Steuerschock Doka

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airbusser
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Steuerschock Doka

Beitrag von airbusser »

Moin,
bin grad von der Arbeit nach Hause gekommen und habe Post vom Hauptzollamt bekommen...
Meine Doka mit LKW Zulassung soll ab Juni keine LKW Besteuerung mehr haben.

Damit soll ich einen Steuerbetrag von 676€ zahlen! Zuvor typische 148€.

Gibt es da eine neue Regelung?? Habe ich etwas verpasst?? Ich glaub es hackt!!!

Hilft es Einspruch einzulegen?
Paul S.
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von Paul S. »

Normalerweise tät ich sagen: Kann nicht sein.

Ein Freund macht allerdings grad das gleiche durch - seine LKW-Doka wurde nicht als LKW versteuert, er klagt...mehr weiß ich nicht.
Eine Kopie meines Steuerbescheids hat die Beamten nicht beeindruckt.
Ging bei ihm allerdings um eine Neuzulassung, in deinem Fall ja wohl nicht?!?!??

Scheint wohl neuerdings mehr Raum für Willkür zu geben... :kp
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von michah »

Hallo,

das ist der alte streit: Wann ist es ein LKW und wann ein PKW. Du wirst ganz normal mit Euro 0 und PKW versteuert. Du hast jetzt 3 Möglichkeiten:

1) Einspruch einlegen und nachweisen, das es ein LKW ist. Was steht in den Papieren?
2) Partikelfilter nachrüsten und dann ca 300 € zahlen
3) Umrüsten auf 2E mit Euro2 und nur noch 147 € zahlen.

GrußMicha
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Q-Master
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von Q-Master »

Irgendwann gab es mal eine Änderung.
Darin wurde festgelegt das so zu versteuern ist wie es in den Papieren steht.
Ist gefühlt 2 Jahre her.

Findet sich bestimmt was dazu im Internet.

Was steht bei dir in den Papieren?
Gruß Stephan
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von p40p40 »

Ist zwar schon länger her :
Und da war was der Tüff sagt und in den Papieren steht nichts wert !
Must vorfahren beim der Steuerbehörde . Dort wurde das Auto begutachtet und eingeteilt .
War aber keine Doka sonder ein Bus 2Sitze Rest Laderaum nicht ausgebaut .
Die Beamte sagt da fehlt die Trennwand also ist es ein PKW . Der Tüff sagte diese Auto besitzt nur 2Vordersitze der Rest iśt Laderaum deswegen ist es ein LKW . Also hätte ich die Pkw Steuerzahlen sollen und die teuere LKW Versicherung da ich das Auto nicht auf PKW anmelden konnte um die günstigere Pkw Versicherung zu bekommen . War übrigens ein neuer T4 von Werk gehohlt und laut Herrsteller VW ein LKW , das interisirte den Beamten aber wenig .
LG Markus
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von airbusser »

Nein, meine Doka ist angemeldet und bereits als LKW besteuert. Alles ohne Probleme. Und nun auf mal soll es einPKW sein.
In den Papieren steht ganz klar LKW.

Ich werde da definitiv Einspruch einlegen. Partikelfilter kommt da nicht rein.

Wenn die sich da, auch mit Anwalt zur Not, nicht drauf einlassen wollen, dann gibt es für mich persönlich nur zwei Möglichkeiten...

2E oder verkaufen. Und da tendiere ich dann eher zur zweiten Möglichkeit...
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von airbusser »

Habe grad mit dem Hauptzollamt telefoniert.
Die nutzen ein anderes Programm wie das Finanzamt. Dieses Programm macht eine Plausibilitätsprüfung der Daten.
Bei der Doka stellt dieses Programm dann folgendes fest. Doka - 6Sitzplätze - kann kein LKW sein - also PKW... :kp

Ich soll nun Einspruch einlegen (per Email) und zwei Bilder meiner Doka hinzufügen (1x seitlich, 1x seitlich schräg das man das Kennzeichen erkennen kann). Dann sollte das schnell "erledigt" sein und die können das in Ihrem Programm wieder ändern.

Ich halte Euch auf dem laufenden....
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von michah »

Pack eine Kopie vom alten Steuerbescheid und KFZ-Brief dazu.
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Steuerschock Doka

Beitrag von airbusser »

michah hat geschrieben:Pack eine Kopie vom alten Steuerbescheid und KFZ-Brief dazu.
Daten vom alten Steuerbescheid sowie vom Brief/Schein haben die vor Ort. Hat er extra erwähnt. Die brauchen nur den Einspruch und die Bilder. Dann soll das seinen Weg gehen.
Schauen wir mal...
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von bullischrauber »

Das hab ich mit meiner Doka beim Hauptzollamt Hamburg gerade durch. Musste zur Vorführung hin. Letztendlich ist sie LKW mit 6 Sitzplätzen geblieben, allerdings nur weil die Beamtin mir wohlgesonnen war... Rein rechnerisch wird es mit dem Verhältnis von Ladefläche zu Innenraum bei einer Doka eng. Der Tresorraum wurde als Ladefläche nicht anerkannt.

Gruß Sönke
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von airbusser »

Ich warte noch auf Rückmeldung.
Sobald ich was neues weiß, werde ich es hier rein schreiben.
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von bu-bi »

Moin,
bei meiner Doka ist unter S1 002 - also zwei Sitzplätze eingetragen.
Im freien Text unten dann: S1 auch: 3,5,6
Und steht natürlich im Brief schon als LKW offener Kasten.
Gab auch keine Rückfragen...
Grüße aus NI, Burkhard

Jetzt im Chevy Pickup 6,5TD unterwegs...

Wenn Theorie und Praxis nicht übereinstimmen, ist immer die Theorie falsch!
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von airbusser »

Habe noch keine Rückmeldung vom Hauptzollamt bekommen....
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von deltaprofi fix »

Und was gehört??

Meine T1 Doka soll jetzt auch etwas mehr kosten, ca 6 mal soviel??? Obwohl Lastkraftwagen im Steuerbescheid steht?!?!?

Seltsam.

Grüsse fix
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von airbusser »

Nein, leider noch nicht. Werde dort morgen mal nachfragen.
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von Boxer-Tom »

Ich bin auch in einem Dodge-Forum unterwegs und da bekommen sehr viele, die Pickups mit LKW-Zulassung haben, auch plötzlich
neue Steuerbescheide mit PKW-Besteuerung, obwohl sich am Fahrzeug nichs verändert hat und auch nichts umgemeldet wurde.

Da ist noch sehr viel Willkür und Ermessensspielraum der Zollmitarbeiter rauszulesen, weil es da keine einheitliche Richtung zu erkennen gibt.
Die meisten legen Einspruch ein, viele davon müssen das Fahrzeug zum Vermessen beim Zoll vorstellen; bei mir haben Fotos gereicht und eine von mir durchgeführte Vermessung nach einer Vorgabe vom Zoll. Ich hab das alles per Mail zum Zoll geschickt und ne gute Woche später kam ein neuer Steuerbescheid, der wieder auf LKW lautete.

Anscheinend gehört auch eine große Portion Glück dazu, einen gutgelaunten Mitarbeiter vom Zoll zu erwischen.

Falls jemand die Anleitung zum Vermessen (Verhältnis Ladefläche zur Kabine) braucht, kann mir gerne seine Mailadresse per PN zukommen lassen.
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Paul S.
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von Paul S. »

Nachdem sich die Sache zu häufen scheint, hab ich grad mal nachgeschaut was die mir an Steuer für die Doka eingezogen haben - nicht daß mir da was durch die Lappen gegangen ist...
Puh, 87€ für Saision 04-10, da muß man ja fast sagen Glück gehabt...
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von airbusser »

Nachdem ich telefonisch nachgefragt habe, wurde mir gesagt das der Einspruch eingegangen ist und in Bearbeitung sei.
Weiteres würde ich dann per Post erfahren, die Dame am Telefon konnte die Akte leider nicht einsehen.
Es bleibt also spannend! :bumsfreunde
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von airbusser »

Post vom Hauptzollamt ist da.
Ich habe jetzt vier Wochen Zeit meine Doka dort vorzuführen damit das vermessen werden kann.
Was wollen die da denn vermessen? Die Ladefläche?

