Umschlüsselung auf 0427

aktueller Austausch, T4 bezogen

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Soundso
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Umschlüsselung auf 0427

Beitrag von Soundso »

Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich habe mir endlich einen Traum erfüllt und bin nun stolze Besitzerin eines VW T4.
Technische Daten sind:
2,5 l TDI 75 kW
ACV Motor
PM1
Erstzulassung: 21.12.1995
SO.KFZ Wohnmobil über 2,8t
Emmisionsschlüssel: 0660
Klartext 94/12/EG(M)

Nun zu meinem Problem:
Ich habe den T4 mit grüner Plakette gekauft und die Vorbesitzerin (absolut Vertrauenswürdig!) vom Vorbesitzer ebenfalls.
Gut vorbereitet, damit es schnell geht, sitze ich bei der Zulassungsstelle und bekomme von der netten Dame ein Nein zum Thema grüne Plakette. Mit diesem Emissionsschlüssel und PM1 würde ich nur die gelbe bekommen. Ich bat sie dies bitte nochmal zu prüfen worauf sie eine Kollegin zu Rate zieht...diese sagt Ja zur grünen Plakette. Ein dritter der hinzugezogen wurde wieder Nein. End vom Lied war das es 4 zu 3 für Nein stand und ich doch bitte zum TÜV gehen soll.
Total verzweifelt recherchierte ich im Netz und fand vieles über die Problematik dieses T4 mit diesem Emissionsschlüssel und die Umschreibung auf 0427. Das man nur 1kg ablasten muss um die neue Schlüsselnummer zu bekommen usw. Für viele hier bestimmt bekannt.
Total motiviert und gut vorbereitet also zum TÜV. Aber auch da biss ich leider auf Granit. Die behaupten jetzt sogar, dass wenn ich auf unter 2.8t ablasten würde ich keine grüne Plakette bekomme. Ich bin langsam ratlos und weiß nicht so genau was ich jetzt machen soll bzw. was richtig und falsch ist.
Für mich richtig ist:
0426/0660 (Abgasnorm: S-ARM EURO 2, G: 92/97)
Diese Abgasnorm haben ACVs welche vor dem 01.01.1997 gebaut wurden. Es handelt sich um eine Ausnahmegenehmigung, da für Fahrzeuge über 2500 kg Gesamtgewicht (fast alle T4) die Abgasnorm 0427 eingeführt wurde, jedoch erst zum 01.01.1997. Somit galt die 0426/0660 bis dahin als Ersatz. Es handelt sich um eine Euro 2 Einstufung, womit man die rote Plakette erlangt. Mit RPF die Gelbe. Allerdings gibt es eine Möglichkeit grün zu bekommen. Man verändert das zulässige Gesamtgewicht um 1kg beim TÜV, somit darf die 0426 nicht beibehalten werden und muss in 0427 geändert werden. Mit einem RPF ist daraufhin grün möglich. Diese Regel befindet sich beim TÜV/Dekra in der ständig aktualisierten Losenblattsammlung StVZO-EG/ECE von MORAVIA Druck+Verlag "PKW-Emissionvorschriften" in Blatt Nr. 63 vom Februar 2001. Dort steht unter Schlüssel-Nr. 26 der Klartext "S-ARM EURO 2, G: 92/97" und daneben in der Spalte "Einschränkungen" der Text: "zGG<=2,5t und <=6 Sitzplätze" und dann noch ein erläuternder Text in Klammern: "(vor dem 1.1.1997 wurden auch Fz mit zGG >2,5t od. >6 Sitzplätzen mit -26- geschlüsselt; diese Fz müssen mit -27- geschlüsselt werden).

Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen wie ich am besten vorgehe?
Besten Dank
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14Feuerwehr245
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Re: Umschlüsselung auf 0427

Beitrag von 14Feuerwehr245 »

Hallo soundso,

hier steht einiges:
https://www.multifornia.de/index.php?th ... -geklappt/

Auszug daraus:
...Der TÜV benutzt ein Loseblattwerk mit ständiger Aktualisierung (heisst StVZO-EG/ECE von MORAVIA Druck+Verlag), da gibt es eine Tabelle "Emissionsvorschriften Pkw" aus der Ergänzungslieferung Nr. 63 vom Februar 2001, dort steht unter Schlüssel-Nr. 26 der Klartext "S-ARM EURO 2, G: 92/97" und daneben in der Spalte "Einschränkungen" der Text: "zGG<=2,5t und <=6 Sitzplätze" und dann noch ein erläuternder Text in Klammern: "...

„Also mein Tipp für alle die 26 haben mit dem Klartext "S-ARM EURO 2, G: 92/97" und auf 27 wollen: beruft euch auf die o. g. Loseblattsammlung, Tabelle Emissionsvorschriften Pkw, dann müssen sie umschlüsseln! Der für die grüne Plakette erforderliche Klartext "96/69/EG1" gehört zwingend zur 27 dazu, das ist dann kein Problem mehr.“

Ansonsten hier im Forum @matzmann mal anschreiben.

Guten Wirkungsgrad :sun

Schöne Grüße von der Wasserkunst an der Leine
Viktor Wiesel(flink) inc.
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Re: Umschlüsselung auf 0427

Beitrag von xlspecial »

Das Problem ist hier: Womo über 2.8t. Damit würde er auch mit 1kg ablasten nur 0633 bekommen und damit immer noch keine grüne Plakette.

Der muß auf exakt 2800kg oder drunter, was ja reine Formsache ist. Vermutlich eh nur über 2800kg, weil früher mal aufgelastet als Kombinationskraftwagen. Original wird der auch nur 26xx oder 27xx kg gehabt haben.
Dann wird automatisch die 0427 draus, da die 0426 nicht mehr vergeben werden darf über 2500kg.

Aber schön, dass 2 Vorbesitzer das trotz dass man das überall nachlesen kann, nicht auf die Reihe bekommen haben. Und die 3 auf der Zulassungsstelle, die "Grün" gesagt haben, sollten dringend zur Nachschulung. Wenn ich in die LKW Tabelle gucke mit 0660, dann kommt was anderes raus als bei PKW mit 0460. Den wichtigen Unterschied sollten die alle kennen, gehört zu ihrem Job.
Gruß

XLspecial



T4 LUDER EDITION, Indienblau, 12/99, ACV mit 100 KW und 380 TKM
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