Berechnung Steuer

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STEUER

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cat3571
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Berechnung Steuer

Beitrag von cat3571 »

:gr Hallo zusammen
Habe meinen Steuerbescheid bekommen.
620 teuro :(
Fahzeugart:PKW ?!
zul.gesammtmasse:2805KG
Kraftstoffart:0002 Diesel
1.6l JX

Gibts da nicht ne Anmeldung auf gewicht oder sowas??
In den papieren isser zwar als Sonder kfz Wohnmobil angemeldet,aber das finanzamt hat ihn ja jetzt wohl als PKW besteuert.
Hab dochmal was gelesen das pkw mit einem zul.gesammtgewicht von über 2800kg als LKW automatisch besteuert werden oder so??!
Gruß CAT
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3t3
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Re: Berechnung Steuer

Beitrag von 3t3 »

*spinnweben-zur-seite-schieb*

Nene, das mit der Gewichtsbesteuerung ist vor 2-3 Jahren aufgeboben worden. Inzwischen gibt es sogar eine Gesetzesgrundlage fuer die Anerkennung als Wohnmobil. Und alles andere ist dann erstmal ein PKW.



*puh*
Naechstens stellt dann noch jemand ueberrascht fest, dass es seit neuestem eine Gurtpflicht gibt... :hehe
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Urpilsfan
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Re: Berechnung Steuer

Beitrag von Urpilsfan »

Hat dein Multivan ein Hochdach oder ein Klappdach wenn ja mustt Du mal beim Finanzamt anrufen weil dann ist die Stehhöhe von 1,70 m gegeben und es gibt einen Änderungsbescheid als Wohnmobil ! gruß aus dem saarland Urpilsfan !
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cat3571
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Re: Berechnung Steuer

Beitrag von cat3571 »

Hi ;) nein leider nicht! auf ne stehhöhe von 1.70 komm ich nicht!
Nochwas:Ein bekannter von mir hat ein WOHNMOBIL, das ist aber als LKW versteuert sagt er da er mehr als 2810 kg hätte??!
und das nicht vor paar jahren sondern aktuell.
Achja sorry aber ich habe mich bisher nicht mit steurn für Wohnmobil,T3 usw auseinandergesetzt,da ich den Bus erst seit einem Monat habe ;)

Das gurtpflicht ist weiß ich schon min 3 monate*fg*
Gruß CAT
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Re: Berechnung Steuer

Beitrag von Timo_79 »

Alles prima zum Nachlesen auf kfz-steuer.de !

WoMo ohne alles/Euro1 unter 2,8t ca. 440€ (über 2,8t ~450€)
WoMo Euro2/Euro3 unter 2,8t ca. 280€ (über 2,8t ~290€)
Wie Du siehst ergibt sich beim WoMo eine Steuerersparnis erst ab Euro2.

LKW
Die eingetragene LKW-Zulassung reicht unter Umständen nicht aus um auch nach LKW besteuert zu werden. Da das Finanzamt unabhänig von Eintragungen nach "Charakter" des LKW sowie Verhältnis von Nutz- zu Personenbeförderungsfläche entscheidet. Sprich es kann passieren daß Du deinen Bus beim Finanzamt vorführen mußt.
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3t3
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Re: Berechnung Steuer

Beitrag von 3t3 »

cat3571 hat geschrieben:Hi ;) nein leider nicht! auf ne stehhöhe von 1.70 komm ich nicht!
Nochwas:Ein bekannter von mir hat ein WOHNMOBIL, das ist aber als LKW versteuert sagt er da er mehr als 2810 kg hätte??!
und das nicht vor paar jahren sondern aktuell.
Das ist eine beliebte sprachliche Ungenauigkeit. Als LKW werden nur und genau LKW besteuert - und das ungeachtet ihres Gesamtgewichts. Und selbst die manchmal nicht (s.o.). Was Dein Bekannter meint, ist, dass sein Fahrzeug - aehnlich einem LKW - nach Gewicht besteuert wird. Das ist tatsaechlich auch heute noch moeglich, hat aber mit der einstmaligen Gewichtsbesteuerung ab 2,8t nichts (bzw. nicht viel) zu tun. Ich hoffe, Frank (T3-Staff) meldet sich hier noch zu Wort - der kannte die Feinheiten dieses Sonderfalls.

Axel
--
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Re: Berechnung Steuer

Beitrag von cat3571 »

:-( also ist es richtig das mein Fahrzeug als PKW dann besteuert wird und 620 Ökken sind zu zahlen?!

Gruß CAT
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3t3
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Re: Berechnung Steuer

Beitrag von 3t3 »

Vermutlich ja. Wie geschrieben: es gibt da - wenn ich mich recht entsinne - irgendeine Luecke nach EU-Recht mit bestimmten Fahrzeugklassen, aber das sind Ausnahmen. Man muesste mal die Suche bemuehen, was da genau vorliegen muss.

Bis dahin kostet das Vergnuegen 620 Euro/Jahr. Ja.
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Re: Berechnung Steuer

Beitrag von Woschle »

Moin, ich habe auch mal eine Frage :-)
Ausgangsproblem ist auch das oben beschriebene..

Ich würde aber gerne den Bus als Wohnmobil zulassen, OHNE eine Stehhöhe nachzuweisen! (insb. für die Versicherung, da es als solches auch genutzt wird - Westfalia Campingausstattung ist dann auch im Bus)
Also - gibt es da irgendwelche Kniffe oder Tricks? (Antwort gerne auch als PN)

Ansonsten muss ein Hubdach drauf, aber die sind ja recht selten...


Grüße
Woschle
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Re: Berechnung Steuer

Beitrag von Q-Master »

Für die Versicherung kein Problem.

