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Womo, LKW und ein Hass

Verfasst: 09.11.2011, 11:32
von Balbriggan
Hallo,
noch nicht einmal vorgestellt und schon eine Frage, von der ich nicht dachte, dass sie die erste wird.
Ich habe einen T3, ehem. Krankenwagen in Österreich, innen als WOMO ausgebaut. Lt. Zulassung ist er ein WOMO,
ich bekam heute aber den Horror Steuerbescheid, sie erkennen ihn nur als PKW an. Gut, ihm fehlt das Aufstelldach und er hat keine
1,70m Stehhöhe.
Lt. Recherche meines Mannes wäre er als Wohnmobil (440 EUR) sogar knapp teuerer als jetzt als PKW (437 EUR). Der Vorbesitzer sagte
mir jedoch, dass er ca. 270 EUR Steuer kostet, da er einen Oxi Kat hat (er ist ja ein Diesel) und S2 Schadstoffgruppe. Die hat das FA auch
schon gleich auf E1 zurückgestuft.
Meine Frage nun, wenn ich innen die Polster raushole, die Schränke auch, kann ich ihn dann als LKW umschreiben?
Das heißt dann aber auch, dass er über den TÜV müsste, oder?
Ich verstehe das mitunter alles nicht und es macht mich sauer.
Ich möchte Äffchen erhalten, 2014 wird er 30 Jahre alt. Gibt es hier nicht so etwas wie Bestandsschutz?
Ich erinnere mich an den Streit auf der KFZ Zulassungsstelle wegen eines Kennzeichens an meinem Landy, Bj. 1966, da wollte der Beamte, dass ich
ein deutsches Nummernschild direkt mittig auf die Stoßstange schraube, obwohl dort der Einlass für die Kurbel ist.
Es ist..... zum Heulen... das andere Wort erspare ich mir hier mal lieber.
Habt ihr Erfahrungen?

Gruß
Elke

Re: Womo, LKW und ein Hass

Verfasst: 09.11.2011, 12:10
von Loudpipes
Hallo Elke,

was in den Papieren steht, vom TÜV eingestuft wird, hat für das Finanzamt nicht unbedingt Relevanz.
Für ein WoMo benötigt man unter anderem definitiv eine Stehhöhe von 1,7m.

Ein Oxi-Kat bringt deinen T3 Diesel auf Euro1 (nicht E1).
Ein Oxi-Kat mit AGR (Abgasrückführung) bringt deinen T3 Diesel auf Euro2 (nicht E2).

Ein Umbau auf LKW muss vom TÜV abgenommen werden und evtl. für eine Steueränderung auch dem FA vorgeführt werden.

Evtl. hilft dir das schon?

Gruß,
Manfred

Re: Womo, LKW und ein Hass

Verfasst: 09.11.2011, 14:15
von gvz
LKW--vorher mit deinem zustaendigen Finanzamt absprechen--was die sehen wollen

was in hamburg gilt--muss fuer Muenchen nicht gelten

dem Finanzamt ist es sogar egal--was im Brief steht

siehe auch hier:
Bild

das ist ein T2a Kastenwagen--ab Werk orginal so ausgeliefert--und ich muss alle 2 Jahre dort vorfahren :roll:

Re: Womo, LKW und ein Hass

Verfasst: 09.11.2011, 15:43
von Balbriggan
Ja, es hat geholfen.
Es ist definitiv so, dass ich die 1,70 m Stehhöhe nachweisen muss.
Also soll ich jetzt ein Loch ins Äffchen schneiden? Oh Mann oh Mann. Das FA bringt mich noch um. Ich muss mal meine Entscheidung finden, denn mit geschlossenem Dach (er hat ja schon ein kleines Dachfenster) reicht er völlig aus. Bei 1,70 Stehhöhe passe ich mit 1,80 auch nicht besser rein.
Außerdem stehe ich auf Erhaltung statt Komplettumbau.
Sind ja nur noch 2,5 Jahre, dann ist 2014 und er wird Oldtimer (so ich hoffe).
Gruß
Elke

Re: Womo, LKW und ein Hass

Verfasst: 09.11.2011, 15:46
von Jumpy
frag mal nach ob die So-Kfz Laborwagen anerkennen,
ich warte noch auf Bescheid vom FA...

Re: Womo, LKW und ein Hass

Verfasst: 09.11.2011, 16:28
von stoppelhopser
Schau mal in der Bucht: Art: 230697498875

Gruß, Michael

Re: Womo, LKW und ein Hass

Verfasst: 09.11.2011, 22:46
von Balbriggan
@stoppelhopser - thx, vielen lieben Dank!
Ich kleb das Ding fest, setz alle meine Hunde ins Auto und dann wird der FA- Mensch bestimmt nicht auch noch nachsehen wollen, ob das auch wirklich eingebaut ist!

Gruß
Elke