lkw zulassung hat doch nur vorteile oder???
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lkw zulassung hat doch nur vorteile oder???
Ich habe hir im forum etwas von einer LKW zulassung gelesen und als ich mir so die anderen steuern angesehen habe waren die alles bei weitem terer ??
warum lässt denn nicht jeder seinen bulli als LKW zu ??
was hat es mit eine trennwand mitder LKW zulassung zutuhen ???
darf man dann am WE nicht mehr fahren ???
was kaostet das ummelden??
warum lässt denn nicht jeder seinen bulli als LKW zu ??
was hat es mit eine trennwand mitder LKW zulassung zutuhen ???
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mit doppelsitzbank als beifahrer auch 3, aber mehr is nicht!
und am wochenende darfst du schon fahren, nur nicht mit anhänger
(hat sich da nicht was geändert? so dass "sportanhänger" auch sonntags bewegt werden dürfen?)
eigentlich hat die lkw zulassung bis auf die steuer nur nachteile
wie gesagt nur 2/3 sitze, verschweißte gurtaufnahmen, höhere versicherung, und je nach finanzamt muss ne trennwand rein, einige haben auch schon verlangt die hinteren seitlichen fenster zuzuschweißen....
und am wochenende darfst du schon fahren, nur nicht mit anhänger
(hat sich da nicht was geändert? so dass "sportanhänger" auch sonntags bewegt werden dürfen?)
eigentlich hat die lkw zulassung bis auf die steuer nur nachteile
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Grüße: Domi
85er Ex BW, CS, 3H, Bleischwerer Camping "light" Ausbau.
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T3 1,7 D KY. Kostet mich 147,50 € im Jahr an Steuern und irgendwas um die 400 an Versicherung (Haftpflicht). Mit PKW-Zulassung wären es bei mir um die 600 € Steuern... Deswegen überleg ich mir schon seit einiger Zeit, ob sich ein 5E-Umbau nicht lohnen würde, weil es echt nervig ist, nur eine Person mitnehmen zu können.
Allerdings hab ich nicht diese Unfugplaketten-Problematik hier aufm Lande...
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LKW-Zulassung:
* Gewichtsbesteuerung, daher geringe steuerliche Belastung. Ca. 180 EUR/Jahr.
* Versicherung nach Zuladung, insgesamt aber spuerbar teurer als eine Versicherung als PKW. Grundpreis ist ca. 1000 EUR/Jahr bei 100%. Allerdings gibt es bei LKW-Versicherungen andere Rabattstaffeln - oft ist man nach 3 Jahren bereits auf 40% (viel niedriger wird's dann aber i.a. nicht). Preise und Rabattstaffelung variieren von Versicherung zu Versicherung ebenso wie der Versicherungsumfang (!).
* Nutzung des Fahrzeugs als Befoederung von Guetern, d.h. i.A. max. 3 Sitzplaetze, abgetrennter Laderaum. Beim Bus: Keine Sitze hinten, keine WoMo-Einrichtung! Sonntags kein Betrieb mit Anhaenger erlaubt (Sonntagsfahrverbot); es gibt allerdings inzwischen eine Ausnahmeregelung fuer das Mitfuehren von Sportanhaengern - schriftliches Material liegt mir dafuer aber nur fuer NRW und Bremen vor.
PKW-Zulassung:
* Besteuerung nach Hubraum und Schadstoffklasse. Beim 1.7er-Diesel kommt man da dann auf knapp 700 EUR/Jahr (Tendenz: steigend), beim 2.1er-Benziner mit KLR dagegen nur auf ~170 EUR/Jahr. Kurz: Diesel teuer, Vergaser-Benziner mittel, Einspritzer mit KLR billig.
* Versicherung als PKW je nach Tarifklasse guenstig. Bitte die einschlaegigen Tarifrechner nutzen. Ich glaube, man kann im Mittel von 700 EUR/100% ausgehen. Rabattstaffelung wie ueblich langgezogen.
* Nutzung des Fahrzeugs nach Laune zur Personenbefoerderung, Transport von Guetern oder als WoMo.
WoMo-Zulassung:
* Besteuerung als WoMo und nach Schadstoffklasse. ~460 EUR beim ungefilterten Diesel und die Haelfte bei Benzinern.
