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Steuer und SoKfzWomo

Verfasst: 10.02.2012, 23:40
von soundjoker
Nachdem das Thema Steuer und Umschreibung auf Womo immer wieder mal auftaucht hier die aktuellen Daten vom FA München, habe heute den Bescheid erhalten:

MV 2,1l , Emkl 0403 Schadstoffarm E , 15,13 Euro je 100ccm, Zulassung als SoKfzWomo

Voraussetzungen:
die steuerl. Anerkennung als Womo im Sinne blabla§ setzt voraus dass das Fahrzeug zum vorübergehenden Wohnen!
ausgelegt und gebaut ist; dazu gehört eine fest eingebaute Einrichtung mit Schlafplätzen, Sitzgelegenheiten mit Tisch, eine Kücheneinrichtung mit Spüle und Kochgelegenheit sowie Schränke bzw.Stauraum.
Zusätzlich muss die Bodenfläche des Wohnteils den überwiegenden Teil der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs einnehmen und der Wohnteil sowohl an der Kochgelegenheit als auch an der Spüle eine Stehhöhe von mindestens 170cm aufweisen.
Falls Sie ihrem FA den Nachweis dieser Voraussetzungen erbringen können , kann eine Änderung der Steuerfestsetzung mit der Fahrzeugart Wohnmobil erfolgen. :-bla

Alles klar? Ob die FAs dies unterschiedlich handhaben weiß ich nicht.

Euch allen ein schönes Wochenende ;-)

Heidrun

Re: Steuer und SoKfzWomo

Verfasst: 12.02.2012, 12:06
von T3-Staff
Mahlzeit! Äh,ja nix Neues,oder?
Aber mal angemerkt-Beim MV is die Versteuerung nach WOMO eigentlich nich das gelbe vom Ei.
Mit Hubraumbesteuerung und Euro2 liegste bei ca. 153€.
Gruß Frank!

Re: Steuer und SoKfzWomo

Verfasst: 12.02.2012, 14:24
von soundjoker
Ne, ist auch nix Neues , nur mal die Voraussetzungen zusammengefasst. ;-)

Bin jetzt allerdings verwirrt wegen der Versteuerung, er wird ja als PKW besteuert!
Für Euro 2 brauch ich dann wohl einen KLR, gibts da Probleme bei nem Automatik oder nur einen verständnisvollen
TÜV´ler?

LG
Heidrun