Schleppachse

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Super_Mario
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Schleppachse

Beitrag von Super_Mario »

Hallo,
gibt es gesetzes kundige menschen unter uns? ich würde gerne erfahren wie ich eine Schleppachse nutzen darf. (autobahn & überfürhung oder ist das eher mit ner stange zu vergleichen? das heist nur bis zur nächsten werkstatt usw?

währe toll wenn jemand was dazu weiss

liebe grüsse
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Groschenbügel
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Re: Schleppachse

Beitrag von Groschenbügel »

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so was meinst du, oder?

Ich habe die Dinger in Deutschland seit 20 Jahren nicht auf der Straße gesehen,
ich dachte die wurden irgendwann verboten, oder?
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Re: Schleppachse

Beitrag von T3TDISyncro »

Die kann man sogar noch neu kaufen. Aber wie das rechtlich aussieht würde mich auch interessieren.... :gr
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Re: Schleppachse

Beitrag von Jörg S »

moin,
dazu braucht man Führerschein Klasse 2. (Achsen sind mehr als ein Meter auseinander)
Für eine Überführung kannst du sowas vergessen, max 50 km/h Höchstgeschwindigkeit.Somit fällt die BAB schon mal flach.
Ne ziemlich gewöhnungsbedürftige Angelegenheit,du wärst nicht der erste, der damit ein Auto auf die Seite schmeisst.
Wird, bzw. wurde für Ortsüberführungen (Lackierer, Unfallfahrzeuge, Falschparker) verwendet, alles andere kannst du vergessen.
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Re: Schleppachse

Beitrag von maddevil »

Hi,

ich weiß nur, dass man Klasse 2 braucht und dass ein Bekannter von mir mal ein Auto von Spanien nach Berlin gebracht hat mit ner Schleppachse. Hat aber etwas länger gedauert. :-)

Gruß
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Re: Schleppachse

Beitrag von braunerbus »

...für kurzfristige Überführungen aber allemal klasse! Braucht das zu schleppende Fahrzeug dann eigentlich rote Nummern oder eine Zulassung? Es rollt ja schließlich auch auf der Straße???

Grüße
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Re: Schleppachse

Beitrag von maddevil »

Soweit ich weiß braucht es keine Zulassung, man darf ja auch stillgelegte PKW's abschleppen, wenn der Fahrer des Zugfahrzeuges einen 2er hat.
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Re: Schleppachse

Beitrag von braunerbus »

...dann ist es auf jeden Fall interessant, wenn man mal schnell ein Auto in näherer Umgebung (ca. 50km oder so) verutschen will...

...Bei uns kann man jedoch Trailer schon für 20€ / Tag mieten... (Braucht man wenigstens keinen 2er Lappen) :-)

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Re: Schleppachse

Beitrag von Hacky »

maddevil hat geschrieben:Soweit ich weiß braucht es keine Zulassung, man darf ja auch stillgelegte PKW's abschleppen, wenn der Fahrer des Zugfahrzeuges einen 2er hat.
Und eine Behördliche Schleppgenehmigung in der Tasche hat!
Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen schleppen und abschleppen!

Schleppen: ein nicht zugelassenes Fz von A nach B verbringen.
Abschleppen: ein liegengebliebenes, zugelassenes Fahrzeug zur nächsten Werkstatt abschleppen :-bla
Lieber mit nem Holzlenkrad in der Brust sterben, als mit Airbag 100 Jahre alt werden!

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Re: Schleppachse

Beitrag von markus72 »

Hab selber son teil. brauchste nich anmelden/versichern,kein tüv. abschleppen darfste mit nem 3er/B,man sollte nen lichtbalken an das abzuschleppende auto machen wegen beleuchtung und gut festgurten den wagen am hund. hab da schon einiges mit abgeschleppt und schneller wie 50 fahr ich da auch mit aller ruhe mit. läßt sich eigentlich ganz gut fahren,man muss halt drann denken das man nen etwas höreren schwerpunkt vorne hat.
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Groschenbügel
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Re: Schleppachse

Beitrag von Groschenbügel »