* Versicherung als WoMo i.A. sehr guenstig. Insbesondere gelten auch hier andere Rabattstaffelungen, die die effektiven Kosten im Schadensfall sehr gut druecken.
* Nutzung des Fahrzeugs als WoMo: Spuele, Bett, Kochnische erforderlich. Im Spuel/Kochbereich muss Stehhoehe vorhanden sein! Sind diese Bedingungen nicht erfuellt, wird das Fahrzeug als PKW besteuert! Im Falle eine KLR-Benziners ist das das Beste, was einem passieren kann: billige WoMo-Versicherung und guenstige PKW-Besteuerung.
Exakte Steuersaetze: www.kfz-steuer.de
Exakte Versicherungsbeitraege:
PKW: da gibt es ja die einschlaegigen Vergleichsrechner im Netz (gerade wieder zu Ende November wegen eines etwaigen Versichererwechsels sehr aktuell) bzw. jeder bessere Versicherungsvertreter kann das schnell recherchieren. Wichtig: die Beitraege variieren stark nach Regionalklasse.
Als LKW kocht da jede Versicherung ihr eigenes Sueppchen, insbesondere ist der Versicherungsumfang oft sehr unterschiedlich. So hat sich bei mir bei einem Versicherungsvergleich nach Zahlenwerten die A*a als besonders guenstig erwiesen, bis ich gemerkt habe, dass der Bus dann nur im Umkreis von 100 km um die Meldeadresse versichert ist.. Meine Erfahrungen auch nach Umfragen im Forum ist, dass man Pi x Daumen mit 1000 EUR pro Jahr bei 100% rechnen muss. Achtung: in den Foren werden zumeist die rabattbehafteten Betraege genannt, manchmal sogar Teilzahlungsbetraege. Alles sehr unuebersichtlich.
WoMo-Versicherungen: da muss ich passen - ich betreibe nur PKW und LKW...
---------------------------------------------------------------------------------
Zur Ausgangsfrage:
Ich betreibe zwei Busse als PKW - einen TD und einen Benziner. Der TD ist mit Hilfe des SK-Kats auf Euro-3 und damit steuerlich wieder mit ~250 EUR/Jahr im ertraeglichen Bereich; ich hatte ihn aber auch vorher mit 605 EUR/Jahr versteuert, weil ich das Fahrzeug als 9-Sitzer zur Personenbefoederung genutzt und gebraucht habe. Der Benziner hat einen KLR, Saisonkennzeichen und meinen guenstigsten Versicherungsvertrag und kostet mich fast nix.
Und dann habe ich noch eine Doka mit 6 Sitzplaetzen und LKW-Zulassung. Die benutze ich als Lastesel und Wohnmobil. Da die Doka ab Werk als LKW zugelassen war, ging das mit den 6 Sitzplaetzen (von denen ich 4 inzwischen 'rausgerissen habe). Steuerlich sehr angenehm, die Versicherung ist mit 40% auch auf einem ertraeglichen Level. Was natuerlich nervt, ist das Sonntags-Haenger-Verbot, weil die Doka als Syncro 2,5t ziehen darf und das fuer den Transport von Bussen sehr praktisch ist.
Gruesse, Axel
* Gewichtsbesteuerung, daher geringe steuerliche Belastung. Ca. 180 EUR/Jahr.
* Versicherung nach Zuladung, insgesamt aber spuerbar teurer als eine Versicherung als PKW. Grundpreis ist ca. 1000 EUR/Jahr bei 100%. Allerdings gibt es bei LKW-Versicherungen andere Rabattstaffeln - oft ist man nach 3 Jahren bereits auf 40% (viel niedriger wird's dann aber i.a. nicht). Preise und Rabattstaffelung variieren von Versicherung zu Versicherung ebenso wie der Versicherungsumfang (!).
* Nutzung des Fahrzeugs als Befoederung von Guetern, d.h. i.A. max. 3 Sitzplaetze, abgetrennter Laderaum. Beim Bus: Keine Sitze hinten, keine WoMo-Einrichtung! Sonntags kein Betrieb mit Anhaenger erlaubt (Sonntagsfahrverbot); es gibt allerdings inzwischen eine Ausnahmeregelung fuer das Mitfuehren von Sportanhaengern - schriftliches Material liegt mir dafuer aber nur fuer NRW und Bremen vor.
