lkw zulassung hat doch nur vorteile oder???

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dergrossemax
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lkw zulassung hat doch nur vorteile oder???

Beitrag von dergrossemax »

Ich habe hir im forum etwas von einer LKW zulassung gelesen und als ich mir so die anderen steuern angesehen habe waren die alles bei weitem terer ??
warum lässt denn nicht jeder seinen bulli als LKW zu ??

was hat es mit eine trennwand mitder LKW zulassung zutuhen ???
darf man dann am WE nicht mehr fahren ???
was kaostet das ummelden??
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goerdy
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Beitrag von goerdy »

was sehr wichtig ist, ist das du hinten keine sitze haben darft, und die gurtaufnahmen zugeschweist (oder mit zurösen verschraubt) werden müssen.
dergrossemax
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Beitrag von dergrossemax »

das heist einer als LKW zugelassene bulli drch nur zwei sitze vorne haben ??
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Domi
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Beitrag von Domi »

mit doppelsitzbank als beifahrer auch 3, aber mehr is nicht!

und am wochenende darfst du schon fahren, nur nicht mit anhänger
(hat sich da nicht was geändert? so dass "sportanhänger" auch sonntags bewegt werden dürfen?)

eigentlich hat die lkw zulassung bis auf die steuer nur nachteile
wie gesagt nur 2/3 sitze, verschweißte gurtaufnahmen, höhere versicherung, und je nach finanzamt muss ne trennwand rein, einige haben auch schon verlangt die hinteren seitlichen fenster zuzuschweißen....
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goerdy
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Beitrag von goerdy »

fenster drinnlassen sollte kein problem sein wegen der sicht nach hinten (toter winkel etc.)
fußgängersicherheit müsste vorrang haben.

lg

goerdy
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Beitrag von dergrossemax »

hat sich den hir irgendjemand für einen lkw zulassung enschieden und warum??
martinw
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Beitrag von martinw »

T3 1,7d KY Kasten LKW. Steuern und Versicherung incl Teilkasko mit Schutzbrief(ADAC) kosten mich 423€ im Jahr.
Du müsstest abwägen ob Du mit den Umweltzonen in Berlin klahr kommst, aber auch eine Plakette für LKW Zulassungen soll möglich sein.
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Elle
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Beitrag von Elle »

T3 1,7 D KY. Kostet mich 147,50 € im Jahr an Steuern und irgendwas um die 400 an Versicherung (Haftpflicht). Mit PKW-Zulassung wären es bei mir um die 600 € Steuern... Deswegen überleg ich mir schon seit einiger Zeit, ob sich ein 5E-Umbau nicht lohnen würde, weil es echt nervig ist, nur eine Person mitnehmen zu können.
Allerdings hab ich nicht diese Unfugplaketten-Problematik hier aufm Lande...
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ehemaliger User X

Beitrag von ehemaliger User X »

ich fahr n 1,6D als LKW; und 148 statt 640€ steuern find ich ne wucht.

Auch wenn ich gern mehr als 2 leute mitnehmen würd, fahr ich meist doch eh allein/zu 2.

und da ich meist viel gerät rumfahr, is hinten ladefläche echt genial.
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3t3
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Beitrag von 3t3 »

LKW-Zulassung:

* Gewichtsbesteuerung, daher geringe steuerliche Belastung. Ca. 180 EUR/Jahr.
* Versicherung nach Zuladung, insgesamt aber spuerbar teurer als eine Versicherung als PKW. Grundpreis ist ca. 1000 EUR/Jahr bei 100%. Allerdings gibt es bei LKW-Versicherungen andere Rabattstaffeln - oft ist man nach 3 Jahren bereits auf 40% (viel niedriger wird's dann aber i.a. nicht). Preise und Rabattstaffelung variieren von Versicherung zu Versicherung ebenso wie der Versicherungsumfang (!).
* Nutzung des Fahrzeugs als Befoederung von Guetern, d.h. i.A. max. 3 Sitzplaetze, abgetrennter Laderaum. Beim Bus: Keine Sitze hinten, keine WoMo-Einrichtung! Sonntags kein Betrieb mit Anhaenger erlaubt (Sonntagsfahrverbot); es gibt allerdings inzwischen eine Ausnahmeregelung fuer das Mitfuehren von Sportanhaengern - schriftliches Material liegt mir dafuer aber nur fuer NRW und Bremen vor.

