Hat hier jemand ahnung von Grundstück Rechten?
Ich frage mal hier für nen bekannten (Person A) .
Es geht hier um ein bebautes Grundstück wo Person A seit fast genau 12Jahren Wohnt. Er hat dieses Grundstück auch voll und ganz auf seine Kosten über die jahre Renoviert und in Schuss gehalten und auch alle Unkosten für das Grundstück bezahlt.
Der eigendliche Besitzer (Person B, im Grundbuch eingetragen, aber mit offenlassungsvermerk für Person A) hat sich in den 12 Jahren nicht 1x mal bei Person A gemeldet bzw. sich um das besagte Grundstück gekümmert.
Die Offenlassung kam angeblich dadurch zu Stande das ein Kauf geplant war, aber durch plötzliches Verschwinden der Person B nie wirklich zu stande kam!
Person B ist durch "Private? Geschäftliche? -problem" einige Jahre im Ausland unter getaucht (Recherche durch Person A).
Jetzt, nach wie gesagt 12 Jahren kommt ein Brief von einem Anwalt das Person A das Grundstück bis 29.10. Verlassen soll und die Offenlassung im Grundbuch streichen lassen soll (via Notar).
Auf Rückfragen bei dem Anwalt hat der Eigentümer (Pers.B) einen Interessenten für das Grundstück, kann aber nicht Verkaufen weil Pers.A mit im Grundbuch Steht! Pers.B ist auch nicht bereit etwas für die in den Jahren gemachte Renovierung zu zahlen...
Nun Dachte sich mein bekannter, Kauf ich nun eben jetzt für den damals genannten Preis...Pers.B will aber nun einen 4x so hohen Preis wie früher!
Ist das einfach so Rechtens?
Ich meine mal gelesen zu haben, das ein Grundstück nach soundsoviel jahren "Pflege" in den eigenen Besitz übergeht !?!? Gibts das Wirklich?
Evtl. weis ja jemand was? Person A hat oder will sich auch noch mit einem Anwalt über die ganze sache unterhalten...aber mich Interessiert es nun auch was es mit der Pflege und dem Fremden Eigentum auf sich hat....bei komme wir im moment nicht Weiter.....
OT: Mal ne Frage zum Grundstück / Rechten
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Re: OT: Mal ne Frage zum Grundstück / Rechten
Für A gibt es meiner Meinung nur einen Rat:
Fachanwalt! Auch wenn es Geld kostet, die erste Beratung kommt nicht so teuer.
Hannes
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Re: OT: Mal ne Frage zum Grundstück / Rechten
Gibt es bei dir einen Haus- und Grundstücksverein?
Wenn Ja, dann schau mal was die an Leistungen haben.
Vielleicht können die schon helfen.
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Re: OT: Mal ne Frage zum Grundstück / Rechten
Beinahe vergessen.
Vergiss nicht, was auch immer da läuft, lass die Steuerrechtliche Seite nicht außer Acht.
Ich habe auch bei einer Grundstücksache ein paar interessante Sachen erfahren.
Also, der Steuerberater ist auch mit einzubeziehen, denn der Fiskus hat auch meist seine Finger im Spiel.
Vergiss nicht, was auch immer da läuft, lass die Steuerrechtliche Seite nicht außer Acht.
Ich habe auch bei einer Grundstücksache ein paar interessante Sachen erfahren.
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Re: OT: Mal ne Frage zum Grundstück / Rechten
Hallo!
Also ich fürchte mal, dass ihr zumindest mit dem "automatischen Eigentumsübertrag durch jahrelange Pflege" auf dem Holzweg seid! Sowas ist mir zumindest nicht bekannt, weder bei Grundstücken, noch anderswo. Ich lasse mich aber gern eines Besseren belehren, wenns doch anders ist, als ich vermute!
Aber vielleicht sollte dein Bekannter mal ne Rechnung an Person B aufmachen (nach Rücksprache mit nem Anwalt!!!), wo er alle Arbeiten über die Jahre in Rechnung stellt!
Es sei denn, es gibt irgendwelche schriftlichen Vereinbarungen (gibts m.W. z.T. in Mietverträgen), dass der Nutzer / Mieter zu bestimmten Instandhaltungsaufgaben verpflichtet ist (evtl. dafür niedrigere Miete).
Also ich fürchte mal, dass ihr zumindest mit dem "automatischen Eigentumsübertrag durch jahrelange Pflege" auf dem Holzweg seid! Sowas ist mir zumindest nicht bekannt, weder bei Grundstücken, noch anderswo. Ich lasse mich aber gern eines Besseren belehren, wenns doch anders ist, als ich vermute!
Aber vielleicht sollte dein Bekannter mal ne Rechnung an Person B aufmachen (nach Rücksprache mit nem Anwalt!!!), wo er alle Arbeiten über die Jahre in Rechnung stellt!
Es sei denn, es gibt irgendwelche schriftlichen Vereinbarungen (gibts m.W. z.T. in Mietverträgen), dass der Nutzer / Mieter zu bestimmten Instandhaltungsaufgaben verpflichtet ist (evtl. dafür niedrigere Miete).
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Re: OT: Mal ne Frage zum Grundstück / Rechten
Lese z.B. da http://de.wikipedia.org/wiki/Vormerkung" onclick="window.open(this.href);return false;
und das ganze heißt Auflassungsvormerkung.
Und im BGB § 94 u.a. ist geregelt, dass alles was mit dem Grundstück fest verbunden ist, dem Grundeigentümer gehört.
Es greift vermutlich auch das Mietrecht - insbesondere das Kündigungsrecht.
Dein Bekannter "A" muss sich unbedingt qualifizierten Rechtsbeistand holen.
und das ganze heißt Auflassungsvormerkung.
Und im BGB § 94 u.a. ist geregelt, dass alles was mit dem Grundstück fest verbunden ist, dem Grundeigentümer gehört.
Es greift vermutlich auch das Mietrecht - insbesondere das Kündigungsrecht.
Dein Bekannter "A" muss sich unbedingt qualifizierten Rechtsbeistand holen.
Unfall- und störungsfreie Fahrt mit dem VW-Bus
wünscht Joachim
Von mir als Beispiel für Verfügbarkeit gesetzte Lieferanten-links sind keine Empfehlung.
Irren ist menschlich; keine PN, fragt im Forum
Wer die VW-Reparaturleitfäden hat, hat weniger Fragen.
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