Wiedermal die Wohnmobilzulassung (2015)

Hier gehts um das leidige Thema
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Monty
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Wiedermal die Wohnmobilzulassung (2015)

Beitrag von Monty »

Heyho,
Ich weis schon, das Thema ist ein Evergreen unter den dummen Frage, aber Ich konnte es noch nicht wirklich abschließend für mich klären. Ich versuch es auch kurz zu halten.

Das Ziel ist klar: die Wohnmobilzulassung
Was brauche Ich dafür? (also außer dem Bulli). Im Netz steht da ja vieles, aber leider oft veraltet und widersprüchlich.

Sicher ist jedenfalls schon einmal die Schlafmöglichkeit/Sitzmöglichkeit und der (Klapp-)Tisch. Auch notwendig ist die Kochmöglichkeit („festinstallierter“ Gaskartuschenkocher scheint da ja zu reichen). Klar scheint auch dass die vieldiskutierte Stehhöhe weggefallen ist.

Aber was ist mit dem Küchenblock? Muss das wirklich sein? Ich würde da nämlich gern drauf verzichten da festverbaute Wassertanks und die restliche Platzverschwendung einzubauen.
Stauraum ist ja auch gefordert. Reichen da beispielsweise Rollcontainer bzw. unterm Bett schon aus?
Wie fest muss festinstalliert sein? Ich hoffe doch anschrauben reicht da aus?

Und jetzt wird es ganz speziell:
Angenommen Ich kaufe mir einen Kasten. Brauch der hinten zwingend Fenster um ein Wohnmobil zu sein? Ich brauch sie an und für sich nicht, aber das würde Kastenwagen bei meiner Suche schon mal ausschließen…

Wenn Ich mir eine Pritsche zulegen sollte und eine Art Holzkabine draufsetze, mit den sonstigen Erforderlichkeiten natürlich. Komme Ich damit durch oder gilt das im besten Fall als Ladung?

Wäre wirklich fein wenn mir da jemand ne Antwort drauf geben könnte, auch wenn gerade die letzten Fragen wahrscheinlich nur ein TÜV-Prüfer klären können wird.

Danke schon mal fürs lesen ;),
Monty
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gvz
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Re: Wiedermal die Wohnmobilzulassung (2015)

Beitrag von gvz »

vieles stammt noch aus der zeit--wo Unterschiede zwischen der vekehrsrechtlichen und steuerrechtlichen Zulassung gemacht wurden.

so war es durchaus moeglich dass ein VW-Bus der als Sonderkfz Wohnmobil einfach vom zustaendigen Finanzamt als solches nicht anerkannt wurde.

heute--macht der ueberlastete und ueberforderte Zoll gar nichts mehr

d.h. wenn da Womo in den Papieren steht--wird der als Womo verteuert.
Naja--eventuell in Hessen etwas komplizierter mit deren Pruefung einer durchgefuehrten Pruefung :roll:

Um zu so einer solchen Eintragung zu gelangen--musst dir halt einen Tuevpruefer suchen und fragen--was er verlangt.

[ironiemodusan]Es nutzt dir wenig--wen ein Pruefer kurz vor der oesterreichischen Grenze nur ein Stuhl sehen will--waehrend ein anderer in Kiel sogar noch ein Vorzelt fordert.[ironiemodusaus]

Hier gibt es Pritschen mit Womozulassung--sei es als festen Aufbau oder absetzbarere Kabine--dto auch Doka--selbst geschlossene Kastenwagen koennen sowas bekommen.
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Monty
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Re: Wiedermal die Wohnmobilzulassung (2015)

Beitrag von Monty »

Hallo GVZ,
Ja da wirst du wohl recht haben. Eigentlich merkwürdig, so eine Uneinheitlichkeit für ein Land in dem selbst ein Holzwurm genaue DIN vorgaben einzuhalten hat. :-bla

Interessant wären einige aktuelle Beispiele aber bestimmt dennoch, also vor allem die negativen mit verweigerter Umschreibung. Also falls jemand was parat hat.
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Re: Wiedermal die Wohnmobilzulassung (2015)

Beitrag von Atlantik90 »

Genau da unter 5.1 steht, was du brauchst http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo ... _xxix.html" onclick="window.open(this.href);return false;
Und wenn du nur die Sitze vorne im Fahrerhaus brauchst, würde ich wegen des Wohneindruckes wenigstens eine Schiebetüre mit Fenster verbauen. Ansonsten spricht nichts gegen eine Kastenwagen.
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Re: Wiedermal die Wohnmobilzulassung (2015)

Beitrag von aazvolker »

Was hat denn die Wohnmob. Zulassung für einen Vorteil ??

Wenn du einen Kastenbus verwendest hast du doch die günstigste Steuervariante aber etwas mehr Versicherungskosten.

Wenn du einen Fensterbus verwendest und zum Wohnmob. umschreiben lässt benötigst du die mindest Ausstattung für Wohnmobile, Steuer wird teuer und die Versicherung etwas günstiger ausfallen. Ich habe beide varianten und unterm Strich waren beide ( JX Diesel) gleich teuer , einziger Vorteil vom Camper ist das ich am Sonntag mit Anhänger zur Nordschleife fahren kann.
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Re: Wiedermal die Wohnmobilzulassung (2015)

Beitrag von Atlantik90 »

Mit einem Womo-Ausbau ist das eine Verwendungsänderung und damit sehr problematisch, denn dann kommt Steuerhinterziehung in Frage.
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Re: Wiedermal die Wohnmobilzulassung (2015)

Beitrag von Monty »

Danke für die Antworten,
aazvolker hat geschrieben:Was hat denn die Wohnmob. Zulassung für einen Vorteil ??
Naja vorrangig schon ein geldwerter. Die LKW- bzw. Lieferwagen-Versicherung, würde mich scheinbar laut Onlinerechner ( der zumindest bei meinem Erstwagen richtig rechnet) gut 370€ kosten, dem gegenüber knapp 150 bei der WoMo Variante. LKW Steuer hab ich nicht ausgerechnet, aber um das auszugleichen muss das schon verdammt günstig sein bei einer WoMo-Steuer von 163€.
LKW Steuer und PKW Versicherung geht ja auch wieder nicht nehme ich mal an?
(Alles mit Saisonkennzeichen von April - Oktober bei einem 2,5er TDI 88PS und Euro3 DPF gerechnet).

Außerdem soll es ja auch ein Wohnmobil sein, auch wenn das Moped im angenehmsten Falle neben das Klappbett passt :-) .
Wobei dann neujoker´s Einwand der Steuerhinterziehung durchaus greift, auch wenn Ich nicht weis ob überhaupt schon jemand für sowas belangt wurde und der Ausbau dann sicherlich nicht nach den TÜV Anforderungen für ein WoMo ausgerichtet werden würde.


Naja, im Grunde soll es ja auch nur erstmal um die Möglichkeiten gehen Doka´s mit Selbstbaukabine oder Kastenwagen ohne Fenster überhaupt als WoMo zugelassen zu bekommen, bzw. auch um die Anforderungen wie den Waschtisch.

lg

Monty

Edit:
@aazvolker
Ich hab mir eben die Steuertabelle für Wohnmobile nochmal angeschaut. Wenn Dein T3 In die Schadstoffklasse S1 fällt (?), dann wäre natürlich klar das es sich bei dir nicht so bemerkbar machen würde mit der WoMo-Zulassung.
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