Moin aus der Marzipanstadt, Meine Frage an die Gemeinschaft:
Habe Interesse an einem T4 2.4D Multivan, welcher LKW-zulassung hat mit nur 2-Sitzplätze eingetragen! Ist aber real ein 6-Sitzer-Multivan!
1. Bekomme ich ihn ohne Probleme Zulassungstechnisch umgemeldet!
2. Fahre ich mit 3Personen Versicherungstechnisch ohne Versicherungsschutz?????
3. Wie sieht´s beim nächsten Tüv aus?
4. Bekomme ich Ihn als LKW mit 3Pers. umgeschrieben?
Ich kann mir nicht erklären wie der Vorbesitzer den Multivan mit Scheiben usw. als Lkw zugelassen bekommen hat? Nur die Sitze ausbauen kann`s ja wohl nicht sein?
Danke im Voraus!
T4 2.4D Multivan mit LKW-Zulassung!! Wie geht das ?????
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Hi,
Also wenn nur 2 Sitze eingetragen sind, dann dürfen auch nur 2 Personen während der Fahrt im Fahrzeug sein (Fahrer- u. Beifahrersitz). Ansonsten im Falle eines Unfalls kei Versicherungsschutz. Auch bei Polizeikontrolle kann es dann zu einer unschönen Angelegenheit werden.
Was die Richtlinien selber zwecks Lkw-Zulassung anbelangt gibt es hier welche die sich da besser auskennen als ich. Allerdings dürftest du hier in S-H mit dem Wagen nach deiner Beschreibung vor allem beim Fiskus auf Ablehnung stoßen
Gruß
Jens
Also wenn nur 2 Sitze eingetragen sind, dann dürfen auch nur 2 Personen während der Fahrt im Fahrzeug sein (Fahrer- u. Beifahrersitz). Ansonsten im Falle eines Unfalls kei Versicherungsschutz. Auch bei Polizeikontrolle kann es dann zu einer unschönen Angelegenheit werden.
Was die Richtlinien selber zwecks Lkw-Zulassung anbelangt gibt es hier welche die sich da besser auskennen als ich. Allerdings dürftest du hier in S-H mit dem Wagen nach deiner Beschreibung vor allem beim Fiskus auf Ablehnung stoßen
Gruß
Jens
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das hängt immer sehr vom zuständigen finanzamt ab...
manchen reichts wenn man die sitze ausbaut... andere wollen auch eine rückrüstung mit bordmitteln verhindert wissen und z.b. die gurtaufnahmen zugeschweisst haben. andere wiederum wollen ne trennwand...
da mußt du dich mit deinem zuständigen amt in verbindung setzen und die fragen, was genau die wollen...
manchen reichts wenn man die sitze ausbaut... andere wollen auch eine rückrüstung mit bordmitteln verhindert wissen und z.b. die gurtaufnahmen zugeschweisst haben. andere wiederum wollen ne trennwand...
da mußt du dich mit deinem zuständigen amt in verbindung setzen und die fragen, was genau die wollen...
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LKW-zulassung ist anscheinend ermessenssache des landes und der jeweiligen behörde.
wenn du die zulassung auf lkw hast, und weiterhin bei der zulassungsstelle bekommst, kann es gut möglich sein, daß dein finanzamt dich dennoch vorläd und dann glaub ich kaum, das sie deinen wagen als lkw versteuern werden.
lkw-zulassung hab ich auch, bei mir war nur das entfernen und verschweissen der rücksitze(befestigungen) nötig. keine trennwand oder zuschweissen der fenster(was eh humbug ist). wichtig ist die größe der realen ladefläche.
es ist möglich 3 personen für lkw eintragen zu lassen.
wenn du die zulassung auf lkw hast, und weiterhin bei der zulassungsstelle bekommst, kann es gut möglich sein, daß dein finanzamt dich dennoch vorläd und dann glaub ich kaum, das sie deinen wagen als lkw versteuern werden.
lkw-zulassung hab ich auch, bei mir war nur das entfernen und verschweissen der rücksitze(befestigungen) nötig. keine trennwand oder zuschweissen der fenster(was eh humbug ist). wichtig ist die größe der realen ladefläche.
es ist möglich 3 personen für lkw eintragen zu lassen.
84er Ex-BGSer Mannschaftstransporter
ex-CS-Diesel - 1,9l SD 1Y - 5-Gang ASS - Setrab Ölkühleranlage -
flexibles LKW-WOMO - momentan in Brantho-Korrux Winterfell ;)
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