KLR beim 2,1 MV Joker 1986 - Kaltlaufregler

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jester1986
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KLR beim 2,1 MV Joker 1986 - Kaltlaufregler

Beitrag von jester1986 »

Hallo liebe T3-Gemeinde,

ich habe einen VW T3 Joker, 2,1 MV, BJ 1986.

Werksmäßig habe ich somit EURO 1 als Wohnmobil = EUR 420 Steuern

Bus steht zur Zeit bei einer fähigen Werkstatt, die sich eines Motoreinstellungsproblemes angenommen und gelöst hat.

Von dieser Werkstatt wollt ich auch einen KLR nachrüsten lassen und über deren TÜV mir die Kiste als PKW bestätigen lassen = EURO 2/PKW = EUR 161

Nun kam der Hinweis, dass der Einbau eines KLR meist wieder zu Problemen bei den Motoreinstellungen führt und dass die "T3-Szene" die Dinger einbaut, sich von der Werkstatt bestätigen lässt und anschließend wieder ausbaut. Kennt Ihr jemand der eine KLR bei einem BJ vor 1987/88 eingetragen bekommen hat? Wie verhält es sich mit dem Aktivkohlefilter, usw.?

Hat jemand von Euch schon mal davon "gehört", dass sich jemand nur die Bestätigung in einer Werkstatt abgeholt hat?

Oder wie geht Ihr mit der geschilderten Problematik um?

Vorab vielen Dank für Eure Antworten
Hacky
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Re: KLR beim 2,1 MV Joker 1986 - Kaltlaufregler

Beitrag von Hacky »

Solch einen "Schmuh" nämlich Steuerhinterziehung macht aus diesem Forum mit Sicherheit niemand :-bla
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Q-Master
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Re: KLR beim 2,1 MV Joker 1986 - Kaltlaufregler

Beitrag von Q-Master »

NaJa, er läuft dann kalt im Standgas halt etwas bescheiden.
Wenn der Motor warm ist, schaltet sich das Teil ja sowieso wieder ab.

Zur Einstellung des Motors muss er halt abgeklemmt werden und danach wieder dran.

Wenn du jetzt ein WOMO hast, solltest du dich aber mal darüber informieren, ob du deinen Bus auch als PKW versteuern kannst.
Eventuell stellt sich das FA dann halt etwas zickig an, wenn du alle Kriterien für ein WOMO erfüllst.
Versicherung solltest du auch mal anfragen, denn PKW Versicherung ist normalerweise teurer als WOMO.
Gruß Stephan
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Re: KLR beim 2,1 MV Joker 1986 - Kaltlaufregler

Beitrag von jester1986 »

@Q-Master: Also wenn ich ihn nun perfekt eingestellt von der Werkstatt weghole und den KLR einbauen lasse, ist eine erneute Einstellung nicht mehr notwendig? Blöd ist halt nur, dass ich auch jeden morgen mit dem Bus auch meine 7km durch die Stadt zur Arbeit fahre und er dabei fast nur mit dem KLR fahren würde.

Ich könnte einen gebrauchten KLR inkl. Kabelbaum bekommen und habe auch die Einbauanleitung, die sonstigen Unterlagen und eine Kopie des Blanko-Werkstattformulars zur Bestätigung. Hat jemand schon Erfahrungen mit einer Werkstatt im Raum Hannover/Hildesheim die das Ding einbauen darf... ...auch wegen BJ 1986 und Aktivkohlefilter?

@Hacky: Natürlich suche ich vorrangig nach einer vernünftigen legalen Lösung.
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Re: KLR beim 2,1 MV Joker 1986 - Kaltlaufregler

Beitrag von jester1986 »

@Hacky: Zur Not beiße ich in den sauren Apfel und zahle halt nochmal 3 Jahre EURO 1 und ab 01.01.2016 H-Kennzeichen. Vor allem wenn man die aktuellen Preise für die paar noch lieferbaren KLRs sieht.
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Re: KLR beim 2,1 MV Joker 1986 - Kaltlaufregler

Beitrag von Hacky »

jester1986 hat geschrieben: jeden morgen mit dem Bus auch meine 7km durch die Stadt zur Arbeit fahre
Hmm, würde sich für solche Strecke, alleine aus Kostengründen, nicht ein unmotorisiertes Zweirad anbieten?

Dem Bulli tun solche Kurzstrecken auch nicht wirklich gut...
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