Nachträglich eingetragenen KAT wieder austragen! Ist das möglich
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Nachträglich eingetragenen KAT wieder austragen! Ist das möglich
Hallo alle zusammen.
Bis jetzt hat es ja noch keiner bemerkt, selbst die verschiedenen Prüfer von TÜV und GTÜ nicht...
Meine Turbodiesel-Caravelle hat einen nachgerüsteten KAT eingetragen bekommen...
Dieser war natürlich schon beim Kauf nicht mehr drin, also hatte ich darauf im Detail nicht geachtet...
Die komplette Abgasanlage wurde seitdem auch erneuert (aus Edelstahl) und natürlich auch wieder ohne KAT, so wie sie vorher war!.
Doch da der Teufel immer auf den größten Haufen Scheißt, wird bestimmt irgendwann ein übereifriger Prüfer oder gar Polizist mal drüber stolpern und -Flutsch-"Steuerhinterziehung" vermutet... (hat der alte Kat überhaupt noch einen Einfluss auf die Besteuerung??)
Da der Kat ja nachträglich eingetragen wurde, sollte er doch wieder auszutragen sein, oder? Aber von einigen Seiten wurde mir gesagt, daß Umtragungen in eine schlechtere Abgasstufe nicht mehr gemacht werden!
Wer hat damit schon Erfahrungen???
Bulligrüße aus der Lüneburger Heide
Frank
Bis jetzt hat es ja noch keiner bemerkt, selbst die verschiedenen Prüfer von TÜV und GTÜ nicht...
Meine Turbodiesel-Caravelle hat einen nachgerüsteten KAT eingetragen bekommen...
Dieser war natürlich schon beim Kauf nicht mehr drin, also hatte ich darauf im Detail nicht geachtet...
Die komplette Abgasanlage wurde seitdem auch erneuert (aus Edelstahl) und natürlich auch wieder ohne KAT, so wie sie vorher war!.
Doch da der Teufel immer auf den größten Haufen Scheißt, wird bestimmt irgendwann ein übereifriger Prüfer oder gar Polizist mal drüber stolpern und -Flutsch-"Steuerhinterziehung" vermutet... (hat der alte Kat überhaupt noch einen Einfluss auf die Besteuerung??)
Da der Kat ja nachträglich eingetragen wurde, sollte er doch wieder auszutragen sein, oder? Aber von einigen Seiten wurde mir gesagt, daß Umtragungen in eine schlechtere Abgasstufe nicht mehr gemacht werden!
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Re: Nachträglich eingetragenen KAT wieder austragen! Ist das möglich
Die sind nicht übereifrig sondern im Recht wegen der Besteuerung je nach ehemals eingebautem Kat und zusätzlich wegen Fahrens ohne gültige Betriebserlaubnis.Frala hat geschrieben:Hallo alle zusammen.
... wird bestimmt irgendwann ein übereifriger Prüfer oder gar Polizist mal drüber stolpern und -Flutsch-"Steuerhinterziehung" vermutet... (hat der alte Kat überhaupt noch einen Einfluss auf die Besteuerung??)
...
Mit einem EURO 2-Kat (Abgasschlüssel 25) zahlst du nur 16,05 €/100 ccm
Mit Kat und Abgasschlüssel 77 zahlst du 27,35 €/100 ccm
Ohne Kat 37,58 €/100 ccm
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wünscht Joachim
Von mir als Beispiel für Verfügbarkeit gesetzte Lieferanten-links sind keine Empfehlung.
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Re: Nachträglich eingetragenen KAT wieder austragen! Ist das möglich
Ich zahle 37,58/ 100ccm , also schon mal keine Steuerhinterziehung... aber das mit der Betriebserlaubnis wäre immer noch zu klären!neujoker hat geschrieben: Die sind nicht übereifrig sondern im Recht wegen der Besteuerung je nach ehemals eingebautem Kat und zusätzlich wegen Fahrens ohne gültige Betriebserlaubnis.
Mit einem EURO 2-Kat (Abgasschlüssel 25) zahlst du nur 16,05 €/100 ccm
Mit Kat und Abgasschlüssel 77 zahlst du 27,35 €/100 ccm
Ohne Kat 37,58 €/100 ccm
Darum würde ich den Kat ja auch offiziell wieder austragen lassen! (Wenn es möglich ist!)
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Re: Nachträglich eingetragenen KAT wieder austragen! Ist das möglich
Wo kein Richter da kein Kläger.
Fahr einfach weiter.
Keinen Kopp drum machen.
Und wenn es einem auffällt, baust halt einen ein.
Vorher nicht.
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Gruß aus Bielefeld
Volkmar
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Re: Nachträglich eingetragenen KAT wieder austragen! Ist das möglich
Hallo,
ich hatte im Frühjahr dieses Problem,
auch VW T3 JX
der Dekra-Prüfer hat bei der H-Abnahme anhand der Papiere nach dem Kat gefragt, aber auch nicht geschaut,
die Jahre zuvor ist es auch nie aufgefallen, mein Vorschlag aufgrund des Oldtimerstatus und Auslieferungszustand hat den Prüfer lange zum Überlegen und telefonieren gebracht.