PKW-Zulassung:

* Besteuerung nach Hubraum und Schadstoffklasse. Beim 1.7er-Diesel kommt man da dann auf knapp 700 EUR/Jahr (Tendenz: steigend), beim 2.1er-Benziner mit KLR dagegen nur auf ~170 EUR/Jahr. Kurz: Diesel teuer, Vergaser-Benziner mittel, Einspritzer mit KLR billig.
* Versicherung als PKW je nach Tarifklasse guenstig. Bitte die einschlaegigen Tarifrechner nutzen. Ich glaube, man kann im Mittel von 700 EUR/100% ausgehen. Rabattstaffelung wie ueblich langgezogen.
* Nutzung des Fahrzeugs nach Laune zur Personenbefoerderung, Transport von Guetern oder als WoMo.

WoMo-Zulassung:

* Besteuerung als WoMo und nach Schadstoffklasse. ~460 EUR beim ungefilterten Diesel und die Haelfte bei Benzinern.
* Versicherung als WoMo i.A. sehr guenstig. Insbesondere gelten auch hier andere Rabattstaffelungen, die die effektiven Kosten im Schadensfall sehr gut druecken.
* Nutzung des Fahrzeugs als WoMo: Spuele, Bett, Kochnische erforderlich. Im Spuel/Kochbereich muss Stehhoehe vorhanden sein! Sind diese Bedingungen nicht erfuellt, wird das Fahrzeug als PKW besteuert! Im Falle eine KLR-Benziners ist das das Beste, was einem passieren kann: billige WoMo-Versicherung und guenstige PKW-Besteuerung.

Exakte Steuersaetze: www.kfz-steuer.de

Exakte Versicherungsbeitraege:

PKW: da gibt es ja die einschlaegigen Vergleichsrechner im Netz (gerade wieder zu Ende November wegen eines etwaigen Versichererwechsels sehr aktuell) bzw. jeder bessere Versicherungsvertreter kann das schnell recherchieren. Wichtig: die Beitraege variieren stark nach Regionalklasse.

Als LKW kocht da jede Versicherung ihr eigenes Sueppchen, insbesondere ist der Versicherungsumfang oft sehr unterschiedlich. So hat sich bei mir bei einem Versicherungsvergleich nach Zahlenwerten die A*a als besonders guenstig erwiesen, bis ich gemerkt habe, dass der Bus dann nur im Umkreis von 100 km um die Meldeadresse versichert ist.. Meine Erfahrungen auch nach Umfragen im Forum ist, dass man Pi x Daumen mit 1000 EUR pro Jahr bei 100% rechnen muss. Achtung: in den Foren werden zumeist die rabattbehafteten Betraege genannt, manchmal sogar Teilzahlungsbetraege. Alles sehr unuebersichtlich.

WoMo-Versicherungen: da muss ich passen - ich betreibe nur PKW und LKW...

---------------------------------------------------------------------------------

Zur Ausgangsfrage:

Ich betreibe zwei Busse als PKW - einen TD und einen Benziner. Der TD ist mit Hilfe des SK-Kats auf Euro-3 und damit steuerlich wieder mit ~250 EUR/Jahr im ertraeglichen Bereich; ich hatte ihn aber auch vorher mit 605 EUR/Jahr versteuert, weil ich das Fahrzeug als 9-Sitzer zur Personenbefoederung genutzt und gebraucht habe. Der Benziner hat einen KLR, Saisonkennzeichen und meinen guenstigsten Versicherungsvertrag und kostet mich fast nix.

