Hallo,
ich plane meinen Bus ab diesen Winter in einer Halle vor Salz und Schnee zu schützen. Ich möchte den Bus von Oktober bis Mai in der Halle stehen lassen und im Sommer mit Saisonkennzeichen fahren. Jetzt drängen sich mir noch ein paar Fragen auf:
- Im Monat Oktober kann ich noch fahren? Ab April 2014 kann ich dann wieder fahren?
- Wie läuft das mit der Besteuerung ab? Bekomme ich den nächsten Bescheid im April 2014?
- Mein TÜV läuft im Dezember ab. Kann ich diesen dann im April 2014 erst machen?
- Muss ich mich erst im Oktober bei der Zulassungsstelle melden, um das "Umschreiben" auf Saisonkennzeichen vorzunehmen?
- Der Versicherung muss ich dies auch mitteilen?
Fragen über Fragen. Vielleicht kann mir da jemand helfen?!
LG
Saisonkennzeichen - Fragen
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Re: Saisonkennzeichen - Fragen
DruLuc hat geschrieben:Hallo,
ich plane meinen Bus ab diesen Winter in einer Halle vor Salz und Schnee zu schützen. Ich möchte den Bus von Oktober bis Mai in der Halle stehen lassen und im Sommer mit Saisonkennzeichen fahren. Jetzt drängen sich mir noch ein paar Fragen auf:
- Im Monat Oktober kann ich noch fahren? Ab April 2014 kann ich dann wieder fahren?
Wenn du das Kennzeichen vom Apr - Okt nimmst ja. Den Zeitraum bestimmst Du
- Wie läuft das mit der Besteuerung ab? Bekomme ich den nächsten Bescheid im April 2014?
Steuer wird auch nur für den Zeitraum fällig. Weiß allerdings nicht wie das ist wenn er jetzt kein Saison hat und noch angemeldet ist, ob die Dir dann etwas auszahlen oder das Verrechnen. Das weiß aber dein Finazamt
- Mein TÜV läuft im Dezember ab. Kann ich diesen dann im April 2014 erst machen?
Ja, kannst aber auch im Dez. zum TüV fahren wenn Du möchtest, zumindest ist bei meiner Versicherung die Fahrt zum Tüv auch außerhalb der Saison versichert.
- Muss ich mich erst im Oktober bei der Zulassungsstelle melden, um das "Umschreiben" auf Saisonkennzeichen vorzunehmen?
Kannst Du jeder Zeit machen. Kostet mit Schildern so um die 50€ wegen neuer Papiere
- Der Versicherung muss ich dies auch mitteilen?
Brauchst sogar nee neue Doppelkarte(nnummer) speziell für Saisonkennzeichen
Fragen über Fragen. Vielleicht kann mir da jemand helfen?!
Ja
LG
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Re: Saisonkennzeichen - Fragen
Steuer: wenn der Bus abgemeldet wird bekommst du den rest Kfz-Steuer ausbezahlt. Mit Abschluß des Saisonschild wird die neue Steuer zu Beginn der Laufzeit für den Zeitraum (z.B. 04-10) fällig, im Beispiel also April eines jeden Jahres.
TÜV: ich würde ihn im Dez. ablaufen lassen und dann Anfang April hinfahren. Hier wird meines Wissens auch kein "Zuschlag" fällig, es dürften hier nur die normalen Gebühren ohne Säumnis anfallen.
TÜV: ich würde ihn im Dez. ablaufen lassen und dann Anfang April hinfahren. Hier wird meines Wissens auch kein "Zuschlag" fällig, es dürften hier nur die normalen Gebühren ohne Säumnis anfallen.
Viele Grüße
Wolfgang
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Re: Saisonkennzeichen - Fragen
Achtung Wolfgang---seit 1.7 gibt es da neue Regeln--so eindeutig wie frueher ist es nicht--leider habe ich bis dato nur muendliche Aussagen dazu*Wolfgang* hat geschrieben:
TÜV: ich würde ihn im Dez. ablaufen lassen und dann Anfang April hinfahren. Hier wird meines Wissens auch kein "Zuschlag" fällig, es dürften hier nur die normalen Gebühren ohne Säumnis anfallen.
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Re: Saisonkennzeichen - Fragen
Ich würde die Perle Ende Oktober abmelden, erst im April zum TÜV fahren und auf Saison anmelden
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Re: Saisonkennzeichen - Fragen
Hi Guido,gvz hat geschrieben:Achtung Wolfgang---seit 1.7 gibt es da neue Regeln--so eindeutig wie frueher ist es nicht--leider habe ich bis dato nur muendliche Aussagen dazu*Wolfgang* hat geschrieben:
TÜV: ich würde ihn im Dez. ablaufen lassen und dann Anfang April hinfahren. Hier wird meines Wissens auch kein "Zuschlag" fällig, es dürften hier nur die normalen Gebühren ohne Säumnis anfallen.
hab mich etwas unklar ausgedrückt, ich meinte das so wie es Hacky nun schon geschrieben hatte, abmelden und dann mit Beginn der neuen Saison neu TÜVen. Hätt ich ja auch gleich so schreiben können... .
Die Änderungen zum 01.07. betrafen meines Wissens das zurückdatieren, das wird nun nicht mehr gemacht (d.h. es gibt volle zwei Jahre wenn man die HU besteht), jedoch wird ein Säuminszuschlag fällig wenn man 2 Monate oder mehr "überzieht".
Viele Grüße
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Re: Saisonkennzeichen - Fragen
wenn du ihn im Oktober abmeldest und erst im April auf Saison anmeldest hast du im April keine Nummernschilder um zum TÜV zu fahren.
Also jetzt ummelden und dann im April fahren.
Ich freue mich immer auf den 1 März, meine Saison geht von März bis November....
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Gruss vom Michael
Der mit dem sympathischen sechs Zylinder im Heck
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Re: Saisonkennzeichen - Fragen
Quark mit Sahne!michael daume hat geschrieben:wenn du ihn im Oktober abmeldest und erst im April auf Saison anmeldest hast du im April keine Nummernschilder um zum TÜV zu fahren.
Man darf mit den alten Kennzeichen und einer gültigen EVB-Nummer zum TÜV und zur Zulassung fahren!
Allerdings nur auf direktem Weg und nicht beim Bäcker anhalten und nen Kaffee trinken...
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