Einfach beim TüV als Womo umschreiben lassen, dann wirst du bei der Versicherung auch als Womo versichert.

Für das Finanzamt musst du aber deren Kriterien erfüllen und dazu gehört auch die Stehhöhe.

Wenn du also weniger Steuern zahlen willst (Diesel) dann kommst du um ein Hub / Pilz / Klapp oder Hochdach nicht herrum.

Beim Benziner sieht das etwas anders aus, da sollte man mindestens ein Kriterium des FA nicht erfüllen, denn Benziner PKW Steuer ist geringer als Womo Steuer, zumindestens wenn man mit Euro 2 durch die Lande tuckert.
Gruß Stephan
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Re: Berechnung Steuer

Beitrag von Woschle »

Danke :-)

Also ist Stehhöhe für die Versicherung irrelevant!! Dann muss ich nur den Campingumbau bei Tüv präsentieren und gut ist?!

Für die Steuer kann man dann ja einen Kat einbauen, um die Steuern ein bisschen zu reduzieren...


ps: Ja, das mit dem Benziner hatte ich bei letzten Bus (einfach Küchenzeile wieder herausgenommen und gesagt es ist wieder ein PKW :mrgreen: )

Grüße
Woschle
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Re: Berechnung Steuer

Beitrag von T3-Staff »

Mahlzeit!Zu dem von Axel angesprochenen Fall-Ja das geht is nur nen langer Ämterweg mit benötigten dicken Nerven.
Hier mal der Vordruck für das Schreiben ans FA und allen Erklärungen:
http://www.mydatacation.de/mediadir/200 ... Muster.pdf" onclick="window.open(this.href);return false;
Mit dieser Begründung,und wenn der Bus so alle Kriterien erfüllt also machbar.
Der Herr F.aus K. hats durch.
2 Bekannte von mir genauso.
Also ran an die Arbeit.
Zu allen anderen Berechnungen,egal ob Benziner oder Diesel steht ja genug hier.
Gruiß Frank!
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Re: Berechnung Steuer

Beitrag von Atlas »

Ok damit ich jetzt nichts falsch verstanden habe....

In dem Schreiben an das Finanzamt geht es jetzt darum den Diesel T3 Bulli nicht mehr als PKW (nach Hubraum) zu besteuern, sondern ihn (auch ohne die 1,70 Meter Höhe) als "anders" artiges Fahrzeug nach Gewicht besteuern zu lassen.

Die einzigen Voraussetzung Gewicht mehr als 2,8 Tonnen und weniger als 6 Sitzplätze und nach der Rechnung weniger als 3,5 Tonnen ?!

Sorry das ich da jetzt nochmal so genau nachfrage, ist mein erstes Schreiben ans Finanzamt zum Thema Auto und selbst nach mehrmaligem lesen habe ich immer noch Fragezeichen im Gesicht....

Meine aktuelle Steuer als PKW nach Hubraum 601 Euro -> zu erwarten wären dann ?

Danke für eure Hilfe
:bumsfreunde
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Re: Berechnung Steuer

Beitrag von Q-Master »

Lies dir mal den Text hier durch, vielleicht hilft das?

http://www.Kfz-Steuer.de/kfz-steuer_wohnmobile-text.php" onclick="window.open(this.href);return false;

Das ist die "offizielle" Variante.

Und dann lies dir einfach mal das Schreiben, das Frank oben verlinkt hat genau durch, damit sollte alles geklärt sein.
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Re: Berechnung Steuer

Beitrag von Atlas »

Danke das klärt einiges, dann kann ich ja das Schreiben an die Abzocker stellen .... günstige T3 Steuern ich komme :dance
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Re: Berechnung Steuer

Beitrag von Atlas »

Das gabs als Antwort:

Bild

Bild

Abgelehnt mit Vorschlag zum Hubdach / Faltdach :cry:

Update// Sorry die Bilder sind ein wenig gross ....
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Re: Berechnung Steuer

Beitrag von T3-Staff »

Mahlzeit!Wie geschrieben-Viel Punk,viel schreiben usw.Datt klappt nich mal eben.
Im Antwortschreiben gehen die in keiner Art und Weise auf deine ursprüngliche Anfrage ein.
Geh ja mal von aus das du das Schreiben aus dem Link mit deinen Daten vervollständigt hast.
Wenn du die Vorgaben erfüllst müssen die auch danach besteuern.
Einspruch,nochmal explizit auf die Richtlinie hinweisen usw.
Oder wenne das so nicht kannst-schalte nen Fachanwalt ein.
Gruß Frank!
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Re: Berechnung Steuer

Beitrag von Atlas »

Hallo liebe Mitbullifahrer,

vielen Dank nochmal für eure bisherige Hilfe, leider muss ich jedoch erneut auf euch zurück kommen.
Nach viel Briefverkehr mit der Steuerbehörde bin ich leider mit dem FA immer noch nicht weiter, am Ende läuft es immer auf die Wohnmobil Einstufung heraus mit der Begründung es gäbe überhaupt keine Sonder KFZ Zulassung. Jetzt habe ich den Steuerberater hinzugezogen ihm den Sachstand erklärt, und er fragt mich jetzt noch einem Fall wo die Einstufung genehmigt worden ist.

Jetzt die Bitte, könnte mir jemand seinen KFZ Steuerbescheid mit der Eingruppierung und den Steuerdaten zu kommen lassen damit ich das bei meinem FA als Vorlage nehmen kann. Wird selbstverständlich alles Vertraulich behandelt und soll ja nicht ganz uneigennützig sein bei einer Steuerersparnis von knapp 400 Euro pro Jahr.

Vielen Dank für eure Hilfe !
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