neujoker beschriebene für Xenon Scheinwerfer.
Allerdings steht in dem §50 auch was von "Anlage 3", die gibt es aber nirgendwo im Netz.
Ich hab jetzt mal VW angeschrieben.
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Re: LWR
Steht leider nicht in den Papieren.
Weder in den alten, noch in den neuen, das ist ja mein Problem.
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Re: LWR
Also ich habe noch einmal Literaturstudium betrieben.
Seit Erstzulassung am 1.1.1990 sind Grenzwerte für die Belastungsabhängigkeit des Abblendlichtes verpflichtend. Hierzu waren die ABE der Fahrzeuge entsprechend zu ergänzen. Eine belastungsabhängige Leuchtweitenregelung ist damit nur für Fahrzeuge vorgeschrieben, die diese Grenzen ohne nicht einhalten. Fahrzeuge mit Niveuregelung an der Hinterachse brauchten eine solche nicht und Fahrzeuge, bei denen sich bei beliebigen Beladezustand unter Einhaltung der zulässigen Achslasten keine Überschreitung der Grenzen ergab auch nicht. Aus der StVZO von 1990 §50 Abs. 8 in Verbindung mit § 72 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen Abs. 2 zu § 50 Abs. 8 lässt sich also keine allgemeine Verpflichtung für das Vorhandensein eine LWR ableiten, sondern es ist eine typabhängige Einzelfallbeurteilung vorzunehmen. Hierzu ist die ABE heranzuziehen.
Ich beziehe mich dabei auf die Fassung der StVZO in der Fassung vom 28.09.1988 mit dem letzten Änderungsstand vom 26.10.1990. Leider steht mir der in § 50 genannte Anhang zur StVZO nicht in der Fassung von 1990 zur Verfügung, sonst wäre das auch daraus detailiert zu argumentieren.
Mein Atlantik mit der ABE B434/2 und Nachtrag I mit Erstzulassung Sept. 1990 und dem L in der Fahrgestellnummer für Modelljahr 1990 hat auch keine.
Seit Erstzulassung am 1.1.1990 sind Grenzwerte für die Belastungsabhängigkeit des Abblendlichtes verpflichtend. Hierzu waren die ABE der Fahrzeuge entsprechend zu ergänzen. Eine belastungsabhängige Leuchtweitenregelung ist damit nur für Fahrzeuge vorgeschrieben, die diese Grenzen ohne nicht einhalten. Fahrzeuge mit Niveuregelung an der Hinterachse brauchten eine solche nicht und Fahrzeuge, bei denen sich bei beliebigen Beladezustand unter Einhaltung der zulässigen Achslasten keine Überschreitung der Grenzen ergab auch nicht. Aus der StVZO von 1990 §50 Abs. 8 in Verbindung mit § 72 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen Abs. 2 zu § 50 Abs. 8 lässt sich also keine allgemeine Verpflichtung für das Vorhandensein eine LWR ableiten, sondern es ist eine typabhängige Einzelfallbeurteilung vorzunehmen. Hierzu ist die ABE heranzuziehen.
Ich beziehe mich dabei auf die Fassung der StVZO in der Fassung vom 28.09.1988 mit dem letzten Änderungsstand vom 26.10.1990. Leider steht mir der in § 50 genannte Anhang zur StVZO nicht in der Fassung von 1990 zur Verfügung, sonst wäre das auch daraus detailiert zu argumentieren.
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Re: LWR
Und VW hat geantwortetQ-Master hat geschrieben:Genau das LWR Problem hatte ich beim letzten TüV Termin.
Laut Prüfer muss eine LWR ab 1.1.1990 vorhanden sein und natürlich auch funktionieren.
Mein Bus (EZ 05/1990) hatz aber nie eine LWR besessen.
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Der Eintrag im Fahrzeugschein:
"Ausricht. d. Abblendlichtbuendels entspr. nicht Richtl. 76/756/EWG i.d. Fassung 84/8/EWG"
ist die Ausnahmegenehmigung für die fehlende LWR.
Hier auch noch mal ausführlich nachzulesen:
Gruß Stephan
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- kessenicher
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Re: LWR
Im Umkehrschluss: Wenn die LWR bereits verbaut ist, bekommt man auch bei Rückrüstung vermutlich keine Ausnahmegenehmigung mehr???!Q-Master hat geschrieben: Der Eintrag im Fahrzeugschein:
"Ausricht. d. Abblendlichtbuendels entspr. nicht Richtl. 76/756/EWG i.d. Fassung 84/8/EWG"
ist die Ausnahmegenehmigung für die fehlende LWR.
Ich frage deshalb, weil mein Trapo Bj. 91 die LWR hat und ich dadurch beim Tausch der Scheinwerfer ein wenig angeschmiert bin. Die eckigen DSW's mit LWR zu erwischen ist irgendwie utopisch und runde Klarglasscheinwerfer in der Bucht sind ausdrücklich alle nicht kompatibel mit der LWR. Hat da vielleicht jemand von euch noch einen heißen Tip? Oder etwas gebastelt?
Ulf
- der dennis
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Re: LWR
bei den Bucht- Klarglasscheinwerfern (die ich übrigens ÜBERHAUPT NICHT empfehlen kann!!)
musst Du doch eh den Befestigungsrahmen vom Bus übernehmen... zumindest war das bei meinen so (die ich übrigens NICHT mehr dran habe)...
und der Motor für LWR sitzt am Halterahmen...
sagt der, der an beiden T3´s LWR hat...
musst Du doch eh den Befestigungsrahmen vom Bus übernehmen... zumindest war das bei meinen so (die ich übrigens NICHT mehr dran habe)...
und der Motor für LWR sitzt am Halterahmen...
sagt der, der an beiden T3´s LWR hat...
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Re: LWR
Und die Nachrüstung von den Stellmotoren am Rahmen ist auch kein Problem.
Gruß aus Bielefeld
Volkmar
Volkmar