War dann kein Problem mehr, ausser 49€ Gebühr bei der Prüfung und dann noch natürlich eine Gebühr bei der Zulassungsstelle.
Nachweis:
Für Rückrüstung in Orginalzustand 253-609 Des Herstellers VW liegt eine Genehmigung im Rahmen einer Betriebserlaubnis oder eines Nachtrages dazu
(Auszug über nachträgliche Änderungen) für das Fahrzeug nach §20StVZO mit der Erlaubnis-Nr. : B434/2* vor.
Kennzeichnung: ohne
schöne Grüße
ich hatte im Frühjahr dieses Problem,
auch VW T3 JX
der Dekra-Prüfer hat bei der H-Abnahme anhand der Papiere nach dem Kat gefragt, aber auch nicht geschaut,
die Jahre zuvor ist es auch nie aufgefallen, mein Vorschlag aufgrund des Oldtimerstatus und Auslieferungszustand hat den Prüfer lange zum Überlegen und telefonieren gebracht.
War dann kein Problem mehr, ausser 49€ Gebühr bei der Prüfung und dann noch natürlich eine Gebühr bei der Zulassungsstelle.
Nachweis:
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Re: Nachträglich eingetragenen KAT wieder austragen! Ist das möglich
Gute Vorlage! So werde ich mal zum Prüfer fahren...Oachkatzlfresser hat geschrieben:Hallo,
ich hatte im Frühjahr dieses Problem,
auch VW T3 JX
der Dekra-Prüfer hat bei der H-Abnahme anhand der Papiere nach dem Kat gefragt, aber auch nicht geschaut,
die Jahre zuvor ist es auch nie aufgefallen, mein Vorschlag aufgrund des Oldtimerstatus und Auslieferungszustand hat den Prüfer lange zum Überlegen und telefonieren gebracht.
War dann kein Problem mehr, ausser 49€ Gebühr bei der Prüfung und dann noch natürlich eine Gebühr bei der Zulassungsstelle.
Nachweis:
Für Rückrüstung in Orginalzustand 253-609 Des Herstellers VW liegt eine Genehmigung im Rahmen einer Betriebserlaubnis oder eines Nachtrages dazu
(Auszug über nachträgliche Änderungen) für das Fahrzeug nach §20StVZO mit der Erlaubnis-Nr. : B434/2* vor.
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schöne Grüße
Nur bei mir wäre es Typ 255 und Betriebserlaubnis B208/2*
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Re: Nachträglich eingetragenen KAT wieder austragen! Ist das möglich
Genauso ist es. Allerdings würde ich lediglich die Rückrüstung in den Originalzustand an der Prüfstelle deines Vertrauens in Auftrag geben.
Du weißt ja, so wie man in den Wald ruft schallt es zurück.
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Re: Nachträglich eingetragenen KAT wieder austragen! Ist das möglich
Der Fragesteller hat keinen Westy sondern eine Caravelle. Die hat eine andere ABE als B434/2*. Vermutlich hat er B208/xx. Die analoge Argumentation ist aber möglich - Rückrüstung in den Serienzustand.
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Re: Nachträglich eingetragenen KAT wieder austragen! Ist das möglich
Hallo,
ich hatte in meinem alten Passat von 1983 einen ungeregelten Kat eingetragen, der in den 90igern irgendwann nachgerüstet wurde.
Als ich den Passat auf H anmelden wollte, hat mich die freundliche Dame beim Straßenverkehrsamt darauf angesprochen, ob sie diesen Eintrag aus den Scheinen entfernen sollte. Dies hätte ja für die Steuer beim H keine Vorteile mehr. Und der TÜVer könne bei der AU Messung ja dann die ursprünglichen Abgaswerte nehmen, gerade auch wenn der Kat mal nicht mehr funktionieren sollte.
Ich hatte gar nicht darüber nachgedacht, war aber dankbar, dass es anscheinend so einfach ging.
Gruß,
Ingo
ich hatte in meinem alten Passat von 1983 einen ungeregelten Kat eingetragen, der in den 90igern irgendwann nachgerüstet wurde.
Als ich den Passat auf H anmelden wollte, hat mich die freundliche Dame beim Straßenverkehrsamt darauf angesprochen, ob sie diesen Eintrag aus den Scheinen entfernen sollte. Dies hätte ja für die Steuer beim H keine Vorteile mehr. Und der TÜVer könne bei der AU Messung ja dann die ursprünglichen Abgaswerte nehmen, gerade auch wenn der Kat mal nicht mehr funktionieren sollte.
Ich hatte gar nicht darüber nachgedacht, war aber dankbar, dass es anscheinend so einfach ging.
Gruß,
Ingo
Benites