Macht es Sinn die hintere Sitzbank wieder einzubauen? Derzeit habe ich die draussen weil ich den Platz für andere Dinge brauchte.
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von ehemaliger User X »

Lass die draussen, dann isses numal wirklich eher n lkw.
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von airbusser »

Die eingetragenen Sitzplätze müssen ja nicht unbedingt vorhanden sein, oder?
Habe vorne ja auch keine Sitzbank mehr drin. Hab zwei Einzelsitze drin.
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von deltaprofi fix »

Wenn dann müssen die Verankerungen und Gurtbefestigungen verschweisst sein.
Oder fahre zum Tüv und lasse die austragen.

fix
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von airbusser »

Nee, die Sitzbank soll da ja schon noch wieder rein in die Doka. Hatte die nur rausgebaut weil ich ans linke Seitenblech von innen musste und zum transportieren war das auch grad ganz praktisch. Aber an sich sollen die da schon wieder rein. Vorne bleiben aber die Einzelsitze
Paul S.
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von Paul S. »

airbusser hat geschrieben:Post vom Hauptzollamt ist da.
Ich habe jetzt vier Wochen Zeit meine Doka dort vorzuführen damit das vermessen werden kann.
Was wollen die da denn vermessen? Die Ladefläche?
Oh mann, der Amtsschimmel wiehert...
Gibt da ne Vorgabe, daß der Bereich für die Ladung länger sein muß, als für die Personen/Innenraum in dem Fall. Innenraum wird gemessen von Kupplungspedal bis Kabinenende. Hab das aber nie nachgemessen...
Sitzbank tät ich trotzdem vorher raus, sieht LKWiger aus. Das Hauptzollamt wird dir das Teil nicht austragen :mrgreen:

Ich tät den Sesselpupsern aber schon etwas barsch kommen, die Karre wurde als LKW ausgeliefert, es steht LKW im Schein, sieht aus wie ein LKW, LKW war's die letzten 20+x Jahre und nun nimmer...
gn8

Erstaunlich finde ich den ganzen Terz insofern, daß sich das Finanzamt bei Wohnmobilen an die Abnahme des TÜV halten muß. Das war eine der Neuerungen von ein paar Jahren. Sagt der TÜV es ist ein Womo, dann muß sich das Finanzamt dran halten und nicht eigene Ermessensspielräume aufmachen. Und grad die werden werden nun wieder aufgemacht, zumindest beim LKW...
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von deltaprofi fix »

Das ist leider keine Willkür!

Es gibt da ein Urteil aus 2010 drüber.

Egal wie alt die Autos sind.

Meine Doka ist sogar 55 Jahre.

Es ist schon rechtens, auch wenn es ärgerlich ist.

Es wird auch nicht die Länge gemessen sondern die Grundfläche.

Spitze von nicht getretenen Gaspedal bis Rückwand, nicht bis zur Lehne!! Multiplizieren mit Innenbreite, Seitenverkleidung bis Seitenverkleidung da wo der Türgriff ist.

Ladefläche breite mal Länge.

fix
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von Q-Master »

Hintere Sitzbank raus lassen.
Werkzeugkasten, Schaufel, Besen, Gummistiefel, einen Eimer mit Werkzeug, Arbeitsjacke, etc. einladen (da wo eigentlich die Sitzbank hin gehört).

Muss halt nach Laderaum aussehen :mrgreen:

Wenn das einmal durch ist, kräht da kein Hahn mehr nach.
Gruß Stephan
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von 3t3 »

Moin,

ich weiss, ich bekomme gleich wieder Schlaege, weil ich die Finanzaemter gegen den Willkuer-Vorwurf verteidige. Die Besteuerung wird gerne entsprechend der Nutzung vorgenommen, nicht nach der Zweckbestimmung - dies begruendet die (unter diesen Gesichtspunkten) berechtigte Neueinstufung von Pickups, also mehrsitzigen Transportfahrzeugen. Ich glaube auch, dass das Stopfen von derartigen Steuerschlupofloechern im Rahmen einer Steuergerechtigkeit irgendwie fair ist.

Aber (!) der Zoll (als steuereintreibende Behoerde) sagt klar etwas anderes als das, was er tut: ... Das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) sieht abhängig von der Fahrzeugart unterschiedliche Steuersätze vor. ... und ... Bei der Zulassungsbehörde werden die für das jeweilige Fahrzeug geltenden besteuerungs- bzw. steuerbefreiungsrelevanten Daten festgestellt. ...

Insbesondere steht in Par.2(2) KraftStG:
Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, ...sind für die Beurteilung der Schadstoff-, Kohlendioxid- und Geräuschemissionen, anderer Bemessungsgrundlagen technischer Art sowie der Fahrzeugklassen und Aufbauarten die Feststellungen der Zulassungsbehörden verbindlich.
Ich konnte im weiteren Gesetz nichts finden, was eine abweichende Einstufung einer LKW-Doka begruenden wuerde. Man darf also gespannt sein, wie ein formales Einspruchsverfahren ausgeht.

Gruss,
Axel (auch mit LKW-Doka, aber bislang noch ohne Post vom Zoll)
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von airbusser »

Anfang kommender Woche weiß ich mehr. Hab dann Termin beim Zollamt zur Vorführung.
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von airbusser »

Bin grad vom Zoll zurück.

Laut dem Beamten der das Fahrzeug vermessen hat, ist es ganz klar ein LKW.
Aber, er meinte das er das ganze nun zum Hauptzollamt schickt, dort würde man das entscheiden.

Da nun am 15.06. die Steuer eingezogen wird, gehe ich davon aus das mir erstmal 676€ abgezogen werden.

Eigentlich ja eine Frechheit! Und das dauert dann sicher auch noch Wochen bis man das dann (im Falle der LKW Besteuereung) wieder zurück bekommt.

Ich bin da etwas verärgert!
Paul S.
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von Paul S. »

Lastschrift widersprechen, Knete zurück holen und den alten Kurs (146€) überweisen.
Bis zur Klärung der Angelegenheit. Hätte keinen Bock 500 Stecken vorzustrecken...
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von 3t3 »

Moin,

das wollte ich auch zuerst empfehlen, aber: Steuerbescheide sind verbindlich und der Betrag ist erst einmal faellig, auch wenn das in der Hoehe richtig sch.... ist. Durch Lastschriftrueckruf kann man dann richtig Stress und Zusatzkosten bekommen, vermute ich.

Gruss,
Axel
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Re: AW: Steuerschock Doka

Beitrag von ergster »

Na da bin ich ja mal gespannt ob und wann der Blödsinn bei mir ankommt.
Besteuerung nach tatsächlicher nutzung is ja toll.

Aber woher wollen die wissen wie ich das Auto nutze?
Und ist es etwa keine LKW nutzung wenn ich mit 5 Leuten und nem Bernadiener durch die Republik fahre um eine Ölzentralheizung samt warmwasserspeicher abzuholen? (schon genau so gemacht)
Oder wird der LKW gleich zum Womo wenn man ne Matratze drauf packt und in den Urlaub fährt? Ich glaub ich schlage denen mal vor, das se noch einen KFZ Steuer Jahresausgleich einführen, dann können wir ja angeben wann der Wagen als LKW und wann als Womo genutzt wurde. Und wird er eigentlich zum PKW wenn die Ladefläche leer ist?

