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H-Kennzeichen nur bei Zweitfahrzeug?

Verfasst: 25.06.2013, 21:15
von Caravelli
hallo zusammen,

eigentlich hatte ich überlegt, ggf. ne neue TÜV-Prüfung zu machen, ob mein T3 die H-Zulassung bekommen könnte... natürlich wegen steuerlicher und versicherungstechnischer Vergünstigungen, aber auch, weil es irgendwie eine Ehrung des Fahrzeug ist, finde ich. Ob alles original genug ist, weiß ich nicht, aber das soll hier nicht Thema sein.

Jetzt habe ich aber gehört, dass man sowieso nur ein Zweitfahrzeug mit H-Kennzeichen fahren kann, da davon ausgegangen wird, dass ein Oldtimer kein Fahrzeug für den Alltag/täglichen Gebrauch ist bzw. sein soll. Stimmt das? Ein zweites Fahrzeug kommt für mich aber nicht in Frage, allein finanziell. Sowieso wirft das noch andere Überlegungen auf: eigentlich mag ich den Bulli im Winter nicht fahren (Salz und so...) aber grad im Winter braucht man ein Auto noch eher, als im Sommer, wo man mal aufs Fahrrad steigen kann.

Wer von euch ist in ähnlicher Lage und wie habt ihr das geregelt? Ist euer altes Schätzchen wirklich Fahrzeug für jeden Tag oder nur Saisonfahrzeug und für Urlaube und besondere Anlässe? Wer von euch hat ein H-Kennzeichen und wie seht ihr das generell: hat das für euch Bedeutung/Wert (ideeller Natur) oder eher nicht?

Bin gespannt auf eure Antworten :)

die Elli

Re: H-Kennzeichen nur bei Zweitfahrzeug?

Verfasst: 25.06.2013, 21:22
von slowly
Hallo Elli,

das H-Kennzeichen hat mit zweitfahrzeug etc nix zu tun. Wer erzählt das? :box Da geht es ums Alter und den Erhaltungszustand, Orginalität usw.

Mein Bulli ist allerdings Spass an der Freude, also sowieso nur Sommerfahrzeug für den Urlaub. Wurde auch von Anfang an nur im Sommer gefahren.

H-Kennzeichen gibts nächstes Jahr. Für mich dann weniger Steuern, keine Umweltzone und die bestätigung ist alt aber prima in Schuß.

Winterbetrieb ist halt immer so ne Sache...

Greetz
Michael

Re: H-Kennzeichen nur bei Zweitfahrzeug?

Verfasst: 25.06.2013, 22:28
von germantom
Ja, das stimmt.
Die Zulassung als Oldtimer mit H-Kennzeichen hat nix mit dem Zweitwagen zu tun, ABER die meisten Versicherungen möchten einen Nachweis, dass man ein Alltagsfahrzeug hat und der Oldtimer wirklich nur als Kulturgut betrieben wird.

Wenn man bspw nen Firmenwagen hat benötigt man eine Überlassungserklärung.

Musst du mal mit deiner Versicherung klären. Manchmal gibt es halt auch ne KM-Begrenzung die relativ gering ist.

Hoffe ich konnte helfen.
Grüße Thomas

Re: H-Kennzeichen nur bei Zweitfahrzeug?

Verfasst: 25.06.2013, 22:36
von gvz
du darfst da nicht 2 Sachen durcheinanderbringen
Steuerlich und verkehrsrechtlich:
wenn du es schaffst und dein Bus bekommt von einer amtlichen Pruefstelle ein "H"--dann zahlst du-- 191,-Euro steuern im Jahr--unabhaengig welchen Orginalmotor du da drin hast.--damit freie Bahn--auch in die (D)umweltzonen
jetzt kommt die versicherung:
zum ersten wird es problematisch werden eine Gesellschaft zu finden--die z.b.ein Wohnmobil zum Oldtimertarif versichert.
Die meisten Versicherungen fordern auch ein Zweitfahrzeug.

Du kannst natuerlich nur den Steuervorteil nutzen und den Bus ganz normal versichern
das musste ich z.b. vor Jahren--weil mein Sohn unter 25 Jahre war--und deshalb kein Fahren moeglich war.
So hat der Erstwagen meines Sohnes(69er Mercedes Benz 220D)--zwar 191 Euro Steuer gekostet--jedoch gut 750 Euro Versicherung--mittlerweile ist er 25--und zahlt fuer den Benz knapp 120 Euro--hat allerdings auch mehere Fahrzeuge--ganz der Vater :mrgreen:

Re: H-Kennzeichen nur bei Zweitfahrzeug?

Verfasst: 26.06.2013, 08:24
von stoppelhopser
gvz hat geschrieben:...

--mittlerweile ist er 25--und zahlt fuer den Benz knapp 120 Euro--hat allerdings auch mehere Fahrzeuge--ganz der Vater :mrgreen:
Hoffentlich liest das die Mutter meines Sohnes nicht.... :oops:

Gruß, Michael

Re: H-Kennzeichen nur bei Zweitfahrzeug?

Verfasst: 26.06.2013, 10:24
von Caravelli
ok, nun bin ich schonmal um einiges schlauer :dance

Ja, mit dem steuerlichen Vorteil und dem Wegfall der Sperrzonen (hihi "Dummweltzone" sehr gut :-) ) wäre mir ja schonmal geholfen. Bei der Versicherung kann ich ja immer noch klären, ob es da einen Oldtimer-Tarif gibt oder mich zum Jahresende halt um einen Wechsel kümmern... zur Not bleibt's halt versichert wie es ist.

danke ;-)