Das sind doch mal Antworten!
dann bleibt nur noch die eine Frage,
darf man damit auch abgemeldete Autos ziehen?????
Wohl nich, oder?
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Re: Schleppachse

Beitrag von looki »

Moin!
Bei uns kann man jedoch Trailer schon für 20€ / Tag mieten... (Braucht man wenigstens keinen 2er Lappen) :-)
Hast du denn auch den passenden Führerlappen für son Trailer mit Autowagen drauf????? :lol:



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Re: Schleppachse

Beitrag von braunerbus »

Habe ich... (Ich hätte sogar den zweier, aber mit dem alten 3er darf man ja auch noch die Trailer fahren)

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Re: Schleppachse

Beitrag von Atlantik90 »

Schaut euch erst mal die Generationen der Führerscheine an. Dann lest die FeV und die StVZO. Erst dann könnt ihr genauer sagen, was ihr fahren dürft. Wer einen E-Schein hat, für den ist die Achszahl des Hängers in der Zwischenzeit unbedeutend. Wer einen alten 3er hat (nach 1980, also nicht uralt), der darf Züge bis 7,5t fahren. Wenn umgeschrieben auf C1E, dann sogar Züge bis 12t, wenn der Hänger (zG) nicht schwerer als das Leergewicht des Zugfahrzeuges (das der Klasse C1 entspricht) ist.
Beim Schleppen ist die zulässige Anhängelast ds Zugfahrzeuges relevant, beim Abschleppen nicht.
Das wesentliche Problem der meisten Schleppachsen (Hunde) ist das fehlen der (Auflauf-)Bremse. Damit ist ein Schleppen mit Hund eigentlich ausgeschlossen, da es kaum Fahrzeuge gibt, die mit Hund weniger als 750kg Masse haben. Sie kommen also eigentlich nur zum Abschleppen von Pannenfahrzeugen in Frage.
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Re: Schleppachse

Beitrag von Styxn »

mit dem alten 3er darf man solofahrzeuge mit 7,5t und züge bis ca. 18 tonnen fahren (edit: je nach auslegung und ob es sich um ne tandemachse handelt)
"Kraftfahrzeuge bis max. 7,5 t zulässiger Gesamtmasse und Züge mit nicht mehr als drei Achsen". Das Führerscheinrecht sieht in dem Fall keine eigene Begrenzung des Zuges vor. Jedoch regelt die StVZO die Gesamtmasse
"Ein LKW mit 7,5 t zulässiger Gesamtmasse könnte damit eine Anhängemasse von bis zu 11,25 t erreichen (7,5 to × 1,5 bei durchgehender Bremsanlage = 11,25to). Da jedoch die Achslast einer Tandemachse mit einem Achsabstand ≤ 1,00 m auf 11 t begrenzt ist, ist auch diese Grenze für Inhaber der Führerscheinklasse 3 zu beachten."

edit: der alte rosa lappen hat noch bis 2032 seine gültigkeit und ob diese regelung auch im ausland anerkannt wird ist fraglicher. der führerschein an sich ist anerkannt, die regelung was damit gefahren wird gilt in deutschland.
Bulli weg, Styxn wohl auch bald
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Re: Schleppachse

Beitrag von looki »

Moin!

@ Brauner Bus: Wenn wir vom "normalen" Führerschein, Klasse B, ausgehen! darf man damit auch Trailer ziehen!
Keine Frage! Aber nur wenn das Zulässige Gesamtgewicht des Anhängers, nicht das Leergewicht des Zugfahrzeugs überschreitet! Und beides nich das Gesamtgewicht von 3,5 tonnen!
(Es sei denn das du ein 3,5 tonnen Fahrzeug fährst! Dann geht noch ein 750 kg Anhänger hinter!) ;-) ;-)
Da wird es bei den meisten Kombinationen mit Zugfahrzeug, Anhänger und Ladung schon eng!



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Re: Schleppachse

Beitrag von braunerbus »

...ja, schon klar. Nur mit dem neuen 3er "B", benötigt man ja noch zusätzlich den Hängerschein "BE" um überhaupt Hänger fahren zu dürfen. Sorry meine unkorrekte Ausdruckweise...

