LKW mit Pilzdach?

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eulenflo
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LKW mit Pilzdach?

Beitrag von eulenflo »

Also ich hab mich bisher doof gesucht und nix im Netz dazu gefunden... Wenn man einen KY Transporter mit LKW Zulassung fährt und dem ein Pilzdach verpasst, eine Selbstgebaute Klappbank OHNE Gurte und Gurtaufnahmen einbaut und die obere Hälfte der Trennwand rausmacht, Isses dann noch ein LKW?
Soweit ich weiss muss man doch für LKW mehr als 50% des Platzes als Ladefläche haben. Zählt jetzt ne Klappbank OHNE Gurte als Ladefläche oder nicht? Muss man das Pilzdach eintragen lassen und bekommt dann das FA nen Änderungsbescheid?

Danke für eure Antworten

eulenflo
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TottiP
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Re: LKW mit Pilzdach?

Beitrag von TottiP »

Dach muss eingetragen werden, allein schon wegen Fahrzeughöhe. Und ne Bank ist ne Bank. Wenn die fest verbaut ist, war es das mit LKW
Gruß, Totti
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Markus - timeless
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Re: LKW mit Pilzdach?

Beitrag von Markus - timeless »

Wenn son Bus nen LKW ist, dann wird der ja unter Umständen als Baustellenfahrzeug genutzt. Und dann muss man sich da ja auch zur Frühstückspause mal reinsetzen können, und nen Kaffee trinken. Gurte dürfen da dann natürlich keine dran sein, und rausbaubar muss das ganze auch mit Bordmittel sein, also sich wie ein Stück gesicherte Ladung verhalten.
Im richtigen Leben: Wenn Du die Bank als Bett nutzen willst, dann sollte das schon klargehen. Im Zweifelsfalle zum tüv einfach raus das ding. Personen befördern tät ich aber auf dauer lieber nicht da hinten, denn das kann bei jeder allg. Verkehrskontrolle mächtig mecker mit u.U. bösem nachspiel geben.

Ich hoffe das hat Dir etwas geholfen,

Gruß Markus
Zuletzt geändert von Markus - timeless am 04.02.2015, 19:03, insgesamt 1-mal geändert.
eulenflo
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Re: LKW mit Pilzdach?

Beitrag von eulenflo »

Und das Dach alleine muss zwar eingetragen werden, ist aber nicht im Widerspruch zur LKW Zulassung???

Was muss alles für ne WoMo Zulassung erfüllt sein und was ist der preisliche Unterschied? Hat da jmd. evtl. nen Link dazu?
prometheus0815
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Re: LKW mit Pilzdach?

Beitrag von prometheus0815 »

Den Link zum TÜV-Anforderungskatalog WOMO-Abnahme hab ich erst kürzlich wieder gepostet. Schmeiß mal die Suchfunktion an.
eulenflo
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Re: LKW mit Pilzdach?

Beitrag von eulenflo »

Also gut, so braucht man offensichtlich Sitzplätze mit nem Tisch, nen FEST verbauten Kocher, Spüle mit zu und Abwasser, Stauraum und ne Liegefläche, aber KEINE STEHHÖHE.
Was ich aber immer noch nicht weiss, ist ob ein nachträglich eingebautes Pilzdach Probleme mit der Zulassung als LKW macht. Wo find ich denn die Info, oder hat da jemand Erfahrungen?
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Re: LKW mit Pilzdach?

Beitrag von eulenflo »

Und ausserdem: Ich hab gelesen, dass dass in BAY die KFZ Steuer nur mehr der Zoll macht und nicht mehr das FA. Ist das richtig??? Zudem soll angeblich das FA den TÜV Bescheid "WoMo" oder "LKW" anerkennen müssen (angeblich seit 1.1.2013). Wie ist das jetzt in BAY????
AHHH! Fragen über Fragen... :gr
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Re: LKW mit Pilzdach?

Beitrag von prometheus0815 »

eulenflo hat geschrieben:Zudem soll angeblich das FA den TÜV Bescheid "WoMo" oder "LKW" anerkennen müssen
Nicht das TÜV-Gutachten, sondern die Angabe der Fahrzeugklasse laut Ziffer 5 in der Zulassungsbescheinigung. Die musst Du also bei der Zulassungsstelle entsprechend dem Gutachten umschreiben lassen.
eulenflo hat geschrieben:Wie ist das jetzt in BAY????
Keine Ahnung, ich lebe in Deutschland. :mrgreen: Wie wär's mit Anrufen und Fragen?
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slowly
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Re: LKW mit Pilzdach?

Beitrag von slowly »

In BY zieht der Zoll die KFZ Steuer ein
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