Frage zu einem Bauzaunschaden an meinem T3...

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Oli_36
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Frage zu einem Bauzaunschaden an meinem T3...

Beitrag von Oli_36 »

Servus liebe Gemeinde,

vielleicht kennt sich jemand bei folgendem Fall aus und kann mir Tipps geben:

Also, im August 2015 war ich als Hobbyfotograf auf einem größeren Festival in Bayern (CS). Dort durfte ich wie jedes Jahr mit meinem Bulli auf dem privaten Grundstück von dem Verpächter des Festivals campen. Das Grundstück war vom Festivalbetreiber mit einem Bauzaun vor unbefugten
Eindringen gesichert worden. Damit niemand reinschauen durfte, wurden auch Planen an dem Bauzaun befestigt. Leider gab es einen Sturm und durch die Planen ist der Bauzaun umgefallen und hat mit den "Spitzen" meine Türe erwischt. Natürlich sind ordentlich Kratzer und kleine Dellen entstanden (Sieht aus, als wäre jemand mit der Mistgabel auf den armen Bulli losgegangen)
Da ich den Grundstücksbesitzer wie geschrieben durch das Festival kenne und seit Jahren dort Campen darf, dachte ich das geht so in Ordnung und die Kratzer/Beulen sind relativ leicht zu entfernen. Nun wollte ich die Sache angehen und der Kollege (Lackierer) von meinem Nachbarn meinte, das der Schaden wohl nicht so easy/schnell zu behben sei und die komplette Türe lackiert werden müßte und das ziemlich teuer wird. Es geht auch darum, das ich in knapp 2 Jahren das H-Kennzeichen erwerben möchte. Ansonsten steht mein "roter" ja noch ordentlich da und hat den orig. Lack auf der Haut.
Wie soll ich vorgehen, kann ich nach einen halben Jahr noch den Festivalbetreiber über den Schaden informieren bzw. kann er das noch der Hafpflicht melden oder ist die Frist verstrichen? Ich weiß, die Sache hätte gleich gemeldet gehört, aber wie schon geschrieben, ich wollte da keinen großen Stress draus machen. Natürlich gibt es auch Zeugen für den Schaden. Die Tochter, Schwiegerson und Freunde von dem Verpächter haben damals den Bauzaun wieder aufgestellt und mich über den Schaden informiert.
Wer ist in so einer Sache eigentlich haftbar zu machen? Der Grundstücksbesitzer oder die Festivalbetreiber, die den Zaun aufgestellt haben?

Vielleicht kann mir einer einen Tipp geben, wie ich die Sache angehen könnte...

Vielen herzlichen Dank!

Liebe Grüße Oli
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fukin-baum
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Re: Frage zu einem Bauzaunschaden an meinem T3...

Beitrag von fukin-baum »

Vielleicht bin ich zu unbedarft, aber Türen gibts wie Sand am Meer, wäre es nicht am einfachsten ne neue/alte tür zu kaufen, lacken,fertig.

Den Grundstück verpächter kannste evtl belangen...das sind dann die Gründe warum immer weniger sowas machen...
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*Wolfgang*
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Re: Frage zu einem Bauzaunschaden an meinem T3...

Beitrag von *Wolfgang* »

Problem könnte natürlich der verstrichene Zeitraum sein. Falls Du Rechtschutz hast könntest Du dort nachfragen, in aller Regel hast Du Anspruch auf eine anwaltliche Erstberatung. Auch Mitglieder eines Autoclubs können sich in aller Regel kostenfrei beraten lassen.

Ansonsten gebe ich fukin-baum recht, es ist schon nachvollziehbar wenn immer weniger Grundstückbesitzer ihr Gelände zur Verfügung stellen wollen. Wenn was passiert ist das immer mit Scherereien verbunden. Ändert natürlich zunächst aber mal nichts am Sachverhalt.
Viele Grüße

Wolfgang

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Re: Frage zu einem Bauzaunschaden an meinem T3...

Beitrag von Luigi_muc »

Sturmschäden sind immer schwierig, ist keine grobe Verletzung der Sicherungspflicht nachweisbar, ist die Chance groß, dass es an dir hängen bleibt.
Zahlt dann allerdings deine eigene Versicherung, die du schleunigst informieren solltest.

Alternative einfach selbst bezahlen, also zB gebrauchte Türe besorgen und günstig lackieren lassen. Dann hast wenigstens kein Problem mit Rechnungen usw, was bei ebay und Co ja schwierig ist.
Das ärgerlichste sind eh nicht die Kosten, sondern die Tatsache, dass der dann nicht mehr original ist (original Teile, Lack usw).

Wenn du den "Verursacher" kennst, red halt mal mit ihm. Er kann es zumindest, wenn er dich mag, mal seiner Haftpflichtversicherung melden. So schnell verjährt ein Anspruch nicht, eventuell hast ja Glück.
newt3
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Re: Frage zu einem Bauzaunschaden an meinem T3...

Beitrag von newt3 »

"mal seiner Haftpflichtversicherung melden. So schnell verjährt ein Anspruch nicht, eventuell hast ja Glück."

ich meine in den Vertragsbedinungen bei der Haftplicht steht ein 'unverzüglich'.

->ob nun unverzüglich heißt 'unverzüglich nach dem schadensereignis'
-oder
->ob unverzüglich heißt 'unverzüglich nachdem ein dritter eine entsprechende forderung an den inhaber der haftpflicht formuliert hat'
weiß ich aber auch nicht.

falls ersteres und derjenige hat eine haftpflicht die nun nicht greift weil du so spät kommst wäre es verständlich, wenn er völlig abblockt (denn er zahlt ja seinen haftpflichtbeitrag nicht, damit leute kommen die einen schaden bei dem seine haftpflicht helfen würde viel zu spät geltend machen so dass diese dann nicht bezahlt)
falls letzteres wäre es evtl ein gewisser funken hoffnung. aber auch da wird man wohl sicherlich nachfragen warum erst so spät nach dem schadenergnis eine fordernung von dir kommt.

ich tippe also du wirst es unter leergeld verbuchen müssen. besser ist immer den schaden unverzüglich der versicherung zu melden und auch wenn man meint dass kann man untereinander regeln (man hat ja dann noch genug bedenktzeit bevor letztendlich reguliert wird)

falls derjenige keine haftpflicht hat dann eben drüber sprechen ob und wie er sich zumindest mit einem kleinen betrag an dem schaden beteiligt. das ist dann immerhin besser als nichts.
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Oli_36
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Re: Frage zu einem Bauzaunschaden an meinem T3...

Beitrag von Oli_36 »

Vielen Dank für die Tipps und Ratschläge. Denke ich werde es als Lehrgeld verbuchen und schauen wie ich den Schaden minimiere...

LG Oli
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