Und dann habe ich noch eine Doka mit 6 Sitzplaetzen und LKW-Zulassung. Die benutze ich als Lastesel und Wohnmobil. Da die Doka ab Werk als LKW zugelassen war, ging das mit den 6 Sitzplaetzen (von denen ich 4 inzwischen 'rausgerissen habe). Steuerlich sehr angenehm, die Versicherung ist mit 40% auch auf einem ertraeglichen Level. Was natuerlich nervt, ist das Sonntags-Haenger-Verbot, weil die Doka als Syncro 2,5t ziehen darf und das fuer den Transport von Bussen sehr praktisch ist.

Gruesse, Axel
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Beitrag von Hotgun »

KY 1,7 2 Sitze, 668 € incl. Steuern & Teilkasko (ab Jan09)


Mit ab 4 Sitzen würd ich das allein schon an Steuern bezahlen. Dafür das ich 2x im Jahr mehr als eine Person mitnehmen will...?
"Warum soll ich Leuten vertrauen deren einzige Lebensleistung es ist genug Menschen zu belügen und zu überreden sie zu wählen, Sie aber ansonsten noch NICHTS zustande gebracht haben...."
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Re: lkw zulassung hat doch nur vorteile oder???

Beitrag von X_FISH »

dergrossemax hat geschrieben:warum lässt denn nicht jeder seinen bulli als LKW zu ??
Wie schon geschrieben:

* Sitzplätze (7 sind mir lieber als 3)

* Versicherung (weniger als 1 to Zuladung wäre noch immer mehr als ich jetzt habe, aber dennoch sind die 330 Euro VK pro Jahr ziemlich unschlagbar)

* andere Einschränkungen (z.B. nicht passieren dürfen von Grenzübergängen in Osteuropa - was wirklich durchgesetzt wird, u.U. Fahrverbot mit Hängern am Wochenende, u.U. schlechtere Einstufung bei den Umweltplaketten)

Mein T4 läuft als Bürofahrzeug und ist wie ein Wohnmobil versichert. Daher 330 Euro Versicherung (Vollkasko) pro Jahr und - weil Benziner und Bürofahrzeug - 172 Euro Steuern. Regulär 206 Euro Steuern pro Jahr (2,8 l).

Ich warte eigentlich darauf das irgendwann der zweite Änderungsbescheid ins Haus flattert von wegen "Bürofahrzeug -> keine Gewichtsbesteuerung mehr", bisher kam aber nichts.

Grüße, Martin
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Beitrag von Bullstar »

Domi hat geschrieben:mit doppelsitzbank als beifahrer auch 3, aber mehr is nicht!

und am wochenende darfst du schon fahren, nur nicht mit anhänger
(hat sich da nicht was geändert? so dass "sportanhänger" auch sonntags bewegt werden dürfen?)

eigentlich hat die lkw zulassung bis auf die steuer nur nachteile
wie gesagt nur 2/3 sitze, verschweißte gurtaufnahmen, höhere versicherung, und je nach finanzamt muss ne trennwand rein, einige haben auch schon verlangt die hinteren seitlichen fenster zuzuschweißen....
Man darf auch mit ANhänger am WE fahren, egal ob Sport oder nicht. Das LKW verbot gilt erst ab 5,5to und da kommst du mim Bulli "offizell" net hin.

gruß Björn
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Beitrag von martinw »