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* Versicherung als PKW je nach Tarifklasse guenstig. Bitte die einschlaegigen Tarifrechner nutzen. Ich glaube, man kann im Mittel von 700 EUR/100% ausgehen. Rabattstaffelung wie ueblich langgezogen.
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WoMo-Zulassung:
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* Versicherung als WoMo i.A. sehr guenstig. Insbesondere gelten auch hier andere Rabattstaffelungen, die die effektiven Kosten im Schadensfall sehr gut druecken.
* Nutzung des Fahrzeugs als WoMo: Spuele, Bett, Kochnische erforderlich. Im Spuel/Kochbereich muss Stehhoehe vorhanden sein! Sind diese Bedingungen nicht erfuellt, wird das Fahrzeug als PKW besteuert! Im Falle eine KLR-Benziners ist das das Beste, was einem passieren kann: billige WoMo-Versicherung und guenstige PKW-Besteuerung.
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Als LKW kocht da jede Versicherung ihr eigenes Sueppchen, insbesondere ist der Versicherungsumfang oft sehr unterschiedlich. So hat sich bei mir bei einem Versicherungsvergleich nach Zahlenwerten die A*a als besonders guenstig erwiesen, bis ich gemerkt habe, dass der Bus dann nur im Umkreis von 100 km um die Meldeadresse versichert ist.. Meine Erfahrungen auch nach Umfragen im Forum ist, dass man Pi x Daumen mit 1000 EUR pro Jahr bei 100% rechnen muss. Achtung: in den Foren werden zumeist die rabattbehafteten Betraege genannt, manchmal sogar Teilzahlungsbetraege. Alles sehr unuebersichtlich.
WoMo-Versicherungen: da muss ich passen - ich betreibe nur PKW und LKW...
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Ich betreibe zwei Busse als PKW - einen TD und einen Benziner. Der TD ist mit Hilfe des SK-Kats auf Euro-3 und damit steuerlich wieder mit ~250 EUR/Jahr im ertraeglichen Bereich; ich hatte ihn aber auch vorher mit 605 EUR/Jahr versteuert, weil ich das Fahrzeug als 9-Sitzer zur Personenbefoederung genutzt und gebraucht habe. Der Benziner hat einen KLR, Saisonkennzeichen und meinen guenstigsten Versicherungsvertrag und kostet mich fast nix.
Und dann habe ich noch eine Doka mit 6 Sitzplaetzen und LKW-Zulassung. Die benutze ich als Lastesel und Wohnmobil. Da die Doka ab Werk als LKW zugelassen war, ging das mit den 6 Sitzplaetzen (von denen ich 4 inzwischen 'rausgerissen habe). Steuerlich sehr angenehm, die Versicherung ist mit 40% auch auf einem ertraeglichen Level. Was natuerlich nervt, ist das Sonntags-Haenger-Verbot, weil die Doka als Syncro 2,5t ziehen darf und das fuer den Transport von Bussen sehr praktisch ist.
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Re: lkw zulassung hat doch nur vorteile oder???
Wie schon geschrieben:dergrossemax hat geschrieben:warum lässt denn nicht jeder seinen bulli als LKW zu ??
* Sitzplätze (7 sind mir lieber als 3)
* Versicherung (weniger als 1 to Zuladung wäre noch immer mehr als ich jetzt habe, aber dennoch sind die 330 Euro VK pro Jahr ziemlich unschlagbar)
* andere Einschränkungen (z.B. nicht passieren dürfen von Grenzübergängen in Osteuropa - was wirklich durchgesetzt wird, u.U. Fahrverbot mit Hängern am Wochenende, u.U. schlechtere Einstufung bei den Umweltplaketten)
Mein T4 läuft als Bürofahrzeug und ist wie ein Wohnmobil versichert. Daher 330 Euro Versicherung (Vollkasko) pro Jahr und - weil Benziner und Bürofahrzeug - 172 Euro Steuern. Regulär 206 Euro Steuern pro Jahr (2,8 l).
Ich warte eigentlich darauf das irgendwann der zweite Änderungsbescheid ins Haus flattert von wegen "Bürofahrzeug -> keine Gewichtsbesteuerung mehr", bisher kam aber nichts.
