Steuerbescheid für T3 Westi irritiert mich...

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KarmannTobi
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Steuerbescheid für T3 Westi irritiert mich...

Beitrag von KarmannTobi »

Moin,
gestern kam der Steuerbescheid für meinen Vanagon mit Westfaliaausbau und Hubdach.
Grundlagen d. Festsetzung:
PKW
2.390kg
1.910cm3
Benzin
0401 schadstoffarm
15,13 € je angef. 100cm3
Zulassung von 4-10

177,- EUR

Ist ein DH mit Kat.

Geschlüsselt mit 0401 ist er ja richtig (also als WoMo), aber warum wird er als PKW besteuert? Sucht das Finanzamt automatisch den günstigsten Steuertarif aus? Mag ich nicht glauben.
Als WoMo versteuert würde ich 420,-€ / Jahr, also 246,-€ von 4-10 zahlen.
Ist es i.O., den Wagen steuermäßig als PKW laufen zu lassen oder muss ich das melden (wg. Steuerhinterziehung blabla)?
Hm, irgendwie verwirrt bin :gr
Die meisten haben ja eher das Problem, dass sie durch ne falsche Einstufung zu viel zahlen müssen....
Kann jemand was dazu sagen?

Danke & Gruß,
Tobias
Guude Tobias
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kabrueggen
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Beitrag von kabrueggen »

ich zahl mehr... :gr
Nach Diktat mit dem Bulli verreist.
1.9 DH Vanagon + T5 Multivan...
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Beitrag von T3-Staff »

Mahlzeit!Das nennt man Eigentor der Finanzämter.Seit dem Wegfall der Auflastung und der eigenen Steuerklasse für WOMO schicken fast alle FA den Steuerbescheid erstmal mit Hubraumberechnung(PKW),meistens steht dann unten drunter das man Einspruch einlegen soll wegen der Berechnung für WOMO.Das heißt dann mit Bildern oder vorführen.
Wenn man Benziner mit Kat hat lässt man es natürlich sein.
Meine beiden kosten im Jahr 147€ und 153€.Beides WOMO.
Gruß Frank!
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KarmannTobi
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Beitrag von KarmannTobi »

Kann da ne Nachbelastung kommen, wenn die Jungs irgendwann den Fehler merken? Ich meine, sie führen ja die Schlüsselnummer 401 (Womo) auch noch im Bescheid auf...! :-bla
Guude Tobias
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Beitrag von T3-Staff »

Mahlzeit!Nein.Hast du den Zusatz auch drunter stehen,von wegen melden wenn du WOMO-Besteuerung haben willst?
Hab mal bei der Landesfinanzbehörde NRW nachgefragt:Es sieht ja so aus das die FA erstmal generell anzweifeln das Du/Andere ein WOMO besitzen.
Zumindestens keins was den Anforderungen der FA zur WOMO-Besteuerung genügt.
Im Fall der Diesel sollte man Einspruch erheben,beim Benziner eben nicht.
Du bist nicht gezwungen einen Einspruch zu erheben.
Das FA berechnet nach Ihrem Gutdünken und sagt klipp und klar das Du kein WOMO hast.Du kannst eben ,mußt aber nicht das FA vom Gegenteil überzeugen.
Ich war äußerst zufrieden damit das das FA mich nach Hubraum besteuert hat.
Wäre zwar in meinen beiden Fällen kein Problem gewesen was zu ändern(Beide Busse keine Stehhöhe)aber telefonieren und Lauferei.
Gruß Frank!
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KarmannTobi
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Beitrag von KarmannTobi »

Nein, der Zusatz steht nicht drin.
Stehhöhe hätte er mit dem Klappdach und Ausbau ist ja auch vollständig gegeben (kompletter Westi eben), aber ich habe keinen inneren Drang, freiwillig mehr Steuern zu zahlen als nötig...
Und da er richtig geschlüsselt ist in dem Bescheid, gehe ich auch davon aus, dass er richtig eingestuft wurde... :g5

Gruß Tobias
Guude Tobias
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KarmannTobi
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Beitrag von KarmannTobi »

So,
hab am Wochenende mal mit nem Steuerberater gesprochen. Man muss den Irrtum nicht melden, da ich davon ausgehen kann, dass das Finanzamt den Wagen richtig einstuft. Allerdings darf das FA einen Zeitraum bis zu 4 Jahre nachfordern, wenn es den Irrtum merkt und umstuft...

Gruß Tobi
Guude Tobias
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Beitrag von karibikfab »

Ich hab damals auch angerufen, da mein SS Westi als PKW besteuert wird. Der freundliche Herr hat mir dann vorgerechnet, dass ich so sogar ein paar Euro günstiger wegkomme und gemeint, dass ich das so lassen soll.
Man sollte also nicht immer nur aufs Finanzamt schimpfen....
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Beitrag von king375 »

tja - schon irre der aufwand...

ich hatte 601 euro bezahlt und dann rechtzeitig vor dem zweitem bescheid im internet gelesen, das ich für meinen 1.6l saugdiesel als womo nur 420 hätte zahlen müßen.....

ich habe dann dort angerufen und mich beschwert.....

grund war der das die zulassungsstelle nicht übermittelt hatte das es sich um ein womo handelte......

nach der vorführung und sichtung der pappiere gab es dann nach einigen wochen eine nette rückzahlung.....


später kam dann der neue steuerbescheid.....


260euro für einen saugdiesel als womo - verstehe ich zwar den ganzen tag lang nicht, werde mich aber aus zeitlichen gründen nicht noch einmal beschweren.......
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Beitrag von scrapmd »

KarmannTobi hat geschrieben:So,
hab am Wochenende mal mit nem Steuerberater gesprochen. Man muss den Irrtum nicht melden, da ich davon ausgehen kann, dass das Finanzamt den Wagen richtig einstuft. Allerdings darf das FA einen Zeitraum bis zu 4 Jahre nachfordern, wenn es den Irrtum merkt und umstuft...
Gruß Tobi
dann bauste schnell die küche aus: nicht alle womo bedingung erfüllt, also pkw

hier meinte mal ein tüver:
womo ist ein steuerbonus (ok, das system beweist manchmal das gegenteil *G*)
den bonus kann, aber muss man nicht nutzen
kann dir ja niemand verbieten (aussr tüv *g*) in deinen pkw ne küche und bett einzubauen
T3 Westfalia (Aufstelldach), Bj 89, Motor 2E, LPG Umbau (90l Tank), 5 Sitzer
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