Ich weis dagegen aber ziemlich sicher, das se dir mitm Anhänger hinter nem Pickup am Sonntag auch dann einen ans Zeuch flicken können wenn PKW inne Papiere steht. Es reicht aus wenn das Fahrzeug unzweifelhaft zum Transportieren von gütern gebaut wurde um einem das Hänger fahren am Sonntag zu verbieten.

Das is ja die traumkombination. PKW Steuern zahlen, LKW Versicherung und Sonntagsfahrverbot mitm Hänger.

Ich krieg jetzt schon n Hals. Das ist definitiv Willkür und schon allein der umstand mich vielleicht unaufgefordert mit dem Amt rumschlagen zu müssen und meine Zeit für sowas zu verschwenden ist grund genug um sich aufzuregen. Selbst wenn nachher alles beim alten bleibt.

Ich bin dann nur mal gespannt wo ich den Wagen ggf. vorführen soll. Ich glaub das Zollamt liegt hier in der Blödsinnszone. Da werde ich dann plötzlich mal doch ein Problem damit haben diesen Umstand zu Ignorieren.
Wer V sagt . . .
Muss auch W sagen

Grüße
ergster
Paul S.
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Re: AW: Steuerschock Doka

Beitrag von Paul S. »

ergster hat geschrieben: Ich weis dagegen aber ziemlich sicher, das se dir mitm Anhänger hinter nem Pickup am Sonntag auch dann einen ans Zeuch flicken können wenn PKW inne Papiere steht. Es reicht aus wenn das Fahrzeug unzweifelhaft zum Transportieren von gütern gebaut wurde um einem das Hänger fahren am Sonntag zu verbieten.
Hab ich was verpasst?
Ich kann mir ja mittlerweile vieles von unseren Ämtern vorstellen, aber das wäre ja so also ob man GEZ bezahlen muß nur weil man ne Wohnung hat und gar net glotzt...na gut schlechtes Beispiel :gr
ergster
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Re: AW: Steuerschock Doka

Beitrag von ergster »

Vermutlich nur keine Gedanken drüber gemacht.

Der Gesetzgeber sagt " LKW sind Kraftfahrzeuge, die nach Bauart und Einrichtung zur Güterbeförderung bestimmt sind".

Nirgendwo steht, dass das was mit der Eintragung im Fahrzeugschein zu haben muss.

Sonst wäre es nicht möglich einen Transporter unter 3,5zgg. als PKW eintragen zu lassen.

Umgekehrt gibt es sicherlich auch kein Gesetz was verbietet, dass ich einen Golf nehme, die hinteren Scheiben zuschweiße, eine Trennwand einbaue, den Wagen als Lkw zulasse und dann alles dahinter mit PU Schaum fülle und das so eintragen lasse. Dann habe ich einen LKW mit dem ich nix transportieren kann und darf theoretisch auch Sonntags mit Anhänger fahren. Aber das hat sicher noch niemand getestet.
Wer V sagt . . .
Muss auch W sagen

Grüße
ergster
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Re: AW: Steuerschock Doka

Beitrag von 3t3 »

ergster hat geschrieben:... Der Gesetzgeber sagt " LKW sind Kraftfahrzeuge, die nach Bauart und Einrichtung zur Güterbeförderung bestimmt sind".

Nirgendwo steht, dass das was mit der Eintragung im Fahrzeugschein zu haben muss. ...
Der Gesetzgeber sagt in Par.2(2) KraftStG: " ...sind für ... sowie der Fahrzeugklassen und Aufbauarten die Feststellungen der Zulassungsbehörden verbindlich.".

Diese sind bekanntlich im Fahrzeugschein zu finden.

Gruss,
Axel
Paul S.
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Re: AW: Steuerschock Doka

Beitrag von Paul S. »

[quote="3t3]
Der Gesetzgeber sagt in Par.2(2) KraftStG: " ...sind für ... sowie der Fahrzeugklassen und Aufbauarten die Feststellungen der Zulassungsbehörden verbindlich.".

Diese sind bekanntlich im Fahrzeugschein zu finden.

Gruss,
Axel[/quote]

So ist auch mein Verständnis.
Aber so scheint es nicht mehr zu sein, wie dieser Beitrag zeigt...
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von airbusser »

Ihr glaubt gar nicht wie gespannt ich bin was dabei raus kommt.
Hab grad einiges an Zeit und Geld in die Doka gesteckt zum TÜV. Hat grad frisch ne Plakette bekommen, ohne Mängel.... wenn die jetzt aber als PKW versteuert werden muss...

- verkaufen oder
- Benziner einbauen...

auf beides habe ich keine Lust. es ist zum :kotz
ergster
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Re: AW: RE: Re: AW: Steuerschock Doka

Beitrag von ergster »

3t3 hat geschrieben:
ergster hat geschrieben:... Der Gesetzgeber sagt " LKW sind Kraftfahrzeuge, die nach Bauart und Einrichtung zur Güterbeförderung bestimmt sind".

Nirgendwo steht, dass das was mit der Eintragung im Fahrzeugschein zu haben muss. ...
Der Gesetzgeber sagt in Par.2(2) KraftStG: " ...sind für ... sowie der Fahrzeugklassen und Aufbauarten die Feststellungen der Zulassungsbehörden verbindlich.".

Diese sind bekanntlich im Fahrzeugschein zu finden.

Gruss,
Axel

Jo im Steuergesetz steht das so, und genau das werde ich denen auch um die Ohren hauen wenn was kommen sollte.

In den Gesetzen zum Sonntagsfahrverbot steht das aber eben nicht, weshalb ne Doka mit Anhänger genau genomnen nie am Sonntag fahren darf, egal was in den papieren steht.

Und genau das is ja der Kackpunkt wenn der Zoll jetzt auf den Trichter kommt, die Doka is n PKW. Dann sind die hohen Steuern mit den Nachteilen des LKW kombiniert. Und das kanns ja wohl nich sein. Schließlich betrifft das ja Neuwagendokafahrer genau so.
Wer V sagt . . .
Muss auch W sagen

Grüße
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von airbusser »

+++++NEUIGKEITEN+++++

Hab eine Email von der Rechtsbehelfstelle bekommen das ich mich dort bitte mal melden möchte.

Habe dort angerufen und mir wurde mitgeteilt das es nicht gut aussieht. Es würden ein paar %-Punkte zum LKW fehlen.

Nun soll ich zum Hauptzollamt kommen und dann soll die Doka da vor Ort nochmal vermessen werden.....

Das sind pro Strecke ~100km.

So langsam aber sicher fühle ich mich da ziemlich verarscht. Auch wenn die alle bisher nett und freundlich waren.
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von CBSnake »

Moin,

bin aktuell gespannt am mitlesen, eine Doka ist ja auch noch ein Traum von mir ;-)
Je nach dem wieviel % die Ladefläche größer sein müsste könnte doch ein Umbau ala Westfalia Großraumpritsche etwas bringen, sofern es die Teile noch gibt.

Grüße
Achim
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von airbusser »

CBSnake hat geschrieben:Moin,

bin aktuell gespannt am mitlesen, eine Doka ist ja auch noch ein Traum von mir ;-)
Je nach dem wieviel % die Ladefläche größer sein müsste könnte doch ein Umbau ala Westfalia Großraumpritsche etwas bringen, sofern es die Teile noch gibt.

Grüße
Achim
Hallo Achim,
für mich wäre die PKW Besteuerung definitiv das K.O. Kriterium für meine Doka. Dann würde ich mich davon trennen. Habe ja noch meinen Joker, dem ich dann mehr Zuwendung geben würde.

