LKW-Zulassung? Sonder KFZ Wohnmobil??? PKW???

Hier gehts um das leidige Thema
STEUER

Moderatoren: tce, Staff

Antworten
mara_ffm
Mit-Leser
Beiträge: 2
Registriert: 12.06.2009, 01:03
Modell: keinen
Leistung: 50 PS
Motorkennbuchstabe: VW
Anzahl der Busse: 0
Wohnort: Frankfurt / Main

LKW-Zulassung? Sonder KFZ Wohnmobil??? PKW???

Beitrag von mara_ffm »

Hallo!

Ich weiß, das ist ein lästiges Thema, das jetzt schon 100000mal im Forum durchgekaut wurde - aber ich verstehe es immer noch nicht!

Wir sind seit heute Bulli-Fahrer. Allerdings konnten wir uns den Wagen nur leisten, weil er bereits als LKW eingetragen und versteuert ist. Jetzt kommt mein Problem: wir haben den Wagen heute erst abgeholt - und ich dachte mich trifft der Schlag: im Brief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) steht Kastenwagen So. KFZ Wohnmobil, im Fahrzeugschein steht LKW geschlossen! Der Vorbesitzer hat mir seinen Steuerbescheid gezeigt: LKW!


Was haben wir denn jetzt gekauft???? Kann es passieren, dass ich nächste Woche bei der Ummeldung ein böses Wunder erlebe und nun doch anders eingestuft werde? Hier im Forum sind so viele Beiträge, so viele Meinungen, ich lese über auflasten und Gurte entfernen, Ladeflächen vergrößern, Gewerbeschein, Fenster verdunkeln ....

Wer kann mir denn jetzt mal klipp und klar erklären wann ein Bulli ein LKW oder ein Wohnmobil oder ein PKW ist?!? Ich lese immer wieder von einer Steuer in Höhe von ca. Euro 450,-, ist das dann Wohnmobil? Als LKW kostet der Wagen zur Zeit 81,- in der Saison, nur das ist akzeptabel. Was muss ich tun? Schnell ein Gewerbe anmelden? Sitze ausbauen? Er hat zur Zeit zwei Sitze vorne und hinten eine Bank. Soll ich die beim Vorfahren umklappen und irgendein Transportgut reinlegen? Aber wie hat er mit dieser angeblich "verbotenen Sitzbank mit Sicherhitsgurten überhaupt vor 6 MOnaten neue Papiere als LKW bekommen können????

Bevor ich Montag zur Zulassung gehe und die Daten auch ans Finanzamt gehen brauche ich unbedingt Klarheit. Oder kann ich entspannen: einmal LKW - immer LKW??

Ich lese so viele Beiträge und werde einfach nicht schlauer. Bitte bitte schickt mal ein paar Infos rüber!

Gruß, Mara
Benutzeravatar
3t3
Inventar
Beiträge: 2875
Registriert: 14.02.2006, 13:48
Modell: T3
Aufbauart/Ausstattung: Syncro & 2WD
Wohnort: GoiN

Beitrag von 3t3 »

Man koennte jetzt auf die Suchfunktion verweisen, weil genau diese Fragen schon regelmaessig durchgekaut worden sind.

Also: die Besteuereung erfolgt entsprechend der tatsaechlichen Nutzung des Fahrzeugs. Nun kann das FA nicht kontrollieren, wie ein Fahrzeug genutzt wird, aber es bedeutet: wenn das FA Zweifel daran hat, ob das Fahrzeug tatsaechlich als LKW/WoMo genutzt wird/werden kann, wird es als PKW versteuert und der Halter muss plausibel begruenden, dass eine abweichende Nutzung vorliegt. Dazu hat das FA bestimmte Kriterien:

LKW: Die Ladeflaeche muss (deutlich) groesser sein als der Fahrgastraum. Im Zweifelsfall wird auf die 50/50-Regelung zurueckgegriffen. Im Laderaum duerfen keine Sitzmoeglichkeiten sein - etwaige Gurtpunkte muessen vernichtet werden. Und: der Laderaum muss vom Fahrgastraum durch eine feste Wand abgetrennt sein. Ab diese halbhoch oder durchgehend sein muss, haengt vom FA ab. Ebenso fordern manche FAs, dass keine Fenster im Laderaum vorhanden sein duerfen (diese Forderung ist aber schon gerichtlich abgebogen worden). Zudem gibt es da noch die Zuladungsregel, die manche FA's anwenden, dass die Zuladung einen bestimmten Anteil am zGG haben muss.

