Historische Kennzeichen / Oldtimerzulassung
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Historische Kennzeichen / Oldtimerzulassung
Na
Ich habe mich gefragt ob ich mit meinem Bj. 1984 nicht ne H zulassung bekommen könnte?
Und wenn ja was da die vorteile wären, wenn es den welche gibt.
War das jetzt ab 25 oder 30 jahren?
Hat da jemand erfahrung?
Ich weiß jedenfalls dass alle Teile original sein müssen
und dass nur umbauten zugelassen sind, welche mit originalen Teilen auch 84 schon möglich waren.
Gruß Rosalio
Ich habe mich gefragt ob ich mit meinem Bj. 1984 nicht ne H zulassung bekommen könnte?
Und wenn ja was da die vorteile wären, wenn es den welche gibt.
War das jetzt ab 25 oder 30 jahren?
Hat da jemand erfahrung?
Ich weiß jedenfalls dass alle Teile original sein müssen
und dass nur umbauten zugelassen sind, welche mit originalen Teilen auch 84 schon möglich waren.
Gruß Rosalio
Ob groß ob klein, passt immer rein,
sogar ohne fummeln.
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- 3t3
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Mach' Dir nicht soviele Sorgen deswegen: ein H-Kennzeichen bekommt man erst ab einem Fahrzeugalter von 30 Jahren.
Gruesse, Axel
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Europäische Bürgerinitiative "30kmh - macht die Straßen lebenswert!"
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Hier gilt wie bei so vielen Dingen: TUeVi fragen - die muessen naemlich das Oldtimer-Gutachten erstellen.
Grundsaetzlich gilt, dass das Fahrzeug in einem zeitgenoessischen Zustand sein muiss - etwaige Umbauten muessen mindestens schon seinerzeit in dieser Form moeglich gewesen sein, wenn nicht gar schon damals vorgenommen worden sein. Zudem muss - so wohl die juengste Einschraenkung - das Fahrzeug noch in einem besonders guten Zustand sein und es darf nicht als Alltagsfahrzeug genuzt werden. Fuer letzteres wird der Einfachheit halber geschaut, ob noch ein anderes Fahrzeug auf den Halter zugelassen ist.
Ich sammele auch schon Teile bzw. horte die derzeit nicht benoetigten Einbauten, um meine Busse in 5-10 Jahren ggf. als Oldtimer zulassen zu koennen.
Derzeit mag ein Euro-2-Benziner steuerlich noch guenstiger als ein Oldtimer sein, aber ich glaube nicht, dass das in 5-10 Jahren noch der Fall ist -- von der wesentlich guenstigeren Versicherungstarifen abgesehen. Zudem wird daran gearbeitet, die AU fuer Oldtimer zu streichen.
Gruesse, Axel
Grundsaetzlich gilt, dass das Fahrzeug in einem zeitgenoessischen Zustand sein muiss - etwaige Umbauten muessen mindestens schon seinerzeit in dieser Form moeglich gewesen sein, wenn nicht gar schon damals vorgenommen worden sein. Zudem muss - so wohl die juengste Einschraenkung - das Fahrzeug noch in einem besonders guten Zustand sein und es darf nicht als Alltagsfahrzeug genuzt werden. Fuer letzteres wird der Einfachheit halber geschaut, ob noch ein anderes Fahrzeug auf den Halter zugelassen ist.
Ich sammele auch schon Teile bzw. horte die derzeit nicht benoetigten Einbauten, um meine Busse in 5-10 Jahren ggf. als Oldtimer zulassen zu koennen.
Derzeit mag ein Euro-2-Benziner steuerlich noch guenstiger als ein Oldtimer sein, aber ich glaube nicht, dass das in 5-10 Jahren noch der Fall ist -- von der wesentlich guenstigeren Versicherungstarifen abgesehen. Zudem wird daran gearbeitet, die AU fuer Oldtimer zu streichen.
Gruesse, Axel
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@Tiwi,
Dieselfahrzeuge, die vor dem 01.01.1977 erstmals zugelassen waren
benötigen generell keine AU, egal ob mit oder ohne H-Zulassung.
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Lieber mit nem Holzlenkrad in der Brust sterben, als mit Airbag 100 Jahre alt werden!
T3 Posti, AAZ, Bj 92, grüne Unsinnplakette
T3 Pritsche, JX, Bj 90, Rostlaube, grüne Unsinnplakette
/8 230.6 Bj 68
Güldner G40S Bj 67
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