Daher schrieb ich ja auch schon das ich, z.B. auch keinen Benzinmotor einbauen würde. Hab da mittlerweile genug Zeit und Geld rein investiert und habe da dann einfach keine Lust mehr zu weiter zu machen. Dann darf sich jemand anders darüber freuen und vielleicht seinen Traum mit verwirklichen.
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von 3t3 »

Moin,

wenn es um Zentimeter geht (die sind eigentlich fuer die Anerkennung als PKW interessant, siehe Par.2 KraftStG), sieht es fuer die Anerkennung als LKW schlecht aus - da fehlen ein paar Zentimeter. Und gerichtlich ist auch geklaert, dass das Finanzamt das machen darf (gleich googeln macht gleich schlauer). Schlimmer noch: selbst wenn die Zentimeter passen (wuerden), kann die uebrige Ausstattung den Ausschlag geben (FG Düsseldorf (Urteil vom 24.4.2009, Az. 8 K 4063/08)). Ich wusste doch, da war noch was...

Kurzum: aergerlich(*). Jetzt ist es nur interessant: ist es nur ein einzelne Finanzbehoerde, welches pissig wird oder betrifft es das gesamte Bundesland. Oder gar mehrere?

Gruss,
Axel (auch mit LKW-Doka)

(*) Unter dem Aspekt der Steuergerechtigkeit ist die Herangehensweise des Finanzamtes ja erst einmal korrekt, auch wenn es fuer den einzelnen aergerlich ist, wenn solche Schlupfloecher gestopft werden.
--
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von macone »

Die Alternative wäre doch immernoch, eine Trennwand rein zu ziehen und das Auto auf 2-3 Sitzplätze um zu schreiben. Damit hätte man im hinteren Teil der Kabine eine Ladefläche und es würde nicht mehr zum Fahrgastraum zählen. Oder hat sich das auch schon wieder geändert?
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von 3t3 »

Moin,

siehe oben: die Regel fuer die Aufteilung gem. Par.2a KraftStG (diese Ergaenzung zu Satz ist uebrigens inzwischen weggefallen - man kann sich darauf also nur noch schlecht berufen) galt ja urspruenglich nur, um den Begriff PKW zu spezifizieren. Das oben genannte Urteil belegt, dass er auch damals schon nicht als verlaessliche Grundregel zur Anerkennung als LKW genutzt werden konnte. Das bedeutete: im Falle des Falle mit der steuererhebenden Behoerde klaeren, welche Massnahmen erforderlich waeren.

Inzwischen heisst es ja nur noch "Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt ,...sind für die Beurteilung der Schadstoff-, Kohlendioxid- und Geräuschemissionen, anderer Bemessungsgrundlagen technischer Art sowie der Fahrzeugklassen und Aufbauarten die Feststellungen der Zulassungsbehörden verbindlich". Vielleicht hat das FA Stade das noch nicht mitbekommen oder moechte ausprobieren, ob es immer noch funktioniert.

Ich bin leider kein Jurist, um beurteilen zu koenne, was der Wegfall bedeutet. Bedeutet es, dass alle Urteile, die sich darauf beziehen, nichtig sind oder bedeutet das, dass diese dort ehemals genannten Kriterien nicht von Bedeutung sind?

EDIT: Jetzt habe ich endlich die alte Version des KraftStG gefunden. Dort wurde in dem inzwischen zusammengestrichenen Absatz genau definiert, was ein PKW ist. Unter anderem ist da die 50/50-Regel fuer Laderaum/Personenbefoerderung genannt. Dies alles ist durch den Text ... sind .. die Feststellungen der Zulassungsbehörden verbindlich..

Es duerfte also erfolgversprechend sein, gegen einen anderslautenden Steuerbescheid Einspruch einzulegen. Egal, was der Zoll jetzt sagt oder nicht sagt. Laut Gesetz haben die naemlich gar nichts zu sagen...

Gruss,
Axel
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von Paul S. »

Biste im ADAC? Das wäre doch was für die (damit die auch mal was sinnvolles machen :mrgreen: )
Ggfs. sogar rechtsschutzversichert?
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von airbusser »

Beides. ADAC Plus und eine Rechtschutzversicherung habe ich auch [emoji4]
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von airbusser »

So, die 676€ wurden per Lastschrift eingezogen. Laut Rechtshilfe der Anwaltshotline von der Rechtschutzversicherung, kann/darf man da leider auch nicht ganz viel machen. Wenn ich die Lastschrift jetzt zurückbuchen lasse, wird ein Mahnverfahren eingeleitet das zusätzliche Kosten verursacht und auch per Gerichtsvollzieher eingeholt werden darf. Und den möchte wohl keiner gerne zuhause haben. :bier

Also muss ich wohl den 27.06. abwarten und hoffen das dieses Gruselkabinett dann ein Ende hat...

Entweder das die Doka wieder ein LKW sein darf, oder aber halt die Abmeldung mit anschließendem Verkauf.... :gr
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Re: AW: Steuerschock Doka

Beitrag von ergster »

Ich denke, dass was 3t3 das rechechiert hat, lässt doch keine Fragen offen.
Da steht unzweideutig die Feststellungen der Zulassungsbehörde sind maßgeblich. Wenn da also einer was feststellen will, dann die. Ich würde dagegen Einspruch einlegen mit der Begrüng aus o.g. Gesetz, der Tatsache, dass laut Stvzo. ein LKW ein Fahrzeug ist, dass bauartbedingt augenscheinlich zum Gütertransport gebaut wurde und ich würde die rechtliche Grundlage anfordern aufgrund welcher die dich zum Hauptzollamt zitieren.

Bin mal gespannt was dein Ra da draus macht.

Mir fällt da grad noch ein, dass mein Vater vor kurzem mal die Steuern zurückgebucht hat weil die irgrndwas wegen Fahrzeugwechsel nich hinbekommen haben.
Da hatter nen Bescheid mit Zahlungsaufforderung bekommen weil angeblich die Bankverbindung nicht stimmte. Kann natürlich sein, dass das nur mit der 1. Abbuchung nach dem letzten wechsel der Bankverbindung bzw. Zulassung funzt.
Zum Zeitschinden nach eintreffen der tollen Post also die Bankverbindung in eine gültige IBAN mit nem Zahlendreher ändern könnte durchaus funktionieren.
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Re: AW: Steuerschock Doka

Beitrag von 3t3 »

ergster hat geschrieben:Ich denke, dass was 3t3 das rechechiert hat, lässt doch keine Fragen offen.
Da steht unzweideutig die Feststellungen der Zulassungsbehörde sind maßgeblich. Wenn da also einer was feststellen will, dann die. Ich würde dagegen Einspruch einlegen mit der Begrüng aus o.g. Gesetz, der Tatsache, dass laut Stvzo. ein LKW ein Fahrzeug ist, dass bauartbedingt augenscheinlich zum Gütertransport gebaut wurde und ich würde die rechtliche Grundlage anfordern aufgrund welcher die dich zum Hauptzollamt zitieren. ...
Ich wuerde da gar nicht in's Detail gehen. Ein Verweis auf den Paragraphen im KraftStG und eine Kopie des Fahrzeugscheins muessen reichen.
Bedenke: alles, was man sagt, kann im Zweifelsfall gegen einen verwendet werden. Und man sollte gar nicht die Diskussion darueber anfangen, ob das nun ein LKW ist und ob und wie er genutzt wird. Die Zulassungsbehoerde sagt, das ist ein LKW. Punkt.
EDIT: Es ist auch gut moeglich, dass der/die Zoll-Mitarbeiter noch gar nicht mitbekommen hat, dass dem Zoll als Steuerbehoerde die Entscheidungsbefugnis ueber die steuerliche Einordnung gesetzlich quasi entzogen wurde. Der Gesetzgeber wird sich ja dabei etwas gedacht haben (die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt... :mrgreen:), dass er die Einordnung ausdruecklich den Zulassungsbehoerden uebertragen hat.

