Hallo,
vielleicht kommt jetzt eine ziemlich blöde Frage.
Hintergrund: Ich habe meinen Bulli gerade erst eine Woche zugelassen und ihn bei der rmv versichern lassen, die wollen mir aber keine Kasko-Versicherung geben, da der älter als 25 Jahre ist.
In der ersten Mail von denen stand was von "bei Selbstausbau Sachverständigen-Gutachten auf Neuwertbasis"; ich habe einen Selbstausbau drin. Ich möchte mit einem Gutachten versuchen, doch noch Kasko rauszukitzeln. Gutachter nach Classic Data habe ich schon ausfindig gemacht.
Aber der Zustand der Karosserie geht auf jeden Fall besser (üblicher Rost)
Jetzt die Frage:
Ist der aktuelle Zustand für ein Gutachten auf "Neuwertbasis" entscheidend oder nicht?
Also entweder jetzt ein Gutachten machen lassen um das schnell zu regeln oder erstmal Haftpflicht lassen und dann ein höheres Gutachten bekommen nach Karosseriearbeiten?
Balu
"Wertgutachten auf Neuwertbasis" --> welcher Zustand?
Moderatoren: gvz, jany, tce, Staff
-
- Stammposter
- Beiträge: 264
- Registriert: 24.05.2014, 12:38
- Modell: T3
- Aufbauart/Ausstattung: Westfalia Club Joker
- Leistung: 112 PS
- Motorkennbuchstabe: DJ
- Anzahl der Busse: 1
Re: "Wertgutachten auf Neuwertbasis" --> welcher Zustand?
Hallo,
ich bin jetzt nicht der große Versicherungsexperte, aber ich habe mal etwas gegoogelt.
So wie ich das verstanden habe, heisst "Abrechnung auf Neuwertbasis" lediglich,
dass im Schadensfall kein Abzug "neu für alt" erfolgt. Theoretisch könnte also jemand
ein Schrottfahrzeug hoch kaskoversichern, dann in den Graben steuern und auf
Versicherungskosten restaurieren lassen. Für mich ist nachvollziehbar, dass die
ein Wertgutachten haben wollen.
Es gibt übrigens durchaus Versicherungen, welche über 25 Jahre Autos Vollkasko versichern,
auch ohne Gutachten. Mein Versicherungsmann hat mir das spontan angeboten, unter anderem mit dem
Argument, dass es dann keinen Streß geben kann, falls der ADAC einmal bei der "alten Karre" den Rücktransport
verweigern sollte. Ein Joker, der mit 15 000 Euro kaskoversichert ist, ist in jedem Fall den Rücktransport wert.
Gruß,
Heiner
ich bin jetzt nicht der große Versicherungsexperte, aber ich habe mal etwas gegoogelt.
So wie ich das verstanden habe, heisst "Abrechnung auf Neuwertbasis" lediglich,
dass im Schadensfall kein Abzug "neu für alt" erfolgt. Theoretisch könnte also jemand
ein Schrottfahrzeug hoch kaskoversichern, dann in den Graben steuern und auf
Versicherungskosten restaurieren lassen. Für mich ist nachvollziehbar, dass die
ein Wertgutachten haben wollen.
Es gibt übrigens durchaus Versicherungen, welche über 25 Jahre Autos Vollkasko versichern,
auch ohne Gutachten. Mein Versicherungsmann hat mir das spontan angeboten, unter anderem mit dem
Argument, dass es dann keinen Streß geben kann, falls der ADAC einmal bei der "alten Karre" den Rücktransport
verweigern sollte. Ein Joker, der mit 15 000 Euro kaskoversichert ist, ist in jedem Fall den Rücktransport wert.
Gruß,
Heiner
-
- Stammposter
- Beiträge: 552
- Registriert: 17.08.2010, 03:14
- Modell: T3
- Aufbauart/Ausstattung: Camper
- Leistung: 115
- Motorkennbuchstabe: ADY
- Anzahl der Busse: 1
- Wohnort: Pfalz-Kurpfalz
Re: "Wertgutachten auf Neuwertbasis" --> welcher Zustand?
Sprich doch den User "toto" an, er ist Dipl.Ing. und KFZ-Gutachter.
Er sollte solche Fragen sicherlich beantworten können.
Kollege "neu joker" kennt sich auch hervorragend aus, ihm würde ich ebenfalls vertrauen.
Er sollte solche Fragen sicherlich beantworten können.
Kollege "neu joker" kennt sich auch hervorragend aus, ihm würde ich ebenfalls vertrauen.
Viele Grüße
Rüdiger
Rüdiger
- bulliausköln
- Poster
- Beiträge: 181
- Registriert: 24.04.2012, 21:21
- Modell: T3
- Aufbauart/Ausstattung: Bullibus
- Anzahl der Busse: 3
- Wohnort: Kölner
Re: "Wertgutachten auf Neuwertbasis" --> welcher Zustand?
hi
um es mal vorweg zu nehmen. bei Kantenrost bist du nach CD weit von Zustandsnote 2 im Bereich Karosserie entfernt. Und wenn der Rest auch nicht in nem "neuwertigen" Zustand ist, dann sowieso auch im allgemeinen. Exoten und Fahrzeuge mit historisch korrekter Patina jetzt mal ausgenommen. Ich möchte in diese Richtung auch keine Diskussion los brechen.
Selbst ausbauten sind dabei in der Regel meist geringer bewertet. Es sei denn es ist der weltberühmte Architekt oder so am Werk gewesen.
Beim CD WertGA wird für die Versicherung üblicherweise der Marktwert ermittelt. Und das unter "grober" inaugenscheinnahme.
gruß
um es mal vorweg zu nehmen. bei Kantenrost bist du nach CD weit von Zustandsnote 2 im Bereich Karosserie entfernt. Und wenn der Rest auch nicht in nem "neuwertigen" Zustand ist, dann sowieso auch im allgemeinen. Exoten und Fahrzeuge mit historisch korrekter Patina jetzt mal ausgenommen. Ich möchte in diese Richtung auch keine Diskussion los brechen.
Selbst ausbauten sind dabei in der Regel meist geringer bewertet. Es sei denn es ist der weltberühmte Architekt oder so am Werk gewesen.
Beim CD WertGA wird für die Versicherung üblicherweise der Marktwert ermittelt. Und das unter "grober" inaugenscheinnahme.
gruß