eigentor bei änderung der emission?

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stefferoni
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eigentor bei änderung der emission?

Beitrag von stefferoni »

hallo zusammen,

bin seit kurzem besitzer eines t3 mit carthago aufstelldach.

techn. daten:
bj: 90
zul. gesammtmasse: 2805kg
motor: 1,6 td (jx)
emission: 0477 (schadstoffarm e2/nachtrag)

habe heute mein steuerbescheid bekommen und der beläuft sich von april-oktober auf 256 €
mir fiel auf, dass der wagen als personenkraftwagen eingestuft wurde...

habe noch drei steuerberichte vom vorbesitzer erhalten, wo der wagen jedesmal anders besteuert wurde,
doch immer mit der emission 0631 und als sonstiges fahrzeug
jahr 2010 ... 450€
jahr 2007... 290€
jahr 2006... 172€


ich habe den neuen fahrzeugschein mit der emission 0477 e2/ schadstoffarm umschreiben lassen, da der alte schein nur die 0631 hatte ohne schadstoffarm.
es gibt noch ein tüv-bericht, wo die 0477 e2/schadstoffarm zu lesen war, darum hab ich das so mit der frau vom verkehrsamt so gemacht.
ich dachte mir, dass sich das bei der besteuerung positiv auswirkt.
doch irgendwo hab ich hier gelesen das 0477 ja e1 bedeutet oder?

nun ja meine frage ist, ob ich mir mit der umschlüsselung von 0631 auf 0477 ein eigentor geschossen habe, oder ob ich meine steuern reduzieren kann indem ich mein t3 als
womo melde...steht ja auch im fahrzeugschein

gruß steffen
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3t3
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Re: eigentor bei änderung der emission?

Beitrag von 3t3 »

Zum einen: auf den Steuerbescheiden sind auch die Besteuerungsgrundlagen vermerkt. Daraus muesste ersichtlich sein, dass das Fahrzeug frueher nach Zuladung (Kfz > 2,8t zGG), zwischenzeitlich pauschal (WoMo) und jetzt nach Hubraum (PKW) besteuert wird. Die gesetzlichen Grundlagen haben sich da etwas geaendert, das hat nicht nur mit der Umschluesselung zu tun.

Zum zweiten: die Umschluesselung von Nichts zu Fast nichts (31 -> 77) hat hierzulande keine Bedeutung, zumindest steuerlich (wobei 0631 ggf. ebenso fuer e2/schadstoffarm stehen koennte). Interessant ist die Umschluesselung auf PKW, die macht das Spiel richtig teuer. Vorher war das Fahrzeug WoMo, jetzt ist PKW. Keine gute Idee. Siehe:

Zum dritten: Aktuelle Steursaetze findest Du (u.a.) unter http://www.kfz-steuer.de" onclick="window.open(this.href);return false;.

Fazit: ich wuerde an Deiner Stelle die Umschluesselung umgehend rueckgaengig machen.
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Atlantik90
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Re: eigentor bei änderung der emission?

Beitrag von Atlantik90 »

Wenn es ein echtes Womo ist, dann geh zum Finanzamt und lasse den als solches besteuern. Das kostet mit "schadstoffarm e" für den JX im Womo 430 fürs ganze Jahr, wenn das zulässige Gesamtgewicht unter 2600 kg liegt (ggf wieder ablasten auf Seriengewicht).
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Re: eigentor bei änderung der emission?

Beitrag von stefferoni »

moin,

also in meinen papieren steht ja das es ein so. kfz wohnmobil ist, da hab ich ja nichts geändert.
jedoch steht halt nur auf dem steuerbescheid, dass der t3 als pkw abgerechnet wird ;)

eingetragen sind ebenfalls 2805 kg gesamtmasse


...so hab eben angerufen und sie schicken mir eine neue berechnung als womo zu ;)

zitat"...oh ja, wie ich sehe, wieder das alte spiel"


gruß steffen
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Re: eigentor bei änderung der emission?

Beitrag von Atlantik90 »

Nachdem Womo nach Gewicht geht, zahlst du mit deinen 2805 kg halt freiwillig für 400 kg mehr als beim Seriengewicht. Es zählen alle angefangenen 200 kg.
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Re: eigentor bei änderung der emission?

Beitrag von stefferoni »

Hallo,

also lass ich das beim Verkehrsamt umschreiben oder reicht es, wenn man das mit dem Finanzamt klärt?
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