Einerseits wuensche ich jetzt fast, auch mit dem Zoll in den Ring steigen zu koennen, andererseits werde ich vermutlich froh sein, wenn es mich nicht erwischt...

Gruss,
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Re: AW: Steuerschock Doka

Beitrag von ergster »

Ich halte das sogar für äußerst wahrscheinlich da ich irgendwie immer das Gefühl habe das die so garnicht richtig wissen was sie da machen. Ich kann das nicht stichhaltig begründen aber dieses Gefühl ist da. Vielleicht auch einfach nur weil ich immernoch nicht weis was der Zoll eigentlich mit KFZ Steuern zu tun haben soll.

Daher ja auch die Aufforderung zur mitteilung der rechtlichen Grundlage aufgrund welcher die an meinem Auto herummessen wollen.
Ich sonst kommt als nächstes die Fischereibehörde und will prüfen ob es sich bei 16 Liter Kühlsysteminhalt nicht um einen transportablen Fischteich handelt...
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von airbusser »

Nach Rücksprache mit dem Anwalt meines Vertrauens, habe ich mich nun entschlossen zur zweiten Vermessung zu fahren.
Der Termin ist am 27.06. Danach werde ich berichten wie es weiter geht.

Vorerst habe ich einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt. Damit bekommt man im laufenden Einspruchsverfahren die Differenz zur LKW Steuer zurück, solange bis das geklärt ist.

Das Kraftfahrsteuergesetz sagt leider auch aus, das Fahrzeuge der Fahrzeugklasse 10, Art des Aufbaus 0200, davon ausgeschlossen werden können und einer einzelnen Prüfung unterzogen werden können. Das ist so rechtens. Und laut VW sind so ziemlich alle Transporter mit zweiter Sitzreihe davon betroffen und können daher auch zu einer Überprüfung herangezogen werden.

Es könnte also prinzipiell jeden Doka Fahrer treffen....
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Re: AW: Steuerschock Doka

Beitrag von Wohnklofan »

ergster hat geschrieben:...sonst kommt als nächstes die Fischereibehörde und will prüfen ob es sich bei 16 Liter Kühlsysteminhalt nicht um einen transportablen Fischteich handelt...
:tl

Und was is dann mit meinem 50 Liter Frischwassertank und vor allem dem Tank vom Klo ??? :looser

Armes Deutschland... :-bla

Ich drück allen Betroffenen die Daumen... :-bla

Gruß...
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von p40p40 »

Hat nicht Wolfgang Schäuble gesagt es ist Geld vorhanden ? Anscheinend alles schon weg , der Staat braucht Geld .
Und du sollst dir doch ein neues Auto kaufen und nicht ein altes so lange fahren wie möglich ! Für so was werden Rahmenbedinungen geschaffen .
Umsonst sitzen die nicht bei Audi / WV / BMW u.s.w. im Aussichtsrat .
LG Markus
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von 3t3 »

airbusser hat geschrieben:... Das Kraftfahrsteuergesetz sagt leider auch aus, das Fahrzeuge der Fahrzeugklasse 10, Art des Aufbaus 0200, davon ausgeschlossen werden können und einer einzelnen Prüfung unterzogen werden können. Das ist so rechtens. ...
Hier wuerden mich Details brennend interessieren - denn im gesamten Gesetzestext [Q:Bundesministerium fuer Justiz und Verbraucherschutz] laesst sich nichts derartiges finden. Seit der letzten Aenderung vom 5.12.2012, die uebgens explizit die Übernahme der verkehrsrechtlichen Feststellungen hinsichtlich der Fahrzeugklassen und Aufbauarten auch für kraftfahrzeugsteuerrechtliche Zwecke [Q: Gesetzentwurf, BR-Drucksache 301/12] zum Ziel hat(te), ist das Gesetz recht schlank und halbwegs gut lesbar geworden und die meisten wenns und abers sind verschwunden.


Gruss,
Axel
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von ergster »

Dito. Da hätte ich auch mal gerne gewusst wo dein Rechtsverdreher das her hat. Nicht dass der auf nem alten Stand ist.
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von airbusser »

ergster hat geschrieben:Dito. Da hätte ich auch mal gerne gewusst wo dein Rechtsverdreher das her hat. Nicht dass der auf nem alten Stand ist.
Das hat man mir beim Hauptzollamt so gesagt. Ich habe mich da selber nicht weiter zu belesen, weil es für mich jetzt nur drei Wege gibt und ich da grad keinen Bock drauf habe!

Zu allererst warte ich den Befund der zweiten Messung am Montag ab, danach entscheide ich was passiert.

Wenn die Doka dann immer noch ein PKW sein soll, geht es zum Anwalt.

Wenn sich dadurch das ganze nicht lösen lässt, wird meine Doka definitiv verkauft! Kein Motorumbau oder ähnliches! Mich nervt diese ganze Schei... einfach nur noch. Bin auf die Doka nicht unbedingt angewiesen. Sieht pro Jahr eh kaum km. In anderthalb Jahren kaum 4-5 tkm.

Alles weitere am Montag.... sonst rege ich mich nur wieder auf über diese Deppen da vor Ort.... die ja auch nur Ihren Job machen müssen... ob der nun korrekt ausgeführt wird oder nicht...
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von ergster »

Nun, da wäre mir aber meine Zeit und der Sprit zu schade 200 km zu fahren nur weil die, nach meinem Verständnis der Gesetze, glauben, tun zu können was sie wollen.

Ich würde denen wie schon gesagt schriftlich um die Ohren hauen was im Gesetz steht und verlangen zunächst einmal die gesetzliche Grundlage zu benennen nach der die glauben den Wagen einstufen zu dürfen und dich da hin zu zitieren. Das ist billiger und weniger Zeitintensiv als da hin zu fahren.

Und auch wenn es nervt, ist es wichtig dagegen mit allen mitteln die ohne große finanzielle Risiken zu protestieren! Nur weil der Deutsche ansich meistens lieber das Portemonaie aufmacht als sich nicht einfach alles gefallen zu lassen ist es überhaupt möglich hierzulande so manchen Unsinn durchzusetzen.
Die Dummweltzonen würde es sicher auch nicht mehr geben, wenn einfach alle die nicht rein durften bei der Einführung jeder welcher einfach ihr Auto vor dem Schild abgestellt hätten. Da hätte mal eben das ganez Ruhrgebiet lahm gelegen....
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von Paul S. »

Wo der ergster recht hat, hat er recht...
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von 3t3 »

Ist halt die Frage, ob man denen glaubt, deren Urteil man schon vorher in Frage gestellt hat.
Ich taet's jedeflass nicht...
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von airbusser »

+++++NEWS+++++

*****ENTWARNUNG*****

So, ich war heute zur zweiten Vermessung beim Hauptzollamt.

Dabei hat sich heraus gestellt das die erste Vermessung nicht korrekt durchgeführt wurde.

Nach der zweiten Messung beträgt die Ladefläche 51% der Gesamtfläche, und damit bleibt es bei der LKW Besteuerung!

Man bin ich froh darüber!!

Die zuviel bezahlte Steuer wird mir erstattet und ich bekomme einen neuen Steuerbescheid zugestellt.
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von ergster »

Und haste mal gefragt, wieso die das überhaupt in Frage stellen, wo doch das Gesetz die Feststellungen der Zulassungsbehörde als verbindlich angibt?

Und gibts dazu n Aktenzeichen, ein Protokoll oder irgendwas vergleichbares, worauf nun ggf. andere Belästigte Dokafaherer einfach verweisen können? Doka ist schließlich Doka.
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von 3t3 »

Boxer-Tom hat geschrieben:Ich bin auch in einem Dodge-Forum unterwegs und da bekommen sehr viele, die Pickups mit LKW-Zulassung haben, auch plötzlich neue Steuerbescheide mit PKW-Besteuerung, obwohl sich am Fahrzeug nichs verändert hat und auch nichts umgemeldet wurde.....
Gibt es da irgendwelche raeumlichen Schwerpunkte? Soenke und Manuel sind ja beide vom Hauptzollamt Hamburg verarztet worden....

