Steuer und SoKfzWomo
Verfasst: 10.02.2012, 23:40
Nachdem das Thema Steuer und Umschreibung auf Womo immer wieder mal auftaucht hier die aktuellen Daten vom FA München, habe heute den Bescheid erhalten:
MV 2,1l , Emkl 0403 Schadstoffarm E , 15,13 Euro je 100ccm, Zulassung als SoKfzWomo
Voraussetzungen:
die steuerl. Anerkennung als Womo im Sinne blabla§ setzt voraus dass das Fahrzeug zum vorübergehenden Wohnen!
ausgelegt und gebaut ist; dazu gehört eine fest eingebaute Einrichtung mit Schlafplätzen, Sitzgelegenheiten mit Tisch, eine Kücheneinrichtung mit Spüle und Kochgelegenheit sowie Schränke bzw.Stauraum.
Zusätzlich muss die Bodenfläche des Wohnteils den überwiegenden Teil der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs einnehmen und der Wohnteil sowohl an der Kochgelegenheit als auch an der Spüle eine Stehhöhe von mindestens 170cm aufweisen.
Falls Sie ihrem FA den Nachweis dieser Voraussetzungen erbringen können , kann eine Änderung der Steuerfestsetzung mit der Fahrzeugart Wohnmobil erfolgen.
Alles klar? Ob die FAs dies unterschiedlich handhaben weiß ich nicht.
Euch allen ein schönes Wochenende
Heidrun
MV 2,1l , Emkl 0403 Schadstoffarm E , 15,13 Euro je 100ccm, Zulassung als SoKfzWomo
Voraussetzungen:
die steuerl. Anerkennung als Womo im Sinne blabla§ setzt voraus dass das Fahrzeug zum vorübergehenden Wohnen!
ausgelegt und gebaut ist; dazu gehört eine fest eingebaute Einrichtung mit Schlafplätzen, Sitzgelegenheiten mit Tisch, eine Kücheneinrichtung mit Spüle und Kochgelegenheit sowie Schränke bzw.Stauraum.
Zusätzlich muss die Bodenfläche des Wohnteils den überwiegenden Teil der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs einnehmen und der Wohnteil sowohl an der Kochgelegenheit als auch an der Spüle eine Stehhöhe von mindestens 170cm aufweisen.
Falls Sie ihrem FA den Nachweis dieser Voraussetzungen erbringen können , kann eine Änderung der Steuerfestsetzung mit der Fahrzeugart Wohnmobil erfolgen.
Alles klar? Ob die FAs dies unterschiedlich handhaben weiß ich nicht.
Euch allen ein schönes Wochenende
Heidrun