Grüße, Martin
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Man darf auch mit ANhänger am WE fahren, egal ob Sport oder nicht. Das LKW verbot gilt erst ab 5,5to und da kommst du mim Bulli "offizell" net hin.Domi hat geschrieben:mit doppelsitzbank als beifahrer auch 3, aber mehr is nicht!
und am wochenende darfst du schon fahren, nur nicht mit anhänger
(hat sich da nicht was geändert? so dass "sportanhänger" auch sonntags bewegt werden dürfen?)
eigentlich hat die lkw zulassung bis auf die steuer nur nachteile
wie gesagt nur 2/3 sitze, verschweißte gurtaufnahmen, höhere versicherung, und je nach finanzamt muss ne trennwand rein, einige haben auch schon verlangt die hinteren seitlichen fenster zuzuschweißen....
gruß Björn
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::::Man darf auch mit ANhänger am WE fahren, egal ob Sport oder nicht. Das LKW verbot gilt erst ab 5,5to und da kommst du mim Bulli "offizell" net hin. :::
Kann man das irgendwo nachlesen. Bekannter von mir ist am Sonntag nach Weihnachten mit nem Ford Courier und Anhänger angehalten worden, 215€ Strafe und sollte bis 22 Uhr stehen bleiben, was macht der Depp, sind ja nur noch 100Km bis nach Hause und es war ja schon 20Uhr, fährt also weiter und nach ein paar Kilometern........ selbe Streife selbes Spiel. Strafe für Fahrzeugfahrer und Fahrzeughalter, also 2x 215€ + irgendwas.
Ist zwar selber Schuld, aber wenn das mit den 5,5To stimmt würde er sich bestimmt freuen.
Kannst Du mir sagen wo das steht?
Kann man das irgendwo nachlesen. Bekannter von mir ist am Sonntag nach Weihnachten mit nem Ford Courier und Anhänger angehalten worden, 215€ Strafe und sollte bis 22 Uhr stehen bleiben, was macht der Depp, sind ja nur noch 100Km bis nach Hause und es war ja schon 20Uhr, fährt also weiter und nach ein paar Kilometern........ selbe Streife selbes Spiel. Strafe für Fahrzeugfahrer und Fahrzeughalter, also 2x 215€ + irgendwas.
Ist zwar selber Schuld, aber wenn das mit den 5,5To stimmt würde er sich bestimmt freuen.
Kannst Du mir sagen wo das steht?
- longbay
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ich sehe den nutzen in der vielfältigkeit, da ich einerseits mit leichtem umbau ihn als schlaf- und wohn*wagen* , andererseits ihn als Transporter nutze. Die Bezeichnung *LKW* ist etwas irreführend, da es ja dennoch keiner ist. Einbau einer Trennwand war bei mir nicht nötig, einzig die Abdunklung der hinteren Scheiben war erforderlich...was auch nur von vorteil ist
...wahrscheinlich eher die frage, welche art der nutzung du anstrebst...
ich sehe den nutzen in der vielfältigkeit, da ich einerseits mit leichtem umbau ihn als schlaf- und wohn*wagen* , andererseits ihn als Transporter nutze. Die Bezeichnung *LKW* ist etwas irreführend, da es ja dennoch keiner ist. Einbau einer Trennwand war bei mir nicht nötig, einzig die Abdunklung der hinteren Scheiben war erforderlich...was auch nur von vorteil ist
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Leider zwei Fehler:Bullstar hat geschrieben:Man darf auch mit ANhänger am WE fahren, egal ob Sport oder nicht. Das LKW verbot gilt erst ab 5,5to und da kommst du mim Bulli "offizell" net hin.
1. Sonntagsfahrverbot für LKWs ab 7,5 t
2. Es geht um den Hänger und nicht um den LKW und dieser darf NICHT am Sonntag mit einem LKW gezogen werden - unabhängig vom Gewicht von Zugfahrzeug und/oder Gespann.
Gesetzesgrundlage: §30 StVO Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot (und auch an Feiertagen)
§30 III StVO (Fassung vom 01.01.2008):
Entweder das als LKW zugelassene Fahrzeug hat mehr als 7,5 t oder aber das Fahrzeug hat einen Anhänger hinter sich. In beiden Fällen ist der Bestand zum Fahrverbot erfüllt - in der Kombination natürlich auch.An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren. Das Verbot gilt nicht für[...]