WoMo: Da gibt es inzwischen eine gesetzliche Grundlage. Zusammengefasst: Bett, Spuele, Kochmoeglichkeit muessen vorhanden sein und mindestens an Spuele und Kochmoeglichkeit ist Stehhoehe (> 1,70m) erforderlich.

So, jetzt zu Dir: erheblich ist grundsaetzlich, welche Daten beim StVA hinterlegt sind. Wenn der Wagen vom WoMo zuum LKW umgeschluesselt worden ist und vergessen wurde, den Brief zu aendern, so muss es dafuer beim Vorbesitzer ein Gutachten geben. Dann kann man ja problemlos den Brief abaendern lassen. Wenn die Eintragung im Schein dagegen ein Irrtum der Zulassungsstelle war, dann ist Essig. Dann musst Du Dir ein Gutachten vom TUeV besorgen und umschluesseln lassen.

Achja: der TUeV hat ggf. andere Kriterien, was ein LKW ist. Die Finanzaemter - die ja nur die Fahrzeugdaten sehen, nicht das Fahrzeug - entscheiden dann gerne aufgrund der Anzahl Sitzplaetze (>3 => PKW, kein LKW) oder der Fahrzeughoehe (<2> PKW, kein WoMo), wie besteuert wird. Da hilft dann ggf. nur Einspruch (oder Vorabklaerung) und ggf. Vorfuehrung.

So, und wenn Du jetzt nocheinmal genausoviel Zeit fuer die Suchfunktion aufwendest wie ich gerade zum Schreiben dieses Textes, muesstest Du alles wissen, was Du wissen moechtest.

Axel
--
Bild

Suche: Kunststoffsitzgarnutur in dunkelbraun, Gummifussmatten Trapo hinten

Europäische Bürgerinitiative "30kmh - macht die Straßen lebenswert!"
mara_ffm
Mit-Leser
Beiträge: 2
Registriert: 12.06.2009, 01:03
Modell: keinen
Leistung: 50 PS
Motorkennbuchstabe: VW
Anzahl der Busse: 0
Wohnort: Frankfurt / Main

Beitrag von mara_ffm »

3t3 hat geschrieben:
So, und wenn Du jetzt nocheinmal genausoviel Zeit fuer die Suchfunktion aufwendest wie ich gerade zum Schreiben dieses Textes, muesstest Du alles wissen, was Du wissen moechtest.

Axel
Natürlich habe ich erstmal alle Beiträge zum Thema Vericherung und Steuern gelesen, müsste man bemerkt haben, denn so ganz unwissend bin ich nicht. Wenn ich als Laie das alles aber trotzdem nicht verstehe und mich an ein Forum wende, hoffe ich auf wertvolle Informationen. Diese habe ich bekommen, danke dafür.... wenn dann aber der Lehrmeister mit erhobenem Finger darauf hinweist, dass man eine Suchfunktion hätte nutzen können - fühlt man sich nicht unbedingt willkommen in der Gemeinde.

Also nichts für ungut, und Danke für Deinen informativen Beitrag
Benutzeravatar
3t3
Inventar
Beiträge: 2875
Registriert: 14.02.2006, 13:48
Modell: T3
Aufbauart/Ausstattung: Syncro & 2WD
Wohnort: GoiN

Beitrag von 3t3 »

Tut mir leid, dass Du so sensibel bist. Das Thema "Kriterien fuer die Wohnmobilzulassung" kannst Du innerhalb von 5 Minuten selbst ergoogeln und was die LKW-Zulassung angeht: wie Du richtig erkannt hast, gibt es da viele verschiedene Kriterien und letztendlich haengt es dann doch vom zustaendigen Finanzamt ab. Hier im Forum ist es ja sogar noch einfacher: da brauchst Du dank dieses SubForums Steuern ja noch nicht einmal zu Suchen.

Und sorry: wenn solche Fragen in regelmaessigen Abstaenden kommen, wird man irgendwann muerbe.

Axel
Antworten

Zurück zu „Steuern“