Gasanlage einbauen lassen... Hilfe

Hier geht es um Umbauten zum Betrieb benzingetriebener Motoren auf LPG/Erdgas

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Tobse84
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Gasanlage einbauen lassen... Hilfe

Beitrag von Tobse84 »

Guten Morgen zusammen!
Ich habe mir einen Bulli gekauft, der Herr von dem ich diesen Bulli habe hat vor kurzem dort eine Gasanlage einbauen lassen, aber der Einbauer kommt jetzt mit den Unterlagen zum eintragen in die Papiere bzw. für den Tüv nicht aus dem Quark. Die ganze Geschichte zieht sich jetzt schon seit ende Nov. und angeblich ist er von ende Dez. bis mitte Januar im Urlaub. Telefonisch wurde bei dem einbauer hin und wieder mal jemand erreicht mir der Aussage das man sich kümmer und passiert ist natürlich nichts und der Bus bekommt somit keinen Tüv.
Ich bin in diesem Thema ein absoluter Laie und wenn ich es richtig verstanden habe fehlt nur das Abgasgutachten.

Lange Geschichte kurze Frage, welche Unterlagen und Daten brauche ich um das mit der Eintragung in die Papiere und dem Tüv Siegel selber in die Hand zu nehmen und welche Kosten kommen da auf mich zu?

Zum Fahrzeug:
2,1l WBX
Bj 1990
Gasanlage ist sequenziell.

Gruß Tobse
Dr_Feelgood
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Re: Gasanlage einbauen lassen... Hilfe

Beitrag von Dr_Feelgood »

Servus,

Du brauchst ein Abgasgutachten für deine Anlage. Dies sollte bei einer neuen Anlage dabei sein, wenn nicht bekommt man es beim Hersteller/Importeur. BRC z.B. verlangt dafür aber ordentlich Geld...

Damit geht's zum TÜV, der schaut sich den Einbau an und schreibt einen Bericht, und dann ab zur Zulassungsstelle und Papiere ändern lassen.
bastardop
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Re: Gasanlage einbauen lassen... Hilfe

Beitrag von bastardop »

abgasgutachten braucht er an sich nicht, da der 2,1l wbx max mit euro 1 ausgeliefert wurde und du ein abgasgutachten erst ab euro 2 benötigtes. die euro 2 durch einen möglicherweise verbauten kaltlaufregler ist dabei irrelevant
Dr_Feelgood
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Re: Gasanlage einbauen lassen... Hilfe

Beitrag von Dr_Feelgood »

bastardop hat geschrieben:abgasgutachten braucht er an sich nicht, da der 2,1l wbx max mit euro 1 ausgeliefert wurde und du ein abgasgutachten erst ab euro 2 benötigtes. die euro 2 durch einen möglicherweise verbauten kaltlaufregler ist dabei irrelevant

Ok, wusste ich nicht, sorry!
Hatte bisher nur mit neueren Autos zu tun, dachte das wäre immer so.
bastardop
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Re: Gasanlage einbauen lassen... Hilfe

Beitrag von bastardop »

ja bei den neuen ist es auch quasi pflicht, bekommst ja nix mehr mit unter euro 2 neu^^
aber die euro2 durch klr ohne gutachten sind beim TÜV auch sonne Sache, sieht nicht jeder Prüfer so aber ist halt keine Pflicht.
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BePe
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Re: Gasanlage einbauen lassen... Hilfe

Beitrag von BePe »

Welche Abgasschlüsselnummer hast du?
Nicht jeder EURO1 Wagen braucht automatisch kein Abgasgutachten! Es gibt auch welche, die eins brauchen, TROTZ EURO1, kommt auf die Schlüsselnummer an (rote Markierung):
Verkehrsblatt Heft 8 - 2007, Amtlicher Teil, S. 206 ff.

Nr.72
Erläuterungen der Anwendung der Abgasvorschriften im Zusammenhang mit § 41a StVZO
Bonn, den 02. April 2007
S 34/7352.1/3-41a

Nach Anhörung der zuständigen obersten Landesbehörden gebe ich eine Erläuterung zum § 41a StVZO bekannt. Sie dient einer einheitlichen Anwendung der Bestimmungen.

Bundesminister für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung
Im Auftrag
Dr. Jörg Wagner

Erläuterungen zum § 41a StVZO (Gasfahrzeuge)

1. Allgemeines
Mit der Änderung des § 41a StVZO (42. ÄVO, VkBl. 2006 S.418) hat der Verordnungsgeber beabsichtigt, dass Gas-Nachrüstsysteme zukünftig mit Genehmigungen nach internationalen Recht in den Verkehr gebracht werden (UN/ECE Regelung Nr. 115).