::::Man darf auch mit ANhänger am WE fahren, egal ob Sport oder nicht. Das LKW verbot gilt erst ab 5,5to und da kommst du mim Bulli "offizell" net hin. :::
Kann man das irgendwo nachlesen. Bekannter von mir ist am Sonntag nach Weihnachten mit nem Ford Courier und Anhänger angehalten worden, 215€ Strafe und sollte bis 22 Uhr stehen bleiben, was macht der Depp, sind ja nur noch 100Km bis nach Hause und es war ja schon 20Uhr, fährt also weiter und nach ein paar Kilometern........ selbe Streife selbes Spiel. Strafe für Fahrzeugfahrer und Fahrzeughalter, also 2x 215€ + irgendwas.
Ist zwar selber Schuld, aber wenn das mit den 5,5To stimmt würde er sich bestimmt freuen.
Kannst Du mir sagen wo das steht?
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Beitrag von longbay »

1,6l Cs Diesel Trapo - 172€Steuern - Aufgelastet auf 2,81t - *LKW-Zulassung*
ich sehe den nutzen in der vielfältigkeit, da ich einerseits mit leichtem umbau ihn als schlaf- und wohn*wagen* , andererseits ihn als Transporter nutze. Die Bezeichnung *LKW* ist etwas irreführend, da es ja dennoch keiner ist. Einbau einer Trennwand war bei mir nicht nötig, einzig die Abdunklung der hinteren Scheiben war erforderlich...was auch nur von vorteil ist
:lol:

...wahrscheinlich eher die frage, welche art der nutzung du anstrebst... :gr
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Beitrag von X_FISH »

Bullstar hat geschrieben:Man darf auch mit ANhänger am WE fahren, egal ob Sport oder nicht. Das LKW verbot gilt erst ab 5,5to und da kommst du mim Bulli "offizell" net hin.
Leider zwei Fehler:

1. Sonntagsfahrverbot für LKWs ab 7,5 t

2. Es geht um den Hänger und nicht um den LKW und dieser darf NICHT am Sonntag mit einem LKW gezogen werden - unabhängig vom Gewicht von Zugfahrzeug und/oder Gespann.

Gesetzesgrundlage: §30 StVO Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot (und auch an Feiertagen)

§30 III StVO (Fassung vom 01.01.2008):
An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren. Das Verbot gilt nicht für[...]
Entweder das als LKW zugelassene Fahrzeug hat mehr als 7,5 t oder aber das Fahrzeug hat einen Anhänger hinter sich. In beiden Fällen ist der Bestand zum Fahrverbot erfüllt - in der Kombination natürlich auch.

Ausnahmen bestehen zwar, aber nicht für Privatpersonen welche z.B. am Neujahrestag mit ihrem LKW mit 2,8 t einen Wohnwagen nach Italien karren wollen (oder zurück).

Grüße, Martin
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Beitrag von Bullstar »

Das ja komisch, ich habe einen Autotrailer(nicht mit grünen Kennzeichen), und fahre Rally. Bin sonntags schon öfters angehalten worden und mir wurde von den Männer in grün genau das erzählt was ich eben wiedergegeben habe..... :gr

Sprinter: 3,49to zulässiges Gesamtgewicht LKW geschlossener Kasten
Anhänger: 2to zulässiges Gesamtgewicht

Das ja sehr komisch.....

gruß Björn
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Beitrag von longbay »

und auch PKW, die aus steuerlichen Gründen als LKW zugelassen sind, unterliegen bei Mitführen eines Anhängers den Fahrverboten.....
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Beitrag von X_FISH »

Bullstar hat geschrieben:Das ja komisch, ich habe einen Autotrailer(nicht mit grünen Kennzeichen), und fahre Rally. Bin sonntags schon öfters angehalten worden und mir wurde von den Männer in grün genau das erzählt was ich eben wiedergegeben habe..... :gr

Sprinter: 3,49to zulässiges Gesamtgewicht LKW geschlossener Kasten
Anhänger: 2to zulässiges Gesamtgewicht

Das ja sehr komisch.....
In diesem Falle waren sie wohl vom Rallyefahrzeug angetan?