...vielleicht liegt es daran, das ich neben meinem Bulli die letzten Jahre nur an meinen zwei Trabanten geschraubt habe (<600kg) :tl :tl :tl

Grüße
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Re: Schleppachse

Beitrag von Atlantik90 »

@styxn hat recht mit den Anhängern mit 3er Schein. Falls Ihr umschreiben lasst auf neu gebt acht, dass euch das >12000kg auch eingetragen wird (erfolgt nur auf Antrag).

Aber jetzt hab ich eine Frage: Als ich meinen 3er (1968) und 2er (1970 beim Bund C/E) gemacht habe war die zulässige Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen max. das 1,4-fache. Jetzt beim Nachlesen habe ich gefunden, dass es schon 1991 dann das 1,5-fache ist (§42 StVZO). Wann und im welchem Zusammenhang wurde das angehoben? Einigungsvertrag?
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Re: Schleppachse

Beitrag von looki »

Tach!

@Brauner Bus: Das is so nich richtig! Die bestimmung zum fahren eines Anhängers hab ich mir genau durchgekaut! Das was ich oben geschriben habe trifft auf den Normalen Führerschein zu! Ohne den extra Lappen! Extra Lappen brauchst du für z.B. Pferdeanhänger oder Grosser Wohnwagen!


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Re: Schleppachse

Beitrag von markus72 »

Also für die schleppachse brauchste keinen anhängerschein,die zählt rechtlich wohl wie nen schleppstange.Nen kumpel wollte sich die auch mal ausleihen um seinen frisch lackierten fiat 126 abzuholen,hat extra bei der polizei nachgefragt.Antwort war das er das mit seinem B-Schein so fahren darf.Ich hab damit auch schon nen ford sierra hinterm golf 2 gtd gezogen,mann muss halt angepasst fahren.Mir kam die polizei auch schon öfters entgegen wenn ich die hinten drann hatte mit nem auto drauf,haben mich noch nie kontroliert.
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Re: Schleppachse

Beitrag von Groschenbügel »

Wenn mir jetzt noch einer sagen würde ob das auch mit abgemeldeten Autos erlaubt ist................
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Re: Schleppachse

Beitrag von markus72 »

sicher doch,der vom lackierer geholte wagen war auch abgemeldet. Genauer ne rollfähige rohkarosse. Und das meiste was ich abgeschleppt habe war auch abgemeldet.Solltest nur wie gesagt am besten nen lichtbalken hinten drann hängen damit die hinter dir auch sehen wenn du abbiegen willst oder bremst.
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Beitrag von David_1991 »

nochmal zu den Führerschein Klasse B: Also Anhänger bis 750 kg darf man immer fahren, insofern das Auto das zulässt. Außerdem darf man auch schwere Anhänger mit der Klasse B fahren aber nur dann wenn das Auto so und soviel mehr an Leergewicht?? hat wie der Anhänger !! ( da gibt es i-eine Regel oder Formel, die weiß ich aber nicht mehr ). Ansonsten braucht man Klasse BE heutzutage. Damit darf man dann alle Anhänger bis 3,5 Tonnen fahren, allerdings muss das Auto das zulassen.


Ich hoffe geholfen zu haben, was das angeht !!
Gruß David
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Re: Schleppachse

Beitrag von Domi »

ich versuchs nochmal zusammenzuschreiben:

Klasse B:
Leergewicht Zugfahrzeug muss größer sein als Zgg. vom Anhänger und Zulässige Gesamtgewichte von beiden addiert darf nicht größer als 3,5t sein.

beispiel Bulli:
meiner hat Leergewicht irgendwas um 1550kg, zgg. 2,6t
Größtmöglicher Angänger mit klasse B hat also zgg. 900kg (2600+900 =3500)
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Re: Schleppachse

Beitrag von ehemaliger User X »

wieso holt ihr euch nicht einfach ne abschleppstange?
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Re: Schleppachse

Beitrag von T3TDISyncro »

Lorenzen hat geschrieben:wieso holt ihr euch nicht einfach ne abschleppstange?
Weil man da Logischerweise eine zweite Person braucht...
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Re: Schleppachse

Beitrag von alienKiter »

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