Womo, LKW und ein Hass
Verfasst: 09.11.2011, 11:32
Hallo,
noch nicht einmal vorgestellt und schon eine Frage, von der ich nicht dachte, dass sie die erste wird.
Ich habe einen T3, ehem. Krankenwagen in Österreich, innen als WOMO ausgebaut. Lt. Zulassung ist er ein WOMO,
ich bekam heute aber den Horror Steuerbescheid, sie erkennen ihn nur als PKW an. Gut, ihm fehlt das Aufstelldach und er hat keine
1,70m Stehhöhe.
Lt. Recherche meines Mannes wäre er als Wohnmobil (440 EUR) sogar knapp teuerer als jetzt als PKW (437 EUR). Der Vorbesitzer sagte
mir jedoch, dass er ca. 270 EUR Steuer kostet, da er einen Oxi Kat hat (er ist ja ein Diesel) und S2 Schadstoffgruppe. Die hat das FA auch
schon gleich auf E1 zurückgestuft.
Meine Frage nun, wenn ich innen die Polster raushole, die Schränke auch, kann ich ihn dann als LKW umschreiben?
Das heißt dann aber auch, dass er über den TÜV müsste, oder?
Ich verstehe das mitunter alles nicht und es macht mich sauer.
Ich möchte Äffchen erhalten, 2014 wird er 30 Jahre alt. Gibt es hier nicht so etwas wie Bestandsschutz?
Ich erinnere mich an den Streit auf der KFZ Zulassungsstelle wegen eines Kennzeichens an meinem Landy, Bj. 1966, da wollte der Beamte, dass ich
ein deutsches Nummernschild direkt mittig auf die Stoßstange schraube, obwohl dort der Einlass für die Kurbel ist.
Es ist..... zum Heulen... das andere Wort erspare ich mir hier mal lieber.
Habt ihr Erfahrungen?
Gruß
Elke
noch nicht einmal vorgestellt und schon eine Frage, von der ich nicht dachte, dass sie die erste wird.
Ich habe einen T3, ehem. Krankenwagen in Österreich, innen als WOMO ausgebaut. Lt. Zulassung ist er ein WOMO,
ich bekam heute aber den Horror Steuerbescheid, sie erkennen ihn nur als PKW an. Gut, ihm fehlt das Aufstelldach und er hat keine
1,70m Stehhöhe.
Lt. Recherche meines Mannes wäre er als Wohnmobil (440 EUR) sogar knapp teuerer als jetzt als PKW (437 EUR). Der Vorbesitzer sagte
mir jedoch, dass er ca. 270 EUR Steuer kostet, da er einen Oxi Kat hat (er ist ja ein Diesel) und S2 Schadstoffgruppe. Die hat das FA auch
schon gleich auf E1 zurückgestuft.
Meine Frage nun, wenn ich innen die Polster raushole, die Schränke auch, kann ich ihn dann als LKW umschreiben?
Das heißt dann aber auch, dass er über den TÜV müsste, oder?
Ich verstehe das mitunter alles nicht und es macht mich sauer.
Ich möchte Äffchen erhalten, 2014 wird er 30 Jahre alt. Gibt es hier nicht so etwas wie Bestandsschutz?
Ich erinnere mich an den Streit auf der KFZ Zulassungsstelle wegen eines Kennzeichens an meinem Landy, Bj. 1966, da wollte der Beamte, dass ich
ein deutsches Nummernschild direkt mittig auf die Stoßstange schraube, obwohl dort der Einlass für die Kurbel ist.
Es ist..... zum Heulen... das andere Wort erspare ich mir hier mal lieber.
Habt ihr Erfahrungen?
Gruß
Elke