Ein Bekannter von mir war mit Motorrädern auf dem Hänger Sonntags unterwegs und fährt einen Fiat Ducato (hinten ohne Schieben) welcher als PKW zugelassen ist -> er wurde auf einer Strecke von ca. 400 km drei mal kontrolliert und bekam jedesmal zu hören "Sie haben Glück das Sie keinen LKW fahren".

Die Regelung ist eigentlich klar und kennt keine außer der unter §30 StVO aufgeführten Ausnahmen. Ein Sprinter als LKW mit Hänger -> Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen.
longbay hat geschrieben:und auch PKW, die aus steuerlichen Gründen als LKW zugelassen sind, unterliegen bei Mitführen eines Anhängers den Fahrverboten.....
Errr... Ist nicht jedes Fahrzeug welches als LKW zugelassen ist ein LKW? ;)

Entweder du wolltest etwas anderes sagen oder ich stehe gerade auf dem Schlauch.

Grüße, Martin
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Beitrag von longbay »

Bullstar hat geschrieben:Das ja komisch, ich habe einen Autotrailer(nicht mit grünen Kennzeichen), und fahre Rally. Bin sonntags schon öfters angehalten worden und mir wurde von den Männer in grün genau das erzählt was ich eben wiedergegeben habe..... :gr

Sprinter: 3,49to zulässiges Gesamtgewicht LKW geschlossener Kasten
Anhänger: 2to zulässiges Gesamtgewicht

Das ja sehr komisch.....

gruß Björn
könnte vielleicht etwas aufschluß bringen, alles reine Auslegungssache: :gr
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_t ... 6&ccheck=1
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Beitrag von 3t3 »

Siehe oben: ... Sonntags kein Betrieb mit Anhaenger erlaubt (Sonntagsfahrverbot); es gibt allerdings inzwischen eine Ausnahmeregelung fuer das Mitfuehren von Sportanhaengern - schriftliches Material liegt mir dafuer aber nur fuer NRW und Bremen vor. ...

Ein weiterer Nachteil der LKW-Zulassung: Fahrverbot (derzeit: Oesterreich) aufgrund von Umweltzonen.

Gruesse, Axel
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Beitrag von X_FISH »

longbay hat geschrieben:könnte vielleicht etwas aufschluß bringen, alles reine Auslegungssache: :gr
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_t ... 6&ccheck=1
Nicht "Auslegungssache" sondern "Ländersache". Existiert keine Verwaltungsvorschrift für das Bundesland -> Fahrverbot. Falls doch -> kein Fahrverbot. So verstehe ich jedenfalls die Ausführungen.

Wichtig dabei: Das Zugfahrzeug darf nicht mehr als 3,5 t zul.GG haben - sofern es so in der Verwaltungsvorschrift steht.

@Bullstar:

In welchem Bundesland bist du unterwegs gewesen? Bei meinem Bekannten war's Bayern gewesen...

Grüße, Martin
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Beitrag von longbay »

X_FISH hat geschrieben:
Errr... Ist nicht jedes Fahrzeug welches als LKW zugelassen ist ein LKW? ;)

Entweder du wolltest etwas anderes sagen oder ich stehe gerade auf dem Schlauch.

Grüße, Martin

...ich habe nur untermauert Bild
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Beitrag von Bullstar »

Es ist Hessen und NRW

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Beitrag von X_FISH »

Bullstar hat geschrieben:Es ist Hessen und NRW
Dann gilt dort wohl besagte Verwaltungsvorschrift und diese wird brav umgesetzt - während in Bayern noch "Zucht und Ordnung" herrscht. :D

Grüße, Martin
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Beitrag von Bullstar »

Deutschland.... deine Sorgen möcht ich haben....
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Beitrag von TX200 »

Moinsen

Mein Syncrokasten ist zugelassen als SonderKfz. Werkstattwagen

Steuer und Versicherung wie LKW keine Probleme mit Anhänger am Wochenende .

Er war mal ein Begleidfahrzeug für Schwertransporte

Gruß Wolle
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