Gruss,
Axel
(der fast, aber eben nur fast... Lust haette, seinen Erstwohnsitz nach Stade zu verlegen ;-))
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von ergster »

N Kumpel aus Schweinfurt is auch mit dem Dreck belästigt worden.

Der Witz is, ich hab grad wegen wat anderm die Versicherunstante hier gehabt, die meinte dass se in letzter Zeit eher Stress mit Pick Up besitzern haben, die ne Navara Doka etc. als PKW haben wollen, aber von der Zula LKW aufgedonnert kriegen.

Das bestärkt nurnoch meine Annahme, dass hier gerade gewisse Stellen versuchen zu tun was sie wollen.
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von airbusser »

3t3 hat geschrieben:
Boxer-Tom hat geschrieben:Ich bin auch in einem Dodge-Forum unterwegs und da bekommen sehr viele, die Pickups mit LKW-Zulassung haben, auch plötzlich neue Steuerbescheide mit PKW-Besteuerung, obwohl sich am Fahrzeug nichs verändert hat und auch nichts umgemeldet wurde.....
Gibt es da irgendwelche raeumlichen Schwerpunkte? Soenke und Manuel sind ja beide vom Hauptzollamt Hamburg verarztet worden....

Gruss,
Axel
(der fast, aber eben nur fast... Lust haette, seinen Erstwohnsitz nach Stade zu verlegen ;-))

Bei mir war es das Hauptzollamt Itzehoe.
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von airbusser »

ergster hat geschrieben:Und haste mal gefragt, wieso die das überhaupt in Frage stellen, wo doch das Gesetz die Feststellungen der Zulassungsbehörde als verbindlich angibt?

Und gibts dazu n Aktenzeichen, ein Protokoll oder irgendwas vergleichbares, worauf nun ggf. andere Belästigte Dokafaherer einfach verweisen können? Doka ist schließlich Doka.
Das läuft automatisch bei denen durch die "neue" Software. Und alles was mehr als 2/3 Sitze hat und ne LKW Zulassung hat, wird irgendwann "auserwählt" und muss dann geändert/kontrolliert werden.

Im Gesetz muss diese Regelung irgendwo verfasst sein. Wie gesagt habe ich mich da nicht intensiv mit beschäftigt.

Ich habe das Protokoll mit angefordert. Ob es mir jedoch ausgehändigt wird kann ich erst sagen wenn ich den neuen Steuerbescheid zugeschickt bekommen habe.
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von Synkraut »

Sieht für mich aus wie: Versuch macht klug und wenn der sich 'nen Anwalt nimmt (was die wenigsten tun) dann sagen wir ihm sorry hast ja doch 51%
Egal, bin mit meinem Schwedenimport Benziner-Doka den anderen Weg gegangen und habe ihn von LKW auf PKW umschlüsseln lassen (Steuer 330€ aber Versicherung wesentlich günstiger (auch bei gewerblicher Nutzung))
Selbst dabei hatte ich abenteuerliche Aussagen der §21 Götter (TÜV-Mann: PKW nur mit Hardtop, weil muss ja geschlossenen Kofferraum haben! Ich denn: Hat er, Tresorklappen! Der denn: das gildet nicht! Nächster TÜV-Mann: LKW auf PKW? Sowas hatten wir noch nie, bleib bloß weg! 3. TÜV-Mann: kein Problem, war ja bei VW damals 'ne kostenlose Option ihn als PKW oder LKW eintragen zu lassen, mache ich dir)
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von Boxer-Tom »

3t3 hat geschrieben:
Boxer-Tom hat geschrieben:Ich bin auch in einem Dodge-Forum unterwegs und da bekommen sehr viele, die Pickups mit LKW-Zulassung haben, auch plötzlich neue Steuerbescheide mit PKW-Besteuerung, obwohl sich am Fahrzeug nichs verändert hat und auch nichts umgemeldet wurde.....
Gibt es da irgendwelche raeumlichen Schwerpunkte? Soenke und Manuel sind ja beide vom Hauptzollamt Hamburg verarztet worden....

Gruss,
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von Paul S. »

@airbusser: Glückwunsch!

Kannst du hier noch weitere Infos / Dokumente einstellen, so daß andere Dokafahrer bei solchen Fällen entsprechendes "Futter" haben?
Wär klasse denk ich.
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von airbusser »

Paul S. hat geschrieben:@airbusser: Glückwunsch!

Kannst du hier noch weitere Infos / Dokumente einstellen, so daß andere Dokafahrer bei solchen Fällen entsprechendes "Futter" haben?
Wär klasse denk ich.
Danke! :-)

Sobald ich da hoffentlich etwas bekomme, werde ich euch drüber informieren.
Ich bekomme den neuen Steuerbescheid auf postalischen Weg.
Zuletzt geändert von airbusser am 28.06.2016, 18:23, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von airbusser »

Hier schonmal vorab das Vermessungsergebnis von meiner Doka...

Ladefläche: 1,87m x 1,75m = 3,27m2 = 51%
Kabine: 2,01m x 1,56m = 3,14m2 = 49%

Vielleicht kann ja damit schonmal einer was anfangen.
ergster
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von ergster »

Wenn du genau das so bekommen könntest, dass Wasserdicht ersichtlich ist, wer das wo gemessen hat, wäre das wohl das einzige was etwas nutzen könnte.
Nachteil daran, man nimmt den Spinnern auch noch Arbeit ab. Und es würde mich wirklich interessieren in welchem § genau steht, das die das dürfen was sie da tun. Ich werde da aber sicher nicht fragen solange die mich nicht belästigen.
Wer V sagt . . .
Muss auch W sagen

Grüße
ergster
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von MG221 »

Hallo zusammen, dasselbe Problem hatte ich bis heute auch mit meinem 2,4 Doka, Bj. 92.
Habe heute einen Anruf bekommen, vom HZA Frankfurt Oder, dass meine Doka, Ladefläche 55,9% und Fahrgastzelle 44,1%der gesamten Fläche sind.
Somit wird die Doka wieder als LKW besteuert. Die wollten von mir 901€ haben, jetzt nur noch 165€.

Gruß MG221 :suff
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von airbusser »

Moin,
hab den neuen Steuerbescheid bekommen. Allerdings ist daraus nichts "wasserdichtes" ersichtlich.
Kelly
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von Kelly »

Habe gerade meinen Steuerbescheid für meinen Halbkasten bekommen:
Zulassung als LKW, versteuert nach PKW also 638 € an Steuern.

Beim Anruf hat der gute Herr gesagt, dass ich mich schriftlich an das zuständige Hauptzollamt wenden soll...
Beim smaltalk hat er gesagt, dass viele Dokafahrer Probleme haben, denn die Versteuerung erfolg nur nach Nutzung :gr

"Wenn mehr als 3 Sitze sind kann es kein LKW sein, weil man eher Personenn damit befördert als Dinge.
Die Berechnung der Ladefläche hat damit nichts zu tun: Mehr als 3 Sitze = PKW. Ende!"
:suff

Das dem wohl auch nicht ganz so ist, zeigen hier ja schon andere Beispiele...


