Frage zu Kaufvertrag beim Bulliverkauf

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DelSol
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Frage zu Kaufvertrag beim Bulliverkauf

Beitrag von DelSol »

Moin zusammen!

So wie es aussieht muss ich mich wohl erstmal von meinem Bus trennen..
hätte ja nie für möglich gehalten wie schwer einem das fallen kann. :-(
Wahnsinn.. man hängt dran wenn man ihn selber aufgebaut und wieder auf
die Strasse gebracht hat.. die schönen Urlaube.. man man man. :cry:

Aber das ist ein anderes Thema..

Kenne jemanden der ihn unbedingt will.. und der wohl auch einen wirklich guten
Preis zahlt für ihn. Hat ihn sich angesehen etc.! Er meinte er braucht keinen Vertrag..
kennt mich ewig! Und das der Bus 24 Jahre alt ist weiss er auch.. was ggfs. an
Reparaturen etc. kommen sollte ist seine Baustelle.

Würdet ihr sagen das ist ideal so da ich mich zu nichts verpflichte? Oder würdet ihr
der Ordnung halber doch einen Vertrag wollen? Ich mein wenn überhaupt kann ich einen
24 Jahre alten Bus aufgrund des Alters ja sowieso nur als "Bastlerauto" verkaufen.. auch
wenn er super dasteht und top läuft. :kp

Danke euch.. Grüsse Markus
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bu-bi
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Re: Frage zu Kaufvertrag beim Bulliverkauf

Beitrag von bu-bi »

Moin,
beim Geld kann jede Freundschaft enden...
Habe nicht nur ich durch.
Weil Du sicherlich keine Garantie geben willst,
solltest Du die auch ausschließen.
Dazu gibt es Verträge:

http://www.adac.de/_mmm/pdf/2013_Kaufve ... _33300.pdf" onclick="window.open(this.href);return false;

Das schützt euch gegenseitig voreinander.
Grüße aus NI, Burkhard

Jetzt im Chevy Pickup 6,5TD unterwegs...

Wenn Theorie und Praxis nicht übereinstimmen, ist immer die Theorie falsch!
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Re: Frage zu Kaufvertrag beim Bulliverkauf

Beitrag von TottiP »

Wenn ich meiner Frau die Autos nicht eh schenken würde, würde ich selbst mit ihr einen Vertrag machen....
Gruß, Totti
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Ich reagiere auf PN´s nur noch wenn eine Rufnummer angegeben wird!
:g5
DelSol
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Re: Frage zu Kaufvertrag beim Bulliverkauf

Beitrag von DelSol »

Naja aber ohne Vertrag.. könnte der Käufer da überhaupt IRGENDWAS fordern?

Hat ja nur 'n Auto und die Papiere..

Bin aber eben auch am überlegen ob ein Vertrag nicht sinnvoll ist.
Auch wenn der bestimmt persönlich nimmt.. :mrgreen:
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Re: Frage zu Kaufvertrag beim Bulliverkauf

Beitrag von T3ler »

Mir stellt sich immer die Frage was ist wenn wir annehmen der Käufer meldet das Auto nicht an, schlachtet es und den Rest der Karosserie wirft er in See. .

Irgendwann wird der Krempel rausgezogen und nach der Fahrgestellnummer der
Halter ermittelt. Der bist dann du. Und jetzt Beweis denen das du das Fahrzeug
verkauft hast ohne Vertrag. . :gr
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Re: Frage zu Kaufvertrag beim Bulliverkauf

Beitrag von Bus-Froind »

So sieht es aus.
Schon erlebt, Parkticket (im Halteverbot vor der Feuerwache...) aus München, dank des "rudimentären", aber gültige Kaufvertrages wurde das Ding an den Käufer durchgereicht.
In D werden solche Geschäfte schriftlich fixiert, ob man da mit Gewährleistung und hastenichtgesehn auftreten muss, ist Ansichtssache. Da könnte eine Bekanntschaft evtl. leiden.
DelSol
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Re: Frage zu Kaufvertrag beim Bulliverkauf

Beitrag von DelSol »

Ja gut.. im Extremfall stimmt schon! :mrgreen:

Aber bei nem Bekannten.. und den Bus in See zu werfen wäre sehr dämlich :mrgreen:

Aber ok.. ist evtl. doch besser einfach was in der Hand zu haben ;-)
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Re: Frage zu Kaufvertrag beim Bulliverkauf

Beitrag von VW192 »

Mach einfach den ADAC-Vertrag ... dann hat jeder ein Stück Papier zum Abheften und die Sache hat Hand und Fuß.