Nur für Sonder- und Ausnahmefälle sollen Fahrzeuge nach nationalen Recht eine Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge (§ 21 StVZO) erhalten. Dazu müssen bei Einbau von Nachrüstanlagen internationale Rechtswerke berücksichtigt werden. Besonderes Augenmerk wird auf den sicheren Einbau und die Berücksichtigung der Emissionswerte gelegt. Dabei wird das Ziel verfolgt, dass die Abgasemissionen jedes einzelnen Fahrzeuges durch die Umrüstung auf Gasbetrieb nicht verschlechtert werden darf.

Zwischenzeitlich sind auch Änderungen der UN/ECE-Regelung Nr. 115 in Kraft getreten. Diese Änderungen bedürfen einer Erläuterung im Zusammenhang mit der Anwendung des § 41a StVZO.

2. Genehmigungen nach der UN/ECE-Regelung Nr. 115 (§ 41a Abs.2 StVZO)
Die zuständige Genehmigungsbehörde erteilt Genehmigungen nach dem letzten gültigen Stand, unabhängig von der im Anhang zur StVZO stehenden Version. Die Anpassung des Anhangs der StVZO ist vorgesehen.

Hinweis: Bereits erteilte Genehmigungen behalten ihre Gültigkeit.

3. Auslegung des § 41a Abs. 3 Satz 2 StVZO
Für Gas-Nachrüstanlagen, die aus einzelnen genehmigten Bauteilen zusammengestellt werden, ist in jedem Einzelfall eine Begutachtung nach § 21 StVZO für das betreffende Fahrzeug durchzuführen. Dafür ist im Allgemeinen Nachweis der Einhaltung der Vorschriften der gesamten ECE-Regelung 115 erforderlich (außer die Belange, die für die Erteilung einer Typgenehmigung erforderlich sind). Gemeint ist damit die grundsätzliche Anwendung für alle Fahrzeuge, die mit einer Gasanlage nachgerüstet werden sollen. Besondere Beachtung ist auf den Abschnitt 1.4 der ECE-Regelung Nr. 115 in der Fassung 00 (bzw. Abschnitt 1.5 nach der erfolgten Änderung) zu legen: „Das veränderte Fahrzeug muss weiterhin allen Vorschriften der Regelung entsprechen, nach der die Typgenehmigung ursprünglich erteilt worden ist.“

Insbesondere darf sich demnach durch die Umrüstung von Fahrzeugen mit Gassystemen das Abgasverhalten nicht verschlechtern. Die stellt eine gewollte Besonderheit in der Anwendung des § 21 StVZO dar. Wo üblicherweise nur die Einhaltung der zum ersten Zulassungstag vorgeschriebenen Grenzwerte gefordert wird, dürfen in diesem Fall nach der Umrüstung mit Gassystemen die der damaligen Genehmigung zugrunde liegenden Grenzwerte von den jeweiligen Fahrzeugen nicht überschritten werden. Es müssen also die Grenzwerte, die bei der Typgenehmigung des Fahrzeugs zugrunde lagen, auch mit der Gas-Nachrüstanlage eingehalten werden. Die gilt auch im Falle nationaler Abgasgenehmigungen (Euro2/D3, Euro2/D4, Euro3/D4), d.h., die national Grenzwerte D3 bzw. D4 sind auch nach der Umrüstung einzuhalten. Eine Rückstufung ist nicht zulässig.

Der amtlich anerkannte Sachverständige kann sich im Rahmen seiner Begutachtung auf einen verifizierbaren Abdruck eines Gutachtens eines akkreditierten Technischen Dienstes abstützen, wenn darin die Einhaltung der Abgasvorschriften nachgewiesen wird.

Bei „Euro2“ 1)-Fahrzeuge sind die Nachweise zur Motorleistungsänderung sowie zu den Korrekturfaktoren zu CO2-Emissionen und zum Kraftstoffverbrauch nicht erforderlich.

Mit den nachfolgenden Abschnitten 3.1 bis 3.5 wird den Besonderheiten, die Einzelfahrzeuge aufweisen können, Rechnung getragen.

3.1. Nachweis über Einhaltung der Schadstoffgrenzwerte bei „Euro2“-, Euro3“ 2)- und „Euro4“ 2)-Fahrzeugen mit Abgasmessungen für jedes Einzelfahrzeug
Die Nachweisführung über die Einhaltung der Schadstoffgrenzwerte nach Umrüstung erfolgt übe die Durchführung eines Typ I Tests (Fahrzeug-Ident.-Nr. bezogener Test). Es kann der im Fahrzeug enthaltene LPG- oder CNG-Kraftstoff verwendet werden (handelsübliche Gasart). Die Nachweisführung zur Motorleistungsänderung sowie zu den Korrekturfaktoren für die CO2-Emission und den Kraftstoffverbrauch ist nicht erforderlich.