Gedankenspiel: Was ist, wenn man bei einer Doka den Laderaum "vergrößert"?
Es gab doch diese Breitbaupritschen. Sowas in angepasst auf die Doka drauf. Bisschen breiter (wie es der Fahrzeugschein erlaubt) und hinten etwas überstehen lassen (paar Zentimeter, sodass die Stoßstange immer noch der hinterste Punkt ist).
Ladefläche vergrößert und das Verhältnis von Fahrgastraum zu Ladefläche wird in die gewünschte Richtung verschoben.
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von airbusser »

Kelly hat geschrieben:Habe gerade meinen Steuerbescheid für meinen Halbkasten bekommen:
Zulassung als LKW, versteuert nach PKW also 638 € an Steuern.

Beim Anruf hat der gute Herr gesagt, dass ich mich schriftlich an das zuständige Hauptzollamt wenden soll...
Beim smaltalk hat er gesagt, dass viele Dokafahrer Probleme haben, denn die Versteuerung erfolg nur nach Nutzung :gr

"Wenn mehr als 3 Sitze sind kann es kein LKW sein, weil man eher Personenn damit befördert als Dinge.
Die Berechnung der Ladefläche hat damit nichts zu tun: Mehr als 3 Sitze = PKW. Ende!"
:suff

Das dem wohl auch nicht ganz so ist, zeigen hier ja schon andere Beispiele...


Gedankenspiel: Was ist, wenn man bei einer Doka den Laderaum "vergrößert"?
Es gab doch diese Breitbaupritschen. Sowas in angepasst auf die Doka drauf. Bisschen breiter (wie es der Fahrzeugschein erlaubt) und hinten etwas überstehen lassen (paar Zentimeter, sodass die Stoßstange immer noch der hinterste Punkt ist).
Ladefläche vergrößert und das Verhältnis von Fahrgastraum zu Ladefläche wird in die gewünschte Richtung verschoben.

Ladefläche brauchste nicht verändern. Die ist größer als die Kabine!
Hat bei mir das Hauptzollamt selbst vermessen. Die waren dort mit 3 Beamten bei und unter meiner persönlichen Aufsicht.
Du musst da jetzt Einspruch (schriftlich, geht auch per Email) einreichen. Häng da gleich zwei Beispiel Bilder mit an. Eins direkt von der Seite und eins schräg von vorn oder hinten, so das man das Kennzeichen sehen kann.

Danach wirst du zur Vermessung "dürfen".

Mach das alles zeitnah, die brauchen da meistens länger. Sonst ziehen die das Geld ein.
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von bernd68 »

airbusser hat geschrieben:Ladefläche brauchste nicht verändern. Die ist größer als die Kabine!
Hat bei mir das Hauptzollamt selbst vermessen. Die waren dort mit 3 Beamten bei und unter meiner persönlichen Aufsicht.
Du musst da jetzt Einspruch (schriftlich, geht auch per Email) einreichen. Häng da gleich zwei Beispiel Bilder mit an. Eins direkt von der Seite und eins schräg von vorn oder hinten, so das man das Kennzeichen sehen kann.

Danach wirst du zur Vermessung "dürfen".
...und jetzt vermisst jedes Hauptzollamt jedes Fahrzeug selber und kommt dann zu einem "Urteil"!? Was das wieder kostet! :gr

Die Menschheit wird sich in den Untergang verwalten...

Ich warten schon drauf bis bei mir auch was in der Post liegt :roll:
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von bullino »

...und jetzt vermisst jedes Hauptzollamt jedes Fahrzeug selber und kommt dann zu einem "Urteil"!? Was das wieder kostet! :gr
Ich befürchte, es werden viele den Bescheid nicht hinterfragen und einfach akzeptieren.
... das rechnet sich bestimmt.
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von airbusser »

oder es werden die Dokas aus Kostengründen einfach verkauft... schade drum
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von bullino »

oder es werden die Dokas aus Kostengründen einfach verkauft... schade drum
das wäre ja nicht schlimm.
... sind dann ja noch da und ein Anderer freut sich an der Doka.

Schlimm wäre, wenn die Autos still und leise verschrottet würden.
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von 3t3 »

Kelly hat geschrieben:...
Beim Anruf hat der gute Herr gesagt, dass ich mich schriftlich an das zuständige Hauptzollamt wenden soll...
Beim smaltalk hat er gesagt, dass viele Dokafahrer Probleme haben, denn die Versteuerung erfolg nur nach Nutzung :gr
...
Ja, an diese Regeleung erinnere ich mich auch - aus der Zeit vor der Verlagerung des Steuereintreibens an den Zoll und vor der Gesetzesaenderung. Seither ist in Par.2(2) KraftStG zu finden: " ...sind für ... sowie der Fahrzeugklassen und Aufbauarten die Feststellungen der Zulassungsbehörden verbindlich.".
Kelly hat geschrieben:...
"Wenn mehr als 3 Sitze sind kann es kein LKW sein, weil man eher Personenn damit befördert als Dinge.
Die Berechnung der Ladefläche hat damit nichts zu tun: Mehr als 3 Sitze = PKW. Ende!"
:suff
...
Ja, so hat man das frueher gesehen. Allerdings waren das (wie auch das Verhaeltnis von Ladeflaeche zu Personenbefoerderungsflaeche) wesentliche Kriterien fuer die Anerkennung als PKW - da musste naemlich mahr Raum fuer die Insassen da sein als fuer die Ladung.

Mal sehen - bei mir ist die Steuer auch jetzt faellig; mal sehen, wann der Bescheid kommt. Es kann sich nur noch um ein paar Tage handeln. Komisch, irgendwie freue ich mich schon darauf... Dann kann ich meine chronisch schlechte Laune endlich mal an einer richtigen Stelle ausspielen...

Gruss,
Axel
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von 3t3 »

Tja, das Hauptzollamt Kiel moechte mir (k)einen Gefallen tun: meine frisch zugelassene Doka wird gnadenlos als LKW besteuert...

Gruss, Axel
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von deltaprofi fix »

Ich hab meine T1 Doka einfach abgemeldet.

Keinen Nerv auf Action.

Fahre dieses Jahr lieber Gipsy.

Ist mir einfach zu nervig die Doka, man wird ruhiger :-P . Verkaufen ?!?!! Mal sehen.

fix
Für das Können gibt es nur einen Beweis. Das TUN. Zitat von Marie von Ebner-Eschenbach

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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von BUSbahnhof »

Na da freue ich mich schon auf meine Doka-Zulassung....
Eingetragen sind 3 Sitze(Bundeswehrnutzung) und er lief als Lkw. Ich habe jetzt wieder auf 6 Sitzer umgerüstet. Das wird ja lustig werden... vlt lasse ich es aber auch nicht eintragen. Verdammte Abzocke!
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Paul S.
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von Paul S. »

Und ich dachte schon, der Kelch geht an mir vorüber.
Nein.

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Die Wi**er wollen nun doch PKW-Steuer!
An sich nicht so schlimm, da ich die Karre eh abmelden wollte.

Aber nein, die wollen RÜCKWIRKEND für 2018 PKW-Steuer!!!

Ich leg erstmal Widerspruch ein, häng ein Bild von der Doka an, verweise darauf daß der Wagen ab Werk als LKW ausgeliefert wurde, optisch und von der Bestimmtung her ein LKW ist, und daß es genügend identisch gelagerte Fälle gibt...

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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von bullimarin »

Ich habe gehört oder gelesen, dass das einer neuen Software liegen soll, die automatisch alles was mehr als drei Sitzplätze hat als PKW klassifiziert. Angeblich soll ein Widerspruch genügen und es bleibt wie es ist. Leider habe ich die Quelle gerade nicht zur Hand.
Corona ist irgendwann vorbei!
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von BUSbahnhof »

Interessant. Wieviele Sitzplätze sind denn bei dir eingetragen?