Ausnahmen bestehen zwar, aber nicht für Privatpersonen welche z.B. am Neujahrestag mit ihrem LKW mit 2,8 t einen Wohnwagen nach Italien karren wollen (oder zurück).
Grüße, Martin
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Das ja komisch, ich habe einen Autotrailer(nicht mit grünen Kennzeichen), und fahre Rally. Bin sonntags schon öfters angehalten worden und mir wurde von den Männer in grün genau das erzählt was ich eben wiedergegeben habe.....
Sprinter: 3,49to zulässiges Gesamtgewicht LKW geschlossener Kasten
Anhänger: 2to zulässiges Gesamtgewicht
Das ja sehr komisch.....
gruß Björn
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In diesem Falle waren sie wohl vom Rallyefahrzeug angetan?Bullstar hat geschrieben:Das ja komisch, ich habe einen Autotrailer(nicht mit grünen Kennzeichen), und fahre Rally. Bin sonntags schon öfters angehalten worden und mir wurde von den Männer in grün genau das erzählt was ich eben wiedergegeben habe.....
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Das ja sehr komisch.....
Ein Bekannter von mir war mit Motorrädern auf dem Hänger Sonntags unterwegs und fährt einen Fiat Ducato (hinten ohne Schieben) welcher als PKW zugelassen ist -> er wurde auf einer Strecke von ca. 400 km drei mal kontrolliert und bekam jedesmal zu hören "Sie haben Glück das Sie keinen LKW fahren".
Die Regelung ist eigentlich klar und kennt keine außer der unter §30 StVO aufgeführten Ausnahmen. Ein Sprinter als LKW mit Hänger -> Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen.
Errr... Ist nicht jedes Fahrzeug welches als LKW zugelassen ist ein LKW? ;)longbay hat geschrieben:und auch PKW, die aus steuerlichen Gründen als LKW zugelassen sind, unterliegen bei Mitführen eines Anhängers den Fahrverboten.....
Entweder du wolltest etwas anderes sagen oder ich stehe gerade auf dem Schlauch.
Grüße, Martin
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könnte vielleicht etwas aufschluß bringen, alles reine Auslegungssache:Bullstar hat geschrieben:Das ja komisch, ich habe einen Autotrailer(nicht mit grünen Kennzeichen), und fahre Rally. Bin sonntags schon öfters angehalten worden und mir wurde von den Männer in grün genau das erzählt was ich eben wiedergegeben habe.....
Sprinter: 3,49to zulässiges Gesamtgewicht LKW geschlossener Kasten
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Das ja sehr komisch.....
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http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_t ... 6&ccheck=1
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Siehe oben: ... Sonntags kein Betrieb mit Anhaenger erlaubt (Sonntagsfahrverbot); es gibt allerdings inzwischen eine Ausnahmeregelung fuer das Mitfuehren von Sportanhaengern - schriftliches Material liegt mir dafuer aber nur fuer NRW und Bremen vor. ...
Ein weiterer Nachteil der LKW-Zulassung: Fahrverbot (derzeit: Oesterreich) aufgrund von Umweltzonen.
Gruesse, Axel
Ein weiterer Nachteil der LKW-Zulassung: Fahrverbot (derzeit: Oesterreich) aufgrund von Umweltzonen.
Gruesse, Axel
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Nicht "Auslegungssache" sondern "Ländersache". Existiert keine Verwaltungsvorschrift für das Bundesland -> Fahrverbot. Falls doch -> kein Fahrverbot. So verstehe ich jedenfalls die Ausführungen.longbay hat geschrieben:könnte vielleicht etwas aufschluß bringen, alles reine Auslegungssache:
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_t ... 6&ccheck=1
Wichtig dabei: Das Zugfahrzeug darf nicht mehr als 3,5 t zul.GG haben - sofern es so in der Verwaltungsvorschrift steht.
@Bullstar:
In welchem Bundesland bist du unterwegs gewesen? Bei meinem Bekannten war's Bayern gewesen...
Grüße, Martin
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X_FISH hat geschrieben:
Errr... Ist nicht jedes Fahrzeug welches als LKW zugelassen ist ein LKW? ;)
Entweder du wolltest etwas anderes sagen oder ich stehe gerade auf dem Schlauch.
Grüße, Martin
...ich habe nur untermauert
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