3.2. Nachweis über die Einhaltung der Schadstoffgrenzwerte bei „Euro2“-, „Euro3“- und „Euro4“-Fahrzeugen mit Abgasgutachten eines Referenzfahrzeugs
Wird das verifizierbare Abgasgutachten eines Referenzfahrzeuges zugrunde gelegt, so muss das für eine EBE nach § 21 StVZO zu begutachtende Fahrzeug gegenüber dem Referenzfahrzeug die Familienkriterien der ECE-R 115 einhalten und mit einem identischen Gassystem ausgerüstet sein. Für den Abgasnachweis des Referenzfahrzeugs sind die in der ECE-R 115 für das dort beschriebene Basisfahrzeug vorgeschriebenen Typ I Tests entsprechend durchzuführen. Für das zu begutachtende Fahrzeug (EBE nach § 21 StVZO) ist dann die Durchführung eines zusätzlichen Typ I Tests entbehrlich.

3.3. Abgasprüfungen sonstiger Fahrzeuge
Bei sonstigen Fahrzeugen („vor Euro2“ 3)) ist die Nachweisführung über das Abgasverhalten nicht erforderlich.


3.4. OBD-Anforderungen
Bei „Euro3“- und „Euro4“-Fahrzeugen, die ursprünglich mit OBD genehmigt worden sind, muss das Gas-Nachrüstsystem entsprechend den Vorschriften der ECE-R 115 im letzten Änderungsstand auch vollständig OBD-funktionsfähig sein.

3.5. Abweichungen von den OBD-Anforderungen
Bei Fahrzeugen mit Gas-Nachrüstanlagen, die für den Gasbetrieb keine vollständige OBD aufweisen, ist die Beantragung einer Ausnahme nach § 70 StVZO hinsichtlich der Abweichungen von den OBD-Anforderungen erforderlich.

Werden die Anforderungen des Abschnitts 6.1.4.4.2.3 der ECE-R 115 (Speicherung emissionsrelevanter Fehler im Gassteuergerät) nicht erfüllt, müssen folgende Bedingungen eingehalten und nachgewiesen werden:

- Das Gassteuergerät muss bei Störungen im Gasbetrieb dauerhaft auf Benzinbetrieb umschalten, damit unzulässige Emissionen im Gasbetrieb ausgeschlossen sind.

- Die Störung muss dem Fahrer permanent angezeigt werden; dies muss durch eine separate Kontrollleuchte anstelle der MIL erfolgen (Bewertung bei HU wie MIL).

----------------------------
1) Im Sinne dieser Verkehrsblattverlautbarung gehören zur Abgasstufe „Euro2“ die Fahrzeuge mit den Emissionsschlüsselnummern 25-33, 35-39 und 41-43 (M-Fahrzeuge) sowie 33, 43, 53, 60, 61 (N1-Fahrzeuge).

2) Im Sinne dieser Verkehrsblattverlautbarung gehören zur Abgasstufe „Euro3“ und „Euro4“ die Fahrzeuge mit den Emissionsschlüsselnummern 44-70 (M-Fahrzeuge) und 34, 44, 54, 35, 45, 55 (N1-Fahrzeuge).

3) Im Sinne dieser Verkehrsblattverlautbarung sind sonstige Fahrzeuge („vor Euro2“) die Fahrzeuge mit den Emissionsschlüsselnummern 00, 01-24, 34, 40, 77 und 88 (M-Fahrzeuge) sowie 30, 31, 32, 40, 41, 42, 50, 51, 52 (N1-Fahrzeuge)

(VkBl. 2007 S. 206)8 (M-Fahrzeuge) sowie 30, 31, 32, 40, 41, 42, 50, 51, 52 (N1-Fahrzeuge)

(VkBl. 2007 S. 206)
--- Schraubergemeinschaft nähe Göttingen/Kassel? Halle mit genügend Platz ist vorhanden, auch zum Unterstellen von Bussen. Einfach melden ---
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Re: Gasanlage einbauen lassen... Hilfe

Beitrag von Tobse84 »

Erstmal danke für eure Hilfe!
Nun hat aber doch alles funktioniert, nach etwa 1000 nervanrufen ist das Gutachten gekommen, der Wagen hat nun TÜV und ich bin stolzer Vatti eines Bullis :D
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martin30
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Re: Gasanlage einbauen lassen... Hilfe

Beitrag von martin30 »

:suff

Glückwunsch Vatti :hehe
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