Und vor allem kannst du Sachen ausschließen! Ohne den Papiervertrag greifen die gesetzlichen Rechte und Pflichten der Vertragspartner (es war ja nichts anderes vereinbart) und da siehts mit Ausschlüssen und Nebenvereinbarungen normal düster aus ... ;-)

Falls dein Kumpel einen Vertrag unter Freunden befremdlich findet, kannst du ja sagen, du brauchst das als offiziellen Schlussstrich zum Bulli für dein Seelenheil ... :cry:
Wo kämen wir hin, wenn alle fragen würden, "wo kämen wir hin?", anstatt zu schauen, wohin wir kämen, wenn wir gingen!?
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VW192
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Re: Frage zu Kaufvertrag beim Bulliverkauf

Beitrag von VW192 »

... einen hab ich noch: ich habe das Auto meines Vaters gekauft .... MIT VERTRAG! ;-)
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Re: Frage zu Kaufvertrag beim Bulliverkauf

Beitrag von MR. CCB »

Denke mal hier zählt: haben ist besser als brauchen

Macht einen Vertrag und gut.
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Re: Frage zu Kaufvertrag beim Bulliverkauf

Beitrag von DelSol »

Ja das Seelenheil.. hör mir auf :cry:

Im ernst - muss ja nun über ein anderes etwas wirtschaftlicheres nachdenken..
und ich finde NICHTS! :cry: :roll:

Man ich häng an meinem Bus wie blöd.. aber wat mut dat mut..
Da hilft nur viel Bier dann!

Das mit dem Vater ist echt gut.. is'n Argument danke ;-)
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Re: Frage zu Kaufvertrag beim Bulliverkauf

Beitrag von Bus-Froind »

Wenn dir soviel an dem Auto liegt, such noch einmal intensiv nach einer anderen Lösung. Kenne ja das Problem nicht, aber weg ist weg, den Fehler habe ich ein Mal gemacht. :-(
Und wenn der Bekannte ein echter "Freund" (großes Wort machmal) ist, räumt er dir ein Vorkaufsrecht ein, falls er das Auto mal abgeben will/ muss.
Also Ruhe bewahren und VOR dem Verkauf ein Bier trinken. :bier

Alles Gute
Burkhard
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Re: Frage zu Kaufvertrag beim Bulliverkauf

Beitrag von Tornadorot »

Wie die Vorredner sagen: Auf jeden Fall mit Vertrag. Außerdem hat z. B. der ADAC Vertrag auf der letzten Seite auch die nützlichen Dokumente für die Meldung des Verkaufs an die Kfz-Zulassungsstelle und an Deine Versicherung. Und der Käufer hat eben auch etwas Schriftliches in der Hand. Es gibt beim ADAC auch den Kaufvertrag in der Variante für historische/klassische Fahrzeuge.
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Re: Frage zu Kaufvertrag beim Bulliverkauf

Beitrag von Loudpipes »

Ganz ehrlich 1)
Nimm den ADAC Kaufvertrag: Tut nicht weh und BEIDE Parteien können ruhig schlafen und nochmal: tut nicht weh.
Ist ja auch zur Absicherung des Käufers, z.B. dass er rechtmäßig das Fzg erstanden hat.
Vorkaufsrecht: Ja mach das! Grade wenn es ein Kumpel ist, sollte er nix dagegen haben.
Ich habe z.B. auch ein Fzg von einem guten Bekannten bekommen (Feuerteufel an seiner Halle, Kein Ersatz gefunden und schnell mussten die Autos weg). Da habe ich eines unter meine Fittiche genommen, aber zugesagt, dass er im Fall des Falles "Vorkaufsrecht" hat! Das ist ein feiner Zug unter Kumpels.

Ganz ehrlich 2)
Wenn du so dran hängst, dann such Dir einen Stellplatz / melde ihn ab.
In 5 Jahren oder wann auch immer du wieder einen holen magst, wirst du nichts vergleichbares finden!
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Re: Frage zu Kaufvertrag beim Bulliverkauf

Beitrag von stoppelhopser »

Komisch, willst Deinen Bus verkaufen und suchst gleichzeitig Vorzelt und Paulchen?

Oder sucht der Käufer das?
:gr
Gruß, Michael
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Re: Frage zu Kaufvertrag beim Bulliverkauf

Beitrag von DelSol »

Der Michel der alte Fuchs :mrgreen:

Paulchen und Vorzelt ist für eine Bekannte.. ;-)
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Re: Frage zu Kaufvertrag beim Bulliverkauf

Beitrag von Marcus BULLIZEI »

Hallo!

Ihr braucht BEIDE einen Kaufvertrag!

Du, um den Verbleib des Busses nachzuweisen und der Käufer, um z.B. im Falle eines Diebstahls den rechtmäßigen Besitz an dem Fahrzeug nachzuweisen.

Wills hier nicht lang ausrollen, aber bei meiner alten BULLIZEI war ich froh, den Kaufvertrag nach 10 Jahren noch gehabt zu haben! Rest der Geschichte steht auf meiner Homepage.

Gewährleistungsausschluss, Vorkaufsrecht, etc. kann man da ja alles mit reinschreiben.
BULLIZEIliche Grüße

Marcus

BULLIZEI-Homepage: https://bullizei.eu


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Re: Frage zu Kaufvertrag beim Bulliverkauf

Beitrag von Daniel83 »

Den Vertrag schließt du im übrigen so oder so. Wenn nicht schriftlich, dann mündlich. Du einigst dich mit dem Käufer und übergibst ihm die Papiere, sowie das Fahrzeug.
Nur mit Papier ist es auch dokumentiert.

Gruß Daniel
Carthago Malibu

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