Meine Doka läuft auch auf Lkw mit 148€ jährlich und ich habe gerade meinen zweiten Lkw angemeldet(Polo 86c Steilheck mit Trennwand und Ladefläche). Eingetragen je als 3 und 2 Sitzer. Ich habe noch keine Post erhalten.
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von Paul S. »

Wie wohl alle Dokas hab ich 2 Sitze eingetragen.
Im Kleingedruckten dann: "wahlweise 3, 5 oder 6 Sitzplätze"
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von BUSbahnhof »

Wie wohl alle würde ich nicht sagen. Es können auch mehr eingetragen sein, ohne Wahlweise.
Bei mir sind es drei. Na dann warte ich mal bis der Bescheid reinflattert :evil:

Halte uns auf dem Laufenden Paul :-)
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von Paul S. »

Ein Bekannter in meiner Gegend hat das letztes Jahr mit ner T4 Doka durch gemacht...Widerspruch eingelegt, Bilder eingeschickt, LKW Bescheid bekommen. Ohne Vorzufahren, was bei mir aufgrund Saison grad nicht drin wäre. Das macht Hoffnung :-)
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von bernd68 »

Moin,

bissle o.T - aber wonach richtet es sich wieviele Sitzplätze eingetragen sind? Haben die meisten Doka`s ab Werk nicht hinten die Rücksitzbank mit drei Sitzplätzen (mit Beckengurten)? Müsste die Standarteintragung dann nicht 5 sein? Mit Sitzbank vorne 6?

Gruß Bernd
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von BUSbahnhof »

Nein nicht alle. Meine hatte hinten ein Schienenbefestigungssystem drin(Bundeswehr) anstatt der Sitzbank und vorne halt drei Plätze ;-)
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von bullifried »

Nuja, bezahlen wa halt 396,- mehr. :kp
Wie sagte Werner Beinhart neulich?: Schwarzarbeit tut not, sonst nehm se Dir die Wurst vom Brot. :mrgreen:
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von Ted »

Bin mal gespannt, was das wird, wenn ich damit fertig bin, hab wohl mehrere Optionen, entweder weiter LKW oder PKW mit Euro2 oder H-Kennzeichen.
Ich laß mich mal überraschen, wie ich das mit dem TÜV hinkrieg, scheinbar sieht das mit dem H doch nich so schlecht aus, der Rechnung für die SA-Glocke von VW-Classic sei Dank, hat sich das teure Ding wohl doch gelohnt :-)
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von bullifried »

Moin,
H-Kennzeichen ist keine Alternative. Dann ist die olle Karre nicht mehr individuell, sondern Stange.
Es geht nicht mehr um Last, sondern um angefangene 100 ccm. Naja, die Raute braucht wohl Geld. :gr
:bier
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von bully302 »

Moin zusammen,

jetzt hat es mich auch erwischt.

Pünklich am 22.12. kam der Brief vom Zoll. Rückwirkend von Oktober 2018 soll ich jetzt 601€ anstatt 148€ zahlen. Über die Feiertage reifte die Idee, gleich persönlich vor Ort Einspruch zu erheben. Somit stand ich mit der Doka heute pünktlich 10 Minuten nach Öffnung auf dem Hof vom Hauptzollamt Braunschweig.
An der Info wedelte ich mit meinem Schreiben und erwähnte, dass hier ein Fehler passiert sein müsste. Die junge Frau fragte mich: "Möchten Sie mit jemanden sprechen?" Da mein Kopfkino unendliche mögliche Antworten lieferte, dauerte meine Reaktion wohl zu lange und meine lustigen Gedanken wurden mit den Worten "Mein Kollege holt Sie gleich ab, bitte warten Sie." unterbrochen.
Keine zwei Minuten später wurde ich auch schon von einer Kollegin abgeholt und ich folgte ihr den langen frisch gebohnerten Behörden-Flur. Kurzer Smalltalk über das Wetter und schon erreichten wir das Büro. Nach Vorlage des Anschreiben und des Fahrzeugschein fütterte sie ihren Computer. Kommentiert mit dem Satz "Ja, da gab es eine Gesetzesänderung." Das machte mir keine Hoffnung auf eine schnelle Lösung. "Sind Sie mit dem Fahrzeug hier?" Aber sicher, steht auf dem Hof. Sie setzte ihr Headset auf und telefonierte. Danach wandte sie sich wieder mir zu, entschuldigte sich, dass sie noch telefonieren musste, aber sie kennt nicht alle Tücken des Systems. Es ist jetzt alles wieder korrigiert und ich bekomme nun bald einen geänderten Bescheid. Grandios.
Nicht nur ein freundlicher und hilfsbereiter Kontakt, sondern auch schnelle Hilfe. Ich warte jetzt noch den neuen Bescheid ab und hoffe, dass das Thema dann erledigt ist.

Gruß und guten Rutsch

Stephan
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von Ted »

Ich hab irgendwie das Gefühl, das die beim Zoll hoffnungslos mit der Eintreibung von KFZ-Steuern überfordert sind, bei den Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen darf ich da auch jedesmal nachhaken, ob die da nich vielleicht die Saisonzulassung übersehen haben, ist schon dreimal passiert, ohne das ich da was an-,ab- bzw. umgemeldet hätte...

Grüße, Thorsten
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von Papoose »

Moin,
pünktlich zum Weihnachtsfest hatte ich den gleichen Steuerbescheid wie Paul im Briefkasten. Durch die guten Erfahrungen von Bully302 bin ich heute kurzentschlossen zum Hauptzollamt gefahren....

Leider hatte ich überhaupt keinen Erfolg. Der zuständige Mitarbeiter (Leiter?) der KfZ-Steuerstelle hat mich mit der Begründung nach Hause geschickt, dass, nach einem Beschluss des Bundesfinanzhofes (Beschluss II B 94/07), alle Fahrzeuge mit mehr als 3 Sitzplätzen als PKW zu besteuern sind, dazu zählen auch die ww eingetragnen Sitzplätze. Da gäbe es auch keine Ausnahmen mehr und die ganze Messerei hätte man sich in der Vergangeheit sparen können, wenn das Gesetz sofort richtig angewand worden wäre. Ziel des Gesetzes sei es ja auch, die alten Stinker durch ensprechend hohe Steuern aus dem Verkehr zu drängen .....

Das wars, von amtsseite aus ist keine Milde zu erwarten. Ich werde auf jeden Fall noch Einspruch dagegen einlegen, wobei die Aussicht auf Erfolg gegen null geht.

Gruß aus Münster
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von CBSnake »

Hi,

"Ziel des Gesetzes sei es ja auch, die alten Stinker durch ensprechend hohe Steuern aus dem Verkehr zu drängen ....."

Toller Spruch, würde ich in den Widerspruch mit reinpacken. Das ist sicher nicht Ziel dieses Gesetzes
Hab Mal etwas unter dem genannten Gesetz gelesen. Unter 3,5t und 6 Sitze hängt es anscheinend wirklich vom zuständigen Zollamt ab, irre.

Grüße

Achim
Zuletzt geändert von CBSnake am 27.12.2018, 20:13, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von zwergnase »

Papoose hat geschrieben:Ziel des Gesetzes sei es ja auch, die alten Stinker durch ensprechend hohe Steuern aus dem Verkehr zu drängen .....
Dann frag ich mich, wieso das auch neue Dokas und Pickups trifft, wenn es doch nur alte Stinker betreffen sollte :roll:

Aber solche Aussagen brauchen ja in diesem Bananenstaat keinen mehr wundern :evil:

Gruß
Martin
Je mehr man sein Gehirn durch Google und seine Freunde durch Facebook ersetzt,
umso leichter lässt man sich seine Meinung bilden!

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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von bullifried »

Ja, ick werde dann die Tage "meinen" Zöllner fragen, ob ich für die Katze jetzt Hundesteuer zahlen muss. :mrgreen:
Hier ist alles ein wenig "gewendet" worden im Ländle. Aber sachste wat... :gr
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